|
|
|
Treffen der AG Tarif am 29.01.2021
27.02.2021 |
|
- Am 29.01.2021 trafen sich die
Tarifvertreter der Länder zu einer Videokonferenz.
- Thema war die bevorstehende Tarifverhandlung
2021.
-
- Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der AG
Tarif und dem Bundesvorsitzenden begann die Konferenz mit der
Nachbesprechung zum Seminar in Fulda.
-
- Dieses Seminar, der Erfahrungsaustausch
untereinander und dem Kollegen vom dbb, sowie die dargelegten Beispiele
beim Umgang mit den AG hat allen Tarifvertretern sehr viel Information und
Hilfe bei ihrer Tätigkeit gegeben.
-
- Im Anschluss daran ging es an die Vorbereitung
zur anstehenden Tarifverhandlung und den Forderungen an die TdL.
- Es kristallisierten sich folgende Themen heraus:
-
- • Anpassung und Erhöhung der Entgeltgruppen im
AVD gemäß TV-L 12.2 auf E8 und E9. Die bisherigen Entgeltgruppen sind
nicht mehr zeitgemäß und stellen einen großen Unterschied bei gleichem
Aufgabengebietzu verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Vollzug dar.
Gerade eine Anpassung an den erhöhten und erschwerten Aufgabenbereichen in
den einzelnen Bundesländern ist längst überfällig.
-
- • Absicherung aller Angestellten im Justizvollzug
mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch den AG oder mindestens eine
Beteiligung bei den Kosten. Bei der Berufsunfähigkeit ist nun ein Vorteil
dazu gekommen. War dies bis dato noch nirgendwo mit einer Gewerkschaft
verhandelt bzw. tariflich eingebunden worden, so wurde dies nun bei einer
Fachgewerkschaft im Straßenverkehr verankert. Die Kolleginnen und Kollegen
werden deshalb angeschrieben, um von ihnen zu erfahren, in welchen Umfang
dies vollzogen wurde.
-
- • Dynamische Zulage von 120€ monatlich für alle
Pflegekräfte im Justizvollzug und den Justizvollzugskrankenhäusern. Die
dynamische Zulage für den Pflegebereich ist längst überfällig. Dies haben
nun anscheinend einige Ministerien verstanden. Was sie aber nicht
verstanden haben ist, dass ein erst kurz zuvor abgeschlossener
Tarifvertrag dies verhindert.
-
- • Weiterentwicklung der Entgeltordnung unter der
Beachtung der Digitalisierung und der einzelnen Berufsbereiche im Vollzug.
Die Weiterentwicklung der Entgeltordnung muss vorangetrieben werden. Die
Einkommensentwicklung der Beschäftigten der Länder ist hinter der in der
Gesamtwirtschaft zurückgeblieben - seit 2000 um fast vier Prozentpunkte,
gegenüber der Industrie sogar um gut 10%.
-
- • Erhöhung der DUZ, Schicht- und
Wechselschichtzulage analog unserer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen
im Justizvollzug.
-
- • Zu einer prozentualen Erhöhung, Erhöhung um
Mindestbeträge oder lineare Erhöhung der Entgelttabellen wird später
beraten.
-
- Diese Forderungen müssen wir nun mit Zahlen und
Fakten für die TdL hinterlegen:
- Wie viele Angestellte arbeiten in welchen
Bereichen und mit welcher Eingruppierung. Zeitgleich muss der TdL die
große Bandbreite unserer Aufgaben im Vollzug darlegen. Die Arbeit aller
Kolleginnen und Kollegen ist systemrelevant und von großer Bedeutung für
unsere Gesellschaft.
-
- Es ist allen klar, dass gerade jetzt in Zeiten
der Pandemie die Tarifverhandlungen unter erschwerten Bedingungen stehen.
-
- Dennoch muss unser Auftrag - die
Resozialisierung, Sicherheit und Ordnung und die damit verbundenen
Aufgaben und Tätigkeiten - dementsprechend anerkannt werden.
Lippenbekenntnisse helfen uns und unseren Kolleginnen und Kollegen nicht
weiter.
-
- Sönke Patzer
- Vorsitzender AG Tarif im BSBD
- Stv. Bundesvorsitzender
-
- Quelle:
www.bsbd.de
|
|
Vorstandswahlen im Ortsverband JVA Stralsund
16.02.2021 |
|
- Sehr geehrte Damen und Herrn, sehr geehrte
Mitglieder des BSBD OV Stralsund,
-
- mit Ende des Monats September 2020 ist die
Legislaturperiode des alten Vorstands abgelaufen. Deswegen fand im Monat
Januar 2021 eine Vollversammlung statt, wo ein neuer Vorstand für
unseren Ortsverband gewählt wurde.
- Als erstes möchte ich mich bei dem alten Vorstand
für seine hervorragend geleistete Arbeit in den letzten Jahren bedanken.
- Ihr alle die Alten wie die Neuen habt einen
großen Anteil daran das wir als OV wieder mehr zusammengewachsen sind.
- Zusammen haben wir Traditionen wie z.B. den
Neujahrsempfang ins Leben gerufen.
-
- Hier sind die ausgeschiedenen besonders
hervorzuheben.
- Vielen Dank an Frau Denise Berndt als
Vorsitzende!
- Vielen Dank an Matthias Wasilew als
Schriftführer!
-
- In diesem Brief möchte ich ihnen und euch die
Personen vorstellen, die in der Vollversammlung neu in den Vorstand
gewählt wurden.
- Fangen wir also mit den Personalien im Vorstand
an.
-
- - Vorsitzender: Thomas Mielke (
Stationsdienst U-Haft / Küche)
- - Stellv. Vorsitzender: Henry Wiechert (
Stationsdienst S-Haft)
- - Schriftführer: Martin Hoffmann (
Stationsdienst U-Haft)
- - Kassenwart: Heiko Scheel (
Wirtschaftsverwaltung)
- - Kassenprüfer: Michael Gutsmuths ( Leiter
FB1 – Personal und Finanzen)
- - Ordentliches Mitglied: Anke Groß (
VAL-Assistentin U-Haft/Aufnahme)
-
- Ich Freue mich auf die neue Aufgabe, zusammen mit
allen Mitgliedern die angefangenen Traditionen weiterzuführen und evtl.
neue Traditionen ins Leben zu rufen. Es ist für uns alle momentan eine
schwierige Situation in der wir viele Momente neu kennenlernen und uns auf
neue Dinge einstellen müssen.
- Gerne könnt ihr euch, bei Ideen für neue
Veranstaltungen an den Vorstand wenden. Denn wir zusammen als OV Stralsund
sind eine Gemeinschaft und sie lebt davon, das wir alle Ideen einbringen
und bei der Umsetzung mitwirken. Sodass es nicht nur der Vorstand selbst
in der Hand hat.
- Wir freuen uns über jedes neue Mitglied im OV.
-
- Eine schöne und aufregende neue Zeit wünscht euch
allen der neue Vorsitzende des BSBD OV Stralsund !
- Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund!
-
- Thomas Mielke
|
|
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne Richterspruch?
24.01.2021 |
|
- dbb m-v weist Vorschlag aus dem Innenministerium zurück
Mit einer kurzfristig geplanten Novelle des
Landesdisziplinargesetzes beabsichtigt Mecklenburg-Vorpommern als zweites
Land nach Baden-Württemberg, die Entfernung von Beamten aus dem Dienst
ohne ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen: künftig soll dafür ein
Verwaltungsakt genügen.
In einem mit Innenstaatssekretär Thomas Lenz geführten
Beteiligungsgespräch haben sich die Spitzenorganisationen dazu am 15.
Januar ausgetauscht. Zunächst kritisierten die Teilnehmer die
Nichteinhaltung der Frist zur Beteiligung nach Landesbeamtengesetz.
"Dieses Hauruckverfahren gerade in der aktuellen Pandemiephase ist nicht
akzeptabel für einen so enormen Eingriff in das Beamtenrecht", betonte dbb
Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
Begründet wird die Novelle mit der dadurch zu schaffenden Möglichkeit
einer schnelleren Entfernung von Bediensteten mit extremistischen
Tendenzen wegen zu langer dafür bisher notwendiger Gerichtsverfahren. Eine
mögliche gerichtliche Klärung würde künftig nur noch auf Initiative der
betroffenen Person erfolgen. Die Entfernung aus dem Dienst gegebenenfalls
unter gleichzeitiger Aberkennung des Ruhegehalts ist der denkbar schwerste
disziplinarische Eingriff und betrifft den Bestand des auf Lebenszeit
angelegten Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenstatus. "In den
skizzierten Extremismusfällen ist das Ansinnen der Novelle durchaus
nachvollziehbar, öffnet aber Tür und Tor, dass 99 Prozent derer, die ihren
Dienst korrekt versehen, der Willkür ausgesetzt werden, auch in anderen
möglicherweise politischen oder weltanschaulichen Fällen aus dem Dienst
entfernt werden zu können", so Knecht. Außerdem könne es nicht sein, dass
die Kolleginnen und Kollegen die "miserable" Personalpolitik in der
Justiz, die auch zu den bemängelten langen Gerichtsverfahren geführt habe,
einseitig zu ihren Lasten ausbaden sollen.
Der stellvertretende dbb Landesvorsitzende und Vorsitzende der komba
gewerkschaft m-v Thomas Krupp ergänzte: "Die bestehenden gesetzlichen
Regelungen im § 39 des Beamtenstatusgesetzes erlauben bereits jetzt, einem
Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Ausübung seiner
Dienstgeschäfte zu verbieten. Allerdings ist dann innerhalb von drei
Monaten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der
Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes
Verfahren einzuleiten. Ich wüsste nicht, warum das nicht auch zukünftig so
gehandhabt werden könnte."
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht wie in Baden-Württemberg
festgestellt habe, dass die Entfernung aus dem Dienst rechtlich keinen
Richterspruch erfordert, bedeute das nicht, dass eine solch drastische
Maßnahme auch angemessen und sinnvoll sei. Sinnvoller wäre es, so Knecht,
die Arbeit und den Einsatz derjenigen wertzuschätzen, die ihren Dienst mit
voller Hingabe ausüben, anstatt das Dienstrecht wegen einiger weniger
pauschal derartig drastisch zu verschärfen. Ebenso werde das vom
Innenministerium vorgetragene Argument von einem angeblichen
Vertrauensverlust beispielsweise in die Arbeit der Polizei wegen
Extremismus durch die dbb Forsa Umfrage über den öffentlichen Dienst
entkräftet. Danach sei das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei seit
2007 um 4 auf jetzt 82 Prozent gestiegen.
Knecht bekräftigte abschließend: "Jedweder Extremismus von Beamten
gehört vor Gericht, ein rechtskräftiges Urteil zur Entfernung aus dem
Dienst bleibt abzuwarten. Alles andere fördert nicht das Vertrauen und
dient erst recht nicht der Nachwuchsgewinnung, weil es dem
Lebenszeitprinzip des Beamtenstatus und dem Schutz vor Willkür
widerspricht."
Quelle:
www.dbb-mv.de
Update vom
03.02.2021
Erfolg für den dbb m-v:
Innenminister verzichtet auf Änderung des
Landesdisziplinargesetzes
Entsprechend einem Entwurf des Innenministeriums
sollte durch eine kurzfristige Novelle des Landesdisziplinargesetzes
ermöglicht werden, Beamtinnen oder Beamte bei schweren Dienstvergehen per
Disziplinarverfügung unter Aberkennung des Ruhegehalts aus dem Dienst zu
entfernen.
Dieser massive Eingriff in die Rechte der
Betroffenen hätte zur Folge gehabt, dass diese sich selbst um eine
Überprüfung vor Gericht hätten bemühen müssen, ohne dass dies eine
aufschiebende Wirkung gehabt hätte.
Der dbb m-v und seine Mitgliedsgewerkschaften
hatte das Vorhaben seitdem bekannt geworden war, in welcher Form das
passieren sollte, strikt abgelehnt.
"Wir können verstehen, dass sich die Intension
des Innenministeriums allein gegen extremistisches Gedankengut richten
sollte, allerdings konnte im Beteiligungsverfahren mögliche Willkür auch
im Falle anderer Tatbestände nicht ausgeschlossen werden", so dbb
Landesvorsitzender Dietmar Knecht, "deshalb begrüßen wir die heutige
Ankündigung von Minister Renz, auf eine Änderung des Disziplinarrechts zu
verzichten, ausdrücklich".
Damit ist bei den skizzierten Fällen weiterhin
eine von Dienstherrn zu initiierende Disziplinarklage vor einem
Verwaltungsgericht notwendig, die in der Regel in einem Urteil
(Richtervorbehalt) mündet.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
|
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts ...
24.01.2021 |
|
- ... und weiterer Änderungen im Dienstrecht
- Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Landtags
Mecklenburg-Vorpommern
-
- Bereits am 7. Mai 2019 hatte die Landesregierung Maßnahmen zur
Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach
sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im
Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser Legislatur, die im September
d.J. enden wird, eine besondere Bedeutung bekommen.
-
- "Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise ist seitens der
Landespolitik mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden, zu dem wir
am 14.01.2021 gemeinsam mit der Deutschen Justizgewerkschaft und der
Deutschen Polizeigewerkschaft als Sachverständige auf der Anhörung
gegenüber dem Finanzausschuss Stellung bezogen haben", so dbb
Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
-
- Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben
zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese
gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern,
insbesondere den Nachbarländern, konkurrenzfähig zu halten. Gleichzeitig
ist es notwendig, sowohl das Bestandspersonal zu motivieren als auch Jobs
im öffentlichen Dienst für junge Menschen bei der Berufswahl interessant
zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert, begleitet und wird
folgerichtig nun begrüßt.
-
- Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr
und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant
sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die
Einführung neuer Zulagen.
-
- "Viele langjährige Forderungen des dbb m-v haben in das Gesetzespaket
Einzug gehalten, sodass der dbb m-v heute empfohlen hat, den Gesetzentwurf
als ein sicheres Fundament für weitere Verbesserungen zu betrachten und
deshalb zeitnah zu verabschieden. Eine große Mehrheit bei der
Beschlussfassung wäre auch eine enorm wichtige Wertschätzung gegenüber den
Beamtinnen und Beamten des Landes. Dennoch haben wir in einigen Bereichen
Verbesserungen und Vereinfachungen vorgeschlagen, die noch in das
Gesetzespaket eingearbeitet werden sollten. Dazu gehört die Streichung der
die Motivation hemmenden Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen sowie der
Zuverlässigkeitsprüfung ausschließlich für Polizeikräfte und Teilbereiche
der Justiz aus dem Gesetzentwurf. Wir sind der Ansicht, dass alle
Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte -
mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung zu stehen haben. Sie handeln im Auftrag der Demokratie, sie
geben unserer Demokratie ein Gesicht", betonte Knecht im Anschluss an die
Anhörung.
-
- Quelle:
www.dbb-mv.de
|
|
Amtsangemessene Alimentation nach BVerfGE 13.01.2021 |
|
dbb und dbb Landesbünde fordern bundeseinheitliche
Besoldung Nach den
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten
"Grundbesoldung" in Berlin sowie zur Unteralimentierung "kinderreicher
Beamtenfamilien" in Nordrhein-Westfalen und wegen der herausragenden und
langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht
haben der dbb m-v, der dbb sowie alle anderen dbb Landesbünde die jeweiligen
Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 08.012021 aufgefordert,
die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für
die Zukunft die Unterstützung bei der zwingend notwendigen Neugestaltung
angeboten.
"Auch wenn wir mit der im Landtag gerade beratenen
Besoldungsrechtsneuordnung und den darin enthaltenen Verbesserungen sowie
den Erlassen zur Umsetzung der Karlsruher Urteile im Sinne der Betroffenen
in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg sind, haben wir in Zukunft
natürlich auch nach der Besoldungsrechtsneuordnung hier im Land weiterhin
Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der
Besoldung der Beamtenschaft Deutschlands sicherstellen", erklärte der dbb
Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin. Ansonsten drohe die
Daseinsvorsorge des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um die besten Köpfe
hier im Land unterzugehen.
Bundeseinheitliche Lösung angestrebt
Das Grundgesetz gelte überall in Deutschland und es
könne nicht sein, dass bei Beamtinnen und Beamten, die täglich ihren Dienst
verrichten, der Abstand zu den staatlichen Leistungen der Grundsicherung
nicht eingehalten werde.
Die gemeinsame Aktion des dbb und seiner Landesbünde
ist getragen von dem Willen, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit
allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige
Regelungen zu erarbeiten. Seit dem Jahr 2006 habe sich die Besoldung im Bund
und in den Ländern sehr unterschiedlich - meist nach der jeweiligen
Kassenlage - entwickelt und mittlerweile existieren 17 verschiedene
Besoldungsgesetze, machte Knecht deutlich.
"Noch immer wird sich gern daran erinnert, dass es
Mecklenburg-Vorpommern war, welches als einziges Land gegen diese Art von
Wettbewerb während der Föderalismusreform II gestimmt hat. Trotz dieser
Genugtuung haben wir gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass
Mecklenburg-Vorpommern in diesem kannibalischen Wettbewerbsföderalismus
nicht abgehängt wird und müssen alles daransetzen, sowohl für das
Bestandspersonal attraktiv als auch für junge Menschen, die sich für einen
Beruf im öffentlichen Dienst erst noch entscheiden sollen, interessant zu
bleiben", betonte Knecht abschließend.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
|