Wahlprüfstein des Bundes der Strafvollzugsbediensteten                                05.07.2016
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
 
Die Antworten aller Parteien als pdf Dokument.
 
1. Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung im Bereich des
Justizvollzuges Privatisierungsbemühungen nachgehen?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE wenden uns entschieden gegen eine Privatisierung des Justizvollzugs. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist nach Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz als ständige
Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem 
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Und das soll auch so bleiben.
 
Die Linke: Nein, wir halten den Justizvollzug für eine hoheitliche Aufgabe. Der Justizvollzug dient nach unserer Auffassung vornehmlich der Resozialisierung von Straftätern. Bereits jetzt kann der 
Justizvollzug aufgrund seiner zu geringen personellen und sachlichen Ausstattung, diese Aufgabe kaum erfüllen. Bei einer Privatisierung und der damit einhergehenden Gewinnorientierung stünde zu befürchten, dass der Resozialisierungsgedanke eine zunehmend untergeordnete Rolle spielen würde. 
 
SPD: Die Aufgaben des modernen Justizvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern werden von uns als staatliche Aufgabe gesehen, die auch weiterhin in direkter Verantwortung der Landesregierung bleiben muss. 
 
CDU: Die CDU plant keine Privatisierungen in dem Bereich.
 
FDP: Der Strafvollzug ist eine hoheitliche Aufgabe. Erfahrungen in M-V und international (z.B. in den USA)
zeigen, dass eine weitgehende Privatisierung zur Entstehung einer „Gefängnisindustrie" führen kann,
die weder effizienter noch effektiver ist. Eine generelle Privatisierung des Justizvollzuges lehnen wir
Freien Demokraten daher ab.
 
AfD: keine Antwort
 

 

2. Aktuell schwebt über uns im Justizvollzug das Damoklesschwert der 
Dienstpostenbewertung – vermutlich unter dem Einsparungsdiktat von FM. Parallel soll eine 
Arbeitsgruppe den „Personaleinsatz“ in den Vollzugsanstalten betrachten – optimieren oder 
einsparen? Des Weiteren will das JM auch bei uns die elektronische Akte einführen. Dies alles 
muss der Justizvollzug mit der eigenen Personalausstattung bewältigen… Werden Sie uns 
unterstützen, damit die Personalvertretungen und auch der BSBD frühzeitig beteiligt werden?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: An Angelegenheiten wie die „Optimierung“ des Personaleinsatzes oder die Einführung der elektronischen Akte müssen aus unserer Sicht die Personalvertretungen beteiligt werden. 
Unterbleibt eine solche Beteiligung, werden wir GRÜNE diese gemeinsam mit den 
Personalvertretungen und dem BSBD einfordern.
 
Die Linke: Der BSBD ist im Bereich der Justizpolitik einer unserer wesentlichen Ansprechpartner. 
Entsprechend wurden seine Vertreter auch bei wichtigen Gesetzesvorhaben, wie etwa dem 
Strafvollzugsgesetz oder dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, als Sachverständige in den Anhörungen benannt. Weiterhin wurde der BSBD in den Haushaltsberatungen zu Fragen der Personalsituation in der Justiz auf Drängen der Fraktion DIE LINKE angehört. 
Entsprechend werden wir auch weiterhin frühzeitig auf die Kompetenz des BSBD bauen und uns für seine Beteiligung in den genannten Angelegenheiten einsetzen. Die Einbeziehung der Personalvertretungen in den sie betreffenden Angelegenheiten ist für uns selbstverständlich. 
 
SPD: Die Neubewertungen der Dienstposten im Bereich des Justizministerium M-V betreffen nicht nur den Justizvollzug und erfolgen absolut ergebnisoffen. Ihre Vermutung, dass das Finanzministerium Vorgaben machen würde, ist unbegründet. Die Neubewertung wird zu mehr Gerechtigkeit führen, denn im Laufe von mehr als 15 Jahren sind neue Aufgaben hinzugekommen und Verantwortungen haben sich verschoben. Deshalb ist es auch im Interesse der Bediensteten im Justizvollzug, dass die gerechte Bewertung der Dienstposten der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung entspricht. Es ist nicht das Ziel, das Personalbudget herabzusenken. Die Justizvollzugsanstalten werden auch nach der Neubewertung der Dienstposten mit dem bisher geplanten Volumen für Personalausgaben ausgestattet werden. Natürlich wird es Verlierer und Gewinner geben. Am Ende werden diejenigen von der Neubewertung profitieren, die bereits 
jetzt mehr Verantwortung und Aufgaben übernommen haben und derzeit zu niedrig eingestuft sind. Ziel der Dienstpostenneubewertung ist es, Verantwortung gerecht zu vergüten. 
Eine Einbindung der Personalvertretung halten wir für geboten und gehen davon aus, dass die Einbindung selbstverständlich erfolgen wird. Die Personalvertretung kann sich Unterstützung bei ihrer Gewerkschaft, dem BSDB holen. 
Die Einführung neuer Medien, wie die Elektronische Akte, sollte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzugsdienst positiv gesehen und begleitet werden. Wenn das neue System gut funktioniert, wie in anderen Teilen der Landesverwaltung bereits geschehen, werden viele Verwaltungsvorgänge erleichtert. Dadurch kann das Personal von unnötigen Papierakten und Vorgängen entlastet werden. 
 
CDU: Fortlaufende Optimierungen, Verbesserungen und Modernisierungen in den Arbeitstechniken sind auch im Bereich des Justizvollzuges notwendig. Sollte die Analyse der Personalstruktur die Notwendigkeit der Personalaufstockung aufzeigen, so wird sich die CDU für die Umsetzung dieser Empfehlungen einsetzen. Eine frühzeitige Einbindung der Personalvertretungen in diese Prozesse wird grundsätzlich
von Seiten der CDU begrüßt.
 
FDP: Änderungen in der Dienstpostenbewertungen, Strukturveränderungen und Herausforderungen
neuer Arbeitsprozesse, wie die Einführung der E-Akte, können nur unter Einbeziehung der
Personalvertretungen und auch unter Einbeziehung Ihrer Fachgewerkschaft erfolgreich und akzeptiert umgesetzt werden. Dem muss ein Prozess der Diskussion vorausgehen. Entscheidungen nach Gutsherrenart, wie sie gerade in M-V nicht selten waren in der letzten Legislaturperiode,
lehnen wir grundsätzlich ab.
Auch angesichts des demografischen Wandels kann nicht jeder Bereich öffentlicher Verwaltung
kaputtgespart werden oder durch Standortschließung aus der Fläche zurückgezogen werden,
sondern es müssen intelligente und bedarfsgerechte Lösungen entwickelt werden, und das
miteinander.
 
AfD: keine Antwort
 

 

3. Werden Sie uns das notwendige Personal für den gesicherten und sicheren, auch an 
Behandlung und Resozialisierung orientierten, Betrieb der Justizvollzugsanstalten zubilligen, 
und werden Sie dafür eintreten, dass neue Anwärter eingestellt/ausgebildet werden – 
Altersabgänge adäquat ersetzt werden?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: In den Sachverständigenanhörungen zum Strafvollzugs- und 
Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz haben Sachverständige eingefordert, dass in beiden 
Gesetzen eine personelle Mindestausstattung verankert wird. Diese Forderung haben wir 
GRÜNE uns in unseren Änderungsanträgen zu eigen gemacht. Aus unserer Sicht lässt sich das 
in beiden Gesetzen verankerte Resozialisierungsziel nur mit einer adäquaten 
Personalausstattung erreichen. Leider wurden beide Änderungsanträge abgelehnt. Davon 
lassen wir uns jedoch nicht beirren. Auch in der kommenden Legislaturperiode werden wir an 
unseren Forderungen festhalten!
 
Die Linke: Im Zuge der Gesetzgebungsverfahren zu den verschiedenen Vollzugsgesetzen haben wir 
darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Gesetze, die Resozialisierung in den Vordergrund zu stellen, richtig und von uns mitgetragen wird. Den Justizvollzugsbeamten sind per Gesetz neue Aufgaben übertragen worden, ohne Personalaufstockung vorzunehmen. Mit der jetzigen Personalausstattung sind die festgeschriebenen Ziele nicht zu erreichen. An dieser Auffassung halten wir fest. 
 
SPD: Der hohe Altersdurchschnitt der Bediensteten findet sich in der gesamten Landesverwaltung wieder und ist kein Einzelphänomen der Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. 
Deshalb ist es in allen Ressorts von großer Wichtigkeit, dass Personalplanung und Ausbildungsplanung aufeinander abgestimmt werden. Die SPD unterstützt die langfristige Personalplanung und die bedarfsgerechte Ausbildung. Wir sehen die besondere Verantwortung des BSBD bei der Personalplanung im Bereich Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitwirkung der Gewerkschaft ist sehr 
wichtig, um die Belange der Bediensteten in angemessener Weise in den Planungsverfahren zu vertreten. Neben der Personalbedarfsplanung ist auch der Aspekt der optimalen Organisation des Justizvollzugs von essentieller Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Auch in diesem Bereich ist es wichtig, dass Bedienstete und der BSBD ihre Erfahrungen einbringen, um zu möglichst praxisorientierten Lösungen zu kommen. 
 
CDU: In den Bereichen, die unsere Sicherheit gewährleistet, wie bei der Polizei oder der Justiz, ist eine vernünftige Personalausstattung grundsätzlich wichtig. Sollte die Analyse der Personalstruktur die Notwendigkeit der Personalaufstockung aufzeigen, so wird sich die CDU für die Umsetzung dieser Empfehlungen einsetzen.
 
FDP: Ein Justizvollzug, der aus Sicht der FDP als Rechtstaatspartei den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen soll und muss, hat die erforderliche Personalstärke vorzuhalten. Eine vorausschauende
Personalplanung und Anwärterausbildung berücksichtigt die planbaren Altersabgänge. Dabei sind die Ausbildungszeiten natürlich einzuplanen, damit die Absolventen dann auch tatsächlich für den
Einsatz zur Verfügung stehen, wenn die älteren Kollegen in den Ruhestand gehen.
 
AfD: keine Antwort
 

 

4. Werden Sie die Altersgrenzenanhebung, die im Zuge der
Dienstrechtsreform auch im Justizvollzug stattgefunden hat,
kritisch prüfen und insbesondere eine Regelung wie in Bayern, wo
weiterhin ein Pensionseintritt mit 60 Jahren ohne Abschlag gerade
auch für den besonders belasteten Bereich der Schicht- und Wechseldienstler möglich ist, in 
Erwägung ziehen?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE stehen einer Überprüfung der Altersgrenzenanhebung aufgeschlossen gegenüber. Wir beobachten schon seit langem, dass einige Menschen bereits vor dem 63. Lebensjahr in 
Altersteilzeit bzw. in den Ruhestand gehen, andere hingegen über die Regelaltersgrenze 
hinaus erwerbstätig bleiben wollen. Wir unterstützen daher die Schaffung von Möglichkeiten 
für einen flexiblen Pensions- bzw. Renteneintritt. Das Pensions- bzw. Renteneintrittsalter sollte
aus unserer Sicht keine starre Grenze mehr sein.
 
Die Linke: Die Regelaltersgrenze für Mitarbeiter des Justizvollzugs ist in den §§ 115 i.V.m. 108 LBG 
M-V geregelt. Eine Überprüfung dieser Regelungen erscheint uns durchaus notwendig. Neben den besonderen Belastungen, die von Schicht und Wechseldienstlern ohnehin zu tragen sind, kommen im Justizvollzug zusätzliche Stressbelastungen durch den Umgang mit teilweise gewaltbereiten Straftätern hinzu. Der hohe Krankenstand im Justizvollzug kann hier durchaus als Beleg herangezogen werden. Insofern setzen wir uns hier für eine Überprüfung der Regelaltersgrenze ein. 
 
SPD: Mit dem Beamtenrechtsneuordnungsgesetz wurde die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die gesetzliche Regelaltersgrenze des Bundesrechts angepasst. Mit Blick auf die besonderen Bedingungen des Polizeivollzugsdienstes gegenüber anderen Beamtinnen und Beamten im Landesdienst wurden gesonderte Regelungen aufgenommen. Die SPD hat auch für Bedienstete des Strafvollzugsdienstes im Aufsichts- und Werkdienst diese besonderen Belastungen anerkannt und ihnen daher die gleichen Regelungen zur Altersgrenze und gesundheitlichen Vorsorge zugestanden (§ 115 Landesbeamtengesetz M-V). Eine Angleichung des Landesbeamtenrechts an die 
Verhältnisse in Bayern ist leider nicht möglich. Mecklenburg-Vorpommern ist in bundesstaatlichen Finanzausgleich ein Nehmerland, Bayern ein Geberland. Dass sich ein finanzschwaches Flächenland schon aus Rechtfertigungsgründen nicht den Verhältnissen eines Geberlandes zum Vorbild nehmen kann, ist nachvollziehbar. Das gilt für alle Bereiche der öffentlichen Hand in unserem Bundesland. 
Insgesamt steht Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich bei der Besoldung von Landesbediensteten im oberen Drittel. Daher ist der Landesdienst im Vergleich zur Privatwirtschaft in vielen Bereichen auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber. Es wäre daher sehr schade, wenn bei Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs der Eindruck entstehen sollte, dass sie benachteiligt sind. Die SPD wird sich dafür 
einsetzen, dass weiterhin alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Bedingungen für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf diesem hohen Niveau zu halten. 
 
CDU: Derzeit ist eine Novellierung der Vorschriften zu den Altersgrenzen nicht geplant.
 
FDP: Die Dienstrechtsreform muss natürlich auch die allgemeine Erhöhung des Renteneintrittsalters
berücksichtigen, andernfalls käme es zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen. Das
schließt jedoch nicht aus, dass bestimmte Faktoren, wie Schicht- und Wechseldienste in die
Berechnung des Pensionseintritt einbezogen werden. Dies gilt aber dann nicht nur ausnahmsweise
sondern für alle entsprechenden Berufsgruppen.
 
AfD: keine Antwort
 

 

5. Werden Sie für ausreichende finanzielle Mittel für ein Gesundheitsmanagement in der 
Landesverwaltung eintreten?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE setzen uns für gute Arbeitsbedingungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes ein. Hohe Krankenstände sind ein Warnsignal. Ein auskömmlich ausgestattetes Gesundheitsmanagement kann einen Beitrag dazu leisten, diese zu verringern. Vor allem aber müssen bestehende Personalengpässe beseitigt werden, um eine Überlastung der 
Bediensteten zu verhindern. Darum gehören die Personalkonzepte auf den Prüfstand.
 
Die Linke: Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug steht schon lange in 
unserem Fokus. Die Krankenstände werden von der Landtagsfraktion regelmäßig abgefragt 
und zeigen einen kontinuierlich hohen Stand an. Hier besteht ein Handlungsbedarf der auch durch ausreichend finanzielle Mittel untersetzt werden muss. 
 
SPD: Gesundheitsmanagement ist eine wichtige Präventionsmaßnahe zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung, für das sich die SPD immer eingesetzt hat. Bisher regeln die einzelnen Dienststellen je nach Bedarf und Möglichkeiten die einzelnen Maßnahmen. Diese ersten Schritte sind notwendig, um die Akzeptanz für solche Maßnahmen bei den Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern zu erreichen. Die Maßnahmen müssen sich an der Akzeptanz der einzelnen Bediensteten und an den unterschiedlichen Arbeitsabläufen in den Behörden orientieren. 
Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern hält es für geboten, dass das betriebliche Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst ernst genommen wird und zunächst bedarfsgerechte Lösungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden. Wir möchten den BSBD dazu ermuntern, die Gesundheitsprävention für die Bediensteten im Justizvollzug in geeigneter Form einzufordern. 
 
CDU: Die Bediensteten von Justizvollzugseinrichtungen sind als Bestandteil ihres Dienstes besonderen Risiken und Belastungen ausgesetzt. Neben den Schicht- und Wechseldiensten sind Justizvollzugsbedienstete in besonderen Maßen den Gefahren von tätlichen Angriffen aber auch mit Suizidversuchen von Gefangenen konfrontiert.
Die CDU ist dafür, diesen Gefahren im Rahmen eines Gesundheitsmanagements entgegen zutreten.
 
FDP: Angesichts der hohen Krankenstände, auch an Dauererkrankungen, in Teilen der Landesverwaltung
muss das Gesundheitsmanagement dringend reformiert werden. Schwerpunkt muss ein präventiver
Ansatz sein und, wenn eine Erkrankung eingetreten ist, ein schnelles effektives
Wiedereingliederungsmanagement. Es kann nicht sein, dass Arbeitsplatzverbesserungen zur
Gesunderhaltung oder Erleichterung am Arbeitsplatz trotz Attest Monate oder gar Jahre in der
Beschaffung benötigen. Unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsmanagements reicht uns Freien
Demokraten nicht ein angeordneter Gesundheitstag sondern es muss weitere Förderung erfolgen.
Allerdings verweisen wir auch darauf, dass jeden Beamten auch eine Verpflichtung zur
Gesunderhaltung trifft, so dass also nicht nur auf das Gesundheitsmanagement des Dienstherrn
abzustellen ist, sondern auch Anstöße und Anregungen für den privaten Bereich gelten.
 
AfD: keine Antwort
 

 

6. Werden Sie den Bediensteten des Justizvollzuges, analog zu den Bediensteten der Polizei, 
zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen der „Beihilfe“ oder der „Freien Heilfürsorge“ zu 
Beginn der Dienstzeit einräumen, um die empfundene soziale Ungerechtigkeit zu mildern?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE sind für eine umfassende Überprüfung der Ungleichbehandlung von 
Bediensteten des Justizvollzuges und des Polizeivollzugsdienstes. Gerade im Hinblick auf das 
Bekleidungsgeld scheint eine Angleichung angezeigt.
 
Die Linke: Ja, die bisher fehlende Wahlmöglichkeit stellt eine Schlechterstellung der  Justizvollzugsbediensteten gegenüber der Polizei dar und kann sachlich nicht gerechtfertigt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. 
 
SPD: Es ist aus unserer Sicht bedauerlich, dass es offenbar das Gefühl der Ungleichbehandlung im Bereich des Justizvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern gibt. 
Wie in allen Bereichen des Lebens gilt auch hier, dass nur Gleiches gleich behandelt werden kann. Dass trifft unserer Auffassung weder für den Vergleich mit dem Polizeivollzugsdienst noch für den Vergleich mit westlichen Bundesländern zu. 
Es ist Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern sich nicht alles leisten kann, was es sich wünscht. Wie schon zu Frage 4. erwähnt, liegt M-V im oberen Drittel bei der Beamtenbesoldung; auch das muss bei einem Vergleich z.B. des Bekleidungsgeldes mit anderen Bundesländern berücksichtigt werden. Bei den wirkungsgleichen Übertragungen von Tarifergebnissen auf die Beamtinnen und Beamten werden die 
unteren Laufbahngruppen in der Regel zusätzlich um einem Sockelbetrag angehoben, damit sich der Abstand zu den höheren Besoldungsgruppen nicht vergrößert. 
 
CDU: Die Beamten des Justizvollzugsdienstes sind i.d.R. privat versichert und beihilfeberechtigt. Damit werden sie genauso behandelt, wie die Beamten des Landes und der Kommunen. Insoweit ist aus Sicht der CDU nicht plausibel, warum von dem bisher bewährten System in diesem Bereich abgewichen werden sollte.
 
FDP: Aus unserer Sicht ist eine Ungleichbehandlung von Bediensteten der Polizei und des Justizvollzuges
in dieser Frage nicht gerechtfertigt.
 
AfD: keine Antwort
 

 

7. Werden Sie sich dafür einsetzen, um in dem besonders benachteiligten Bereich des 
Allgemeinen Vollzugsdienstes (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) in den 
Vollzugsanstalten geeignete Maßnahmen unter Beteiligung des BSBD treffen, die 
gewährleisten, dass die hier offenkundige Ungleichbehandlung zu den Kollegen des 
Polizeivollzugsdienstes endlich beseitigt wird? (Stichworte für Sie: Beförderungsmöglichkeiten, 
„das Bekleidungsgeld“ für die Dienstbekleidung – Anhebung auf das Niveau in westlichen 
Bundesländern)
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: siehe Antwort zur Frage 6
 
Die Linke: Wie bereits angesprochen, haben wir das Problem der Ungleichbehandlung gegenüber der Polizei als solches bereits erkannt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie sich die Bediensteten im Strafvollzug bei der aktuellen Pauschale einkleiden sollen, zumal die Dienstkleidung im täglichen Dienst auch einem Verschleiß unterliegt. Eine Angleichung an die Polizei ist hier unbedingt erforderlich. 
 
SPD: siehe Antwort zur Frage 6
 
CDU: In den vergangenen Jahren hat es eine Reihe von Verbesserungen zu Gunsten der
Justizvollzugsbeamten gegeben. So wurde auf Wunsch der Justizvollzugsbeamten die Bekleidung der Vollzugsbeamten der der Polizei angepasst. Dennoch bestehen zwischen den Justizvollzugsbeamten und den Polizeivollzugsbeamten grundsätzliche Unterschiede. Insoweit ist eine vollständige Übertragung der Regelungen für die Polizeivollzugsbeamten auf die Justizvollzugsbeamten aus Sicht der CDU nicht
angezeigt.
 
FDP: Im Rahmen der Dienstpostenbewertung wird zu überprüfen sein, welche Tätigkeiten wie zu
bewerten sind. Sind die Tätigkeitsschwerpunkte im Polizeivollzug und im Allgemeinen Vollzug vergleichbar, besteht keinerlei Grundlage für eine unterschiedliche Besoldungsstufe. Die FDP wird sich für ressortübergreifend geltende Gewichtung von einheitlichen Kriterien einsetzen.
 
AfD: keine Antwort
 

 

8. Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben, das Eingangsamt im mittleren 
Verwaltungsdienst auf A 7 sowie für den Allgemeinen Vollzugsdienst auf A 8 anzuheben?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: Wir GRÜNE wollen einen starken und attraktiven öffentlichen Dienst, der fit ist 
für die zukünftigen Anforderungen. Dazu gehört auch eine eine faire und angemessene Bezahlung. Notwendig werdende Anpassungen sollten nicht für einzelne Berufsgruppen isoliert, sondern müssen für den öffentlichen Dienst insgesamt vorgenommen werden, zum Beispiel im Rahmen des nächsten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen.
 
Die Linke: Entsprechenden Diskussionen werden wir uns nicht verschließen. Regelungen zu den 
Einstiegsämtern können jedoch nicht isoliert für einzelne Berufsgruppen betrachtet werden. In einer Gesamtschau muss hier die Besoldung im gesamten öffentlichen Dienst unter die Lupe genommen werden. 
 
SPD: Die SPD wertet das Engagement des BSBD für die Justizvollzugsbediensteten ausdrücklich positiv und wird auf jeden Fall weiter mit Ihnen im Gespräch bleiben. Jedoch kann aus heutiger Sicht noch kein Versprechen abgegeben werden, dass eine Höhergruppierung wie von Ihnen vorgeschlagen umgesetzt werden kann. 
 
CDU: Derzeit ist eine Novellierung der Besoldungsvorschriften nicht geplant. Dennoch ist die CDU offen, was eine Überprüfung der bisherigen Besoldungsstruktur mit Blick auf die Verantwortungsbereiche angeht. Sollte es hier nachgewiesenermaßen Disparität geben, wird die CDU entsprechende Schlussfolgerungen ziehen.
 
FDP: Hier muss die Vergleichbarkeit anhand der Tätigkeitsschwerpunkte beurteilt werden, (vgl. 7.) Ein
höheres Eingangsamt ist daher durchaus denkbar, sollte aber anhand nachvollziehbarer transparent
dargelegter Kriterien geprüft werden.
 
AfD: keine Antwort
 

 

9. Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben, die
Besoldungsgruppen der Anstaltsleitungen, Verwaltungsleitungen,
Vollzugsabteilungsleitungen, Vollzugsdienstleistungen und
Werkdienstleitungen entsprechend der jeweils in den vergangenen
Jahren deutlich ausgeweiteten Verantwortungsbereiche und vor dem Hintergrund des schon 
jetzt spürbaren Fachkräftemangels anzupassen?
 

 

Bündnis 90/Die Grünen: siehe Antwort zur Frage 8
 
Die Linke: siehe Antwort zur Frage 8
 
SPD: Die SPD-geführte Landesregierung hat erkannt, dass in den vergangenen Jahren in allen Bereichen der Landesverwaltung neue Aufgaben hinzugekommen sind und Aufgaben anders als zuvor wahrgenommen werden müssen. Ziel der aktuellen Prüfung der Dienstpostenbewertungen durch das Justizministerium sollte aus unserer Sicht auch sein, eine gerechte und höhere Vergütung für die Dienstposten zu erreichen, die mit mehr Verantwortung aufgrund neuer Aufgaben versehen sind. 
Damit wird sichergestellt, dass Ihrer berechtigten Forderung nach gerechter Vergütung entsprochen wird. 
 
CDU: siehe Antwort zur Frage 8
 
FDP: Grundsätzlich sind die Beamten amtangemessen zu besolden. Wenn sich die Verantwortungsbereiche erheblich ausweiten, müssen auch in der Leitungsebene die Dienstpostenbewertungen überprüft werden. Auch hier ist ein transparentes Verfahren anzuwenden, das Funktion und tatsächliche Tätigkeit berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen sich besondere Aufgaben in Zulagen niederschlagen.
 
AfD: keine Antwort
 

 

10. Für die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und ihre Familien stellt sich 
zunehmend die Frage, ob sie sich noch auf ihren Dienstherrn in Bezug auf Besoldung und 
Versorgung verlassen können, oder gelten Worte und Zusagen, die bei der Einstellung 
bekundet werden, nur noch bis zu nächsten Wahl? Folgende Fragen tauchen regelmäßig auf:

a) Was wird aus meiner Pension? Warum wird diese als „große Last“ sogar von politisch 
Verantwortlichen bezeichnet?

b) Planen Sie Eingriffe im Bereich der Pensionen, zum Beispiel durch eine Absenkung der 
Pensionsbezüge?

c) Die Absenkungen und Eingriffe der Landesregierung im Bereich der Beihilfe waren für die 
im mittleren Dienst befindlichen Vollzugsbediensteten teilweise sehr belastend, ja dramatisch.
Planen Sie im Bereich der Beihilfe weitere Eingriffe?
 
d) Warum werden wir Beamte im Justizvollzug sprichwörtlich nur nach dem bemessen, was 
wir kosten, aber nicht nach dem, was wir wert sind?
 
e) Werden Sie zukünftige Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich
auch wieder auf die Beamtinnen und Beamten übertragen? Werden
wir weiterhin von den Tarifbeschäftigten abgekoppelt?
 
f) Wir im Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern leisten schon lange unseren Beitrag zum 
schlanken Staat, gerade auch, weil wir nur über einen schlanken Personalkörper verfügen. 
Werden Sie sich dafür einsetzen, dem Justizvollzug, nach der anstehenden Analyse der 
Situation, endlich den Personalkörper zuzugestehen, der aus unserer Sicht erforderlich ist, um 
dem gesetzlichen Auftrag/den gesetzlichen Aufträgen genügen zu können?
 
Bündnis 90/Die Grünen: 
zu a), b) und c): Wir GRÜNE wenden uns gegen Eingriffe im Bereich der Pensionen und der
Beihilfe. Kürzungen und Schlechterstellungen wären genau das falsche Signal. Außerdem 
besteht dafür derzeit schlicht keine Notwendigkeit.
 
zu d) Die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug haben einen verantwortungsvollen Job. Sie 
sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Dienstes. Ihre Arbeit wissen wir GRÜNE sehr zu
schätzen. Resozialisierung von Anfang an ist die beste Kriminalprävention. Dafür brauchen wir
motivierte, qualifi zierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die 
Politik muss hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen setzen.
 
zu e) Wir GRÜNE sind dafür, die Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für den 
Bereich der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern an 
entsprechende Vereinbarungen zu den Entgelten für die Tarifbeschäftigten der Länder künftig 
wirkungsgleich und ohne zeitliche Verzögerungen anzupassen. Einen entsprechenden 
Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, 
Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-
Vorpommern haben die Koalitionsfraktionen jedoch abgelehnt.
 
zu f) Die bestehenden Personalkonzepte gehören aus GRÜNER Sicht dringend auf den Prüfstand. 
Dort, wo die Aufgabenerledigung an ihre Grenzen stößt oder sogar neue Aufgaben 
hinzugekommen sind, muss die Landesregierung den Mut aufbringen, sich von bestehenden 
Personalkonzepten zu verabschieden. Die aktuelle Herausforderung besteht schon jetzt darin, 
qualifi ziertes und junges Personal für den Justizvollzug zu gewinnen. 
 
Die Linke: 
zu a) DIE LINKE fordert eine gute Versorgung im Alter für alle Menschen. Beamte sind hierbei 
natürlich eingeschlossen. Die Altersbezüge müssen auf einem auskömmlichen Maß bleiben 
oder auf ein solches angehoben werden. 
 
zu b) Nein, derartige Eingriffe sind nicht geplant. 
 
zu c) Nein, auch im Bereich der Beihilfen sind keine Eingriffe geplant. 
 
zu d) zu DIE LINKE schätzt die Arbeit der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug überaus wert. 
Nach unserer Ansicht ist eine gelungene Resozialisierung ein wesentliches Element 
effektiver Kriminalprävention. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind hierfür eine 
Notwendigkeit. Die Bediensteten im Justizvollzug leisten einen extrem hohen Beitrag für 
unseren Rechtsstaat. Wir halten es deshalb für problematisch, wenn die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter ein Gefühl der Geringschätzung erhalten. Wir werden uns in jedem Fall für 
eine Besserung der Gesamtsituation einsetzen. 
 
zu e) Schon lange setzen wir uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse 
des Öffentlichen Dienstes unter anderem für Beamte ein. Die Abkoppelung der Besoldung 
wird von uns sehr kritisch gesehen. Im Verfahren zum Gesetz über die Anpassung von 
Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für die Jahre 2016 und 2017 in 
Mecklenburg-Vorpommern hat die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden 
Änderungsantrag in den Finanzausschuss eingebracht. Leider ist dieser am Widerstand von 
SPD und CDU gescheitert. 
 
zu f) Ja, wie bereits dargelegt halten wir den Justizvollzug derzeit für unterbesetzt, um seine 
Aufgaben pflichtgemäß wahrzunehmen. Eine Evaluierung der Vollzugsgesetze in Bezug auf 
die Wirksamkeit ist dringend geboten. Auf der Basis entsprechender Untersuchungen ist zu 
prüfen, inwieweit der aktuelle Personalbestand noch ausreichend ist und in welchen 
Bereichen hier nachgesteuert werden muss. 
 
SPD: 
zu a) Die SPD möchte für sich in Anspruch nehmen, dass wir Ihnen keine falschen Versprechungen abgeben. Wie Sie anhand der Antwort zu Frage 8. sehen können, sind wir ehrlich genug, um keine leicht daher gesagten Versprechen zu machen. Niemandem ist damit gedient, Handlungsspielräume vorzugaukeln, wenn sie nicht erkennbar sind. Die Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern können sich der Wertschätzung durch die SPD sicher sein. Von uns werden Sie nicht hören, dass Beamtenversorgungen als große Last bezeichnet wird. Haushaltstechnisch sind Versorgungsleistungen in den Landeshaushalten einzuplanen. Damit die Versorgungsansprüche zukünftig nicht mehr aus dem 
laufenden Haushalt gedeckt werden müssen, hat die SPD Finanzministerin Heike Polzin einen Versorgungsfonds ins Leben gerufen. Darin zahlt das Land für alle ab dem Jahr 2008 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten monatlich einen Betrag von 20 % der Bezüge ein, die zu einer Versorgungsrücklage aufgebaut werden. Deshalb brauchen die Bediensteten sich keine Sorgen um ihre 
Versorgungsansprüche zu machen.
 
zu b) Die SPD steht zu ihrer, im Beamtengesetz normierten, Alimentationspflicht gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten. Wir planen keine Eingriffe in den Bereich der Pensionen. 
 
zu c) Mit erfolgten Änderungen im Bereich der Beihilfe wurden Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen nachvollzogen. Es sind keine weiteren Änderungen geplant. 
 
zu d) Die SPD kann Ihnen versichern, dass wir weder Sie noch andere Landesbedienstete in irgendeiner Weise als reine Kostenfaktoren betrachten. Menschen dürfen niemals wie eine Ware bewertet werden. Was für die haushaltstechnische Darstellung und die Arbeitsorganisation bewertet werden muss, ist der jeweilige Dienstposten. 
 
zu e) Die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst werden auf die Beamtinnen und Beamten des Landes wirkungsgleich übertragen. Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung würde den unterschiedlichen Systemen von Tarif- und Beamtenrecht nicht gerecht und widerspricht der wirkungsgleichen Übertragung. Nicht die Beamtinnen und Beamten würden abgehängt, sondern die Tarifangestellten. In der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern“ Landtagsdrucksache 6/5031 und der dazugehörigen Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5388 sind die 
Berechnungsmethoden für die wirkungsgleiche Übertragung detailliert dargestellt. Dort können Sie ebenso wie die zustimmenden Voten der Gewerkschaften auf der Internetseite des Landtags nachlesen. Wenn Sie es wünschen, senden wir Ihnen diese Drucksachen zu. Natürlich bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch 
 
zu f) Die SPD geht davon aus, dass der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern seine gesetzlichen Aufgaben voll umfänglich erfüllt. Wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern wirkt sich der demografischen Wandel auch auf den Justizvollzug aus. 
Viele Landesbehörden mussten in den vergangenen Jahren Struktur- und Organisationsveränderungen umsetzen. Das öffentliche Schulsystem, die Kreisverwaltungen, die Finanzverwaltung, die Polizei, die Gerichte und viele andere Landeseinrichtungen mussten sich den Herausforderungen stellen. 
Um einen sozial verträglichen Personalabbau zu organisieren, gibt es seit 2005 das Landespersonalkonzept. Alle Einrichtungen der Landesverwaltungen sind involviert, auch der Justizvollzug. Dieser gesamte Prozess der Verwaltungsoptimierung wird sich auch weiter fortsetzen und muss sich an den Rahmenbedingungen orientieren, die Mecklenburg-Vorpommern zu bieten hat. Die SPD steht für ein modernes und sozial gerechtes Mecklenburg-Vorpommern ein, wie wir es in unserem Regierungsprogramm beschlossen haben.
 
CDU:
zu a), b), c) Die CDU plant weder Eingriffe in den Bereich der Besoldung, noch in den Bereichen Pension und/oder Beihilfe. Die CDU legt großen Wert auf die Feststellung, dass Pensionäre keine Last darstellen. Justizvollzugsbedienstete haben in ihrer aktiven Zeit einen körperlich und geistig äußerst fordernden Beruf. Die Versorgung im Alter ist daher nicht nur eine Zahlung, die der Staat pflichtgemäß zu erbringen hat, sie ist auch Anerkennung einer Lebensleistung und keinesfalls eine Last.
 
zu d), e) Nach dem Willen der CDU werden Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen.
 
zu f) Wie bereits dargestellt, ist zunächst das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Sollte diese einen Personalmehrbedarf aufzeigen, so wird sich die CDU für die Umsetzung dieser Empfehlungen einsetzen.
 
FDP:
zu a) Pensionen sind in der aktiven Zeit erdiente Ruhegelder, die nicht politischer Willkür oder späterer Haushaltslage unterliegen dürfen. Einer Absenkung von Pensionsansprüchen stehen wir Freien Demokraten kritisch gegenüber. Allerdings kann die Entwicklung der Rentenansprüche nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben. Aus dem Alimentationsprinzip ist Jedoch eine andere Verpflichtung des Landes gegenüber seinen Beamten abzuleiten, als für Rentenempfänger aus der beitragsfinanzierten Rente, so dass das Rentenniveau nicht 1:1 auf Beamte übertragbar ist.
 
zu b) Nein, vgl. 10-a)
 
zu c) Einschränkungen bei der Beihilfe oder Beihilfefähigkeit sind eine Art Gehaltskürzung auf indirektem Weg. Dies sehen wir Freien Demokraten äußerst kritisch.
Gleichwohl darf die Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht völlig aus dem Blick geraten. Inzwischen ist es aber in vielen Fällen sogar so, dass bestimmte Krankenkassen ihr Leistungsspektrum sogar ausweiteten, die Beihilfe jedoch nicht.
 
zu d) Für alle Beamten gilt der Anspruch auf amtangemessene Besoldung. Der Kostenfaktor ist hier nicht das Kriterium sondern das Amt, das nach Eignung, Befähigung und Leistung bekleidet wird.
 
zu e) Die FDP hat auch außerparlamentarisch frühzeitig davor gewarnt, die Besoldung vom Tarifentgelt zu entkoppeln. Es darf nicht zu Missverhältnissen bei gleicher Arbeit kommen und der Besoldungsflickenteppich der Bundesländer fördert Weggang oder Nachteile im Wettbewerb um Nachwuchskräfte.
 
zu f) Jedes Personalentwicklungskonzept bedarf einer vorgeschalteten ehrlichen Analyse. Danach ist zu entscheiden, mit welchem Personal die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben umzusetzen ist. Die Aufgabe bestimmt die Struktur und Ausstattung und nicht die Struktur entscheidet über die Aufgabe, erst recht nicht wenn es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt. Dazu gehört aber auch, Prozesse ständig zu optimieren oder Synergien zu nutzen.
 
AfD: keine Antwort