Ehrentafel
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- Der
Landesvorstand des BSBD Mecklenburg – Vorpommern
- möchte auf dieser
Seite den Ehrenmitgliedern einen
gebührenden Platz in der Öffentlichkeit
einräumen.
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Ehrenvorsitzende
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Rita Bartel
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Landesvorsitzende von 1991 bis 2008,
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seit 2008 Ehrenvorsitzende
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Helmut Halwahs
- Landesandesvorsitzender von
2008 bis 2015,
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seit 2018 Ehrenvorsitzender
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Ehrung
nach § 17 der Satzung
- Die
hier namentlich aufgeführten Kolleginnen und Kollegen wurden zu
Ehrenmitgliedern des BSBD Mecklenburg – Vorpommern
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ernannt. Sie
erhielten Urkunde Blumen und Ehrengeschenke.
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In der Laudatio wurde die
jahrelange und unermüdliche
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ehrenamtliche Tätigkeit der
Kollegen, für den Landesverband M–V, hervorgehoben.
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Ehrenmitglied
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WOLFGANG
BRÜCKNER
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Ehrenmitglied seit 2008
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Siegrid BRÜCKNER
Ehrenmitglied seit 2018
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Bernd Raubold
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- Ordnung zur Ehrung besonderer Verdienste
Bundes der Strafvollzugsbediensteten -BSBD-
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
in der Fassung des Beschlusses des Gewerkschaftstages vom 17.11.2023
Präambel:
Es ist eine alte gewerkschaftliche Tradition, das verdienstvolles
Wirken Einzelner durch vereinsinterne Auszeichnungen zu würdigen.
Gemäß § 17 der Satzung des BSBD Mecklenburg – Vorpommern ist der
Gewerkschaftstag für Fragen grundsätzlich zuständig.
Dazu gehört die Beschlussfassung über die Verleihung von Ehrungen.
Ziel dieser Ehrenordnung ist es, besondere Verdienste um den BSBD
Landesverband M-V in einer geeigneten Form zu würdigen.
Die Festlegung der Art und Weise soll die Bedeutung sowie den
Stellenwert der jeweiligen Ehrung hervorzuheben.
Aus Gründen der Vereinfachung wird in dieser Satzung nur die
männliche Form genannt. Es werden damit aber alle Geschlechter
angesprochen.
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§ 1 Grundsätzliches
Die Ehrungen können durch den BSBD – Landesverband M-V in
Anerkennung besonderer Verdienste im angemessenen Umfang und nach
sorgfältiger Prüfung durchgeführt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Ehrungen in einem angemessenem
Verhältnis zur Art und Wertigkeit vergleichbarer Auszeichnungen stehen.
Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht.
§ 2 Anregung der Ehrung
Ein jedes Mitglied des Landesverbandes M-V kann eine Ehrung formlos
anregen bzw. einreichen.
Anregungen sollen zur Erleichterung der anschließenden Prüfung
folgende Angaben über die zu ehrenden Person enthalten:
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Darlegung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den BSBD
Landesverband M-V
§ 3 Arten von Ehrungen
Ehrungen können in folgender Form erfolgen:
1. Ehrung für treue Mitglieder
a.) Die Ehrennadel in BRONZE
Die Ehrennadel in Bronze kann an Mitglieder verliehen werden, die
mindestens 25 Jahre Mitglied im BSBD oder einem seiner Landesbünde sind.
b.) Der Ehrennadel in SILBER
Die Ehrennadel in Silber kann an Mitglieder,verliehen werden die
mindestens 35 Jahre Mitglied im BSBD oder einem seiner Landesbünde sind.
c.) Die Ehrennadel in GOLD
Die Ehrennadel in Gold kann an Mitglieder verliehen werden, die
mindestens 45 Jahre Mitglied im BSBD oder einem seiner Landesbünde sind.
Die Ehrung durch Verleihung einer Stufe der Ehrennadel obliegt dem
Hauptvorstand des Landesverbandes.
2. Besondere Auszeichnungen
a.) Ernennung zum Ehrenmitglied des Landesverbandes M-V
Zum Ehrenmitglied können langjährige verdiente Mandatsträger,
die mindestens zwei Amtsperioden dem Landesvorstand oder dem
Landeshauptvorstand angehört haben und sich in dieser Zeit durch
hervorragende Leistungen um den Landesverband verdient gemacht haben,
ausgezeichnet werden.
Ehrenmitglieder sind beitragsfreie Mitglieder des Landesverbandes.
b) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbandes M-V
Zum Ehrenvorsitzenden können bei Beendigung ihrer Tätigkeit für den
BSBD Landesverband M-V verdiente Landesvorsitzende,
die mindestens zwei Amtsperioden dieses Amt innegehabt haben oder
die mindestens eine Amtsperiode dieses Amt innegehabt und während dieser
Zeit über die Verpflichtung ihres Amtes hinaus das Verbandsgeschehen
durch Innovation und besondere Initiativen und in beständigem Einsatz
mit nachhaltiger Wirkung gestaltet aber auch gefördert haben, ernannt
werden.
Ehrenvorsitzende sind sind beitragsfreie Mitglieder des
Landesverbandes.
Sie können beratend an Sitzungen des Landeshauptvorstandes
teilnehmen.
Das Entscheidungsrecht zur Ehrung als Ehrenvorsitzender oder
Ehrenmitglied obliegt grundsätzlich dem Landesgewerkschaftstag M-V
3. Ehrung für besondere Verdienste
Besondere Auszeichnungen können an Mitglieder verliehen werden, die
den BSBD Landesverband in herausragender Weise unterstützt bzw.
gefördert haben. Die besondere Auszeichnung erfolgt in der Regel durch
Verleihung einer Urkunde verbunden mit einem Präsent, auf Beschluss des
Hauptausschusses.
4. Ehrung durch die Ortsverbände
Die Ortsverbände können nach eigenem Ermessen besonders verdiente
Mitglieder des Ortsverbandes ehren.
Die Ehrung erfolgt in der Regel durch Verleihung einer Urkunde
§ 4 Verleihung
1) Ehrungen sind in der ihrer Bedeutung und dem Anlass
entsprechenden Form vorzunehmen.
2) In der Regel erfolgt die Ehrung innerhalb des Beschlussorgans.
3) Das zu ehrende Mitglied ist schriftlich über die geplante Ehrung
zu informieren und schriftlich einzuladen.
4) Ehrungen sollen grundsätzlich beurkundet werden.
§ 5 Aberkennung von Ehrungen
Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz können entzogen werden wenn:
1) wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrtümlich als
gegeben angenommen wurden oder die Verleihung durch Vorspiegelung
falscher Tatsachen erfolgt ist,
2) sich der Geehrte durch sein späteres Verhalten dieser Ehrung
unwürdig erwiesen hat.
Über den Widerruf entscheidet die in § 3 der Ehrenordnung zum
Entscheidungsrecht genannte Organe
§ 6 Ehrung von Verstorbenen
Verstorbene Mitglieder sollen unter Beachtung ihres letzten Willens
oder dem Wunsche der Hinterbliebenen in angemessener geehrt werden.
Die anfallenden Kosten trägt in den Fällen des Ehrenvorsitzenden
bzw. Ehrenmitgliedes der Landesverband,
in den Fällen der Trägerschaft der Ehrennadel sowie bei Ehrungen
durch den Ortsverband, der jeweilige Ortsverband.
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