Ehrentafel

 

Der Landesvorstand des BSBD Mecklenburg – Vorpommern
möchte auf dieser Seite den Ehrenmitgliedern einen gebührenden Platz in der Öffentlichkeit einräumen.

 

Ehrenvorsitzende

 

  Rita Bartel
   Landesvorsitzende von 1991 bis 2008,
   seit 2008 Ehrenvorsitzende
  

 

 
  Helmut Halwahs
  Landesandesvorsitzender von 2008 bis 2015,
  seit 2018 Ehrenvorsitzender
 

 

 

Ehrung nach § 17 der Satzung

 

Die hier namentlich aufgeführten Kolleginnen und Kollegen wurden zu Ehrenmitgliedern des BSBD Mecklenburg – Vorpommern 
ernannt. Sie erhielten Urkunde Blumen und Ehrengeschenke. 
In der Laudatio wurde die  jahrelange und unermüdliche 
ehrenamtliche Tätigkeit der Kollegen, für den Landesverband M–V, hervorgehoben.
 
Ehrenmitglied
 
   WOLFGANG BRÜCKNER
    Ehrenmitglied seit 2008
 
   Siegrid BRÜCKNER
    Ehrenmitglied seit 2018

 

  Bernd Raubold

   Ehrenmitglied seit 2023

   
 
 
Ordnung zur Ehrung besonderer Verdienste
(Ehrenordnung)
des
Bundes der Strafvollzugsbediensteten -BSBD-
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

 

in der Fassung des Beschlusses des Gewerkschaftstages vom 17.11.2023
 
Präambel:
Es ist eine alte gewerkschaftliche Tradition, das verdienstvolles Wirken Einzelner durch vereinsinterne Auszeichnungen zu würdigen.
Gemäß § 17 der Satzung des BSBD Mecklenburg – Vorpommern ist der Gewerkschaftstag für Fragen grundsätzlich zuständig.
Dazu gehört die Beschlussfassung über die Verleihung von Ehrungen.
Ziel dieser Ehrenordnung ist es, besondere Verdienste um den BSBD Landesverband M-V in einer geeigneten Form zu würdigen.
Die Festlegung der Art und Weise soll die Bedeutung sowie den Stellenwert der jeweiligen Ehrung hervorzuheben.
 
Aus Gründen der Vereinfachung wird in dieser Satzung nur die männliche Form genannt. Es werden damit aber alle Geschlechter angesprochen.
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§ 1 Grundsätzliches
 
Die Ehrungen können durch den BSBD – Landesverband M-V in Anerkennung besonderer Verdienste im angemessenen Umfang und nach sorgfältiger Prüfung durchgeführt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Ehrungen in einem angemessenem Verhältnis zur Art und Wertigkeit vergleichbarer Auszeichnungen stehen.
Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht.
 
§ 2 Anregung der Ehrung
 
Ein jedes Mitglied des Landesverbandes M-V kann eine Ehrung formlos
anregen bzw. einreichen.
Anregungen sollen zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die zu ehrenden Person enthalten:
 
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Darlegung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den BSBD Landesverband M-V
 
§ 3 Arten von Ehrungen
 
Ehrungen können in folgender Form erfolgen:
 
1. Ehrung für treue Mitglieder
a.) Die Ehrennadel in BRONZE
Die Ehrennadel in Bronze kann an Mitglieder verliehen werden, die mindestens 25 Jahre Mitglied im BSBD oder einem seiner Landesbünde sind.
 
b.) Der Ehrennadel in SILBER
Die Ehrennadel in Silber kann an Mitglieder,verliehen werden die mindestens 35 Jahre Mitglied im BSBD oder einem seiner Landesbünde sind.
 
c.) Die Ehrennadel in GOLD
Die Ehrennadel in Gold kann an Mitglieder verliehen werden, die mindestens 45 Jahre Mitglied im BSBD oder einem seiner Landesbünde sind.
 
Die Ehrung durch Verleihung einer Stufe der Ehrennadel obliegt dem Hauptvorstand des Landesverbandes.
 
2. Besondere Auszeichnungen
a.) Ernennung zum Ehrenmitglied des Landesverbandes M-V
 
Zum Ehrenmitglied können langjährige verdiente Mandatsträger,
die mindestens zwei Amtsperioden dem Landesvorstand oder dem Landeshauptvorstand angehört haben und sich in dieser Zeit durch hervorragende Leistungen um den Landesverband verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.
 
Ehrenmitglieder sind beitragsfreie Mitglieder des Landesverbandes.
 
b) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbandes M-V
 
Zum Ehrenvorsitzenden können bei Beendigung ihrer Tätigkeit für den BSBD Landesverband M-V verdiente Landesvorsitzende,
die mindestens zwei Amtsperioden dieses Amt innegehabt haben oder die mindestens eine Amtsperiode dieses Amt innegehabt und während dieser Zeit über die Verpflichtung ihres Amtes hinaus das Verbandsgeschehen durch Innovation und besondere Initiativen und in beständigem Einsatz mit nachhaltiger Wirkung gestaltet aber auch gefördert haben, ernannt werden.
Ehrenvorsitzende sind sind beitragsfreie Mitglieder des Landesverbandes.
Sie können beratend an Sitzungen des Landeshauptvorstandes teilnehmen.
 
Das Entscheidungsrecht zur Ehrung als Ehrenvorsitzender oder Ehrenmitglied obliegt grundsätzlich dem Landesgewerkschaftstag M-V
 
3. Ehrung für besondere Verdienste
Besondere Auszeichnungen können an Mitglieder verliehen werden, die den BSBD Landesverband in herausragender Weise unterstützt bzw. gefördert haben. Die besondere Auszeichnung erfolgt in der Regel durch Verleihung einer Urkunde verbunden mit einem Präsent, auf Beschluss des Hauptausschusses.
 
4. Ehrung durch die Ortsverbände
Die Ortsverbände können nach eigenem Ermessen besonders verdiente Mitglieder des Ortsverbandes ehren.
Die Ehrung erfolgt in der Regel durch Verleihung einer Urkunde
 
§ 4 Verleihung
 
1) Ehrungen sind in der ihrer Bedeutung und dem Anlass entsprechenden Form vorzunehmen.
2) In der Regel erfolgt die Ehrung innerhalb des Beschlussorgans.
3) Das zu ehrende Mitglied ist schriftlich über die geplante Ehrung zu informieren und schriftlich einzuladen.
4) Ehrungen sollen grundsätzlich beurkundet werden.
 
§ 5 Aberkennung von Ehrungen
 
Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz können entzogen werden wenn:
1) wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrtümlich als gegeben angenommen wurden oder die Verleihung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt ist,
2) sich der Geehrte durch sein späteres Verhalten dieser Ehrung unwürdig erwiesen hat.
Über den Widerruf entscheidet die in § 3 der Ehrenordnung zum Entscheidungsrecht genannte Organe
 
§ 6 Ehrung von Verstorbenen
 
Verstorbene Mitglieder sollen unter Beachtung ihres letzten Willens oder dem Wunsche der Hinterbliebenen in angemessener geehrt werden.
Die anfallenden Kosten trägt in den Fällen des Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenmitgliedes der Landesverband,
in den Fällen der Trägerschaft der Ehrennadel sowie bei Ehrungen durch den Ortsverband, der jeweilige Ortsverband.