Grüße zum Jahresende                                                       21.12.2022
 
Liebe Mitglieder, Liebe Kolleginnen und Kollegen.
 
Wiederum ist ein Jahr wie im Flug vergangen, dass mit manch Entbehrung aber auch mit Lichtblicken für jeden einzelnen von uns aufwartete.
Das neue Jahr wiederum beginnt mit dem Einstig in die Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen, welche ein wichtiges Signal für die Tarifverhandlungen der Länder im kommenden Herbst sein werden.
 
Also krempeln wir die Ärmel hoch und schauen nach vorn.
 
In diesem Sinne wünschen wir allen ein friedvolles, besinnliches Weihnachtsfest
im Kreise der Familie und Freunde, einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und für alle die im Dienst sind
einen ruhigen, ereignislosen Dienst.
 
Für den Vorstand des BSBD Landesverband M-V
Matthias Nicolai

 

 
Norddeutsche Volleyballmeisterschaft...                       16.11.2022
 
... der Justizvollzugsbediensteten 2022
 
Nach zweijähriger coronabedingter Wartezeit fand am 24.09.2022 endlich die Norddeutsche Volleyballmeisterschaft der Justizvollzugsbediensteten statt. Ursprünglich wollten wir als Ausrichter natürlich im Volleyballtempel der Residenzstadt Neustrelitz, der Strelitzhalle, spielen. Und als ob Corona uns nicht schon genug Steine bei der Planung dieser Veranstaltung in den Weg gelegt hatte, mussten wir dann aufgrund eines kurz zuvor eingetretenen Wasserschadens in der Strelitzhalle unser Turnier ins 20 Kilometer entfernte Penzlin verlegen.

 

Das Orga-Team

 

Aber nun konnte es endlich losgehen und das Turnier wurde mit einer kurzen Ansprache durch unsere Anstaltsleiterin Frau Hanke eröffnet. Insgesamt waren 16 Mannschaften angetreten, welche sich über den Tag verteilt einen fairen sportlichen Wettkampf lieferten. Im Endspiel setzten sich die favorisierten Leipziger vor den Kollegen aus Neuruppin-Wulkow durch und holten sich völlig verdient den Turniersieg.
Das Endklassement:
  1. JVA Leipzig
  2. JVA Neuruppin-Wulkow
  3. JVA Hannover
  4. JVA Brandenburg
  5. JVA Luckau-Duben
  6. JVA Tonna
  7. JVA Berlin Moabit
  8. JVA Waldeck
  9. JVA Neustrelitz
  10. JVA Bützow
  11. JVA Bielefeld-Brackwede
  12. JSA Regis-Breitingen
  13. JVA Schwäbisch Hall
  14. JVA Burg
  15. JVA Tegel
  16. JVA Stralsund
Am Abend wurde dann in der Mensa des Carolinums die Siegerehrung vollzogen und bei deftigem Essen und einer immer gut gefüllten Tanzfläche ordentlich gefeiert. Dabei verkündete die Mannschaft aus Neuruppin-Wulkow, dass sie im nächsten Jahr die Norddeutsche Meisterschaft ausrichten möchte. Somit reißt diese Tradition nicht ab und es bleibt zu hoffen, dass das auch weiterhin so bleibt.

 

Nun ist es an der Zeit, Danke zu sagen. Denn ohne finanzielle und personelle Unterstützung wäre die Ausrichtung dieses Events überhaupt nicht möglich gewesen. In erster Linie sind das der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, das Debeka-Versicherungsbüro Frank Herrmann aus Penzlin, das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, die JVA Neustrelitz sowie der Ortsverband des BSBD in Neustrelitz.

 

Dabei wollen wir natürlich unser Catering-Team um Axel, alle anderen fleißigen Helfer und natürlich auch die Kollegen, welche an diesem Wochenende die Dienste in der Anstalt übernommen haben, nicht vergessen.  
                                                        
Anja & Heiko

Matthias Nicolai und Andreas Loeck
   mit den Bannern der Sponsoren.
 
Landesvorsitzender des dbb mv wiedergewählt                11.10.2022
 
Linstow, 27.09.2022. Etwa 120 Delegierte aus dem dbb mv Landesverband und seinen 30 Fachgewerkschaften bestätigten heute Dietmar Knecht, auf dem 8. Landesgewerkschaftstag des dbb mv, mit überwältigender Mehrheit im Amt des Landesvorsitzenden.
 
Die Delegierten des BSBD Landesverbandes M-V mit dem alten und neuen dbb mv Landesvorsitzenden.
v. l. n. r.: Matthias Nicolai, Dietmar Knecht (dbb mv), Rita Bartel, Helmut Halwahs, Renaldo Kalski, Stanley Mengel, Henning Petri und Alexander Mrowiec
 
Dem Delegiertenkongress waren bereits am frühen Vormittag Sitzungen der verschiedensten Ausschüsse, u a. des Hauptvorstandes, der Jugend und der Senioren, vorangegangen. Schon dort wurden Anträge und Beschlüsse formuliert, welche den Gewerkschaftsvertretern zur Beschlussfassung und als Arbeitsaufträge für den dbb Landesvorstand vorgeschlagen wurden.
 
Der 8. Landesgewerkschaftstag begann mit Grußworten der Ministerpräsidentin des Landes M-V, Manuela Schwesig, der Staatssekretärin des Finanzministerium M-V, Dr. Carola Voß sowie des Vorsitzenden des dbb Bundesverbandes, Ulrich Silberbach.

     

Nach dem obligatorischen Rechenschaftsbericht des dbb Landesvorsitzenden, dem Bericht der Rechnungsprüfer und der Entlastung des alten dbb mv Landesvorstandes, wurde der neue Landesvorstand gewählt.
Neben dem Vorsitzenden Dietmar Knecht wurden Michael Blanck, Frank Höhne und Thomas Krupp als stellvertretenden Landesvorsitzenden im Amt bestätigt. Neue stellvertretende Landesvorsitzende sind Karoline Herrmann und Susann Meyer.
 
Im Anschluss wurden alle durch die Delegierten und Ausschüsse gestellten Anträge vom Landesgewerkschaftstag angenommen, so u. a. die Verbesserung des Rechtsschutzes durch den dbb, Vorschläge zur Novellierung des PersVG M-V, die Verbesserung der Personalausstattung in den Landesbehörden, die nachhaltigen Nachwuchsgewinnung und –förderung, die Ruhegehaltsfähigkeit der Erschwerniszulagen, die Beendigung des Förderalismus im Bundesgebiet, der Abbau des Beförderungsstaus und die Angleichung des TV-L und des TV-ÖD an das Niveau des Tarifvertrag für Bund und Kommunen.
 
Matthias Nicolai
 
BSBD Stammtisch in Waldeck                                                 11.10.2022
 
Am 21. September öffnete der erste BSBD Stammtisch des Ortsverbandes Waldeck seine Tore.
Ganz standesgemäß trafen sich die Kolleginnen und Kollegen in der, gegenüber dem Rostocker Zoos gelegen, Forsthausbrauerei Trotzenburg, der zweitgrößten Brauerei in Rostock. Hier gibt es nicht nur 5 eigene Biersorten zu verköstigen, sondern auch die dazugehörige feste Nahrungsgrundlage in Form von deftiger Hausmannskost, vom selbstgeklopften Schnitzeln über knusprig, saftige Schweinshaxen bis zu in Bier-Senf-Marinade eingelegtes Putensteak oder Tagliatelli.
 
Ziel dieses Stammtisches war und wird auch künftig sein, die eingeschlafenen Gewerkschaftsstrukturen wieder zu erwecken, dem Zusammenwirken neuen Schwung zu geben, Viele zu sein, gemeinsam zu agieren und Forderungen zu stellen, gegen den Egoismus unserer Zeit.
 
Dazu begrüßt der Stammtisch auch Gäste, diesmal den stellvertretenden Seniorenvertreter und den Vorsitzenden des BSBD Landesverbandes M-V, Wolfgang Brückner und Matthias Nicolai.
 
Über vieles wurde gesprochen, über manches heftig debattiert, von Gewerkschaftsarbeit, über die aktuelle Tagespolitik unseres Landes, die Energiekriese, den Krieg in der Ukraine, Staubsauger, Kindererziehung bis hin zur Dienstpostenbewertung und Beförderungen.
 
Erst spät in der Nacht fand diese Runde ihr erzwungenes Ende, damit der eine oder andere, vor dem kommenden Frühschicht, noch etwas Schlaf bekommen konnte.
 
Henning Petri
 
Verbändebeteiligung zur Besoldungsanpassung               25.08.2022
 
dbb m-v nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
 
Knecht: Das Ziel, eine moderne und leistungsfähige Verwaltung weiterzuentwickeln und das Land sowie die Kommunen als attraktive Dienstherrn zu stärken, wird durch den Gesetzentwurf nicht erreicht.
 
Grundsätzlich verfolgt der Entwurf die vom dbb m-v begrüßte Absicht, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge entsprechend des Tarifabschlusses mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zeit- und systemgerecht zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent zu erhöhen. Von der linearen Erhöhung der Besoldung sollen erstmalig auch die Stellenzulagen erfasst werden. Ebenfalls wird das Ende des 0,2-prozentigen Abzugs für die Versorgung gemäß § 18 Absatz 2 Landesbesoldungsgesetz M-V begrüßt. Darüber hinaus sollen die Anwärterbezüge entsprechend dem Tarifabschluss zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht werden.
 
Die Anpassung in Höhe von 2,8 Prozent entspricht zwar der des Tarifabschlusses der Länder, die Erhöhung entspricht jedoch den tatsächlichen und finanziellen Verhältnissen aufgrund der aktuell dauerhaften Inflationsrate von 7,5 % – die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses noch nicht absehbar waren – nicht im Entferntesten. Eine Berücksichtigung der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist schnellstmöglich unabdingbar. Der dbb m-v erwartet, dass jedwede Art von Sonder- oder Ausgleichzahlung, die der Bund künftig zur Abmilderung der persönlichen Ausgaben wegen der wirtschaftlichen Krise zur Auszahlung bringt, auf den im Gesetz genannten Personenkreis ausgedehnt wird.
 
Der Gesetzentwurf genügt insgesamt dem in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziel "Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss im Ländervergleich bei der Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten wettbewerbsfähig bleiben" nicht.
 
"Bereits seit geraumer Zeit hält die Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der nord- und ostdeutschen Länder und erst recht im bundesweiten Ranking einem Vergleich nicht stand", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, "eine Vielzahl unbesetzter Stellen, beispielsweise bei der Polizei, sind auch damit begründet. So sind im Jahr 2020 etwa 70 Millionen Euro eingeplante Personalausgaben nicht ausgegeben worden, dies entspricht mehr als 1.000 nicht besetzten Stellen".
 
Die rückwirkende Gewährung von Erhöhungsbeträgen für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30.11.2022 an Beamtinnen und Beamte, denen ein Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind zustand bzw. zusteht, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, belegt jedoch auch, dass die vom Land Mecklenburg-Vorpommern gewählte Einfügung eines § 29 a LBesG M-V zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbesserungsbedürftig ist. Die Nachgewährung zeigt eindeutig auf, dass trotz der Einführung einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber weiterhin seiner aus der Verfassung bestehenden Verpflichtung zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation in erheblichen Maß und einem erheblichen Zeitraum im Bereich der unteren Besoldungsgruppen (bis zur BesGr. A 8) nicht nachgekommen ist. Dies wird durch die vorgesehenen monatlichen Erhöhungsbeträge von 0,16 € bis zu 196,55 € eindrucksvoll belegt.
 
"Gerade Beamtinnen und Beamte der unteren Besoldungsgruppen sind in besonderem Maße darauf angewiesen, dass ihr Dienstherr sie verfassungsgemäß besoldet und sie auch darauf vertrauen können", betont dazu der Vorsitzende der dbb m-v Dienstrechtskommission Thomas Krupp.
 
Das Land ist dringend aufgefordert, besoldungsrechtlich eine verfassungskonforme Regelung zu treffen, die zukünftig die Gewährung einer zu geringen Alimentation ausschließt und dementsprechend Nachzahlungen obsolet macht.
 
Zudem erscheint es nicht sachgerecht, die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Mindestalimentation ausschließlich über die "Anhebung" des Familienzuschlags der Stufe 3 sicherzustellen, da dadurch diesem Besoldungsbestandteil eine im Vergleich zur Grundbesoldung und dem Familienzuschlag der Stufe 1 und 2 zu starke Gewichtung zukommt.
 
Der dbb m-v hält es für unabdingbar, die Grundbesoldung in Gänze anzuheben, um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in zutreffender Weise zu genügen.
 
Zugleich ist eine Anhebung der Eingangsbesoldung gerade im Bereich der unteren Gruppen bzw. die Streichung dieser Besoldungsgruppen mindestens bis zur Besoldungsgruppe A 6 notwendig, um den öffentlichen Dienst attraktiver für Nachwuchskräfte zu gestalten und das dort noch vorhandene Bestandspersonal zu motivieren.
Der dbb m-v erneuert seine Forderung, dass Betroffene nicht erst nach erfolgter Antragstellung amtsangemessen alimentiert werden, sondern - auch aus Fürsorgegründen - von Amts wegen.
 
Bereits jetzt verweist der dbb m-v auf den im September 2022 zu erwartenden 14. Existenzminimumbericht, der prognostisch die Höhe des von der Einkommenssteuer freizustellenden Existenzminimums für Erwachsene und Kinder beinhalten und Auswirkungen auch auf die Besoldung haben wird.
Der dbb m-v spricht sich abschließend aufgrund veränderter realer Lebenssituationen dafür aus, die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Absatz 1 i.V.m. § 6 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung auf 30.000 Euro zu erhöhen. Werden die Einkünfte von derzeit 20.000 Euro überschritten, entfällt nicht nur der Beihilfeanspruch, sondern auch der beihilfeorientierte Tarif der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass ein neuer (Basis-)Vertrag in der PKV mit einer Prämiengestaltung, die den derzeitigen Gesundheitszustand berücksichtigt, notwendig wird. Dies führt insbesondere in Familien von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zu kaum überschaubaren finanziellen Belastungen.
 
"Werden unsere Anmerkungen im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt, wird das Ziel, eine moderne und leistungsfähige Verwaltung weiterzuentwickeln und das Land als attraktiven Dienstherrn zu stärken durch den Gesetzentwurf nicht erreicht", machte der dbb Landesvorsitzende abschließend deutlich.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
dbb Senioren wählen neuen Vorstand:                                  19.06.2022
 
Resolution fordert Inflations- und Energiekostenausgleich auch für Senioren
 
Am 8. Juni fand in Schwaan die Landesseniorenversammlung der Seniorenvertretung des dbb m-v statt, auf der auch der Vorstand neu gewählt wurde.
 
Neuer und alter Vorsitzender ist Gerd Dümmel, zu seinen Stellvertretern wurden Sonja Reich (DJG), Viktor Urban (GDL), Klaus Junker (DPolG-BPolG) und Helmut Halwahs (BSBD) gewählt.
 
Einstimmig verabschiedeten die etwa 30 Delegierten die folgende Resolution:
 
"Die Landesseniorenversammlung des dbb m-v fordert im Namen aller Rentnerinnen und Rentner sowie aller Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Mecklenburg-Vorpommerns einen
 
Inflations- und Energiekostenausgleich von mindestens 1 500 Euro
 
Mecklenburg-Vorpommerns Senioren fühlen sich von der Landes- und Bundespolitik im Stich gelassen.
 
So wurde bereits im Frühjahr d. J. bei einer sich abzeichnenden Inflationsrate von mehr als fünf Prozent den 6 500 Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern im Land die Zahlung der sogenannten Corona-Prämie in Höhe von 1 300 Euro verwehrt. Das bedeutet nichts anderes als 22 Monate ohne eine Erhöhung der Ruhestandsbezüge.
 
Darüber hinaus werden alle Senioren – egal ob in Rente oder Pension – von Zahlungen des Energieentlastungspakets (300 Euro) ausgeschlossen.
 
Die Landesseniorenversammlung kritisiert dies aufs Schärfste, denn auch diese Personengruppe hat Mehrkosten z.B. für Heizung und Strom aufzubringen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen anders als Berufstätige die meiste Lebenszeit zu Hause verbringen und damit wenig Möglichkeiten haben, Energiekosten zu sparen. Hinzu kommt die seit Jahren von der EZB betriebene Null-Zins-Politik, die die Sparguthaben der Seniorinnen und Senioren weiter durch Inflation aufzehrt. Von daher ist mit einem Anstieg der Altersarmut allein aufgrund von Betriebskostennachzahlungen in exorbitant gestiegener Höhe ab Herbst 2022 zu rechnen. Hinzu kommen die Preissteigerungen beim täglichen Einkauf. Die Inflationsrate wird weiter – über 7,3 Prozent hinaus – steigen.
 
Aus diesen Gründen fordert die Landesseniorenversammlung des dbb m-v einen Inflations- und Energiekostenausgleich von mindestens 1 500 Euro für das Jahr 2022."

Quelle: www.dbb-mv.de

 
BSBD Bundesjugendtag 2022                                                           19.06.2022
 
Bereit für ein Update: Mehr Mut, Mehr Engagement, Mehr Jugend
Dies war das Motto des 19. Bundesjugendtag der dbb Jugend Bund. Anfang Mai traf sich das höchste Gremium der dbb Jugend in Berlin, um richtungsweisende Änderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Teilen der öffentlichen Verwaltung auf den Weg zu bringen.
 
Mit dabei auch drei Vertreter des BSBD, welche über ihre jeweiligen dbb Landesverbände als Delegierte fungiert haben, da die BSBD-Jugend keine eigenständige Fachgewerkschaft im Sinne der Satzung des dbb-Jugend ist. Dieser Passus wurde beim 18. BJT 2017 geändert und schon damals kritisch beäugt. Der Sinn dieser Satzungsänderung sollte sein, dass kleinere Jugendverbände unabhängiger von den Dachverbänden werden. Ob dies somit der Fall ist, da ja auch eine finanzielle Unterstützung notwendig ist, kann doch angezweifelt werden.
 
Trotzdem sollte es das Ziel sein, wenn im Herbst dieses Jahres eine Bundesjugendleitung der BSBD Jugend gewählt wird, eine Eigenständigkeit im Sinne der Satzung des dbb-Jugend anzustreben. Gerade die Stimmen der kleinen Verbände sind wichtig, sie werden sonst von den großen Verbänden geschluckt, so wie es ein Antrag einer großen Fachgewerkschaft auch vorgesehen hat. Diese wollte erreichen, dass die Stimmen beim Bundesjugendausschuss so gewertet werden, wie die Anzahl der Delegierten auf dem Bundesjugendtag. Philipp Weimann (BSBD Ba-Wü) argumentierte im Sinne aller kleinen und mittleren Verbände gegen diesen Satzungsänderungsantrag, welcher dann auch vom Plenum abgelehnt wurde. Hätte dieser allerdings Erfolg gehabt, hätten die 6 größten Einzelverbände, für alle 40 Fach- und Landesbünde entscheiden können, da diese die Stimmenmehrheit zusammengebracht hätten.
 
Der wichtigste Teil des Bundesjugendtages war allerdings die Wahl einer neuen Bundesjugendleitung. Nachdem Karo Herrmann und ihr komplettes Team nicht mehr zu Wahl standen, wird es nun einen absoluten Neustart in der Bundesjugendleitung geben.
Als neuer Bundesjugendleiter wurde Matthäus Fandrejewski von der Komba-Gewerkschaft gewählt. Matthäus ist ein bekanntes Gesicht in der #dbbjugendfamily, er ist Vorsitzender der CESI-Jugend, das ist die Vereinigung der Europäisches Gewerkschaften für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.
 
Ein Hauptaugenmerk wird die neue Bundesjugendleitung auf das Thema Digitalisierung und Attraktivität des öffentlichen Dienstes legen. Im Werben um die besten Nachwuchskräfte, sind dies zwei ausschlaggebende Punkte. Auch wenn das Thema Life-Work-Balance für das Beschäftigen im Strafvollzug doch schwer realisierbar sein wird, ich denke, die wenigsten von uns können und wollen Homeoffice machen. Wobei auch dies im Rahmen der Möglichkeiten, gerade für die Beschäftigten in der Verwaltung und den Sonderdiensten umgesetzte werden sollte.
 
Als weitere Mitglieder in die Bundesjugendleitung wurden gewählt: Sandra Heisig (DSTG), Daria Abramov (Komba), Claudio Albrecht (GDL) und Toni Nickel (Junge Polizei).
 
Der BSBD wünscht der neuen Bundesjugendleitung gutes Gelingen und bietet zu Fragen für die Themen der Beschäftigten um Strafvollzug gerne Jederzeit Gesprächsbereitschaft an, wir werden gerne die nächsten fünf Jahre tatkräftig, aber auch immer mit einem kritischen und Mahnenden Augenmerk die Arbeit der dbb-Jugend Bund begleiten.

Quelle: www.bsbd.de

 
Politik muss Belastungen für Beschäftigte abfedern              14.03.2022
 
Angesichts der mittlerweile explodierenden Verbrauchskosten für Energie und Treibstoffe fordert der dbb mecklenburg-vorpommern die Politik in Bund und Land zu einem sofortigen und entschiedenen Handeln auf.

Der Landesvorsitzende Dietmar Knecht verweist dabei auf dringend erforderliche Maßnahmen gegen die spürbaren finanziellen Belastungen insbesondere für Pendlerinnen und Pendler: "Mecklenburg-Vorpommern ist Pendlerland, daher ist die Vereinbarkeit von Funktionsfähigkeit und Attraktivität der täglichen Arbeit auf der einen Seite und dem Privatleben auf der anderen von immenser Bedeutung. Momentan legen die auch Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst aufgrund der Preisentwicklung beim Treibstoff mittlerweile erheblich drauf, daher brauchen wir geeignete Sofortmaßnahmen insbesondere des Bundes, die der
Kostenexplosion entgegenwirken. Es reicht dabei bei weitem nicht aus, in einem Jahr nach der nächsten Steuererklärung Entlastungen bei der Kilometerpauschale zu offerieren".

Mit dem Ende der Homeoffice-Verpflichtung in wenigen Tagen ist es darüber hinaus nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes, sondern auch mit dem Ziel der Reduzierung von Pendlerkosten aus Sicht des dbb m-v wichtig, die derzeitigen Möglichkeiten von Homeoffice-Regelungen auszuschöpfen und konsequent weiterzuentwickeln.
"Jedes ‚Mehr‘ an Strapazen geht zu Lasten der Gesundheit, des Arbeitsschutzes und damit auch der Motivation.
Hinsichtlich des beginnenden Personalmangels im gesamten öffentlichen Dienst brauchen wir ein sofortiges Abfedern der Belastungen. Andernfalls wird der öffentliche Dienst in Mecklenburg-Vorpommern nicht attraktiver", betonte Knecht.

Quelle: www.dbb-mv.de
 
Internationaler Frauentag                                                             08.03.2022
 
Liebe Kolleginnen,
 
der BSBD Landesverband übermittelt euch  zum Internationalen Frauentag die herzlichsten Glückwünsche, und dankt euch für die fleißige Arbeit im Landesverband und in den Ortsverbänden, aber auch für die „Frauen-Power“ die manch harten Dienst erst erträglich macht.

 
dbb m-v und seine Querschnittsorganisationen ...                   07.03.2022
 
... verurteilen russische Regierung
 
Der dbb m-v fordert die sofortige Beendigung des Krieges und den sofortigen Rückzug der russischen Truppen, um weitere unschuldige Todesopfer, insbesondere in der Zivilbevölkerung zu vermeiden.
So verurteilt auch die Landesfrauenvertretung den seit einer Woche andauernden Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehende Verletzung der Demokratie und der Menschenrechte.
 
"Wir begrüßen die von der Politik auf allen Ebenen gefassten Beschlüsse zur Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen den Aggressor", so die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung Brigitte Schroeder, "wir haben großen Respekt und Bewunderung für die Menschen in der Ukraine und ihren ungebrochenen Mut, ihre Heimat zu verteidigen und erklären uns mit ihnen solidarisch. Dabei gilt unsere besondere
Hochachtung und unser Mitgefühl gerade den Frauen, die sich mit unendlichem Mut vor Ort um ihre und fremde auseinandergerissene Familien kümmern und mitunter versteckt im Widerstand arbeiten. Unsere Vorbilder sind auch all die Menschenrechtsaktivistinnen und Journalistinnen, die derzeit u.a. Spendenkonten verwalten, Hilfsgüter verteilen und für eine objektive Berichterstattung über das Leiden
des ukrainischen Volkes sorgen".
 
Auch für den Chef der dbb Seniorenvertretung Gerd Dümmel ist klar: "Die russische Regierung hat internationales Recht gebrochen. Ich sehe diesen Konflikt mit allergrößter Sorge und hoffe, dass es gelingt, eine diplomatische Lösung zu finden. Das heißt natürlich auch, ohne den weiteren Einsatz von jeglichen Waffen. Darüber hinaus ist es mir aus der älteren Generation unverständlich, wie sich zwei
Völker, die vor Jahrzehnten Schulter an Schulter die Nazis vernichtet haben, so entfremdet haben".
Die dbb Jugend zeigt sich ebenso fassungslos, "dass zum ersten Mal unsere junge Generation mit einem Krieg auf europäischen Boden konfrontiert wird", so der Vorsitzende der dbb jugend Timon Matzick, "unsere Gedanken sind in diesen Tagen insbesondere bei den jungen Menschen, die sich diesem Angriff entgegenstellen. Wir wollen zurück zu friedlichen Begegnungen junger Menschen, internationalen
Jugendaustauschen und interkulturellen Verständigungen, denn nur im Dialog können Konflikte gelöst werden. Mit jedem weiterem Kriegstag und jedem weiteren Opfer wird die Zukunft gerade für junge Menschen dunkler. "
 
Der dbb m-v ist in Gedanken bei den Ukrainerinnen und Ukrainern – unschuldige Menschen, die aufgrund der unfassbaren Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine durch russische Truppen unter dem Befehl von Wladimir Putin jetzt gerade ihre Heimat verlieren, ihr Hab und Gut, ihre Gesundheit und auch ihr Leben. Der Krieg ist zurück in Europa, dieser Wahnsinn, der unendliches Leid bringen wird, muss gestoppt werden. Der Angriff auf die Ukraine ist ein Angriff nicht nur auf Europa, sondern auf die gesamte freie Welt. Dies darf unter keinen Umständen hingenommen werden.
 
So wie viele derzeit ist auch der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht, der als Bundesjugendleiter des dbb seit knapp 20 Jahren durch Jugendaustausche und Fachkräftemaßnahmen freundschaftlich mit Menschen in Russland und in der Ukraine verbunden ist, in Sorge um Freunde und Bekannte in der Ukraine. "Ich erinnere mich gern an die Besuche in Kiew, Chernihiv, Odessa oder der Krim, die vom
Verband der jungen Staatsbediensteten der Ukraine seinerzeit organisiert wurden.
 
Austauschmaßnahmen beispielsweise des Deutschen Bundesjugendrings in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ führten junge Menschen aus Russland und der Ukraine zusammen, man feierte zusammen. Seit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine ist alles anders. Gesprächsrunden in lockerer Atmosphäre, wo junge Menschen aus Russland und der Ukraine zusammen mit uns an einem Tisch sitzen
und diskutieren, werden auf lange Sicht leider der Vergangenheit angehören", so Knecht, "der Schaden für die russische wirtschaftliche, kulturelle, wissenschaftliche und nicht zuletzt politische Zukunft ist bereits jetzt kolossal. Ich denke in diesen Tagen an die vielen Menschen in der Ukraine, in Russland, in Deutschland und ganz Europa wie auf der ganzen Welt, die sich nichts sehnlicher als Frieden auf unserem Kontinent und ein gutes Miteinander wünschen".
 
Der dbb m-v und seine Querschnittsorganisationen rufen abschließend dazu auf, sich an den vielfältigen Hilfsmaßnahmen für die Menschen der Ukraine und für die Geflüchteten solidarisch anzuschließen - jede Hilfe ist willkommen!
 
Eine Übersicht über Möglichkeiten zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine finden Sie hier

Quelle: www.dbb-mv.de

 
BSBD-Bundesseniorenvertretung                                                  07.03.2022
 
Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst der Länder: 2,8 Prozent mehr Gehalt und 1.300 Euro Bonus -Keine Übertragung der Corona-Zulage auf die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger.
 
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Länder sind abgeschlossen. Alle Beschäftigten
erhalten 2,8 Prozent mehr Geld ab 1. Dezember 2022 sowie eine Einmalzahlung von 1.300 Euro (steuerund abgabenfrei) spätestens im März 2022.
 
Dass das Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich auf die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen wird, dürfte inzwischen in der Mehrzahl der Bundesländer beschlossene Sache sein!
 
Das Problem aber ist: Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten keine CoronaSonderzahlung. Das empfinden wir als Diskriminierung!
 
Die Tarifpartner haben beschlossen, dass die Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro nur aktive Beamtinnen und Beamte erhalten.
Das ist empfinden wir als ungerecht. Selbst Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die in den letzten Monaten während der Hochphase der Pandemie noch aktiv Dienst abgeleistet haben, sich aber inzwischen im wohlverdienten Ruhestand befinden, erhalten keinen Cent!
 
Dies bedeutet im Ergebnis für uns als Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung!
 
Die meisten unserer Mitglieder haben geringe Pensionen, da diese in der Mehrzahl aus den mittleren Laufbahnen stammen. Diese werden durch die überlange Zeit bis zur linearen Erhöhung im Dezember 2022 ohne jede Einkommenserhöhung bleiben aber gleichzeitig durch erhebliche Preissteigerungen über Gebühr belastet!
 
Das Land Hessen zeigt, dass das auch anders geht. Die Einkommen der Beschäftigten steigen hier zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und ein Jahr später nochmal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro), also insgesamt um 4 Prozent! Diese im Vergleich zur Bundesregelung im Ergebnis deutlich bessere und frühere lineare Anpassung gilt gleichermaßen auch für die Versorgungsempfängerinnen und -
empfänger. Dass auch hier nur die aktiven Bediensteten 1.000.-EUR zusätzliche steuerfreie Coronaprämie erhalten, ist deshalb aus Sicht der Versorgungsbezieher wegen der bereits zugesagten besseren linearen Erhöhung eher zu verschmerzen!
 
In den anderen Bundesländern sind die Landesbünde des Deutschen Beamtenbundes in Verhandlungen mit den einzelnen Landesregierungen zwar auf viel Verständnis für die Forderungen nach Ausgleichsmaßnahmen für die Versorgungsempfängerinnen und-empfänger gestoßen.
 
Dennoch wurde nach unserer Kenntnis in keinem einzigen Bundesland eine Kompensation beschlossen.
Das "Geschenk" wurde für die Staatskassen offenbar überall gerne angenommen. Die Leidtragenden sind alleine die Pensionärinnen und Pensionäre.
 
Die Preise stiegen 2021, wie das europäische Statistikamt Eurostat nach einer ersten Schätzung mitteilt, um 5,1 Prozent! Das ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik 1997. Fachleute erwarten, dass die Verbraucherpreise in den kommenden Monaten weiter deutlich zulegen.
 
Die BSBD-Bundeseniorenvertretung hat erhebliche Zweifel, ob hinsichtlich dieser Entwicklung die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und Vorgaben zur Alimentation für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger noch eingehalten werden.
 
Wir fordern den DBB und die Landesbünde umgehend zu einer juristischen Prüfung auf!
 
In Richtung Tarifpartner geht unsere klare und eindeutig Forderung, Tarifergebnisse die zu einer Benachteiligung der Pensionärinnen und Pensionäre führen, darf es künftig nicht noch einmal geben!
 
Einmalzahlungen für besondere Situationen sind in Bezug auf die hohen Belastungen der aktiven Beschäftigten -aus unserer Sicht- völlig in Ordnung, diese sind aber grundsätzlich -wie alle Erschwerniszulagen- zusätzlich zu den Gehältern vom Dienstherrn zu vergüten! In Tarifverhandlungen haben diese nichts zu suchen und dürfen schon gar nicht -wie jetzt geschehen- das Ergebnis der
Tarifverhandlungen negativ beeinflussen!
 
Georg Konrath
Stellv. BSBD-Bundesseniorenvertreter
BSBD-Bund-Seniorenvertretung@t-online.d
 
Quelle: www.bsbd.de
 
BBBank                                                                                                        23.03.2022
 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kooperationspartner:innen,
 
auch in diesem Jahr gibt es wieder tolle Jubiläumsangebote bei der BBBank.
 
Noch bis zum 31.03.2022 schenken wir jungen Kolleginnen und Kollegen im Alter von 18 bis 27 Jahre 100 € Startguthaben bei Eröffnung des BBBank Jungen Kontos.
Als dbb-Mitglied, bzw. Mitglied einer Fachgewerkschaft des dbb erhalten Sie zusätzlich ein Startguthaben von 50€.
So können Sie noch bis Ende März 2022 bis zu 150 Euro sichern!
 
Für Rückfragen stehe ich natürlich ebenfalls gerne zu Verfügung.
 
Antje Stets
BBBank eG
Landesdirektorin Öffentlicher Dienst für die Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen
Telefon: 0162/2 73 09 42
E-Mail: antje.stets@bbbank.de
 
Stammtischgeschichten                                                                           23.02.2022
 
Neustrelitz, 22.02.2022. Wenn man an einen Bierkeller denkt, dann steigen in Gedanken
unweigerlich Bilder auf, von großen Fässern in steinernen Gewölben,
groben Eichenholztische mit blau-weiß karierten Tischdecken, flankiert von langen Bänken und darauf Krüge und Humpen gefüllt mit dem köstlich, goldenem Nass, bekrönt von Schaumkronen, das Ganze begleitet vielleicht auch von mach heiterem Trinklied und ausgelassenem Gelächter.
 
Nun, ganz so ursprünglich ist es in diesem Fall natürlich nicht gewesen. Bereits zum dritten mal trafen sich die Mitglieder des BSBD Ortsverband der JVA Neustrelitz zum BSBD Stammtisch, diesmal in Jana’s Bierkeller in Neustrelitz. Jana’s Bierkeller ist eine gutbürgerliche Gasstätte, in einem modernen Keller untergebracht und besticht durch die kumpelig, freundliche Art der Gastgeberin Jana und das üppige Essenangebot, wo sich auch Liebhaber der typisch ostdeutschen Küche der 1980er Jahre zu Hause fühlen.
 
Erfreulich ist besonders die weiter wachsende Zahl der Teilnehmer dieser Stammtischrunden, trotz aller Beschränkungen die uns Coronabedingt auferlegt sind.
 
Wie immer ging es in den Gesprächen um dienstliche und persönliche Belange der Beschäftigten, um Personalentscheidungen wie Umsetzungen, Beförderungen und Beurteilungen, wer ist Krank, wer in Quarantäne, wer im Urlaub, wer geht demnächst in Pension, wer verstärkt unsere Reihen usw. usf..
 
Selbstverständlich wurde auch der Ablauf der verhinderte Geiselnahme, vom 15. Februar, minutiös auseinander genommen und ausführlich diskutiert. Die besonnene Entschlossenheit des Handelns aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen, bereits gewürdigt durch die Anstaltsleitung und durch das Justizministerium, sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt. Danke für euren Einsatz liebe Kolleginnen und Kollegen.
 
Und so kommen nach und nach all, die Geschichten und Erlebnisse auf den Tisch die es wehrt sind erzählt und ausgeschmückt zu werden, aus alten, hoffnungsvollen Tagen, da wir jünger waren, immer auch mit einem Augenzwinkern berichtet.
Wer jetzt Lust bekommen haben sollte, gut so. Der nächste Stammtisch kommt bestimmt.
 
Matthias Nicolai
 
Finanzministerium M-V                                                                              14.01.2022
 
Kabinett beschließt Corona-Sonderzahlung auch für Beamtinnen und Beamte
Nr.01/22 | 11.01.2022 | FM | Finanzministerium
 
Das Landeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro an Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes beschlossen.
 
Finanzminister Dr. Heiko Geue: "Damit werden die besonderen Herausforderungen auch für den öffentlichen Dienst in der Corona-Krise gewürdigt, die zum Beispiel von den Beamtinnen und Beamten in den Gesundheitsämtern, im Polizeivollzugsdienst oder im Schuldienst bewältigt werden. Die Auszahlung der 1.300 Euro noch im März ist wichtig, damit die Corona-Sonderzahlung steuerfrei gewährt werden kann", so Geue.
 
Die Regierungspartner von SPD und DIE LINKE setzen mit dem Gesetzentwurf ihre Koalitionsvereinbarung um, die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. Sie sorgen damit für einen mit anderen Ländern wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst hier in Mecklenburg-Vorpommern.
 
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 2021 sieht eine Lohnsteigerung von 2,8 Prozent ab Dezember 2022 sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022 vor. In einem ersten Schritt soll jetzt die einmalige Corona-Sonderzahlung übertragen werden. Hiervon ausgenommen sind Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie die Mitglieder der Landesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre. In einem nächsten Schritt erfolgt durch ein gesondertes Gesetz die Übertragung der weiteren Tarifergebnisse ab Dezember 2022.

Quelle: Finanzministerium - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

 
Brief an die Ministerpräsidentin des Landes                                           07.01.2022
 
Justizwachtmeister des BSBD Landesverbandes M-V fordern Laufbahnänderung
 
Neubrandenburg, 05.01.2022. Auf Beschluss des Hauptvorstandes (siehe Bericht im Vollzugsdienst 6/2021) wird an dieser Stelle der Brief vom 01.11.2021 an die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, veröffentlicht, in welchem es um die Forderung des BSBD Landesverbandes ging, den Justizwachtmeisterdienst des Landes aus dem einfachen Dienst in den mittleren Dienst zu überführen. Eine Antwort steht bislang aus.

 

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Manuela Schwesig,
 
zunächst möchten wir Ihnen zu ihrem überragenden Wahlsieg gratulieren.
Wir wählen diesen Weg, da es aus unserer Sicht leider keine andere Möglichkeit mehr gibt uns Gehör zu verschaffen.
Dieser Brief soll in keinster Weise unsere Loyalität gegenüber dem Dienstherrn bzw. dem Justizministerium in Frage stellen.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und auch wenn das Problem etwas komplexer erscheint, ist unser Anliegen leicht verständlich,
gerechtfertigt und nicht länger hinnehmbar oder vertretbar.
 
In den zurückliegenden Jahren hat sich das Aufgabengebiet des Justizwachtmeisterdienstes so massiv gewandelt, dass es mit dem Justizwachtmeisterdienst der 90`er Jahre nicht mehr viel gemein hat.
Geblieben ist jedoch die nicht mehr angemessene Besoldung, welche zwar jetzt nicht mehr mit der A3, sondern mit der A4 beginnt,
aber in den allermeisten Fällen mit der A5 endet.
Inzwischen ist man bestrebt Mitarbeiter mit Realschulabschluss oder auch gern einem höherwertigen Abschluss zu gewinnen, um
den immer weiter fortschreitenden Anforderungen, nicht zuletzt auch der Digitalisierung, gerecht zu werden.
Doch auch das Stammpersonal ist motiviert und mit Leidenschaft dabei, um die gesteckten Ziele der Landesregierung umzusetzen.
Deshalb ist es nicht mehr hinnehmbar, dass zwar die Aufgaben und Anforderungen an den so genannten einfachen Dienst (Laufbahngruppe 1.1. EA) massiv gestiegen sind, die Besoldung für dieses breit gefächerte Aufgabenspektrums diesem aber keineswegs gerecht wird.
 
Hierdurch zeichnet sich ein stetig wachsender Unmut (nicht nur) bei den neuen Kolleg*innen ab.
Dabei ist der Justizwachtmeisterdienst ein interessanter und anforderungsvoller Dienst, der aber durch die derzeitige Entwicklung, seinem Ruf nicht gerecht wird.
Bei diesen Voraussetzungen und einem "immer weiter so", werden wir nicht mehr lange konkurrenzfähig gegenüber anderen Institutionen sein. In einem Bericht sind wir mal als Motor der Justiz bezeichnet worden, und genau das sind wir auch, aber wir werden nicht dementsprechend behandelt.
 
Mit diesen Problemen und Nöten sind wir 2016 mit einem offenen Brief an das Justizministerium herangetreten. Leider hat man sich bis heute mit diesen Dingen wenig bis gar nicht auseinandergesetzt. Seither verrichten wir weiterhin unseren Dienst pflichtbewusst und sind für das Land MV da. Wir bewältigen Veränderungen die im Weltgeschehen auch uns betreffen und nicht immer einfach zu händeln sind, wie z.B. Problematiken die mit der Digitalisierung, Zuwanderung oder auch mit der Corona Pandemie zu tun haben.
 
Darüber hinaus wird von den Kolleg*innen die stark gestiegenen Krankenkassenbeiträge der (PKV) als zunehmend belastend empfunden.
Zum Leidwesen des sogenannten einfachen Dienstes (1.1. EA) zahlt dieser genau so viel, wie beispielsweise ein/e Richter/in, dies wird als äußerst ungerecht empfunden. Hierbei wäre es richtig und wichtig, seitens der Landesregierung Abhilfe zu schaffen.
 
Ein weiterer Punkt ist das neu beschlossene Justizwachtmeister-Befugnisse-Gesetz (HJWBG-MV). Aus unserer Sicht schafft dieses Gesetz unter anderem als Befugnis Norm eine Generalklausel und erklärt die für den Dienst der Justizwachtmeister wichtigen Normen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG-MV) für entsprechend anwendbar. Somit wurde für die Gerichte ein spezielles Polizeirecht geschaffen, dass über ein schlichtes Hausrecht deutlich hinausgeht.
Die Anforderungen an den Justizwachtmeisterdienst wurden deutlich erhöht und an die des Polizeidienstes nahezu angeglichen. Daraus resultiert aus unserer Sicht, dass auch Besoldung und insbesondere Ausbildung an den Polizeidienst angeglichen werden müssen.
Klar ist, so wie es ist, darf es nicht bleiben. Daher fordern wir die Abschaffung des sogenannten einfachen Dienstes (1.1. EA) und die Überführung der Kolleg*innen in den sogenannten mittleren Dienst (1.2. EA) beginnend mit dem Einstiegsamt A6 bis hin zur A9 für leitende Tätigkeiten.
 
Des Weiteren wäre es wünschenswert, über eine Erweiterung der Erfahrungsstufen in den einzelnen Besoldungsstufen nachzudenken.
Für qualifiziertes Personal entsteht zur Zeit eine Perspektivlosigkeit, da dem Dienst keine Aufstiegschancen in die nächst höhere Laufbahn eingeräumt werden.
 
Bedanken möchten wir uns, die Kolleg*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben diesen Brief zu lesen, gleichwohl hegen wir damit die Hoffnung, dass Sie dieses Thema nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch in ihrer nächsten Legislaturperiode angehen werden.
 
Als Anlagen fügen wir Ihnen unser Schreiben aus 2016 nebst Antwortschreiben des Justizministeriums anbei.
 
Es grüßen Sie hochachtungsvoll
 
Matthias Nicolai                          Stanley Mengel
 
BSBD Landesvorsitzender              Vorstandsmitglied BSBD M-V
Mecklenburg-Vorpommern             Fachbereich Justizwachtmeister