Grüße zum Jahresende                                                21.12.2021
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wieder ist ein Jahr vergangen, dass so hoffnungsvoll begann, nunmehr jedoch von den meisten von uns
schnell wieder vergessen werden will.
Doch auch wenn der tägliche Blick auf sinkende oder steigende Inzidenz Zahlen inzwischen zur Normalität geworden
ist, so hat uns dieses Jahr zugleich weitere Highlights beschert.
 
Vor allem sei an dieser Stelle der Abschluss im Tarifkonflikt der Gewerkschaften mit der TdL genannt.
Letztendlich ein Kompromiss, der uns nicht wirklich gefällt. Doch wie das Sprichwort eben sagt: "Ein Kompromiss ist ein Brot, dass niemandem schmeckt und doch alle nährt."
 
Auch wenn Justizvollzug und Justizwachtmeisterdienst selbst von einigen Eckpunkten des Tarifabschlusses nicht profitierten, so hat die Solidargemeinschaft der Beschäftigten insgesamt doch wichtige Ziele ihrer Forderungen erreichen können.
 
Ohne diese Gemeinschaft würde es nichts, für niemanden geben. Man kann es nicht oft genug wiederholen.
Es lohnt sich also Teil dieser Solidargemeinschaft zu sein.
 
Eine andere Form einer Solidargemeinschaft wird besonders zum Jahresende gewichtig, in der man gern Liebe und Hilfe gewährt und zurück bekommt.
 
In diesem Sinne wünschen wir allen ein friedvolles, besinnliches Weihnachtsfest im
Kreise der Familie und Freunde und wünschen einen guten Rutsch ins Jahr 2022.
Möge es besser werden.
 
Für den Vorstand des BSBD Landesverband M-V
Matthias Nicolai
 
Unser vorweihnachtliches Entenessen                   29.12.2021
 
Der Ortsverband Bützow hat in diesem Jahr seine alte Tradition wiederaufleben lassen.
 
Wir laden unsere Mitglieder jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit zu einem leckeren Entenessen in den Bützower Hof ein. Herr Suhl zaubert immer wieder einen köstlichen Entenbraten mit Klößen und Rotkohl, wie wir ihn alle von zu Hause kennen.
 
In den letzten beiden Jahren konnte dieses vorweihnachtliche Treffen auf Grund der Pandemie nicht stattfinden. Wir haben es in diesem Jahr einfach ganz anders gestaltet. An fünf verschiedenen Terminen im November haben sich die Mitarbeiter in kleineren Gruppen in diesem Gasthof getroffen und haben einen wundervollen Abend zusammen
verbracht. Unsere Pensionäre und Mitglieder im Ruhestand haben wir auch nicht vergessen. Auf Grund der brisanten Lage kann der letzte geplante Termin leider nicht mehr stattfinden. Wir werden mit diesem Personenkreis zu einem späteren Zeitpunkt essen gehen.
 
    
 
Bei unserem ersten Treffen war der gesamte Vorstand mit an Bord und wir haben unseren Mitgliedern einen kurzen Überblick über die Verbandsarbeit und unsere Vorstandsarbeit berichtet. An den folgenden Terminen, war immer ein Vorstandsmitglied dabei und hat auch hier einen kurzen Bericht zur Arbeit des Vorstandes abgegeben. In diesem Jahr haben wir den Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte gewählt und unsere Gewerkschaft ist gut vertreten. Auf Grund der Pensionierung unseres Ortsvorsitzenden Hans-Jürgen Papenfuß müssen wir uns für die Zukunft neu organisieren. Wir werben für engagierte junge Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin, die uns bei der Vorstandsarbeit unterstützen. Wir wollen unsere gute Ortsverbandsarbeit hier in Bützow weiter aktiv gestalten.
 
    
 
In dieser Runde haben mich die beiden Männer des Vorstandes einfach überrascht. Sie haben mir für meinen Einsatz und die Arbeit im Vorstand einen wunderschönen Blumenstrauß und einen Gutschein vom Bützower Hof überreicht und ich war da echt verblüfft. Dafür möchte ich mich bei allen noch einmal recht herzlich bedanken.
 
Jeannette Wachlin
 
Mitgliederversammlung ...                                          11.12.2021
 
der Justizwachtmeister im BSBD M-V
 
Der Ortsverband der Justizwachtmeister hat sich am 12.11.2021 zum gemütlichen Spanferkelessen mit anschließenden Bowlingabend getroffen.
Der Unterzeichner hat die Gunst der Stunde gleichwohl genutzt um eine Mitgliederversammlung abzuhalten.

Folgende wichtige Änderungen haben sich nach Abstimmung ergeben.
Der bis Dato amtierende Vorsitzende (Frank Heiselbetz / SG-SN) hat mit seinem stellvertretenden (Alexander Mrowiec / LG-SN)
die Funktion getauscht.
 
Des Weiteren konnten wir einen qualifizierten Kassenprüfer (Dirk Gruhn / LG-SN) für die Aufgabe gewinnen.
Wir haben nach Beendigung der Mitgliederversammlung den Abend nach mehreren Bowlingrunden und der Ehrung der drei Besten,
in gemütlicher Atmosphäre ausklingen lassen.
 
S.Mengel
 
Tarifergebnis ist falsches Signal der Arbeitgeber    02.12.2021
 
Wir haben in den letzten Wochen mit all unseren Aktionen für mehr gekämpft, aber das Signal der Anerkennung bleibt aus.
 
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen ist für den BSBD erneut nicht mehr als ein Kompromiss mit einem faden Beigeschmack und für den Justiz- und Maßregelvollzug enttäuschend.
 
Wie nannte es der Vorsitzende der Tarifunion Herr Hilbers (Finanzminister Niedersachsen CDU)? "Wenn es beiden Seiten weh tut, dann ist es offensichtlich ein gutes Ergebnis." Mitnichten Herr Hilbers.
 
Die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300€ und die lineare Erhöhung von 2,8% mit einer Laufzeit von 24 Monaten bilden das, was alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, in den wohl schwersten Zeiten der Nachkriegszeit durch die COVID 19 Pandemie geleistet haben, nicht im Geringsten ab. Es mag für die Finanzminister der Länder ein gutes Ergebnis sein.
Tatsächlich ist es nur ein Kompromiss für den öffentlichen Dienst, mehr nicht.
 
Dass es im Gesundheitsbereich Verbesserungen gibt, ist ein Teilerfolg und dies war auch mehr als nur notwendig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des medizinischen Dienstes im Justiz-und Maßregelvollzug ist es vielmehr jedoch eine herbe Enttäuschung.
 
Sie werden nach diesem Tarifergebnis, im Vergleich zu den Unikliniken der Länder und der Psychiatrie des Landes Baden-Württemberg, weiterhin schlechter gestellt. und damit ist nicht das medizinische Personal der Intensivstationen gemeint. Vor allem Im Justizvollzug wird sich die Lage im Ringen um ausgebildetes medizinisches Personal weiter verschlechtern und den Vollzug in Gänze überproportional belasten.
Ebenso erschreckend ist, dass Herr Dressel, Verhandlungsführer der TdL und Finanzsenator Hamburgs (SPD), offensichtlich nicht einmal die Zustände des medizinischen Dienstes des Justizvollzuges im eigenen Land kennt.
 
Angesichts der zurzeit hohen Inflationsrate und der immens gestiegenen Energiekosten, nehmen die Beschäftigten des Justizvollzuges das Tarifergebnis zur Kenntnis. Motivierend wirkt es indes wenig.
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und die erbrachte Leistung zu würdigen sieht anders aus!
Dem BSBD stellt sich die Frage, ob die Haltung der Verhandlungsführer der TdL tatsächlich die Meinung der Landespolitiker und somit auch die der Landesjustizministerien widerspiegelt?
Auf die Reaktionen der jeweiligen Landespolitik sind wir in den nächsten Tagen sehr gespannt.
 
Wir als BSBD können nur davor warnen, das die Politik das letzte Stück Vertrauen der einzigen Konstante in Krisenzeiten, und zwar die des öffentlichen Dienstes, verspielt.
Zähe Verhandlungen und der Abschluss derartiger Ergebnisse tragen nicht zur Vertrauensbildung bei. Es bleibt also bei nichtssagenden Lobeshymnen und Beifallklatschen der Landespolitik?
 
Deutliche Signale der Anerkennung und Wertschätzung sehen anders aus.
 
Quelle: www.bsbd.de
 
40. Bundesgewerkschaftstag des BSBD ...                 19.11.2021
 
... in Soltau/Niedersachsen
 
"Das war eine wirklich gelungene Veranstaltung!"
 
So oder so ähnlich lauteten die Kommentare der Delegierten beim 40.Bundesgewerkschaftstag des BSBD.
Diesmal fand der BGT vom 10.11. – 11.11.21 in Soltau im Hotel Park Soltau in Niedersachsen statt.
Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Deine Gewerkschaft, Deine Zukunft".
Monatelang hatten sich alle Beteiligten intensiv vorbereitet um den BGT zu einem Erfolg werden zu lassen.
 
Das Geschehen rund um die Corona-Pandemie machte es nicht einfacher. Im Mittelpunkt stand Bemühen für die Delegierten ein Höchstmaß an gesundheitlicher Sicherheit zu gewährleisten.
 
Am 10.11.21 pünktlich um 09.30 Uhr startete der Bundesgewerkschaftstag mit der Eröffnungsrede des amtierenden Bundesvorsitzenden René Müller. Es folgte ein Grußwort des gastgebenden Landesvorsitzenden des VNSB Oliver Mageney.
Anschließend wurden die Wahlen des versammlungsleitenden Präsidiums sowie des Ältestenausschusses
durchgeführt.
 
Der Bundesvorsitzende fasste die Arbeit der Bundesleitung in den letzten fünf Jahren in seinem Geschäftsbericht zusammen. Es folgte der Kassenbericht des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Alexander Sammer.
Die Delegierten verfolgten beeindruckt der äußerst positiven Entwicklung der Bundeskasse.
Nach dem Bericht der Kassenprüfer, die im Übrigen nichts zu bemängeln hatten, wurde die Bundesleitung einstimmig entlastet!
Anschließend folgten die Neuwahlen der Bundesleitung sowie der Kassenprüfer für die neue
Legislaturperiode.
 
Kollege René Müller stellte sich erneut zur Wahl zum Bundesvorsitzenden des BSBD und wurde einstimmig (!) wiedergewählt.
Die Wahlen von Alexander Sammer, Sönke Patzer und Horst Butschinek, die bereits in der abgelaufenen Periode der Bundesleitung angehörten, verliefen ebenfalls jeweils beeindruckenden Ergebnisse.
Neu in die Bundesleitung gewählt wurden die Kollegin Dörthe Kleemann sowie der Kollege Martin Kalt.
Diese wurden notwendig da die bisherigen Mitglieder Kollegin Anja Müller und Kollege René Selle nicht wieder antraten.
Auch die "neuen" Mitglieder der Bundesleitung wurden mit einem großen Vertrauensvorschuss in die Bundesleitung gewählt.
 
Nach den Wahlen ging es in den Arbeitsmodus.
Die von den Landesverbänden vorgelegten Anträge, die die Gewerkschaftsarbeit in den nächsten fünf Jahren wesentlich bestimmen werden, wurden von den Delegierten diskutiert.
Hier kam es zu leidenschaftlichen und emotionalen Diskussionen an deren Ende dann ein für alle Teilnehmer gutes Ergebnis stand.
Das ist gelebte Demokratie!
 
Damit endete der erste Tag des Bundesgewerkschaftstages.
Es folgte ein Abendprogramm, bei dem die Delegierten sowohl Networking betreiben als auch einen Abend im Kreise von Freunden feiern konnte. Das gehört dazu!
 
Am nächsten Tag folgte ab 10.00 Uhr der öffentliche Teil der Veranstaltung.
Die Rednerzahl wurde hierbei bewusst klein gehalten. Das Pandemiegeschehen bestimmte auch hier wesentlich mit.
Den Auftakt machte auch hier der alte und neue Bundesvorsitzende René Müller, der seine Vorstellungen für die nächsten fünf Jahre deutlich formulierte.
Als Gastredner und Ehrengast kam dann der Vorsitzende des DBB, Kollege Ulrich Silberbach, zu Wort. Er ging in seiner Rede auf die laufenden Tarifverhandlungen sowie die Rolle des BSBD innerhalb der DBB Familie ein.
Den Abschluss machte gestaltete Kollege Oliver Mageney vom VNSB.
 
Für die Ehrungen für ausscheidende Mitglieder des Bundeshauptvorstandes bildete der öffentlich Teil des BGT einen würdigen Rahmen.
 
Pünktlich um 11.11 Uhr endete der öffentliche Teil. Den Abschluss zelebrierten die Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, startete doch genau um diese Uhrzeit der Karneval.
 
Alles in allem war es ein rundum gelungener Gewerkschaftstag.
Reden, engagierte Diskussionen und auch der Spaß kam nicht zu kurz.
Wir freuen uns auf Berlin im Jahre 2026
 
Quelle: www.bsbd.de
 
BSBD M-V zeigt sich konfliktbereit                                 30.10.2021
 
Schwerin, 28.10.2021. Vor Beginn der zweiten Verhandlungsrunde zwischen TdL und Gewerkschaften, am 01. und 02. November, drohten Hunderte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Rahmen einer bundesweiten Aktion eindringlich davor, die laufende Einkommensrunde zu einer Negativrunde zu machen. 
 
Vor der Staatskanzlei, in Schwerin, zeigten sich auch der BSBD M-V konfliktbereit, um Seite an Seite mit dem dbb mv und seinen Fachgewerkschaften, für unsere Tarifbeschäftigten und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern zu streiten.
 
„Die neue Landesregierung steht nach dem Willen der Koalitionäre für eine starke und zukunftsfeste Verwaltung, das kann sie mit einem deutlichen Signal der Wertschätzung jetzt in dieser Einkommensrunde beweisen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis gleich zu Beginn einer neuen Legislaturperiode", sagte dabei der Vorsitzende des dbb mv, Dietmar Knecht. „Der öffentliche Dienst muss massiv Nachwuchs für den Staatsdienst gewinnen. Das funktioniert nur mit attraktiven Konditionen und einer Kultur der Fairness und Anerkennung."
 
Foto: Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mv und Hans Jürgen Papenfuß, stellv. Vorsitzender des BSBD M-V

 

Hintergrund:
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern für die Beschäftigten der Länder unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich (im Gesundheitswesen mindestens 300 Euro) sowie eine Erhöhung der Azubi-/Studierenden/Praktikantinnen/Praktikanten-Entgelte um 100 Euro. Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen, das eigene Verhandlungen geführt hat), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen. Die zweite und dritte Verhandlungsrunde finden am 1./2. November 2021 und am 27./28. November 2021 in Potsdam statt.
 
Neuer Vorsitzender des BSBD Landesverbandes        30.10.2021
 
Güstrow, 21.10.2021. Der neue Mann an der Spitze des BSBD Landesverbandes M-V heißt Matthias Nicolai, ist 50 Jahre alt, glücklich verheiratet, Vater von zwei pubertierenden Töchtern und Opa einer Enkeltochter.
Als gebürtiger Neubrandenburger und dort nach wie vor wohnhaft, arbeitete der ursprünglich gelernte Koch von 1993 bis zur Schließung der Anstalt, in der JVA Neubrandenburg. Seit Oktober 2018 ist er in der JVA Neustrelitz tätig und hier, wie bereits in Neubrandenburg, in der Anstaltsküche untergekommen.
 
Im Hotel am Schlosspark, sprach der BSBD Hauptvorstand Matthias Nicolai das Vertrauen aus, zukünftig die Geschicke des Verbandes zu lenken und betraute ihn mit den Aufgaben des Vorsitzenden des Landesverbandes. Zuvor war der scheidende Landesvorsitzende Hans Jürgen Papenfuß von diesem Amt zurückgetreten.
 
Die Mitglieder des Hauptvorstandes, welcher aus dem Vorstand des Landesverbandes, den Beisitzern und Fachgruppensprechern, den Rechnungsprüfern und den Vorsitzenden der Ortsverbände besteht, treffen sich satzungsgemäß mindestens einmal im Jahr, um Rechenschaft über die geleistete Arbeit des Landesverbandes abzugeben, Informationen und Neuigkeiten auszutauschen und Anregungen für die Arbeit der kommenden Monate zu geben.
 
So gab es auch dieses mal, vor allem bedingt durch die Corona Zwangspausen, jede Menge zu berichten und auszutauschen. Dabei kristallisierte sich vor allem heraus, dass mit den nun schrittweise stattfindenden Corona-Lockerungen auch die Basisarbeit neu belebt werden muss. An dieser Stelle neue Wege zu finden und Altbewährtes wieder aufleben zu lassen, wird die Hauptarbeit in den kommenden Monaten sein, zumal die Pandemie längst nicht beendet ist.                                           
 
Ein weiterer Themenschwerpunkt war der aktuelle Tarifkonflikt zwischen der TdL und den Gewerkschaften.
Die Hauptforderungen der Gewerkschaften: 5% mehr Lohn für Tarifbeschäftigte und die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Versorgungsempfänger und Anwärter werden hart erkämpft werden müssen,
denn Geschenke wird es keine geben.
Dieses Ziel zu erreichen bedingt die Bereitschaft von Jedem, sich aktiv an gewerkschaftlichen Veranstaltungen/Kundgebungen zu beteiligen. Und stattfinden werden sie, da die Arbeitgeber, wie in all den vergangenen Tarifkonflikten, immer die selbe Blockadehaltung zeigen.
 
Nach den Berichten des ehemaligen Vorsitzenden Hans Jürgen Papenfuß, der noch einmal gesondert veröffentlicht wird, und des Schatzmeisters Bernd Raubold sowie der Rechnungsprüfer Katrin Wendler und Matthias Kleemann, konnte der Schatzmeister durch den Hauptvorstand entlastet werden.
 
Anschließend betraute der Hauptvorstand Hans Jürgen Papenfuß mit den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden, so dass dieser dem neuen Vorsitzenden, nicht nur im Sinne eines Mentors, mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
 
Abschließend geht ein großes Dankeschön an Heike Roß, welche aus persönlichen Gründen das Amt der Frauenvertreterin im Landesverband niederlegte, für ihren jahrelangen Einsatz im Sinne aller Kolleginnen und für den BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern.
 
Matthias Nicolai
Foto: die Mitglieder des Hauptvorstandes des BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
 
Nachrichten vom BSBD Bundesverband                         18.10.2021
 
Tarifverhandlungen mit der TdL
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
am 08.10.2021 fand in der Landesvertretung von Baden-Württemberg in Berlin die Auftaktverhandlungen zur Einkommensrunde 2021 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) statt.
Als Vorsitzender der AG Tarif im BSBD Bund und Mitglied der Verhandlungskommission des dbb war ich für den BSBD vor Ort.
 
Der TdL wurden die Forderungen unserer Kolleginnen und Kollegen sowie die der Mitgliedsgewerkschaften im dbb vorgelegt.
Diese waren am 26. August 2021 in Berlin in der Bundestarifkommission beschlossen worden.
 
Kernforderungen sind:
 
Erhöhung der Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 5 %, aber mindestens um 150 € monatlich. Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen mindestens 300€, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
 
Wiederinkraftsetzen der Übernahme aller Auszubildenden bei bestandener Ausbildung.
 
Verhandlungen zur Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen bei der Eingruppierung, insbesondere der stufengleichen Höhergruppierung.
 
Die Einrichtung eines Verhandlungstisches für das Gesundheitswesen, insbesondere zu den Restanten aus der Tarifrunde 2019, zur Erhöhung des Zeitzuschlags bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit in Krankenhäusern und zur Einführung der dynamischen Zulage für die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Justiz- und Maßregelvollzug.
 
Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen / Beamten sowie Versorgungsempfänger / - innen der Länder und Kommunen.
 
Es wurmt die TdL immer noch, dass es eine Kollegin wagte, aufgrund ihrer Tätigkeit zu klagen und dann auch noch die Dreistigkeit hatte, vor dem Bundesgericht zu gewinnen. Bei dem Wort "Arbeitsvorgang" im TV-L bekommen alle erhöhten Puls.
 
Dies ist der Punkt, den die TDL unbedingt geändert haben möchte. Am besten ganz abschaffen. So kann es zu einer Verschlechterung bei der Eingruppierung und zum Nachteil aller Kolleginnen und Kollegen kommen. Dieser Verschlechterung werden die Gewerkschaften nicht zustimmen.
Erschreckend war die mangelnde Bereitschaft der TdL zu verhandeln. Es wurde auf die schlechte finanzielle Lage in den Ländern hingewiesen.
 
Vergessen waren die Fernsehmomente, in denen sich die Politik zum öffentlichen Dienst bekannt hat.
 
Klatschen in den Landtagen. Lobesreden über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die aufopferungsvolle an den Kräften- und Psychen zerrende Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen.
 
Sich nun hinzustellen und auf die Kosten hinzuweisen, ist alles, was ihnen einfällt.
 
Was für ein trauriges Bild ist so eine Außendarstellung doch nur.
 
Es wird der Öffentlichkeit so dargestellt, als wären es Forderungen, die utopisch sind.
 
Ist die TDL sich eigentlich nur annähernd bewusst, welches Zeichen sie damit an alle Kolleginnen und Kollegen sendet? Ich glaube kaum.
 
Die Industrie und das Handwerk werden dieses Vorgehen mit Freude hören. Bewerberinnen und Bewerber werden doch nicht beim Land arbeiten wollen, wenn diese beim Bund oder in der freien Marktwirtschaft besser dastehen und verdienen. Jetzt schon haben wir mit Abwanderungen zu kämpfen.
 
Angestellte kündigen, weil sie woanders bessere, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Gehälter bekommen.
 
Die freie Marktwirtschaft hat das Zeichen der Zeit vernommen und hat erkannt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertzuschätzen. Dass wir erneut darüber sprechen müssen ist schon beängstigend. War doch mein Glaube fest, dass nun auch der Letzte verstanden hat, was geleistet wurde und immer noch wird.
 
Fortlaufend die Thematik der leeren Kassen in den Vordergrund bringen, ist ein Armutszeugnis.
 
Meine Bank würde mir raten, besser mit meinem Geld umzugehen. Oder vielleicht einmal die Baukosten unter Kontrolle zu bekommen.
 
Zum Schluss noch ein eigenes Wort.
 
Wertschätzung ist verbunden mit Respekt, Wohlwollen und Anerkennung. Sie drückt sich aus in Zugewandtheit, Interesse, Aufmerksamkeit und Freundlichkeit. Einen anderen Menschen zu wertschätzen bedeutet auch, dessen Bedürfnisse zu erkennen und ernst zu nehmen.
 
Wenn wir jetzt nicht alle gemeinsam zusammenstehen, dann war es das. Jetzt müssen wir uns alle aufraffen und auch Notfalls in der Freizeit zu den Veranstaltungen erscheinen.
 
Ich appelliere an alle, ob vertreten in einer Gewerkschaft oder nicht, uns zu unterstützen.
 
Wenn ihr uns nicht unterstützt, dann werden wir unser gemeinsames Ziel nicht erreichen.
 
Sönke Patzer
Vors. AG Tarif BSBD

Quelle: www.bsbd.de

 
BSBD M-V Wahlprüfsteine ...                                             11.09.2021
 
... für den Wahltermin am 26. September 2021
 
Sehr geehrte Parteivorsitzend:e in Mecklenburg-Vorpommern,
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat sich nun auch im Jahr 2021 wieder entschlossen, sogenannte "Wahlprüfsteine" auch zu der Landtagswahl im September 2021 zu erstellen.
Diese Wahlprüfsteine werden von uns an im derzeitigen Landtag vertretenen Parteien sowie an die Parteien Bündnis90/Die Grünen und die FDP elektronisch versandt. Wir bitten Sie, die darin aufgeworfenen Fragen zu beantworten und uns Ihre Antworten freundlicherweise bis spätestens 21. September 2021 per Email an bsbd.mv.hjp@t-online.de zukommen zu lassen.
Ihre Antworten wollen wir dann für unsere Mitglieder und Interessierte als pdf-dateien auf unserer Internetseite veröffentlichen.
 
Vorbemerkungen: Warum haben wir - der BSBD MV - diese Wahlprüfsteine erstellt?
 
Der BSBD MV ist die stärkste (starke) Gewerkschaft im Justizvollzug MecklenburgVorpommerns. Gleichzeitig ist der BSBD auch bei seiner Dachorganisation dbb stimmberechtigt vertreten.
Im BSBD MV ist eine Vielzahl von Justizvollzugsbediensteten organisiert, überwiegend sind dies Kolleg:innen des Allgemeinen Vollzugsdienstes AVD (der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt). Im BSBD sind natürlich auch Kolleg:innen der Laufbahngruppen 2 organisiert.
Darüber hinaus vertritt der BSBD eine Vielzahl von Justizwachtmeister:innen (die uniformierten Kolleg:innen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften – Laufbahngruppe 1, 1. EA), so wie auch einzelne weitere Justizbedienstet:e.
Die Justiz ist unser inhaltlicher/thematischer Schwerpunkt. Im Vorfeld der kommenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sind zahlreiche Mitarbeiter:innen des Justizvollzugs, aber auch deren Angehörige und Familienmitglieder, an uns herangetreten und haben den Wunsch geäußert, dass wir als Fachgewerkschaft die politisch Verantwortlichen aller Parteien sinngemäß fragen,
Für uns als BSBD ist das geringe Maß an öffentlichem sowie politischem Interesse am Justizvollzug/der Justiz (lässt man Richter:innen außen vor), dessen Bedienstet:en, Arbeits- und Rahmenbedingungen durch Dritte (Politiker:innen, Medien, …)
immer wieder überraschend. Aber es ist klar, dass viele politisch motivierte Entscheidungen (z. B. bei der Besoldung, Beihilfe, Arbeitszeit, Pensionsalter, Höhe der Pension) auch unmittelbare Auswirkungen auf das Umfeld der Mitarbeiter:innen im Justizvollzug haben – darüber hinaus auch in deren Freundeskreis ausstrahlen. Gerade auch die dramatischen politischen Umbrüche der Stimmungen auf Landes- sowie
Bundesebene lassen viele Bedienstete in MV aktuell daran zweifeln, dass sie von den aktuellen Regierungsparteien und (Landtags)Parteien in Mecklenburg-Vorpommern gerecht behandelt/ihre Interessen als Vollzugsbedienstete vertreten/überhaupt wahrgenommen werden.
Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei der Beantwortung unserer Fragen.
 
Frage 1: Wir - der BSBD MV - sehen den Justizvollzug in MecklenburgVorpommern als eine tragende Säule des "Systems der Inneren Sicherheit". Wir sind – in unserem Erleben - für die Landesregierung jedoch eher der "Wurmfortsatz"!
Was wären z.B. die Ermittlungserfolge der Polizei wert, wenn nach erfolgter Festnahme und richterlichem Urteil zur Verbüßung einer Haftstrafe der Vollzug der Freiheitsstrafe nicht intensiv durch hochqualifiziertes Personal in den Justizvollzugsanstalten dazu genutzt werden würde, den gesetzlich vorgegebenen Zielen der Resozialisierung und Behandlung der Inhaftierten sowie deren wirksamen Sicherung nachzukommen. Deshalb ärgert es uns sehr, dass in Diskussionen in unserem Bundesland das Thema Sicherheit nur mit Blick auf die Polizei behandelt und damit offenkundig wird, dass Sicherheit zum Wahlkampfthema mutiert und nicht mehr zielorientiert betrachtet wird. Es gibt auch Beamte außerhalb der Lehrerschaft und der Polizei, müssen wir Ihnen daher zurufen/verdeutlichen!
 
Es ist das Ziel des Vollzuges, dass er mit der Entlassung des Inhaftierten der Polizei nicht den "nächsten Kunden" erneut vorsetzt.
 
An diesem sowie am Ziel der sicheren Unterbringung und somit des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten wollen unsere Kolleginnen und Kollegen auch erfolgreich weiterarbeiten, und Sie bitten, die für ihre schwierige Aufgabenerfüllung
notwendigen Rahmenbedingungen (ausreichender Personalkörper, Motivation der Kolleginnen und Kollegen) zu schaffen bzw. zu erhalten.
Der Justizvollzug ist eine mehrheitlich vom sogenannten "Mittleren Dienst" geprägte Organisation und die teilweise in der öffentlichen Berichterstattung (hier werden wir durch gewerkschaftliche Arbeit und vorangegangene politische "Fehlentscheidungen"
wahrgenommen) genannten Zahlen zu Besoldung und anderen Gehaltsbestandteilen rufen meist nur ungläubiges Kopfschütteln hervor. Die Bediensteten fühlen sich zunehmend von der Politik nicht mehr verstanden und wahrgenommen. Eine Erscheinung, die sich auch in anderen Bereichen der Gesellschaft zunehmend zeigt und auch bei uns große Sorge auslöst. Gerade auch im Wettbewerb um qualifizierte
Neueinstellungen – guten "Nachwuchs" zeigt sich immer mehr, dass mit einer "Karriere in diesem Justizvollzug" immer weniger Menschen liebäugeln wollen.
Hier gilt es unseres Erachtens, die gesamten Strukturen im Justizvollzug, gerade auch im Bereich der personellen Ausstattung und der Besoldung, kritisch zu hinterfragen und innovative Wege zu gehen.
 
Schritte wurden durch die Landesregierung derzeit nur "im negativen Sinne" in Angriff genommen, aber das kann doch nicht sein, dass es im Vollzugsdienst zwei Klassen - die Guten = Polizei und die Stiefkinder = Justizvollzug - für Sie, die Politiker, gibt.
Dem "Patienten Justizvollzug" kann nur durch eine "kurzfristigen Eingriff" - …. nachhaltig geholfen werden.
 
Welche Position vertritt hierzu Ihre Partei? Wird sie sich im Landtag für den Justizvollzug, sein Personal engagieren?
 
Frage 2: Der BSBD MV sieht die zunehmende Gewaltbereitschaft/Respektlosigkeit auf "der Straße" gegenüber staatlichen "Organen"/Repräsentant:innen des Rechtsstaats (Polizei, Ämter, Rettungskräfte) spiegelt sich naturgemäß auch im Alltag innerhalb unserer Justizvollzugsanstalten wider.
Unsere Beamt:innen werden durch Gerichte bei Beleidigungen und anderen Übergriffen weiterhin aus gewerkschaftlicher Sicht eher schlecht/nicht adäquat geschützt – andere Bundesländer sorgen u. E. deutlich besser für ihr Vollzugspersonal!
Polizeivollzugsbedienstete ermitteln Straftätern, nehmen sie fest und führen sie schnellstmöglich den Justizvollzugsanstalten zu. Die Vollzugsbediensteten – insbesondere die des AVD sind dann jahrelang, manchmal lebenslang 24/7 mit den straffällig gewordenen Menschen (bspw. Gewaltstraftäter, manipulative Betrüger:innen, Mörder:innen, Mißbraucher:innen …) konfrontiert.
Die Bediensteten des Justizvollzuges arbeiten mit diesen im Sinne des Resozialisierungsauftrages.
 
Justizvollzug bedeutet gelebte multikulturelle Gesellschaft, also eine Vielfalt an ethnischen und religiösen Gruppierungen, die in einer Justizvollzugsanstalt oft zu Spannungen und Konflikten führt. Gerade auch die Ergebnisse der enormen Herausforderungen durch Zuwanderungen stellen hier beständig neue Anforderungen an den Justizvollzug und die Mitarbeiter:innen, sich flexibel und spontan auf Neues einstellen zu müssen.
 
"Sehen Sie/Ihre Partei den Justizvollzug in MV mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als gleichberechtigten Teilbereich der "Inneren Sicherheit" – denn so sehen sich die Bedienstet:en?
Oder werden wir (hier: der insbesondere der AVD) auch künftig durch Ihre Partei nicht so gesehen und weiterhin anders behandelt als der Polizeivollzugsdienst und Feuerwehrvollzugsdienst?"
 
Frage 3. Justizwachtmeister:innen arbeiten an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Justizwachtmeister:innen sind in der Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt eingruppiert, zum Teil auch nach TVL – beginnend mit A4 (!!!).
Trotz guter Vorbereitung wurde nur das Einstiegsamt A3 in der abgelaufenen Legislaturperiode abgeschafft, nicht wie von Verbänden und anderen avisiert auch das Amt A4.
Justizwachtmeister:innen haben alle vor ihrem Einstieg in diese Laufbahn einen Beruf erlernt.
Die Aufgaben der Justizwachtmeister:innen werden immer vielfältiger und sind sehr anspruchsvoll: Das Spektrum reicht von Einlasskontrollen bei den Behörden, Verwaltungsaufgaben (im Zuge der elektronischen Akte – erhebliche Scan Aufgaben) und vor allen Dingen auch im Sitzungsdienst und Behörde die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung Im Gericht. Sie nehmen oft auch Vollzugs(dienst)aufgaben
wahr.
 
Unser Anliegen an Sie: Die Kolleg:innen, also Justizwachtmeister:innen und der BSBD halten eine umfangreiche Ausbildung/die Novellierung der aktuellen Ausbildung – im Sinne einer Ausbildung für den sogenannten "mittleren Dienst" mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 18 Monaten – für dringend angezeigt und erforderlich.
Die Laufbahn der Justizwachtmeister:innen sollte in der Folge in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt überführt werden.
 
Bitte stellen Sie die Position ihrer Partei zu unserem Anliegen die Justizwachtmeister:innen betreffend dar!
 
Frage 4: Schlechte berufliche Entwicklungsperspektiven im Justizvollzug und auch bei den justizwachtmeister:innen nach der Dienstpostenbewertung durch die Firma PIW.
Für die durch das Justizministerium für erforderlich geachtete Dienstpostenbewertung wurde eine externe Firma beauftragt. Die Firma PIW hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnisse von der Arbeit in der Justiz und im besonderen nicht von der im Justizvollzug.
Bei den Sitzungen wurde deutlich, dass die Protagonistinnen der Firma auf der Grundlage von Vor-Urteilen arbeiteten.
Die Tätigkeit an über alle laufbahngruppen wurden kleinteilig bewertet, ohne das der Firma PID bewusst geworden wäre, dass die Beamtinnen den Bedürfnisse des täglichen Dienstes entsprechend vielseitig verwendet werden und nicht nur ihr Leben lang auf einer Stelle sitzen.
 
Das hatte eine viel Bewertung der Tätigkeiten insbesondere bei den Kolleg:innen des AvD zur Folge. Als weitere Konsequenz wurde deutlich. dass das Endamt der Laufbahngruppe 1, 2.s Einstiegsamt nur auf einer herausgehobenen Stelle zu erreichen wäre. Ähnlich gilt dies auch für die anderen Laufbahngruppen. (Wir sind natürlich gerne bereit dies bei Nachfragen detailliert zu erläutern)
 
Sind Sie und Ihre Partei bereit, an der Überarbeitung der Dienstpostenbewertung mitzuwirken, diese Überarbeitung zu initiieren, wenn Sie für die Justiz zuständig wären?
 
Frage 5: Sind Sie zukünftig an einem Dialog mit uns vom BSBD MV interessiert?
Warum fragen wir sie hier? Der BSBD sucht seit vielen Jahren stets und ständig den Kontakt zu den Parteien, die im Landtag vertreten sind.
Seit vielen, vielen Jahren gibt es einen konstanten Kontakt zu einer im Landtag vertretenden Partei. Diese interessiert sich für die Arbeit im Strafvollzug, für die Bediensteten, für ihre Tätigkeiten und ihre Aufgaben. Aber auch wir erhalten hier umgekehrt Unterstützung und Anregungen.
 
In dieser einen Landtagsfraktion ist natürlich Wissen über den Strafvollzug vorhanden. Alle Kontaktaufnahmen mit den anderen Landtagsparteien haben sich als schwierig, wenn nicht gar unmöglich erwiesen - Zum Teil nur sehr punktuell. Wir wollen es natürlich auch in der Zukunft versuchen, mit Ihnen den Politiker:innen im Land MV Kontakt zu haben oder aufzubauen.
 
Mit bestem Dank für Ihre Mühe
und mit freundlichen Grüßen
 
gez. Hans-Jürgen Papenfuß
Landesvorsitzender des BSBD M-V

Und hier die Antworten der für den Landtag kandidierenden Parteien in Reihenfolge des Posteingangs

 
DIE LINKE
AfD
Bündnis 90
Die Grünen
CDU
SPD
 
FDP
 
 
BSBD Bund: Tarifforderungen klar definiert!                   03.09.2021
 
BSBD Bundesvorsitzender René Müller und sein Stellvertreter/Tarif Sönke Patzer vertraten insbesondere die Interessen der BSBD Mitglieder in der gemeinsamen Sitzung der dbb Bundestarifkommission und des dbb Bundesvorstandes.
Neben der linearen Erhöhung gilt es Verbesserungen für die Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst zu erreichen.
Die Bestrebungen des BSBD die "Gerechtigkeitslücke" innerhalb der Krankenpflege für den Maßregel- und Justizvollzug zu schließen, fand Eingang in den dbb Beschluss zur Tarifforderung.
Neben der linearen Forderung von 5 Prozent werden auch Gespräche zu Eingruppierungen und Wechselschichtzulagen erwartet.
Nach wie vor hält der BSBD an seiner Forderung fest, eine EG 8 für den Justizvollzug zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die irrige Erwartung der TdL abzuwehren, die zukünftig die Tarifbeschäftigten ausschließlich nach dem "Arbeitsvorgang" eingruppieren möchte.
In der Regel beinhaltet dies eine Schlechterstellung bei der Entlohnung ("Forderungen zur Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 2021" des dbb).
Schon unmittelbar nach der gemeinsamen Pressekonferenz des dbb und DGB wies der Vorsitzende der TDL (Arbeitgeberseite) die Forderungen als unbezahlbar zurück. Diese strikte Verweigerungshaltung lässt tief blicken. Sie beweist, dass in Krisenzeiten die Arbeitsleistung des öffentlichen Dienstes gern in höchstem Maße beansprucht wird, aber wenn es um die Honorierung ebendieser geht, fehlt die Bereitschaft der Arbeitgeberseite.
Wir richten uns auf einen hart zu führenden Arbeitskampf ein und setzen auf die Kampfbereitschaft all unserer Mitglieder.
Der dbb betonte, dass er eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamt*innen erwartet.
Sollte es notwendig sein, bringen wir unseren Protest auf die Straße, damit, wie es der dbb Vorsitzende nannte, "Das Klatschen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht zur Klatsche wird!". Wer auch in Zukunft einen leistungsstarken, motivierten und zuverlässigen öffentlichen Dienst erwartet, muss auch bereit sein, etwas dafür zu tun. Wertschätzung durch Verbesserung statt leerer Phrasen.
 
Zukunft nur mit uns!
 
Rene Müller

Quelle: www.bsbd.de

 
Dienstpostenbewertung 2.0                                               01.09.2021
 
Schwerin, 31.08.2021. Lange haben BSBD und Personalvertretungen darum gerungen, nun ist sie auf dem Weg.
 
Was Februar 2018 die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten, mit Einführung der Dienstpostenbewertung, in eine tiefe Motivationskrise führte und für viel Unmut unter den Beschäftigten sorgte, wird nun durch die Abteilung 2 beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, unter Führung des seit 22.10.2019 eingesetzten Abteilungsleiter (Abt.Ltr.2) Stephan Hagemann, geheilt.
 
Hatte noch sein Vorgänger, Jörg Jesse, besonders im mittleren Dienst die Hierarchien über Jahre hinweg demontiert und abgeflacht, indem er schrittweise die mit A9 bewerteten Spitzenämter aus der OrgJVA streichen ließ und diese Struktur letztendlich in der Dienstpostenbewertung zementierte, erkannte sein Nachfolger schnell die destruktiven Auswirkungen auf den Justizvollzug.
 
Perspektivlosigkeit im dienstlichen Vorankommen, Demotivation bis zur inneren Kündigung und dem Verlust der Attraktivität in der Nachwuchsgewinnung musste entgegengewirkt werden.
 
Bereits im April diesen Jahres kündigte darum der Abt.Ltr.2 gegenüber der Hauptpersonalvertretung die Anpassung der Dienstpostenbewertung mit einer Aufwertung bestimmter Dienstposten und damit die Abkehr von einer "alles Einebenen", flachen Hierarchie an.
 
So werden zukünftig, neben der Aufwertung des Aufgabenbereichs zentrale Dienstplanung, auch die Koordination der Bereiche Kammer, Küche, Werkbetriebe, Transportdienst, Stationsdienst und medizinischer Dienst mit dem Spitzenamt A9 bewertet.
 
Damit wird der Status Quo der vergangenen Jahrzehnte praktisch wieder hergestellt und dürfte vor allem für die jüngeren Kollegen interessante Perspektiven eröffnen.
 
Matthias Nicolai
 
Einkommensrunde für Landesbeschäftigte eröffnet      26.08.2021
 
dbb fordert mehr Geld für Beschäftigte der Länder
 
Deutschland braucht eine starke staatliche Daseinsvorsorge. Deshalb muss die Bezahlung im Landesdienst um 5 Prozent steigen – mindestens aber um 150 Euro.
 
Im Oktober starten die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Bundesländer. Bei der Vorstellung der gewerkschaftlichen Forderungen am 26. August 2021 in Berlin sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach: "In den vergangenen Monaten wurde uns erneut vor Augen geführt: Ein personell auf Kante genähter und schlecht ausgerüsteter öffentlicher Dienst kann verheerende Folgen haben. Ohne eine gut aufgestellte Verwaltung bleibt jede Gesetzgebung nur Stückwerk – ob bei Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder einem der vielen anderen Politikfelder. Deshalb muss jetzt investiert werden, auch und gerade in die Bezahlung. Nicht nur, um die zahllosen offenen Stellen zu besetzen, um Nachwuchs- und Fachkräfte zu werben. Sondern auch, um den Kolleginnen und Kollegen, die dieses Land allen Widrigkeiten zum Trotz am Laufen halten, die verdiente Wertschätzung zu zeigen."
 
Silberbach betonte zudem, dass der dbb eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen erwarte. "In zu vielen Bundesländern müssen wir mittlerweile die Gerichte bemühen, um eine verfassungskonforme Besoldung durchzusetzen. Das ist ein Armutszeugnis für die betroffenen Landesregierungen. Ich erwarte daher, dass das Volumen des hoffentlich zügig erzielten Tarifabschlusses unverzüglich systemgerecht auf den Bereich der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen übertragen wird."
 
Der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer warnte die Arbeitgeberseite (TdL - Tarifgemeinschaft deutscher Länder), vertreten durch den niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers, vor einem harten Tarifkonflikt: "Es gibt Forderungen aus dem Arbeitgeberlager, durch Neubewertungen beim sogenannten ‚Arbeitsvorgang' die Eingruppierung zu verändern. Die Folge wäre, dass für tausende Stellen zukünftig geringere Einkommen gezahlt würden. Das hat nichts mit Wertschätzung zu tun und verschlechtert die Position des öffentlichen Dienstes im Werben um Fach- und Nachwuchskräfte massiv. Diesen Angriff auf die Bezahlung der Beschäftigten werden wir auf keinen Fall hinnehmen."
Der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht, der selbst Mitglied der Verhandlungskommission des dbb ist, betonte in diesem Zusammenhang: "Der dbb m-v geht in dieser Einkommensrunde für unser Land davon aus, dass es seitens der künftigen Landesregierung dabei bleibt, das erkämpfte Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamtinnen und -beamten sowie die kommunalen Beamten zu übertragen. Erst dann wird die Einkommensrunde für uns beendet sein. Alle Kolleginnen und Kollegen - egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet - werden in den nächsten Monaten ihre Forderungen, auch auf der Straße, untermauern."
 
Hintergrund:
 
Am 8. Oktober 2021 starten in Berlin die Verhandlungen für den Tarifvertrag der Länder (TV-L). Von der Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft der Länder sind in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns 36000 Menschen, darunter 16 000 Beamtinnen und Beamte sowie 2000 kommunale Beamte direkt betroffen. Die zweite und dritte Verhandlungsrunde finden am 1./2. November 2021 und am 27./28. November 2021 in Potsdam statt.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
dbb m-v: Sicheres Fundament ...                                  11.05.2021
 
... für weitere Verbesserungen, dennoch bleiben Kritikpunkte
 
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer Änderungen im Dienstrecht passierte am 05.05.2021 den Landtag Mecklenburg-Vorpommern
 
Vor über zwei Jahren hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser, im September endenden, Legislatur eine besondere Bedeutung bekommen.
 
"Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise und weiterer Einflüsse durch entsprechende Bundesverfassungsgerichtsurteile ist seitens der Exekutive mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, "dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert, begleitet und wird von uns nun begrüßt."
 
Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und Versorgung sowie im Beamtenrecht dienten dem Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern, insbesondere den Nachbarländern, konkurrenzfähig zu halten. Gleichzeitig sei es notwendig, sowohl das Bestandspersonal zu motivieren als auch Jobs im öffentlichen Dienst für junge Menschen bei der Berufswahl interessant zu machen.
 
Besonders falle laut Knecht auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant seien darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.
 
"Viele langjährige Forderungen des dbb m-v haben in das Gesetzespaket Einzug gehalten", kommentierte der dbb Landeschef die heutige Beschlussfassung im Landtag, "der Beschluss stellt ein sicheres Fundament für weitere Verbesserungen in der nächsten Legislaturperiode dar. So sind strukturelle Verbesserungen der Besoldung weiter im Auge zu behalten – nur das nachzumachen, was beispielsweise Hamburg macht, beseitigt noch nicht die Magnetwirkung Hamburgs insbesondere auf junge Leute".
 
Finanziell bedeutet die Gesetzesnovelle für jeden Polizisten in einem ersten Schritt 8,78 € mehr. In einem zweiten Schritt wird dann die sogenannte Polizeizulage in Höhe von derzeit 136,45 € an künftige lineare Besoldungsanpassungen gekoppelt . Ähnliches gilt für Feuerwehr und Strafvollzug, dort beträgt die Erhöhung 31,85 € auf 127,38 €. Aus Sicht des dbb m-v und seiner Mitgliedsgewerkschaften wäre darüber hinaus auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage, die 1999 abgeschafft wurde und in den Ländern sukzessive gerade wieder eingeführt wird, eine zusätzliche Möglichkeit der Motivation der Beschäftigten.
 
Der dbb m-v hatte im Gesetzgebungsverfahren weitere Verbesserungen und Vereinfachungen vorgeschlagen, die allerdings nunmehr keine Berücksichtigung fanden. Dazu gehört die Streichung der Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen bis zum Lebensalter von 40 Jahren sowie der Zuverlässigkeitsprüfung (Regelanfrage) ausschließlich für Polizeikräfte und Teilbereiche der Justiz.
"Völlig widersprüchlich ist es für mich, einerseits die besten Köpfe für das Land halten und gewinnen zu wollen und andererseits gleichzeitig die zusätzliche Hürde des Verbeamtungshöchstalters beizubehalten. Das ist kontraproduktiv und nicht mehr zeitgemäß. Nichts stünde fiskalisch gegen die Regelungen Thüringens. Dort wird verbeamtet, wer noch zwanzig Dienstjahre bis zum aktuell gültigen Pensionsalter zu absolvieren hat. Wir bezweifeln darüber hinaus gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten nach wie vor die Verfassungsmäßigkeit der Regelanfrage und deren Vereinbarkeit mit unseren aktuellen Datenschutzrichtlinien. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte - mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben", betonte der dbb Landesvorsitzende.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Personalratswahlen in der Justiz M-V                            03.04.2021
 
Am 03. und 04. Mai 2021 werden der Hauptpersonalrat beim Justizministerium in Schwerin sowie die örtlichen Personalräte aller nachgeordneter Behörden gewählt. 
Für die Wahl des Hauptpersonalrates treten die Kandidaten des BSBD MV auf einer gemeinsamen Liste mit ihren Partnern der AG Justiz an.
 
Die Kandidaten des BSBD MV sind:   >>>
 
Schwerer Übergriff auf einen Kollegen in der JVA Bremen      09.04.2021
 
In der JVA Bremen kam es am Mittwoch, den 07.04.2021 zu einem schweren Übergriff auf einen Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes.
Ein osteuropäischer Gefangener attackierte den Stationskollegen ohne ersichtlichen Grund mit einem Brotmesser und stach diesem in den Hals. Mitarbeiter des hinzugeeilten medizinischen Dienstes der JVA übernahmen vor Ort die erste medizinische Hilfe, versorgten die stark blutende Wunde und haben so das Schlimmste verhindert. Nach Angaben der Pressestelle des Bremer Justizministeriums ist der Kollege in krankenhäuslicher Behandlung aber nicht mehr in Lebensgefahr. Zumindest ein erstes Aufatmen unter der anteilnehmenden Kollegenschaft in den deutschen Justizvollzugsanstalten. Wir wünschen dem Kollegen eine bestmögliche Genesung und eine möglichst rückstandslose Verarbeitung der Geschehnisse. Dazu gehört auch eine unbürokratische und bestmögliche Hilfeleistung und Fürsorge durch das Bremer Justizministerium.
 
Der BSBD erwartet, dass diese Tat mit aller Konsequenz strafrechtlich geahndet und dieser verbrecherische Angriff des Gefangenen mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird.
 
Wieder einmal wird deutlich welchen unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Situationen unsere Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug ausgesetzt sind und welche persönlichen Risiken sie täglich eingehen um die Bevölkerung vor eben solchen gewalttätigen Straftätern zu schützen.
 
Seit Jahren weisen wir als Strafvollzuggewerkschaft gemeinsam mit dem dbb auf die steigende Gewalt gegenüber den Mitarbeitern im deutschen Justizvollzug hin. Wie sich wieder einmal zeigt zu Recht.
Auszuschließen sind solche Übergriffe leider nie. Gewaltprävention und bestmöglicher Schutz der Bediensteten im Justizvollzug sollten sich jedoch die verantwortlichen Politiker in ihre Agenda schreiben, wenn sie wieder über Streichungen der Mittel für den Justizvollzug philosophieren.
 
Alles Gute, lieber Kollege das wünschen dir die Mitglieder unserer Gewerkschaft (BSBD).
 
René Müller
BSBD Bundesvorsitzender
 
Quelle: www.bsbd.de
 
Neue Priorisierung für Vollzugsbeschäftigte                 26.03.2021
 
Im Zuge der dritten Corona-Welle informierte gestern Abend die Justizministerin des Landes MV,
Frau Katy Hoffmeister, den Vorsitzenden des BSBD Landesverbandes MV, Hans-Jürgen Papenfuß, zur künftigen Priorisierung der Beschäftigten im Justizvollzug des Landes.
 
"Es ist mir/uns gelungen: alle Bediensteten der JVAs werden als Gruppe 2 priorisiert. Im LK Rostock heißt das, es können jetzt die JVAs Kontakt mit den Impfmanagern aufnehmen. Mit dem zuständigen Dezernenten habe ich selbst gesprochen. Wir werden das zusammen schaffen." so Frau Hoffmeister
 
zur offizellen Pressemitteilung des Justizministeriums MV
 
Internationaler Frauentag                                                   08.03.2021
 
 
 
Neue Mitgliedsausweise werden ausgegeben                  06.03.2021
 
Seit Mitte Februar ist er da, der neue Mitgliedsausweis.
Nicht mehr im Format des kleinen A5 formativem Heftchens der 1990er Jahre, sondern
als Plastik-Karte, wie Personalausweis, Führerschein oder Geldkarten auch.

Damit folgte der BSBD Landesvorstand dem Wunsch der Mitglieder, sich mit dem Ausweis, als Zeichen der Mitgliedschaft gegenüber möglichen dritten, erkennen zu geben.
Mit freundlicher Unterstützung unseres langjährigen Partners der BBBank, vertreten durch die Landesdirektorin Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen Frau Antje Stets, entwickelte und druckte unser Landesschatzmeister Bernd Raubold in stundenlanger Arbeit hunderte Mitgliedsausweise.
 
Mit der Mitgliedskarte ist es nun schneller möglich die Mitgliedschaft im BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gegenüber all unseren Partnern nachzuweisen, um von deren besonderen Angeboten für BSBD Mitglieder zu profitieren.
 
Matthias Nicolai
 
Treffen der AG Tarif am 29.01.2021                                     27.02.2021
 
Am 29.01.2021 trafen sich die Tarifvertreter der Länder zu einer Videokonferenz.
Thema war die bevorstehende Tarifverhandlung 2021.
 
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der AG Tarif und dem Bundesvorsitzenden begann die Konferenz mit der Nachbesprechung zum Seminar in Fulda.
 
Dieses Seminar, der Erfahrungsaustausch untereinander und dem Kollegen vom dbb, sowie die dargelegten Beispiele beim Umgang mit den AG hat allen Tarifvertretern sehr viel Information und Hilfe bei ihrer Tätigkeit gegeben.
 
Im Anschluss daran ging es an die Vorbereitung zur anstehenden Tarifverhandlung und den Forderungen an die TdL.
Es kristallisierten sich folgende Themen heraus:
 
• Anpassung und Erhöhung der Entgeltgruppen im AVD gemäß TV-L 12.2 auf E8 und E9. Die bisherigen Entgeltgruppen sind nicht mehr zeitgemäß und stellen einen großen Unterschied bei gleichem Aufgabengebietzu verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Vollzug dar. Gerade eine Anpassung an den erhöhten und erschwerten Aufgabenbereichen in den einzelnen Bundesländern ist längst überfällig.
 
• Absicherung aller Angestellten im Justizvollzug mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch den AG oder mindestens eine Beteiligung bei den Kosten. Bei der Berufsunfähigkeit ist nun ein Vorteil dazu gekommen. War dies bis dato noch nirgendwo mit einer Gewerkschaft verhandelt bzw. tariflich eingebunden worden, so wurde dies nun bei einer Fachgewerkschaft im Straßenverkehr verankert. Die Kolleginnen und Kollegen werden deshalb angeschrieben, um von ihnen zu erfahren, in welchen Umfang dies vollzogen wurde.
 
• Dynamische Zulage von 120€ monatlich für alle Pflegekräfte im Justizvollzug und den Justizvollzugskrankenhäusern. Die dynamische Zulage für den Pflegebereich ist längst überfällig. Dies haben nun anscheinend einige Ministerien verstanden. Was sie aber nicht verstanden haben ist, dass ein erst kurz zuvor abgeschlossener Tarifvertrag dies verhindert.
 
• Weiterentwicklung der Entgeltordnung unter der Beachtung der Digitalisierung und der einzelnen Berufsbereiche im Vollzug. Die Weiterentwicklung der Entgeltordnung muss vorangetrieben werden. Die Einkommensentwicklung der Beschäftigten der Länder ist hinter der in der Gesamtwirtschaft zurückgeblieben - seit 2000 um fast vier Prozentpunkte, gegenüber der Industrie sogar um gut 10%.
 
• Erhöhung der DUZ, Schicht- und Wechselschichtzulage analog unserer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug.
 
• Zu einer prozentualen Erhöhung, Erhöhung um Mindestbeträge oder lineare Erhöhung der Entgelttabellen wird später beraten.
 
Diese Forderungen müssen wir nun mit Zahlen und Fakten für die TdL hinterlegen:
Wie viele Angestellte arbeiten in welchen Bereichen und mit welcher Eingruppierung. Zeitgleich muss der TdL die große Bandbreite unserer Aufgaben im Vollzug darlegen. Die Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen ist systemrelevant und von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft.
 
Es ist allen klar, dass gerade jetzt in Zeiten der Pandemie die Tarifverhandlungen unter erschwerten Bedingungen stehen.
 
Dennoch muss unser Auftrag - die Resozialisierung, Sicherheit und Ordnung und die damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten - dementsprechend anerkannt werden. Lippenbekenntnisse helfen uns und unseren Kolleginnen und Kollegen nicht weiter.
 
Sönke Patzer
Vorsitzender AG Tarif im BSBD
Stv. Bundesvorsitzender
 
Quelle: www.bsbd.de
 
Vorstandswahlen im Ortsverband JVA Stralsund                           16.02.2021
 
Sehr geehrte Damen und Herrn, sehr geehrte Mitglieder des BSBD OV Stralsund,
 
mit Ende des Monats September 2020 ist die Legislaturperiode des alten Vorstands abgelaufen. Deswegen fand im Monat Januar 2021 eine Vollversammlung statt, wo ein neuer Vorstand für unseren Ortsverband gewählt wurde.
Als erstes möchte ich mich bei dem alten Vorstand für seine hervorragend geleistete Arbeit in den letzten Jahren bedanken.
Ihr alle die Alten wie die Neuen habt einen großen Anteil daran das wir als OV wieder mehr zusammengewachsen sind.
Zusammen haben wir Traditionen wie z.B. den Neujahrsempfang ins Leben gerufen.
 
Hier sind die ausgeschiedenen besonders hervorzuheben.
Vielen Dank an Frau Denise Berndt als Vorsitzende!
Vielen Dank an Matthias Wasilew als Schriftführer!
 
In diesem Brief möchte ich ihnen und euch die Personen vorstellen, die in der Vollversammlung neu in den Vorstand gewählt wurden.
Fangen wir also mit den Personalien im Vorstand an.
 
- Vorsitzender: Thomas Mielke ( Stationsdienst U-Haft / Küche)
- Stellv. Vorsitzender: Henry Wiechert ( Stationsdienst S-Haft)
- Schriftführer: Martin Hoffmann ( Stationsdienst U-Haft)
- Kassenwart: Heiko Scheel ( Wirtschaftsverwaltung)
- Kassenprüfer: Michael Gutsmuths ( Leiter FB1 – Personal und Finanzen)
- Ordentliches Mitglied: Anke Groß ( VAL-Assistentin U-Haft/Aufnahme)
 
Ich Freue mich auf die neue Aufgabe, zusammen mit allen Mitgliedern die angefangenen Traditionen weiterzuführen und evtl. neue Traditionen ins Leben zu rufen. Es ist für uns alle momentan eine schwierige Situation in der wir viele Momente neu kennenlernen und uns auf neue Dinge einstellen müssen.
Gerne könnt ihr euch, bei Ideen für neue Veranstaltungen an den Vorstand wenden. Denn wir zusammen als OV Stralsund sind eine Gemeinschaft und sie lebt davon, das wir alle Ideen einbringen und bei der Umsetzung mitwirken. Sodass es nicht nur der Vorstand selbst in der Hand hat.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied im OV.
 
Eine schöne und aufregende neue Zeit wünscht euch allen der neue Vorsitzende des BSBD OV Stralsund !
Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund!
 
Thomas Mielke
 
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne Richterspruch?    24.01.2021
 
dbb m-v weist Vorschlag aus dem Innenministerium zurück
 
Mit einer kurzfristig geplanten Novelle des Landesdisziplinargesetzes beabsichtigt Mecklenburg-Vorpommern als zweites Land nach Baden-Württemberg, die Entfernung von Beamten aus dem Dienst ohne ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen: künftig soll dafür ein Verwaltungsakt genügen.
 
In einem mit Innenstaatssekretär Thomas Lenz geführten Beteiligungsgespräch haben sich die Spitzenorganisationen dazu am 15. Januar ausgetauscht. Zunächst kritisierten die Teilnehmer die Nichteinhaltung der Frist zur Beteiligung nach Landesbeamtengesetz. "Dieses Hauruckverfahren gerade in der aktuellen Pandemiephase ist nicht akzeptabel für einen so enormen Eingriff in das Beamtenrecht", betonte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
 
Begründet wird die Novelle mit der dadurch zu schaffenden Möglichkeit einer schnelleren Entfernung von Bediensteten mit extremistischen Tendenzen wegen zu langer dafür bisher notwendiger Gerichtsverfahren. Eine mögliche gerichtliche Klärung würde künftig nur noch auf Initiative der betroffenen Person erfolgen. Die Entfernung aus dem Dienst gegebenenfalls unter gleichzeitiger Aberkennung des Ruhegehalts ist der denkbar schwerste disziplinarische Eingriff und betrifft den Bestand des auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenstatus. "In den skizzierten Extremismusfällen ist das Ansinnen der Novelle durchaus nachvollziehbar, öffnet aber Tür und Tor, dass 99 Prozent derer, die ihren Dienst korrekt versehen, der Willkür ausgesetzt werden, auch in anderen möglicherweise politischen oder weltanschaulichen Fällen aus dem Dienst entfernt werden zu können", so Knecht. Außerdem könne es nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen die "miserable" Personalpolitik in der Justiz, die auch zu den bemängelten langen Gerichtsverfahren geführt habe, einseitig zu ihren Lasten ausbaden sollen.
 
Der stellvertretende dbb Landesvorsitzende und Vorsitzende der komba gewerkschaft m-v Thomas Krupp ergänzte: "Die bestehenden gesetzlichen Regelungen im § 39 des Beamtenstatusgesetzes erlauben bereits jetzt, einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Ausübung seiner Dienstgeschäfte zu verbieten. Allerdings ist dann innerhalb von drei Monaten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren einzuleiten. Ich wüsste nicht, warum das nicht auch zukünftig so gehandhabt werden könnte."
 
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht wie in Baden-Württemberg festgestellt habe, dass die Entfernung aus dem Dienst rechtlich keinen Richterspruch erfordert, bedeute das nicht, dass eine solch drastische Maßnahme auch angemessen und sinnvoll sei. Sinnvoller wäre es, so Knecht, die Arbeit und den Einsatz derjenigen wertzuschätzen, die ihren Dienst mit voller Hingabe ausüben, anstatt das Dienstrecht wegen einiger weniger pauschal derartig drastisch zu verschärfen. Ebenso werde das vom Innenministerium vorgetragene Argument von einem angeblichen Vertrauensverlust beispielsweise in die Arbeit der Polizei wegen Extremismus durch die dbb Forsa Umfrage über den öffentlichen Dienst entkräftet. Danach sei das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei seit 2007 um 4 auf jetzt 82 Prozent gestiegen.
 
Knecht bekräftigte abschließend: "Jedweder Extremismus von Beamten gehört vor Gericht, ein rechtskräftiges Urteil zur Entfernung aus dem Dienst bleibt abzuwarten. Alles andere fördert nicht das Vertrauen und dient erst recht nicht der Nachwuchsgewinnung, weil es dem Lebenszeitprinzip des Beamtenstatus und dem Schutz vor Willkür widerspricht."
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Update vom 03.02.2021
 
Erfolg für den dbb m-v:
 
Innenminister verzichtet auf Änderung des Landesdisziplinargesetzes
 
Entsprechend einem Entwurf des Innenministeriums sollte durch eine kurzfristige Novelle des Landesdisziplinargesetzes ermöglicht werden, Beamtinnen oder Beamte bei schweren Dienstvergehen per Disziplinarverfügung unter Aberkennung des Ruhegehalts aus dem Dienst zu entfernen.
Dieser massive Eingriff in die Rechte der Betroffenen hätte zur Folge gehabt, dass diese sich selbst um eine Überprüfung vor Gericht hätten bemühen müssen, ohne dass dies eine aufschiebende Wirkung gehabt hätte.
 
Der dbb m-v und seine Mitgliedsgewerkschaften hatte das Vorhaben seitdem bekannt geworden war, in welcher Form das passieren sollte, strikt abgelehnt.
"Wir können verstehen, dass sich die Intension des Innenministeriums allein gegen extremistisches Gedankengut richten sollte, allerdings konnte im Beteiligungsverfahren mögliche Willkür auch im Falle anderer Tatbestände nicht ausgeschlossen werden", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, "deshalb begrüßen wir die heutige Ankündigung von Minister Renz, auf eine Änderung des Disziplinarrechts zu verzichten, ausdrücklich".
 
Damit ist bei den skizzierten Fällen weiterhin eine von Dienstherrn zu initiierende Disziplinarklage vor einem Verwaltungsgericht notwendig, die in der Regel in einem Urteil (Richtervorbehalt) mündet.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts ...            24.01.2021
 
... und weiterer Änderungen im Dienstrecht
Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
 
Bereits am 7. Mai 2019 hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser Legislatur, die im September d.J. enden wird, eine besondere Bedeutung bekommen.
 
"Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise ist seitens der Landespolitik mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden, zu dem wir am 14.01.2021 gemeinsam mit der Deutschen Justizgewerkschaft und der Deutschen Polizeigewerkschaft als Sachverständige auf der Anhörung gegenüber dem Finanzausschuss Stellung bezogen haben", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
 
Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern, insbesondere den Nachbarländern, konkurrenzfähig zu halten. Gleichzeitig ist es notwendig, sowohl das Bestandspersonal zu motivieren als auch Jobs im öffentlichen Dienst für junge Menschen bei der Berufswahl interessant zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert, begleitet und wird folgerichtig nun begrüßt.
 
Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.
 
"Viele langjährige Forderungen des dbb m-v haben in das Gesetzespaket Einzug gehalten, sodass der dbb m-v heute empfohlen hat, den Gesetzentwurf als ein sicheres Fundament für weitere Verbesserungen zu betrachten und deshalb zeitnah zu verabschieden. Eine große Mehrheit bei der Beschlussfassung wäre auch eine enorm wichtige Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten des Landes. Dennoch haben wir in einigen Bereichen Verbesserungen und Vereinfachungen vorgeschlagen, die noch in das Gesetzespaket eingearbeitet werden sollten. Dazu gehört die Streichung der die Motivation hemmenden Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen sowie der Zuverlässigkeitsprüfung ausschließlich für Polizeikräfte und Teilbereiche der Justiz aus dem Gesetzentwurf. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte - mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben. Sie handeln im Auftrag der Demokratie, sie geben unserer Demokratie ein Gesicht", betonte Knecht im Anschluss an die Anhörung.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Amtsangemessene Alimentation nach BVerfGE                              13.01.2021
 
dbb und dbb Landesbünde fordern bundeseinheitliche Besoldung

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten "Grundbesoldung" in Berlin sowie zur Unteralimentierung "kinderreicher Beamtenfamilien" in Nordrhein-Westfalen und wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht haben der dbb m-v, der dbb sowie alle anderen dbb Landesbünde die jeweiligen Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 08.012021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingend notwendigen Neugestaltung angeboten.

"Auch wenn wir mit der im Landtag gerade beratenen Besoldungsrechtsneuordnung und den darin enthaltenen Verbesserungen sowie den Erlassen zur Umsetzung der Karlsruher Urteile im Sinne der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg sind, haben wir in Zukunft natürlich auch nach der Besoldungsrechtsneuordnung hier im Land weiterhin Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamtenschaft Deutschlands sicherstellen", erklärte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin. Ansonsten drohe die Daseinsvorsorge des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um die besten Köpfe hier im Land unterzugehen.

Bundeseinheitliche Lösung angestrebt

Das Grundgesetz gelte überall in Deutschland und es könne nicht sein, dass bei Beamtinnen und Beamten, die täglich ihren Dienst verrichten, der Abstand zu den staatlichen Leistungen der Grundsicherung nicht eingehalten werde.

Die gemeinsame Aktion des dbb und seiner Landesbünde ist getragen von dem Willen, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten. Seit dem Jahr 2006 habe sich die Besoldung im Bund und in den Ländern sehr unterschiedlich - meist nach der jeweiligen Kassenlage - entwickelt und mittlerweile existieren 17 verschiedene Besoldungsgesetze, machte Knecht deutlich.

"Noch immer wird sich gern daran erinnert, dass es Mecklenburg-Vorpommern war, welches als einziges Land gegen diese Art von Wettbewerb während der Föderalismusreform II gestimmt hat. Trotz dieser Genugtuung haben wir gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem kannibalischen Wettbewerbsföderalismus nicht abgehängt wird und müssen alles daransetzen, sowohl für das Bestandspersonal attraktiv als auch für junge Menschen, die sich für einen Beruf im öffentlichen Dienst erst noch entscheiden sollen, interessant zu bleiben", betonte Knecht abschließend.

Quelle: www.dbb-mv.de