Grüße zum Jahresende                                                                               22.12.2020
 
"Zusammen ist ein Beginn,
Zusammenbleiben ein Fortschritt,
Zusammenarbeit ein Erfolg." H. Ford
 
... am Ende des Jahres sollten wir es genau so sehen.
 
Ein besonderes Jahr liegt hinter uns, seit März ist unser Alltag stark durch Corona geprägt.
Es war schwer, in dieser Situation die gewerkschaftliche Arbeit am Leben zu erhalten.
Wir haben versucht das Beste daraus zu machen.
 
Nun ist 2020 fast geschafft und die Tage werden bereits wieder länger, der Corona-Impfstoff
steht unmittelbar vor dem Einsatz und auch für erste Kolleginnen und Kollegen wird, nach langer
Zeit, eine heimatnahe Versetzung möglich.
Um so hoffnungsvoller ist unser Blick auf das kommende Jahr.
 
Wir werden zu Weihnachten innehalten, uns ausruhen und an der Familie erfreuen.
 
Im neuen Jahr wollen wir mit frischer Kraft, voller Ideen ankommen um uns den Herausforderungen zu stellen.
So gibt es nicht nur im Herbst die politischen Wahlen, sondern bereits im Mai die Wahlen zu den Personalvertretungen!
Hier möchte sich der BSBD MV weiterhin engagiert für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzen!
 
Euch allen frohe Weihnachten, einen ruhigen Dienst für diejenigen die ran müssen und einen guten Rutsch ins Jahr 2021.
 
der Vorstand
des BSBD Landesverbandes
Mecklenburg-Vorpommern
 
Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen  26.10.2020
 
Wegen Corona: schwierige Balance zwischen Systemrelevanz, den Belastungen des öffentlichen Diensts und den Erwartungen der Betroffenen
 
Nach schwierigen Verhandlungen unter besonderen Bedingungen hat es am späten Sonntagvormittag doch noch eine Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes mit einem maximal machbaren Ergebnis für die Beschäftigten gegeben. Vor allem für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die seit Monaten einer hohen Belastung ausgesetzt sind, konnte ein gutes Ergebnis auch als Wertschätzung für deren herausragende Leistungen erzielt werden.
 
"Damit ist trotz der aktuellen Krise zwischen den Belastungen des öffentlichen Dienstes, unserer Systemrelevanz und den damit zusammenhängenden Erwartungen der Betroffenen eine schwierige aber akzeptable Balance gefunden worden", so kommentierte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht nach dem heutigen Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen, "danken möchte ich an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, die durch ihren Einsatz - egal ob die dbb Jugend vor der VKA, die komba auf mehreren Warnstreiks oder alle am 3.10. zur Aktion für Verbesserungen bei der Arbeitszeit - mit zu diesem Abschluss beigetragen haben".
 
Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung:
 
- lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4 Prozent (mind. 50 EUR, Azubis 25 EUR) und ab 1.4.2022 um 1,8 Prozent (Azubis 25 EUR)
 
- Laufzeit 28 Monate
 
- Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent (für E1-8)
 
- einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600 EUR, E9-12 400 EUR, E13-15 300 EUR Azubis VKA 225 EUR, Azubis Bund 200 EUR)
 
- eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.1.2021 70 EUR, 1.1.2022 nochmal 50 EUR, insgesamt 120 EUR
 
- Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)
 
Alle Punkte sind enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung, die Motivation des Bestandspersonals und die Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem bedeutet dieser Abschluss ein willkommenes Plus im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen.
 
"Für uns war es ebenso wichtig, dass jetzt auch die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost schrittweise dem Tarifgebiet West angepasst wird", ergänzt Michael Blanck als Vorsitzender der Landestarifkommission des dbb m-v, "gleichzeitig ist dieser Abschluss Messlatte für die in knapp einem Jahr beginnenden Tarifverhandlungen mit den Ländern".
 
"Für den dbb", so Knecht abschließend, "geht es jetzt um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes, erst dann ist die Einkommensrunde 2020 beendet."
 
Von der Einkommensrunde sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 50.000 Menschen betroffen.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
dbb m-v: Auch in der Krise attraktiv bleiben                                           13.10.2020
 
Kabinettsbeschluss zur Besoldungsneuordnung ist wichtiger Meilenstein
 
"Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Attraktivität in der Landesverwaltung und wird durch den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßt", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht heute am Rande der Kabinettssitzung in Schwerin.
 
"Dennoch sind nicht alle unsere Forderungen sofort erfüllt. Daher werden wir im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses im Landtag versuchen, noch einige Verbesserungen zu erreichen bzw. Ungleichbehandlungen zu beseitigen", so Knecht. Dazu gehöre auch die Frage, warum eine
Zuverlässigkeitsprüfung vor der Einstellung nur bei der Polizei und Teilen der Justiz und nicht im gesamten öffentlichen Dienst vorgesehen sei. "Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen", so
Knecht.
 
Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert und wird folgerichtig nun
begrüßt.
 
Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.
 
"Die Landesverwaltung ist nicht dafür bekannt, zu viel Personal an Bord zu haben, daher gebührt in Zeiten der aktuellen Krise mein Dank all denjenigen, die dennoch das Gesetzesvorhaben mit Hochdruck begleitet und auf den jetzigen Stand gebracht haben", betonte Knecht abschließend.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Einkommensrunde mit Bund und Kommunen:                                          19.09.2020
 
dbb jugend und komba setzen in Schwerin und Rostock deutliche Zeichen
Was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Blockadehaltung der Arbeitgeber in der laufenden Tarifrunde halten, wurde am Donnerstag und Freitag auch in unserem Land deutlich. Nichts! Komba und dbb jugend organisierten Mahnwachen vor dem Rostocker Amt für Jugend, Soziales und Asyl sowie vor dem Kommunalen Arbeitgeberverband in Schwerin. 
 
 
 
 
 
 
Im Vorfeld der zweiten Verhandlungsrunde am Wochenende wurde es bunt und laut. Die Aktionsfähigkeit ist trotz Corona ungebrochen. Gleichzeitig sind von Nord nach Süd, von Ost nach West Beschäftigte mit ausreichend Abstand oder Mund-Nase-Schutz auf die Straßen gezogen, um den Arbeitgebern vor Augen zu führen, dass jetzt Zeit zum Handeln ist. Konkret bedeutet es, die Systemrelevanz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst statt mit verblassenden Gesten endlich mit Taten anzuerkennen. Damit der öffentliche Dienst auch in Zukunft handlungsfähig bleibt, braucht es zeitgemäße, attraktive und verbindliche Einkommens- und Rahmenbedingungen.

Zahlreiche Mitglieder unterstrichen in aktiven Mittagspausen und bei Mahnwachen daher entschlossen ihre Forderungen unter anderem nach einem Lohnplus von 4,8 Prozent, Entlastung der Beschäftigten und höheren Entgelten für Azubis.

Gegenüber der Geschäftsführerin der Kommunalen Arbeitgeberverbände Mecklenburg-Vorpommerns Gabriele Axmann sowie den Vizelandräten Wolfgang Schmülling und Stephan Meyer machte die dbbj die Erwartungshaltung mit Blick auf die zweite Verhandlungsrunde vom 19./20. September klar: Endlich ein Angebot der Arbeitgeberseite, über das sich tatsächlich verhandeln lässt.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Stammtischgeflüster                                                                                       19.09.2020
 
Neustrelitz. Am Abend des 10. September trafen sich die Mitglieder des Ortsverbandes zum ersten Neustrelitzer BSBD Stammtisch im Restaurant "Queer Beet".
 
Wer nun an Klatsch und Tratsch denkt, der vermutet durchaus richtig.
So ganz ohne offizielles Protokoll soll der Stammtisch ein Ort sein, an dem ein zwangloses Treffen möglich ist, zum Meinung- und Erfahrungsaustausch im Dienstalltag, für Gewerkschaftsarbeit und alle anderen Dinge die das Leben so mit sich bringt.
Und selbstverständlich werden auch Gerüchte und Informationen aus zweiter und dritter Hand ausgetauscht und kommentiert.
 
Die eifrige Wirtin derweil sorgte mit ihrem Hopfengold dafür, dass der Mund nicht trocken wurde und auch für den knurrenden Magen konnte Abhilfe geschaffen werden.
 
Auch wenn es noch keine bestimmten Termine gibt, so sollen doch weitere Stammtischtreffen folgen, für alle Mitglieder offen, die Interesse zeigen.
Zumindest im Oktober, soviel sei hier schon verraten, möchte der Ortsverband ein Grillfest veranstalten.
 
Matthias Nicolai
 

Sitzung der Dienstrechtskommission des dbb m-v:                                    28.07.2020

 
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer Änderungen im Dienstrecht beschlossen
Bereits am 7. Mai 2019 hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser Legislatur eine besondere Bedeutung bekommen.
"Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise ist seitens der Staatskanzlei  - begleitet von zahlreichen Spitzengesprächen mit uns  - mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden, zu dem wir jetzt Stellung bezogen haben", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert und wird folgerichtig nun begrüßt.
Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.
"Viele langjährige Forderungen des dbb m-v sind in dem Gesetzespaket erfüllt worden, dennoch gibt es Klärungsbedarf bei der Beihilfe und bei der für uns überraschenden neuen Zuverlässigkeitsprüfung ausschließlich für Polizeikräfte. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte - mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freihheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben, und nicht nur Polizistinnen und Polizisten", betonte der Vorsitzende der Dienstrechtskommission des dbb m-v Thomas Krupp abschließend.

 

Quelle: www.dbb-mv.de
 
EuGh erneut zur Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten                        05.07.2020
 
Der europäische Gerichtshof entschied in der Rechtssache C-18/19, dass Gefährder, die abgeschoben werden sollen, in einer JVA nur untergebracht werden dürfen ...
 
Der europäische Gerichtshof entschied in der Rechtssache C-18/19, dass Gefährder, die abgeschoben werden sollen, in einer JVA nur  untergebracht werden dürfen, sofern die betreffende Person eine „tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft“ darstellt und somit die innere oder äußere Sicherheit gefährdet. Wenn also von dem abzuschiebenden
Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit gefährdet sind.
Die Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen in einer JVA bleibt somit lt. §16 der EU Rückführungsrichtlinie eine Ausnahme und ist nur
teilweise zulässig. Eine Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen hat grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu erfolgen, anders
als von der Bundesregierung angedacht. In einem Auszug der Pressemitteilung des BMI vom 21.08.2019 steht: „Um den Mangel an Abschiebehaftplätzen zu beheben, sollen Abschiebehaftgefangene, entsprechend der Möglichkeiten des europäischen Rechts, in den
kommenden drei Jahren in sämtlichen Hafteinrichtungen untergebracht werden können.“ Somit ist die Auffassung des BSBD bestätigt, der
das zweite Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019 und der damit zusammenhängenden Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen in den deutschen JVA bemängelt.
Eine Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen in einer JVA ist in der gegenwärtigen Lage von überfüllten Haftanstalten und viel zu wenig Personal nicht möglich und widerspricht einem wichtigen Grundsatz des deutschen Justizvollzuges, der in den  Strafvollzugsgesetzen der Länder verankert ist -  der RESOZIALISIERUNG.

 

Quelle: www.bsbd.de
 
Beteiligungsgespräch zur Besoldungsrechtsneuordnung ...                  03.07.2020
 
... in der Staatskanzlei
Im Rahmen der Ressortanhörung führte heute eine dbb Delegation unter Leitung des Landesvorsitzenden Dietmar Knecht mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Staatskanzlei und dem Innenministerium ein erstes Beteiligungsgespräch zur Gesetzesnovelle durch.
 
 
 
„Auch wenn es noch einige zu klärende Punkte gibt, folgt der Gesetzentwurf den bereits im Mai 2019 beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung“, so Knecht, „dazu gehört im Wesentlichen auch, die Attraktivität des
öffentlichen Dienstes sowohl für Bestandskräfte als auch für junge Menschen zu verbessern. Wir machen mit den beabsichtigten Regelungen
des Entwurfs einen deutlichen Schritt nach vorn und viele langjährige Forderungen des dbb m-v werden erfüllt“!
Beabsichtigt ist, bis Jahresende einen Landtagsbeschluss herbeizuführen. Bis Ende Juli wird der dbb gemeinsam mit seinen
Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eine Stellungnahme erarbeiten.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Auf den öD und die privaten Dienstleistungsbereiche ist Verlass               14.04.2020
 
dbb m-v: Weitere Investitionen in das Personal erforderlich;
Voraussetzungen für schrittweise Rückkehr in das normale Leben definieren

Vor Ort im Einsatz, mobil oder im Homeoffice arbeiten der öffentliche Dienst, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Bahn und Post mit viel Engagement und Enthusiasmus oft über die Belastungsgrenze hinaus an der Bewältigung der Coronakrise und sorgen somit verlässlich dafür, dass nicht nur der Staat sondern auch das Gemeingefüge funktioniert. Dazu gehören auch Bereiche der Wirtschaft und des Tourismus, die jetzt einer besonderen Unterstützung bedürfen. Verlass ist gerade auf die nun im Mittelpunkt stehenden Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, den Pflegeeinrichtungen, bei Polizei und Justiz, in der sozialen Arbeit, den Krisenstäben, den Finanz- und Arbeitsverwaltungen, die selbstverständlich nicht nur in Krisenzeiten einen verantwortungsvollen Dienst verrichten, der sich nun endlich auch im Gehaltsgefüge positiv bemerkbar machen muss. Hinzu kommen alle diejenigen, die momentan außerhalb des Rampenlichts in sogenannten nicht systemrelevanten Berufsgruppen stehen. „Mit einem herzlichen Dankeschön und gelegentlichem Applaus darf die Wertschätzung nicht enden. Die Betroffenen, die bereits jetzt Erhebliches zur Bewältigung der Krise leisten, dürfen in der Zukunft nicht weiter belastet werden“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin, „ich meine insbesondere weitere Investitionen in die Attraktivität und Motivation, über die wir bereits vor der Krise mit der Landesregierung verhandelt haben. Die A13/E13 für Grundschullehrkräfte ist ein guter Anfang, weitere Schritte dürfen nicht in Vergessenheit geraten oder der Schuldenbremse bzw. einer weiteren schwarzen Null geopfert werden“.

Vorsichtig ist nicht übereifrig und ignorant nicht mutig! Für den dbb m-v steht außer Frage, dass den politischen Entscheidungsträgern genug Erkenntnisse und vor allem Zeit zuzugestehen ist, um fundierte Beschlüsse für mögliche Lockerungen der Ausnahmesituation zu treffen. Gerade im Bildungsbereich sollten Eltern und Lehrkräfte Geduld und Toleranz aufbringen um einen möglichst kontrolli
erten Übergang in „geordnete Verhältnisse“ zu schaffen. Viele Faktoren wie Schülerzahl, Abstandsregeln sowie Beratung und Betreuung müssen beachtet werden, um nach der langen Schulabstinenz zeitnah eine möglichst hohe Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Egal wie in dieser besonderen und außerordentlichen Zeit entschieden wird, es muss möglichst Länder übergreifend abgewogen und transparent definiert werden, welche Schutzmaßnahmen in welcher Phase durchgeführt und wie sie durchgehalten werden sollen. Knecht: „Dazu gehört auch genau zu wissen, wer als gefährdet gilt und somit besonders zu schützen ist und von wem möglicherweise Ansteckungsrisiken ausgehen“. Generelle Voraussetzung dürften sein, dass die Zahl der Neuinfektionen gering bleibt, dass die bekannten Schutzmaßnahmen strikt eingehalten werden und eine ständige Risikoanalyse durchgeführt wird. Für unglaubwürdig hält der dbb Chef eine Schutzmaskenpflicht gepaart mit Lockerungen in der Gastronomie. „Wer das Tragen von Schutzmasken anordnet, muss gleichzeitig auch die Bezugsquelle nennen und wer seine Bediensteten damit sehen möchte, der muss sie auch beschaffen“, so Knechts abschließende Forderung.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Urlaub: Nehmt gegenseitig Rücksicht                                                                02.04.2020
 
Der dbb mecklenburg-vorpommern appelliert an Arbeitgeber und Dienstherrn, aber auch an das betroffene Personal, bei allem was mit der Urlaubsabgeltung aufgrund der aktuellen Situation zu tun hat eine größtmögliche gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.
Fakt ist, dass viele Betroffene ihren bereits genehmigten Urlaub für Aktivitäten vorgesehen hatten, die gegenwärtig nicht mehr möglich sind. Wieder andere, deren Einsatz, etwa bei Feuerwehr, Polizei, in Krankenhäusern, Gesundheitsämtern oder auch im Justizvollzug besonders unverzichtbar ist, sehen freiwillig von einer Erholungspause in einem bereits genehmigten Urlaub ab.
Auch wenn die Rechtslage klar ist und besagt, dass einmal genehmigter Urlaub nicht einseitig storniert werden kann, ist der dbb m-v überzeugt, dass Kompromisse im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind. Mit gutem Willen beider Seiten sollte ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten einerseits und denen der Dienststelle andererseits möglich sein.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
BSBD - Das starke sind Wir !
 
Hier geht´s zum Film =>>>
 
dbb m-v drückt aufs Gaspedal                                                                               13.02.2020
 
Knecht: Motivierende Verbesserungen müssen schnell kommen
Auf der Personalversammlung, die heute im Amtsgericht Rostock stattfand, begrüßte der dbb Landesvorsitzende den Kurs der Landesregierung zur Novellierung des Besoldungsrechts.
„Unter den aktuellen Bedingungen im Bereich der Justiz mit den Stichworten Eingruppierung von Justizfachangestellten, Aufwertung von Wachtmeisterdiensten, Beförderungsstau, Aufgabenverdichtung und vorzeitige Rente bzw. Pension grenzt es an ein Wunder, dass die Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst noch so professionell für das Gemeinwohl ausüben. Der Bogen darf nicht überspannt werden. Wenn in der JVA Bützow im 2019 zwanzig Beschäftigte ausgeschieden sind und nur sechs davon durch das Erreichen der regulären Altersgrenze, unterstreicht das den Handlungsbedarf für schnelle und motivierende Verbesserungen bis hin zu einer vernünftigen Altersteilzeit als Personalbindungsmaßnahme“, sagte Knecht.
 
Der dbb Landesvorsitzende warb weiterhin für eine konsequente Strafverfolgung durch die Justiz bei Fällen von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Das setze natürlich voraus, dass Betroffene auch eine Strafanzeige stellen, die dann nicht anschließend wegen angeblich mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wird. „Jeder Angriff auf Staatsbedienstete ist von öffentlichem Interesse, weil er eine Gefahr für unser Staatsgefüge und für unsere Demokratie ist. Es ist ein Schlag in das Gesicht Betroffener und eine Riesensauerei, wenn beispielsweise das Beschädigen von Wahlplakaten einen höheren statistischen und juristischen Stellenwert hat als der Angriff auf unsere Kolleginnen und Kollegen“, unterstrich Knecht abschließend.

 

Quelle: www.dbb-mv.de

 
BSBD Bund: Pakt für den Rechtsstaat                                                                 10.02.2020
 
Die Bundesleitung im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Axel Müller
 
Am 27. Januar 2020 waren die Mitglieder der Bundesleitung beim Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags Axel Müller (CDU) in Berlin zu Gast. Die Bundesleitung hatte zahlreiche Themen im Gepäck: Pakt für den Rechtsstaat, Geordnetes Rückkehrgesetz, Einrichtung eines Bundesgefängnisses, Personalknappheit und Bewerbermangel im Justizvollzug.

 

René Müller, Bundesvorsitzender des BSBD, machte im Rahmen des Gespräches deutlich, wenn der Justizvollzug weiter funktionieren soll, ist eine aufgabengerechte Personalausstattung zwingend erforderlich. Die Aufgaben nehmen durch die neuen Gesetze kontinuierlich zu. Bei weiterhin über 2.000 unbesetzten Stellen im Justizvollzug und erheblichem Bewerbermangel, wäre eine Unterstützung des Bundes z. B. durch bundesweite Werbekampagnen hilfreich für die Länder. Im Vergleich zu den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes kann der Justizvollzug mit attraktiven Arbeitsbedingungen (Home-Office, familienfreundliche Arbeitszeiten, etc.) leider nicht punkten. Umso wichtiger ist eine Unterstützung bei der Nachwuchsgewinnung durch die Bundespolitik.

 

Mit dem geordneten Rückkehrgesetz kommt als weitere Aufgabe die Vollstreckung der Abschiebehaft auf den Justizvollzug zu. Dieses Gesetz geht eindeutig zu Lasten des Justizvollzuges, sowohl personell als auch organisatorisch. „Wie soll das Gesetz im Vollzugsalltag umgesetzt werden?“ – das ist die Frage der Vollzugspraktiker an die Politik. Bislang liegen weder entsprechende Durchführungshinweise vor, noch ist der zusätzliche Personalbedarf beziffert worden. Und dies bei weiterhin strikter Trennung von Strafgefangenen!

 

Im Rahmen des Informationsgespräches mit dem Abgeordneten Müller wurde seitens der Gewerkschaft die Einrichtung eines „Bundesgefängnisses“ für die Unterbringung von Inhaftierten, gegen die die Bundesstaatsanwaltschaft ermittelt und die dem extremistischem Spektrum zugeordnet werden, angeregt. Mit dieser Maßnahme könnte ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit unserer Justiz durch die Politik geleistet werden.  

 

Die Kampagne „Respekt vor staatlicher Gewalt“ durch die Bundesregierung wird seitens der Gewerkschaft als sehr positiv bewertet. Hier ist es jedoch wünschenswert auch den Justizvollzug in allen Maßnahmen explizit neben der Polizei zu benennen.
MdB Axel Müller sagte uns zu, sich des Themas „Gefährder im Justizvollzug“ anzunehmen. Und will  im Besonderen beim zuständigen Ministerium auf den Erlass von Durchführungshinweisen hinzuwirken.

 

Wir danken dem Bundestagsabgeordneten Axel Müller für sein Ohr und werden für unsere Mitglieder weiter in der Bundespolitik am Ball bleiben. Denn nur steter Tropfen höhlt den Stein!

 

Ein ausführlicher Bericht wird in der Ausgabe 2/2020 des Vollzugsdienstes erscheinen.

Quelle: www.bsbd.de

 
dbb mv: Gemeinsame Ziele und Aufgaben für 2020 abgesteckt                  06.02.2020             
 
Der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Thomas Lenz traf sich am Montag mit dbb Landeschef Dietmar Knecht, dem stellvertretenden dbb Landesvorsitzenden Thomas Krupp sowie dem neuen Abteilungsleiter der Allgemeinen Abteilung Frank Niehörster zu einem Arbeitsgespräch.
Neben dem Amtsantritt von Frank Niehörster ging es vor allem um die Planungen in Bezug auf das Dienstrecht, die im Jahr 2020 zu erwarten sind. Eine große Rolle dürften die dienstrechtlichen Veränderungen spielen, die durch die Neuordnung des Besoldungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern bevorstehen. "Hier ist die Haltung des dbb m-v klar: Anreize für die Nachwuchsgewinnung schaffen, ohne dabei das Bestandspersonal - egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet - aus den Augen zu verlieren", betonte der dbb Landesvorsitzende. Weiterhin wurden in dem Gespräch Auswirkungen durch Gewalt gegen Beschäftigte und die Möglichkeiten einer Eindämmung erörtert.
 
Quelle: www.dbb-mv.de