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Grüße zum Jahresende
22.12.2020 |
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- "Zusammen ist ein Beginn,
- Zusammenbleiben ein Fortschritt,
- Zusammenarbeit ein Erfolg." H.
Ford
... am Ende des Jahres sollten wir es genau so
sehen.
Ein besonderes Jahr liegt hinter uns, seit März
ist unser Alltag stark durch Corona geprägt.
Es war schwer, in dieser Situation die
gewerkschaftliche Arbeit am Leben zu erhalten.
Wir haben versucht das Beste daraus zu machen.
Nun ist 2020 fast geschafft und die Tage werden
bereits wieder länger, der Corona-Impfstoff
steht unmittelbar vor dem Einsatz und auch für
erste Kolleginnen und Kollegen wird, nach langer
Zeit, eine heimatnahe Versetzung möglich.
Um so hoffnungsvoller ist unser Blick auf das
kommende Jahr.
Wir werden zu Weihnachten innehalten, uns
ausruhen und an der Familie erfreuen.
Im neuen Jahr wollen wir mit frischer Kraft,
voller Ideen ankommen um uns den Herausforderungen zu stellen.
So gibt es nicht nur im Herbst die politischen
Wahlen, sondern bereits im Mai die Wahlen zu den Personalvertretungen!
Hier möchte sich der BSBD MV weiterhin engagiert
für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzen!
Euch allen frohe
Weihnachten, einen ruhigen Dienst für diejenigen die ran müssen und einen
guten Rutsch ins Jahr 2021.
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Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
26.10.2020 |
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- Wegen Corona: schwierige Balance zwischen
Systemrelevanz, den Belastungen des öffentlichen Diensts und den
Erwartungen der Betroffenen
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- Nach schwierigen Verhandlungen unter
besonderen Bedingungen hat es am späten Sonntagvormittag doch noch eine
Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes mit einem maximal
machbaren Ergebnis für die Beschäftigten gegeben. Vor allem für die
Beschäftigten im Gesundheitswesen, die seit Monaten einer hohen Belastung
ausgesetzt sind, konnte ein gutes Ergebnis auch als Wertschätzung für
deren herausragende Leistungen erzielt werden.
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- "Damit ist trotz der aktuellen Krise zwischen den
Belastungen des öffentlichen Dienstes, unserer Systemrelevanz und den
damit zusammenhängenden Erwartungen der Betroffenen eine schwierige aber
akzeptable Balance gefunden worden", so kommentierte dbb
Landesvorsitzender Dietmar Knecht nach dem heutigen Abschluss der
Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen, "danken
möchte ich an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen aus
Mecklenburg-Vorpommern, die durch ihren Einsatz - egal ob die dbb Jugend
vor der VKA, die komba auf mehreren Warnstreiks oder alle am 3.10. zur
Aktion für Verbesserungen bei der Arbeitszeit - mit zu diesem Abschluss
beigetragen haben".
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- Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung:
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- - lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4 Prozent
(mind. 50 EUR, Azubis 25 EUR) und ab 1.4.2022 um 1,8 Prozent (Azubis 25
EUR)
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- - Laufzeit 28 Monate
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- - Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent
(für E1-8)
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- - einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600 EUR,
E9-12 400 EUR, E13-15 300 EUR Azubis VKA 225 EUR, Azubis Bund 200 EUR)
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- - eine monatliche Pflegezulage für alle
Beschäftigten der P-Tabelle (1.1.2021 70 EUR, 1.1.2022 nochmal 50 EUR,
insgesamt 120 EUR
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- - Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das
West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39
Stunden (Januar 2023)
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- Alle Punkte sind enorm wichtig für die
Fachkräftegewinnung, die Motivation des Bestandspersonals und die
Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem
bedeutet dieser Abschluss ein willkommenes Plus im Portemonnaie der
Kolleginnen und Kollegen.
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- "Für uns war es ebenso wichtig, dass jetzt auch
die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost schrittweise dem Tarifgebiet West
angepasst wird", ergänzt Michael Blanck als Vorsitzender der
Landestarifkommission des dbb m-v, "gleichzeitig ist dieser Abschluss
Messlatte für die in knapp einem Jahr beginnenden Tarifverhandlungen mit
den Ländern".
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- "Für den dbb", so Knecht abschließend, "geht es
jetzt um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf
die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes, erst dann ist die
Einkommensrunde 2020 beendet."
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- Von der Einkommensrunde
sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 50.000 Menschen betroffen.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
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dbb m-v: Auch in der Krise attraktiv bleiben
13.10.2020 |
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- Kabinettsbeschluss zur Besoldungsneuordnung
ist wichtiger Meilenstein
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- "Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein
wichtiger Meilenstein für mehr Attraktivität in der Landesverwaltung und
wird durch den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßt", so dbb
Landesvorsitzender Dietmar Knecht heute am Rande der Kabinettssitzung in
Schwerin.
-
- "Dennoch sind nicht alle unsere Forderungen
sofort erfüllt. Daher werden wir im Rahmen des weiteren
Gesetzgebungsprozesses im Landtag versuchen, noch einige Verbesserungen zu
erreichen bzw. Ungleichbehandlungen zu beseitigen", so Knecht. Dazu gehöre
auch die Frage, warum eine
- Zuverlässigkeitsprüfung vor der Einstellung nur
bei der Polizei und Teilen der Justiz und nicht im gesamten öffentlichen
Dienst vorgesehen sei. "Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer
freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat im öffentlichen Dienst
nichts zu suchen", so
- Knecht.
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- Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und
im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu
erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern
konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert und
wird folgerichtig nun
- begrüßt.
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- Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen
für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert
werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen,
Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.
-
- "Die Landesverwaltung ist nicht dafür bekannt, zu
viel Personal an Bord zu haben, daher gebührt in Zeiten der aktuellen
Krise mein Dank all denjenigen, die dennoch das Gesetzesvorhaben mit
Hochdruck begleitet und auf den jetzigen Stand gebracht haben", betonte
Knecht abschließend.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
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Einkommensrunde mit Bund und Kommunen:
19.09.2020 |
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dbb jugend und komba setzen in Schwerin und Rostock deutliche Zeichen
- Was die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes von der Blockadehaltung der Arbeitgeber in der
laufenden Tarifrunde halten, wurde am Donnerstag und Freitag auch in
unserem Land deutlich. Nichts! Komba und dbb jugend organisierten
Mahnwachen vor dem Rostocker Amt für Jugend, Soziales und Asyl sowie vor
dem Kommunalen Arbeitgeberverband in Schwerin.
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Im Vorfeld der zweiten Verhandlungsrunde am Wochenende wurde es bunt und
laut. Die Aktionsfähigkeit ist trotz Corona ungebrochen. Gleichzeitig sind
von Nord nach Süd, von Ost nach West Beschäftigte mit ausreichend Abstand
oder Mund-Nase-Schutz auf die Straßen gezogen, um den Arbeitgebern vor
Augen zu führen, dass jetzt Zeit zum Handeln ist. Konkret bedeutet es, die
Systemrelevanz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst statt mit
verblassenden Gesten endlich mit Taten anzuerkennen. Damit der öffentliche
Dienst auch in Zukunft handlungsfähig bleibt, braucht es zeitgemäße,
attraktive und verbindliche Einkommens- und Rahmenbedingungen.
Zahlreiche Mitglieder unterstrichen in aktiven Mittagspausen und bei
Mahnwachen daher entschlossen ihre Forderungen unter anderem nach einem
Lohnplus von 4,8 Prozent, Entlastung der Beschäftigten und höheren
Entgelten für Azubis.
Gegenüber der Geschäftsführerin der Kommunalen Arbeitgeberverbände
Mecklenburg-Vorpommerns Gabriele Axmann sowie den Vizelandräten Wolfgang
Schmülling und Stephan Meyer machte die dbbj die Erwartungshaltung mit
Blick auf die zweite Verhandlungsrunde vom 19./20. September klar: Endlich
ein Angebot der Arbeitgeberseite, über das sich tatsächlich verhandeln
lässt.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
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Stammtischgeflüster
19.09.2020 |
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- Neustrelitz. Am Abend des 10. September trafen sich die
Mitglieder des Ortsverbandes zum ersten Neustrelitzer BSBD Stammtisch im
Restaurant "Queer Beet".
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- Wer nun an Klatsch und Tratsch denkt, der vermutet durchaus richtig.
- So ganz ohne offizielles Protokoll soll der Stammtisch ein Ort sein,
an dem ein zwangloses Treffen möglich ist, zum Meinung- und
Erfahrungsaustausch im Dienstalltag, für Gewerkschaftsarbeit und alle
anderen Dinge die das Leben so mit sich bringt.
- Und selbstverständlich werden auch Gerüchte und Informationen aus
zweiter und dritter Hand ausgetauscht und kommentiert.
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- Die eifrige Wirtin derweil sorgte mit ihrem Hopfengold dafür, dass der
Mund nicht trocken wurde und auch für den knurrenden Magen konnte Abhilfe
geschaffen werden.
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- Auch wenn es noch keine bestimmten Termine gibt, so sollen doch
weitere Stammtischtreffen folgen, für alle Mitglieder offen, die Interesse
zeigen.
- Zumindest im Oktober, soviel sei hier schon verraten, möchte der
Ortsverband ein Grillfest veranstalten.
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- Matthias Nicolai
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Sitzung der Dienstrechtskommission des dbb m-v:
28.07.2020 |
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Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Besoldungsrechts und weiterer Änderungen im Dienstrecht beschlossen
-
Bereits am 7. Mai 2019 hatte die Landesregierung Maßnahmen
zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach
sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im
Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser Legislatur eine besondere
Bedeutung bekommen.
-
"Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise ist seitens
der Staatskanzlei - begleitet von zahlreichen Spitzengesprächen mit uns
- mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden, zu dem wir jetzt
Stellung bezogen haben", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
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Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im
Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu
erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern
konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert und
wird folgerichtig nun begrüßt.
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Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei,
Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen.
Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die
Einführung neuer Zulagen.
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"Viele langjährige Forderungen des dbb m-v sind in dem
Gesetzespaket erfüllt worden, dennoch gibt es Klärungsbedarf bei der
Beihilfe und bei der für uns überraschenden neuen Zuverlässigkeitsprüfung
ausschließlich für Polizeikräfte. Wir sind der Ansicht, dass alle
Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte -
mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freihheitlich-demokratischen
Grundordnung zu stehen haben, und nicht nur Polizistinnen und Polizisten",
betonte der Vorsitzende der Dienstrechtskommission des dbb m-v Thomas
Krupp abschließend.
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- Quelle:
www.dbb-mv.de
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EuGh erneut zur Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten
05.07.2020 |
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- Der europäische Gerichtshof
entschied in der Rechtssache C-18/19, dass Gefährder, die abgeschoben
werden sollen, in einer JVA nur untergebracht werden dürfen ...
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Der europäische Gerichtshof entschied in der Rechtssache C-18/19, dass
Gefährder, die abgeschoben werden sollen, in einer JVA nur
untergebracht werden dürfen, sofern die betreffende Person eine
„tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein
Grundinteresse der Gesellschaft“ darstellt und somit die innere oder
äußere Sicherheit gefährdet. Wenn also von dem abzuschiebenden
-
Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht oder
bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit gefährdet sind.
-
Die Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen in einer JVA bleibt somit
lt. §16 der EU Rückführungsrichtlinie eine Ausnahme und ist nur
-
teilweise zulässig. Eine Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen hat
grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu erfolgen, anders
-
als von der Bundesregierung angedacht. In einem Auszug der
Pressemitteilung des BMI vom 21.08.2019 steht: „Um den Mangel an
Abschiebehaftplätzen zu beheben, sollen Abschiebehaftgefangene,
entsprechend der Möglichkeiten des europäischen Rechts, in den
-
kommenden drei Jahren in sämtlichen Hafteinrichtungen untergebracht werden
können.“ Somit ist die Auffassung des BSBD bestätigt, der
-
das zweite Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019 und
der damit zusammenhängenden Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen in
den deutschen JVA bemängelt.
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Eine Unterbringung von Abschiebehaftgefangenen in einer JVA ist in der
gegenwärtigen Lage von überfüllten Haftanstalten und viel zu wenig
Personal nicht möglich und widerspricht einem wichtigen Grundsatz des
deutschen Justizvollzuges, der in den Strafvollzugsgesetzen der Länder
verankert ist - der RESOZIALISIERUNG.
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- Quelle:
www.bsbd.de
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Beteiligungsgespräch zur
Besoldungsrechtsneuordnung ...
03.07.2020 |
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- ... in der Staatskanzlei
- Im Rahmen der
Ressortanhörung führte heute eine dbb Delegation unter Leitung des
Landesvorsitzenden Dietmar Knecht mit Vertreterinnen und Vertretern aus
der Staatskanzlei und dem Innenministerium ein erstes
Beteiligungsgespräch zur Gesetzesnovelle durch.
-
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„Auch wenn es noch einige zu klärende Punkte gibt, folgt der Gesetzentwurf
den bereits im Mai 2019 beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung zur
Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung“, so Knecht, „dazu gehört im
Wesentlichen auch, die Attraktivität des
-
öffentlichen Dienstes sowohl für Bestandskräfte als auch für junge
Menschen zu verbessern. Wir machen mit den beabsichtigten Regelungen
-
des Entwurfs einen deutlichen Schritt nach vorn und viele langjährige
Forderungen des dbb m-v werden erfüllt“!
-
Beabsichtigt ist, bis Jahresende einen Landtagsbeschluss herbeizuführen.
Bis Ende Juli wird der dbb gemeinsam mit seinen
-
Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eine Stellungnahme erarbeiten.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
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Auf den öD und die privaten
Dienstleistungsbereiche ist Verlass
14.04.2020 |
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- dbb m-v: Weitere Investitionen in das
Personal erforderlich;
- Voraussetzungen für schrittweise
Rückkehr in das normale Leben definieren
Vor Ort im Einsatz, mobil oder im Homeoffice arbeiten der öffentliche
Dienst, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Bahn und Post mit viel
Engagement und Enthusiasmus oft über die Belastungsgrenze hinaus an der
Bewältigung der Coronakrise und sorgen somit verlässlich dafür, dass nicht
nur der Staat sondern auch das Gemeingefüge funktioniert. Dazu gehören
auch Bereiche der Wirtschaft und des Tourismus, die jetzt einer besonderen
Unterstützung bedürfen. Verlass ist gerade auf die nun im Mittelpunkt
stehenden Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, den
Pflegeeinrichtungen, bei Polizei und Justiz, in der sozialen Arbeit, den
Krisenstäben, den Finanz- und Arbeitsverwaltungen, die selbstverständlich
nicht nur in Krisenzeiten einen verantwortungsvollen Dienst verrichten,
der sich nun endlich auch im Gehaltsgefüge positiv bemerkbar machen muss.
Hinzu kommen alle diejenigen, die momentan außerhalb des Rampenlichts in
sogenannten nicht systemrelevanten Berufsgruppen stehen. „Mit einem
herzlichen Dankeschön und gelegentlichem Applaus darf die Wertschätzung
nicht enden. Die Betroffenen, die bereits jetzt Erhebliches zur
Bewältigung der Krise leisten, dürfen in der Zukunft nicht weiter belastet
werden“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin,
„ich meine insbesondere weitere Investitionen in die Attraktivität und
Motivation, über die wir bereits vor der Krise mit der Landesregierung
verhandelt haben. Die A13/E13 für Grundschullehrkräfte ist ein guter
Anfang, weitere Schritte dürfen nicht in Vergessenheit geraten oder der
Schuldenbremse bzw. einer weiteren schwarzen Null geopfert werden“.
Vorsichtig ist nicht übereifrig und ignorant nicht mutig! Für den dbb m-v
steht außer Frage, dass den politischen Entscheidungsträgern genug
Erkenntnisse und vor allem Zeit zuzugestehen ist, um fundierte Beschlüsse
für mögliche Lockerungen der Ausnahmesituation zu treffen. Gerade im
Bildungsbereich sollten Eltern und Lehrkräfte Geduld und Toleranz
aufbringen um einen möglichst kontrolli
- erten Übergang in „geordnete
Verhältnisse“ zu schaffen. Viele Faktoren wie Schülerzahl, Abstandsregeln
sowie Beratung und Betreuung müssen beachtet werden, um nach der langen
Schulabstinenz zeitnah eine möglichst hohe Bildungsgerechtigkeit zu
erreichen. Egal wie in dieser besonderen und außerordentlichen Zeit
entschieden wird, es muss möglichst Länder übergreifend abgewogen und
transparent definiert werden, welche Schutzmaßnahmen in welcher Phase
durchgeführt und wie sie durchgehalten werden sollen. Knecht: „Dazu gehört
auch genau zu wissen, wer als gefährdet gilt und somit besonders zu
schützen ist und von wem möglicherweise Ansteckungsrisiken ausgehen“.
Generelle Voraussetzung dürften sein, dass die Zahl der Neuinfektionen
gering bleibt, dass die bekannten Schutzmaßnahmen strikt eingehalten
werden und eine ständige Risikoanalyse durchgeführt wird. Für
unglaubwürdig hält der dbb Chef eine Schutzmaskenpflicht gepaart mit
Lockerungen in der Gastronomie. „Wer das Tragen von Schutzmasken anordnet,
muss gleichzeitig auch die Bezugsquelle nennen und wer seine Bediensteten
damit sehen möchte, der muss sie auch beschaffen“, so Knechts
abschließende Forderung.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
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Urlaub: Nehmt gegenseitig Rücksicht
02.04.2020 |
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- Der dbb
mecklenburg-vorpommern appelliert an Arbeitgeber und Dienstherrn, aber
auch an das betroffene Personal, bei allem was mit der Urlaubsabgeltung
aufgrund der aktuellen Situation zu tun hat eine größtmögliche
gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.
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Fakt ist, dass viele Betroffene ihren bereits genehmigten Urlaub für
Aktivitäten vorgesehen hatten, die gegenwärtig nicht mehr möglich sind.
Wieder andere, deren Einsatz, etwa bei Feuerwehr, Polizei, in
Krankenhäusern, Gesundheitsämtern oder auch im Justizvollzug besonders
unverzichtbar ist, sehen freiwillig von einer Erholungspause in einem
bereits genehmigten Urlaub ab.
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Auch wenn die Rechtslage klar ist und besagt, dass einmal genehmigter
Urlaub nicht einseitig storniert werden kann, ist der dbb m-v überzeugt,
dass Kompromisse im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind. Mit gutem
Willen beider Seiten sollte ein vernünftiger Ausgleich zwischen den
Interessen der Beschäftigten einerseits und denen der Dienststelle
andererseits möglich sein.
Quelle:
www.dbb-mv.de |
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BSBD - Das starke sind Wir ! |
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dbb m-v drückt aufs Gaspedal
13.02.2020 |
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Knecht: Motivierende Verbesserungen müssen
schnell kommen
- Auf der
Personalversammlung, die heute im Amtsgericht Rostock stattfand,
begrüßte der dbb Landesvorsitzende den Kurs der Landesregierung zur
Novellierung des Besoldungsrechts.
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„Unter den aktuellen Bedingungen im Bereich
der Justiz mit den Stichworten Eingruppierung von Justizfachangestellten,
Aufwertung von Wachtmeisterdiensten, Beförderungsstau, Aufgabenverdichtung
und vorzeitige Rente bzw. Pension grenzt es an ein Wunder, dass die
Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst noch so professionell für das
Gemeinwohl ausüben. Der Bogen darf nicht überspannt werden. Wenn in der
JVA Bützow im 2019 zwanzig Beschäftigte ausgeschieden sind und nur sechs
davon durch das Erreichen der regulären Altersgrenze, unterstreicht das
den Handlungsbedarf für schnelle und motivierende Verbesserungen bis hin
zu einer vernünftigen Altersteilzeit als Personalbindungsmaßnahme“, sagte
Knecht.
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Der dbb Landesvorsitzende warb weiterhin für
eine konsequente Strafverfolgung durch die Justiz bei Fällen von Gewalt
gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Das setze natürlich voraus,
dass Betroffene auch eine Strafanzeige stellen, die dann nicht
anschließend wegen angeblich mangelnden öffentlichen Interesses
eingestellt wird. „Jeder Angriff auf Staatsbedienstete ist von
öffentlichem Interesse, weil er eine Gefahr für unser Staatsgefüge und für
unsere Demokratie ist. Es ist ein Schlag in das Gesicht Betroffener und
eine Riesensauerei, wenn beispielsweise das Beschädigen von Wahlplakaten
einen höheren statistischen und juristischen Stellenwert hat als der
Angriff auf unsere Kolleginnen und Kollegen“, unterstrich Knecht
abschließend.
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Quelle:
www.dbb-mv.de |
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BSBD Bund:
Pakt für den Rechtsstaat
10.02.2020 |
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Die Bundesleitung im Gespräch
mit dem Bundestagsabgeordneten Axel Müller
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Am 27. Januar 2020 waren die Mitglieder der
Bundesleitung beim Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Rechtsausschuss
des Bundestags Axel Müller (CDU) in Berlin zu Gast. Die Bundesleitung
hatte zahlreiche Themen im Gepäck: Pakt für den Rechtsstaat, Geordnetes
Rückkehrgesetz, Einrichtung eines Bundesgefängnisses, Personalknappheit
und Bewerbermangel im Justizvollzug.
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René Müller, Bundesvorsitzender des BSBD,
machte im Rahmen des Gespräches deutlich, wenn der Justizvollzug weiter
funktionieren soll, ist eine aufgabengerechte Personalausstattung zwingend
erforderlich. Die Aufgaben nehmen durch die neuen Gesetze kontinuierlich
zu. Bei weiterhin über 2.000 unbesetzten Stellen im Justizvollzug und
erheblichem Bewerbermangel, wäre eine Unterstützung des Bundes z. B. durch
bundesweite Werbekampagnen hilfreich für die Länder. Im Vergleich zu den
anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes kann der Justizvollzug mit
attraktiven Arbeitsbedingungen (Home-Office, familienfreundliche
Arbeitszeiten, etc.) leider nicht punkten. Umso wichtiger ist eine
Unterstützung bei der Nachwuchsgewinnung durch die Bundespolitik.
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Mit dem geordneten Rückkehrgesetz kommt als
weitere Aufgabe die Vollstreckung der Abschiebehaft auf den Justizvollzug
zu. Dieses Gesetz geht eindeutig zu Lasten des Justizvollzuges, sowohl
personell als auch organisatorisch. „Wie soll das Gesetz im Vollzugsalltag
umgesetzt werden?“ – das ist die Frage der Vollzugspraktiker an die
Politik. Bislang liegen weder entsprechende Durchführungshinweise vor,
noch ist der zusätzliche Personalbedarf beziffert worden. Und dies bei
weiterhin strikter Trennung von Strafgefangenen!
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Im Rahmen des Informationsgespräches mit dem
Abgeordneten Müller wurde seitens der Gewerkschaft die Einrichtung eines
„Bundesgefängnisses“ für die Unterbringung von Inhaftierten, gegen die die
Bundesstaatsanwaltschaft ermittelt und die dem extremistischem Spektrum
zugeordnet werden, angeregt. Mit dieser Maßnahme könnte ein wertvoller
Beitrag zur Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit unserer Justiz durch die
Politik geleistet werden.
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Die Kampagne „Respekt vor staatlicher
Gewalt“ durch die Bundesregierung wird seitens der Gewerkschaft als sehr
positiv bewertet. Hier ist es jedoch wünschenswert auch den Justizvollzug
in allen Maßnahmen explizit neben der Polizei zu benennen.
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MdB Axel Müller sagte uns zu, sich des
Themas „Gefährder im Justizvollzug“ anzunehmen. Und will im Besonderen
beim zuständigen Ministerium auf den Erlass von Durchführungshinweisen
hinzuwirken.
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Wir danken dem Bundestagsabgeordneten Axel
Müller für sein Ohr und werden für unsere Mitglieder weiter in der
Bundespolitik am Ball bleiben. Denn nur steter Tropfen höhlt den Stein!
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Ein ausführlicher Bericht wird in der
Ausgabe 2/2020 des Vollzugsdienstes erscheinen.
Quelle:
www.bsbd.de |
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dbb mv:
Gemeinsame Ziele und Aufgaben für 2020 abgesteckt
06.02.2020
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- Der Staatssekretär im
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Thomas Lenz
traf sich am Montag mit dbb Landeschef Dietmar Knecht, dem
stellvertretenden dbb Landesvorsitzenden Thomas Krupp sowie dem neuen
Abteilungsleiter der Allgemeinen Abteilung Frank Niehörster zu einem
Arbeitsgespräch.
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Neben dem Amtsantritt von Frank Niehörster ging es vor allem um die
Planungen in Bezug auf das Dienstrecht, die im Jahr 2020 zu erwarten sind.
Eine große Rolle dürften die dienstrechtlichen Veränderungen spielen, die
durch die Neuordnung des Besoldungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern
bevorstehen. "Hier ist die Haltung des dbb m-v klar: Anreize für die
Nachwuchsgewinnung schaffen, ohne dabei das Bestandspersonal - egal ob
tarifbeschäftigt oder verbeamtet - aus den Augen zu verlieren", betonte
der dbb Landesvorsitzende. Weiterhin wurden in dem Gespräch Auswirkungen
durch Gewalt gegen Beschäftigte und die Möglichkeiten einer Eindämmung
erörtert.
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- Quelle:
www.dbb-mv.de
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