Grüße zum Jahresende                                            26.12.2015
 
Erneut geht ein Jahr zu  Ende.
In Zeiten des demokratischen Wandels, fortlaufender Personalreduzierung und Schließung von Justizeinrichtungen, ergibt sich oft die Frage, wie soll es in den kommenden Jahren im Justizvollzug generell weitergehen?
Z. Z. muss die Frage gestattet sein, sind wir den hohen Belastungen überhaupt noch gewachsen und können wir noch von einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie sprechen.
Trotz vieler Entbehrungen, verursacht zumeist durch Zusatzdienste und der dadurch hohen Belastung, haben alle Kolleginnen und Kollegen sowie Tarifbeschäftigten das in sie gesetzte Vertrauen, die sichere Verwahrung und Behandlung, gegenüber der Bevölkerung unseres Landes unter Beweis gestellt und das nicht nur gestern und heute, sondern 365 Tage im Jahr. Dies konnte nur durch ein hohes Engagement aller erreicht werden. Dafür sagt der Landesleitung  des BSBD M-V Danke!
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihnen und ihren Familien wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das Jahr 2016, verbunden mit viel Gesundheit und einer Menge Tatkraft für die vor uns liegenden, zu lösenden Aufgaben.
Mein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die währen der Feiertage und dem Jahreswechsel dienstlich eingebunden sind. Ihnen wünsche ich im Besonderem einen störungsfreien  Dienst.
 
Hans-Jürgen Papenfuß
 
öD fährt auf Verschleiß                                              28.11.2015
 
Weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst verantwortungslos
 
Der dbb mecklenburg-vorpommern hat den jahrelangen Stellenabbau im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommerns als verantwortungslos gegenüber der Bevölkerung kritisiert.
 
Schon im Tagesgeschäft habe der Personalmangel für längere Bearbeitungszeiten von Bürgeranliegen in Ämtern und Behörden und zu fehlenden Polizisten auf den Straßen geführt. „Jetzt, wo Deutschland den öffentlichen Dienst so dringend braucht wie seit der Wende nicht mehr, rächt sich die Sparwut – über 110 000 gestrichene Stellen in Mecklenburg- Vorpommern seit 1990 zeugen davon“, sagte dbb Landeschef Dietmar Knecht auf dem Rechtspflegertag 2015 des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) heute im Oberlandesgericht Rostock im Beisein von Justizministerin Uta-Maria Kuder.
 
Selbst, wenn sich Mecklenburg-Vorpommern wie andere Bundesländer entschließen würde, wieder mehr Beamte und Tarifbeschäftigte einzustellen, könne der Arbeitsmarkt die Anforderungen derzeit nicht erfüllen: „Lehrer, Polizisten und Justizbeschäftigte fallen nicht vom Himmel. Sie müssen entweder aus anderen Bundesländern abgeworben werden, wozu die Konditionen, die das Land anbieten kann, nicht geeignet sind. Oder sie müssen ausgebildet werden, und das dauert Jahre.“ Leidtragende dieser fatalen Entwicklung seien Bürger und Beschäftigte gleichermaßen. Die Bürgerinnen und Bürger, weil ihnen immer mehr Leistungen vorenthalten werden, die sie eigentlich mit ihren Steuern finanzieren. Die Beschäftigten, weil immer weniger Personal immer mehr Aufgaben erledigen muss.
 
„Derart auf Verschleiß zu fahren, war unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung“, so Knecht. Dienstherrn und öffentliche Arbeitgeber hätten aktuell kaum Möglichkeiten, schnell auf Personalengpässe zu reagieren. Daher sei eine umgehende Kehrtwende in der Personalpolitik des gesamten öffentlichen Dienstes erforderlich: „Ich sehe in den kommenden Jahren keine Entspannung, was die Anforderungsprofile an die öffentliche Hand angeht, sondern eine Verschärfung der Problematik. Terrorgefahr, Finanzkrise und Flüchtlingszustrom werden nicht übermorgen ad acta gelegt. Politik, Dienstherrn und Arbeitgeber müssen jetzt begreifen, dass in Zukunft mehr, vor allem jüngeres Personal gebraucht wird. Sie müssen entsprechend ausbilden und, wo es noch geht, einstellen. Dazu gehört auch die Wiederaufnahme der jährlichen Ausbildung von Rechtspflegern an der FHöVPR in Güstrow. Nur so wird der öffentliche Dienst für die Aufgaben der Zukunft gerüstet sein“.
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Wir trauern mit Euch                                                 16.11.2015
 
 
Unsere Gedanken sind bei den vielen Franzosen, die in diesen Tagen eine schwere Last und Leid zu tragen haben. Vor allem aber bei denen, die an diesem Tage einen lieben Menschen verloren haben.
Unser tiefes Mitgefühl allen Angehörigen der Opfer, die diesem Wahnsinn zum Opfer fielen.
 
Hauptausschuss tagt in Neubrandenburg             13.11.2015
 
Am 16. Oktober diesen Jahres trafen sich die Mitglieder der Leitung des BSBD Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) und die Vertreter der Ortsverbände der Justizvollzugsanstalten Bützow, Waldeck, Stralsund, Neubrandenburg und der Jugendanstalt Neustrelitz zur Hauptausschusssitzung im Parkhotel in Neubrandenburg.
Der Hauptausschuss, als repräsentativ zusammengesetzter Teil des BSBD Landesverbandes, fungiert als ständige Arbeitsgruppe und ist unter anderem zuständig für die Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes, die Erledigung von Anträgen und Beschwerden und die mittelfristige gewerkschaftspolitische Arbeit des Landesverbandes.
Er tritt nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zusammen.
 
Nach Eröffnung der Sitzung erstattete der Landesvorsitzenden, Hans-Jürgen Papenfuß, den Mitgliedern des Hauptausschuss Bericht, insbesondere über das Treffen der BSBD Landesvorsitzenden im Juni diesen Jahres in Arnstadt, bei dem es vor allem um die Vorbereitung und Vorschläge zur Bundesleitungswahl ging.
Des weiteren berichtete er über die Sitzung des BSBD Bundesvorstand in Kassel, bei der viele sachbezogene Themen des Justizvollzuges, überwiegend der Sicherheit, intensiv diskutiert wurden.
 
Ferner berichtete der Vorsitzende über die Anhörung des BSBD als Sachverständige vor dem Europa- und Rechtsausschuss des Landtages am 30. September diesen Jahres zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2016/2017, der Landesregierung M-V.
Hier betonte er, dass im Hinblick auf den zu erwartenden Zuwachs an Gefangenen, insbesondere in der U-Haft, im Zuge der Flüchtlingskrise, die Schließung der JVA Neubrandenburg nicht vollzogen werden darf. Er wies darauf hin, dass schon heute die Bitten anderer Bundesländer um Entlastung, durch die Abnahme von U-Gefangenen durch das Land M-V, immer dringender werden.
Die mit dem Haushaltsentwurf 2016/2017 einhergehende Sparpolitik in der personellen Ausstattung der Justizvollzugsanstalten werde, wie im gesamten vergangenen Jahrzehnt, zu weiteren schweren Belastungen der Beschäftigte führen.
Umso wichtiger seien Transparenz und Motivation in der Personalpolitik, so Papenfuß.
So sei die Anhebung der Stellenobergrenzen, bezogen auf den Stellenkegel, mit 30% A7, 30% A8 und 40% A9 (davon 10% A9z) im AVD, wie bereits in anderen Bundesländern gehandhabt, längst überfällig. Auch die Anpassung der Stellenzulage des im Justizvollzug an die Stellenzulage der Polizei wurde erneut durch den Landesvorsitzenden zur Sprache gebracht.
 
Im Anschluss an den Geschäftsbericht folgte der Bericht des Schatzmeister des Landesverbandes, Bernd Raubold, mit den Einnahmen und den Ausgaben für das vergangene Haushaltsjahr. Es folgte der Bericht der Rechnungsprüfer, die dem Schatzmeister eine tadellose Haushaltsplanung bestätigten und seinen Umgang mit den finanziellen Mitteln des BSBD Landesverband ausdrücklich lobten.
Im weiteren Verlauf der Sitzung verschaffte der Tarifvertreter des Landesverbandes; Maik Hölter, den Mitgliedern des Hauptausschuss einen Überblick über das Thema der pflichtigen Betriebsrente (VBL) und berichtete über allgemeine Angelegenheiten der Tarifbeschäftigten in den Justizvollzugsanstalten.
 
Wolfgang Brückner, Vertreter der Senioren im Bundesverband des BSBD im dbb, berichtete kurz von der Bundesseniorenhauptausschusssitzung, die der 2. Seniorenpolitische Fachtagung vorausging. In dieser ging es um das Pflegestärkungsgesetz II. (Neuordnung der Pflegestufen) , sowie um die zukünftige Teilnahme der Vertreter der Mitgliedsgewerkschaften in der Bundesseniorenvertretung ab 2018, unter der Prämisse, dass diese satzungsgemäß erfasst worden sind.
 
Abschließend berieten die Mitglieder des Hauptausschuss über eine Aktualisierung der Satzung des BSBD Landesverbandes M-V und beschlossen die Bildung einer Arbeitsgruppe, welche dazu Vorschläge erarbeiten wird.
Ein letzter großer Themenschwerpunkt war die Vorbereitung des BSBD Bundesvertretertages 2016, in Rostock, deren Ausgestaltung dem Landesverband M-V obliegt.
 
 
   Matthias Nicolai

 

 
Änderung des Landesbeamtengesetzes: ...         13.11.2015
 
... dbb kritisiert verfassungswidrige Altersgrenze
Der dbb mecklenburg-vorpommern hält die geplante Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig. Das bekräftigte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht auf einer Anhörung vor dem Innenausschuss des Landtages am 5. November 2015 in Schwerin.
 
Eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sei darüber hinaus nicht demografiegerecht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die bisher in Verordnungen festgelegte Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis von 40 Jahren nun auch gesetzlich regeln, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2015 festgestellt hat, dass die Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Weiter räumt das Bundesverfassungsgericht dem Dienstherren einen großen Gestaltungsspielraum ein. Es hat aber auch einen Maßstab für eine verfassungsgemäße Regelung vorgegeben, nach der die Höchstaltersgrenze rechnerisch bei 47 Jahren liegen müsste.
 
„Damit liegt der Gesetzentwurf des Landes sieben Jahre unter den rechtlichen Möglichkeiten. Mit Blick auf die Personalsituation im öffentlichen Dienst bringt sich das Land damit um wirkungsvollen Spielraum in der Personalsteuerung“, so Knecht. Erfahrene und engagierte Beamtinnen und Beamte fielen nicht vom Himmel, würden in Anbetracht stetig wachsender Aufgaben aber dringend gebraucht. Darüber hinaus spreche auch der auf 67 Jahre angehobene Eintritt in den Ruhestand für Beamte nicht gegen, sondern für eine höhere Einstellungsgrenze. „Ich bezweifle, dass der Gesetzentwurf noch verfassungsgemäß ist und halte eine Einstellungsgrenze wie seit Jahren vom dbb gefordert von mindestens 45 Jahren für praxisgerecht“, so Knecht.
 
Der dbb mecklenburg-vorpommern hat vor diesem Hintergrund erneut darauf hingewiesen, dass das Beamtenrecht auf Bundes- und Landesebene dringend vereinheitlicht werden muss, um gleichbleibende und gerechte Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Flüchtlingswelle bleibt für ...                                   12.10.2015
 
... die deutschen Gefängnisse nicht folgenlos!
Einige Schlagzeilen aus der österreichischen Presse lassen aufhorchen:„Derzeit sitzen in Österreich 544 Personen wegen Schlepperei im Gefängnis. Die Gesamtzahl der Häftlinge ist momentan auf Jahreshöchststand, die Gefängnisse platzen aus allen Nähten.“
 
Wie ist das bei uns in Deutschland? Nach dem Stand vom 31.03.2015 weist das Statistische Bundesamt folgende Gefange-nenzahlen aus: Gesamtbelegung: 63.628, davon in Einzelunterbringung: 46.448 und in Gemeinschaftshaft: 17780 Gefangene.
 
Dies bedeutet, dass 27,94 Prozent der Gefangenen sozialschädlich gemeinschaftlich untergebracht werden. Wollte man – wie mit den Strafvollzugsgesetzen der Länder postuliert und beabsichtigt – die gemeinschaftliche Unterbringung ganz verbannen, müssten deutschlandweit bereits sofort 9.000 zusätzliche Haftplätze geschaffen werden.
 
Zwar ist einzuräumen, dass etwa. 10 Prozent der Gefangenen aufgrund gesetzlicher Indikationen bzw. zur Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdungen o.Ä. gemeinschaftlich untergebracht sind, doch lässt sich dieser Bedarf nicht prognostizieren, sodass deswegen nicht auf die Schaffung von Einzelhafträumen verzichtet werden darf. Zudem sind Vollzugseinrichtungen mit einer Belegung von 90 Prozent voll ausgelastet. Die restlichen 10 Prozent werden für Transporte, Schönheitsreparaturen und unerwartete Ereignisse benötigt. Ein solcher Fall tritt bereits ein, wenn plötzlich und unerwartet zahlreiche Flüchtlingsschleuser der Aufnahme bedürfen.
 
Das gesetzliche Gebot der Einzelunterbringung wird in besonders eklatanter Weise in Thüringen mit 44 Prozent sowie in Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils 41 Prozent verletzt. Wenn Rechtsnormen und Gesetzeswirklichkeit einigermaßen im Einklang gehalten werden sollen, müssen die Länder dringend handeln und Haftplätze schaffen.
 
Die Gefangenenzahlen sind in den zurückliegenden Jahren rückläufig. Die Politik hat dies fast flächendeckend zum Anlass genommen, Haftplätze und Personal abzubauen. Der BSBD hat vor einer solch kontraproduktiven Entwicklung stets gewarnt. Unterstützung fanden die Vollzugspraktiker auch bei der Wissenschaft, die darauf aufmerksam machte, dass die Entwicklung der Zahl der Gefangenen sich kaum prognostizieren lässt, weil sie von sehr vielen komplexen Parametern beeinflusst wird.
Was heute mit viel Geld ab- oder zurückgebaut wird, muss morgen für noch mehr Geld wieder aufgebaut werden. Und in der Zwischenzeit wird als Folge von Mehrfach- und Überbelegungen nicht nur die innere Sicherheit in den Gefängnissen zur Disposition gestellt, sondern auch der gesetzliche Resozialisierungsauftrag massiv beeinträchtigt, weil der kriminellen Infektion nicht mehr in der gebotenen Weise begegnet werden kann.
 
Die massive Zuwanderung, die wir seit Monaten erleben, wird nicht nur die kulturellen Werte Deutschlands verändern, sie hat auch zwangsläufig Auswirkungen auf unsere Vollzugseinrichtungen. Erste Anzeichen sind bereits erkennbar. So hat sich die Belegungssituation in den bayerischen Vollzugseinrichtungen infolge der Inhaftierung von annähernd 800 Schleusern erheblich zugespitzt. Ein Ende dieser Entwicklung ist aber bei Weitem noch nicht absehbar.
 
Der langfristige empirische Blick auf die Gefangenenzahlen belegt, dass in Deutschland weniger inhaftiert wird als in vergleichbaren Ländern. Durchschnittlich befinden sich 0,06 bis 0,07 Prozent der Bevölkerung in den Vollzugseinrichtungen der Bundesländer. Der derzeitige Ausländeranteil in den deutschen Gefängnissen liegt in der Strafhaft bei rund 30 Prozent, während der Bevölkerungsanteil der Ausländer ca. 9 Prozent beträgt. Völlig wertfrei lässt sich hieran ablesen, dass die Kriminalitätsbelastung von Ausländern gut dreimal höher zu sein scheint als bei Deutschen.
 
Bei einer prognostizierten Zuwanderung in Höhe von einer Million Menschen, werden voraussichtlich in rd. 30.000 Fällen Strafverfahren durchgeführt werden müssen, die erfahrungsgemäß zu rd. 2.000 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung führen werden. Für diese Fälle werden die Bundesländer zusätzliche Haftplatzkapazitäten vorhalten müssen.
 
„Im Ergebnis fehlen dem Strafvollzug in Kürze damit insgesamt mindestens 11.000 Hafträume“, stellt der BSBD-Bundesvorsitzende Anton Bachl besorgt fest. Und mit jeder weiteren Million an Zuwanderern werden weitere 2.000 Hafträume benötigt werden.
 
Angesichts dieser erkennbaren Entwicklung fordert Anton Bachl die Bundesländer auf, bereits beschlossene Schließungen und Personalreduzierungen sofort rückgängig zu machen und ein Programm aufzulegen, das den künftigen Haftraumbedarf halbwegs zu befriedigen vermag. Die umsichtigen Ausbauplanungen beispielsweise in Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sollen im Wesentlichen der Qualitätsverbesserung dienen. Wegen der aktuellen Entwicklung müssen diese Planungen nach Einschätzung des BSBD-Chefs überdacht und zugunsten der Erweiterung der Haftraumkapazitäten korrigiert werden.
 
Da Justizverwaltungen allgemein in der Gefahr stehen, die Berechnung der benötigten Hafträume an den finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Landes auszurichten, hat der BSBD-Bundesvorsitzende Anton Bachl der Politik kürzlich beim BSBD-Gewerkschaftstag in Nordrhein-Westfalen nochmal ins Stammbuch geschrieben: „Wenn Sie 1.000 Gefangene unterzubringen haben, dann benötigen Sie 1.000 Hafträume und nicht 1.000 Betten (Haftplätze) in einer Turnhalle“.

Quelle: www.bsbd.de

 
BSBD - Spätsommer-Grillfest am See                    03.10.2015
 
Neubrandenburg. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und der Herbst steht vor der Tür. Schon sind die Tage merklich kürzer geworden und die Nächte spürbar kühler. Vorbei die heiße Jahreszeit mit ihren lauen Sommerabenden, bei denen man bis in die tiefe Nacht hinein im Freien sitzen konnte.
 
Doch ein letztes aufbäumen des scheidenden Sommers lockte am 17. September noch einmal die Mitglieder des BSBD Ortsverband der JVA Neubrandenburg und deren Gäste aus der hiesigen JVA und dem Ortsverband der JA Neustrelitz auf den Grillplatz.
 
Am Augustabad, am Ufer des Tollensesee, spielten die Kinder ausgelassen, während die Erwachsenen in fröhlicher Runde gemeinsame Erinnerungen und aktuelle Neuigkeiten austauschten. Ob Fleisch, Würstchen oder Salate, ob Wein, Bier, oder Wasser, der Ortsverband Neubrandenburg hatte kräftig aufgetafelt und für jeden Geschmack etwas dabei. Bei milden Temperaturen und nur gelegentlichem Sprühregen hielt der Abend noch einen prächtigen, wolkenfreien Sonneuntergang parat.
 
Bis weit in den Sonnenuntergang hinein dauert das Grillfest an. Ein würdiger Abschied vom Sommer.
 
Matthias Nicolai
 
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dbb mecklenburg-vorpommern begrüßt ...         19.09.2015
 
... Engagement von öffentlich Bediensteten bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme
 
Von der durch die Landesregierung in Schwerin kurzfristig eröffneten Möglichkeit befristeter Abordnungen in Einrichtungen der Flüchtlingshilfe Mecklenburg-Vorpommerns haben mittlerweile viele Beschäftigte Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang betont der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht: „Oberstes Ziel muss die menschenwürdige Versorgung der Flüchtlinge sein. Dabei können das Land und die Kommunen, die ohnehin seit Jahren unter Personalengpässen leiden, aber schnell an ihre Leistungsgrenze kommen. Umso erfreulicher ist es, dass dem Aufruf aus dem Innenministerium dennoch viele Kolleginnen und Kollegen folgen und sich auf Abruf befristet abordnen lassen".
 
Knecht macht aber auch darauf aufmerksam, dass zusätzliche finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen durch den Bund erforderlich ist, damit alle Staatsaufgaben flächendeckend und rund um die Uhr erledigt werden können. „In der Wendezeit vor einem Vierteljahrhundert hat der öffentliche Dienst schon einmal seine Leistungsfähigkeit angesichts außergewöhnlicher Herausforderungen bewiesen. Genauso setzen sich heute alle Kolleginnen und Kollegen bis an die Grenze der Belastbarkeit ein und dürfen dabei nicht allein gelassen werden, denn es wird deutlich, wie sich jetzt der seit Jahren sehenden Auges herbeigeführte Personalmangel auswirkt", so der dbb Landesvorsitzende. Die Politik sei gefordert, für eine aufgabengerechte Personalausstattung zu sorgen und den notwendigen Personalaufwuchs sicherzustellen. Knecht unterstreicht: „Die Arbeit, die die abgeordneten Beschäftigten normalerweise erledigen, darf jetzt nicht unerledigt liegen bleiben! Außerdem muss das Thema in die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden grundsätzlich einbezogen und ein Aussetzen der Schuldenbremse diskutiert werden", machte der dbb Landesvorsitzende deutlich.
 
Der dbb m-v dankt allen Kolleginnen und Kollegen für ihren vorbildlichen Einsatz und zollt dafür die verdiente Anerkennung.
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Haushaltsdebatte ehrlich führen                             19.09.2015
 
dbb m-v: Kommende Aufgaben führen zu Personalnotstand - Erfüllung der Schuldenbremse zweifelhaft
 
Im Rahmen der aktuellen Haushaltsdebatte macht der dbb mecklenburg-vorpommern auf den kommenden Personalnotstand durch wachsende Aufgabenstellungen aufmerksam. "Es sollte innerhalb der nächsten Wochen offen und ehrlich und nicht nur im Rahmen des Doppelhaushalts darüber gesprochen werden, was gerade finanziell auf das Land durch die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle zukommt", machte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht deutlich, „wir müssen diesen Menschen hier und in den betroffenen Krisenregionen helfen, und Deutschland kann das auch“.
 
Um den damit verbundenen Problemen entgegenzuwirken, müsse der Personalnotstand behoben werden, der insbesondere auf die Schulen, die Justiz, Polizei und Verwaltung aber auch auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zukomme. Die Überlegungen anderer Bundesländer, dabei auf Ruheständler zurückzugreifen, seien für den dbb m-v nicht zielführend. Nur nachhaltige Neueinstellungen, wie beispielsweise die zusätzlichen 23 Lehrerinnen und Lehrer durch das Bildungsministerium seien der richtige Weg.
 
Der dbb m-v hat bei den Diskussionen über die laufenden Personalkonzepte rechtzeitig davor gewarnt, dass bereits normale Aufgaben durch die öffentliche Hand künftig kaum noch zu schultern seien. Die Situation verschärfe sich gerade immens und drohe auszuufern, "weil die Verantwortlichen den Überblick verlieren", so Knecht.
 
"Die Abgeordneten müssen sich vor Augen führen, dass der öffentliche Dienst des Landes mit Blick auf rentennahe Jahrgänge und Krankenstände bereits ausgepresst wie eine Zitrone ist. Da wird nichts mehr zu holen sein. Daher ist es höchst zweifelhaft, ob die Nichtaufnahme neuer Schulden Mecklenburg-Vorpommerns oder die Schuldenbremse in den nächsten Jahren Bestand haben werden", unterstrich der dbb Landesvorsitzende.
Quelle: www.dbb-mv.de
 
dbb mv: Aufruf zum Volksentscheid                      14.08.2015
 
Anfang September 2015 findet erstmalig in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns ein Volksentscheid nach einem erfolgreichen Volksbegehren statt.
 
„Am 6. September sind Sie der Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben es erstmalig in der Geschichte des Landes selbst in der Hand, die Politik direkt zu gestalten“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. „Nachdem 36 000 Unterschriften der Volksinitiative und 150 000 Unterschriften des Volksbegehrens ignoriert wurden, ist der Volksentscheid die einmalige Chance auf direkte Mitentscheidung aller Wahlberechtigten – denn direkte Demokratie lebt vom Mitmachen, deshalb: JA zum Volksentscheid am 6. September!“
 
Der Volksentscheid fokussiert sich auf den Schlusspunkt eines direktdemokratischen Entscheidungsprozess und ist nicht nur ein Problem der direkt Betroffenen. Er steht vielmehr stellvertretend für den allgemeinen Infrastrukturabbau, der unser Land mit Kreisgebiets-, Polizei-, Theater- und Gerichtsreform erfasst hat.
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Zu Besuch in der Landeshauptstadt                       15.07.2015
 
Im Westen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, inmitten einer waldreichen Seenlandschaft, liegt die Stadt Schwerin, Landeshauptstadt und zweitgrößte Stadt unseres Bundeslandes.
Seit jeher war Schwerin Residenz von Herrschaft und Regierungen und damit bis Heute ein kulturelles und politisches Zentrum im Norden Deutschlands.
 
Grund genug also für den BSBD Ortsverband der JVA Neubrandenburg diese Stadt genauer kennenzulernen. Am Vormittag des 13. Juni machte sich eine Gruppe Gewerkschafter mit ihren Familien per Bahn auf den Weg.

Im Zug nahmen wir zunächst ein kräftigendes Frühstück zu uns, in Voraussicht der kommenden Stunden Sightseeing-Tour. Bei herzhaften Würstchen, ofenfrischen Laugenbrezeln und leichten, geistigen Getränken wurde die zweieinhalb stündige Fahrt dann auch recht kurzweilig.

Gegen Mittag trafen wir gut gelaunt in der Landeshauptstadt ein und auf unseren Pensionär Jörn Oldenburg, der von Rostock kommend unsere Reisegruppe komplettierte.
Zu Fuß ging es vom Hauptbahnhof am Pfaffenteich entlang, vorbei an den Cafés, Restaurants und Geschäften der Mecklenburgstraße, der bekanntesten Einkaufsstraße Schwerins, zum Schweriner Schloss.
 
Das Schloss liegt auf einer ufernahen Insel im Schweriner See, im Zentrum der Stadt. Seine Ursprünge reichen gute 1000 Jahre zurück. Fast die gesamte Zeit über war es in den Händen der Herzöge und Großherzöge von Mecklenburg. Heute ist es Sitz des Landtages unseres Bundeslandes.
 
 
Im Schloss wurden wir von einer netten Dame empfangen, die uns durch die Wohn- und Prunkräume des Schlosses führte und dabei vielerlei Informationen und Anekdoten lieferte.
Die prachtvollen Wohn- und Festräume, darunter Thronsaal und Ahnengalerie, beeindruckten vor allem durch ihren reichen plastischen und malerischen Dekor, sowie durch die kunstvollen Intarsienfußböden.
Selbst die Kinder unserer Gruppe wurden von unserer Führerin miteinbezogen.
So berichtete sie immer wieder vom Geist des Schweriner Schlosses, dem Petermännchen, über das mehrere über Generationen überlieferte Sagen handeln.
Das Petermännchen-Lied wurde uns dann von ihr auch prompt zum Besten gegeben.
Tatsächlich war die einstündige Führung so interessant, dass die Zeit überraschend schnell vorbei war.
 
Unser nächstes Ziel war das Altstadtbrauhaus Schwerin „Zum Stadtkrug“.
"Der Stadtkrug" ist ein Brauhaus typisch norddeutscher Prägung: Bürgerlich, deftig und behaglich, also genau das Richtige zur späten Mittagszeit.
Bei vor allem herzhaften regionalen Spezialitäten für den kleinen und großen Hunger und einem frisch gezapften Krug „Schweriner Altstadtbräu“ lud das Lokal zum Verweilen, zum Beieinander sein und zur Unterhaltung ein, so wie es für ein Brauhaus charakteristisch ist.
 
Nachdem jeder gesättigt und angenehm ausgeruht war, stand die verbleibende Zeit bis zur Rückreise zur individuellen Verfügung. Viele nutzen die freie Zeit für einen kleinen Einkaufsbummel, um noch das eine oder andere Mitbringsel oder Andenken zu erstehen.
 
Nach dieser ereignisreichen Exkursion war die Rückreise vor allem geprägt durch friedliche Ruhe und Entspannung. Während die Erwachsenen in leisen Unterhaltungen den Tag ausklingen ließen, waren die Kinder alsbald eingeschlafen.
 
Matthias Nicolai
 
4. Mallorca-Futsal-Meisterschaft                            24.06.2015
 
Von Mecklenburg-Vorpommern nach Mallorca
 
Am 7. Mai starteten 5 Kollegen aus NB und ein Gast, zum ersten Zwischenstopp, zur JA Neustrelitz. Hier konnten sich ebenfalls 3 Kollegen der Jugendanstalt für das kommende Event begeistern. Von Beginn an war zu merken, dass dies eine sehr lustige Reise werden kann.
 
Von Neustrelitz ging es zum Flughafen Tegel und von dort direkt nach Palma de Mallorca. Am Flughafen wartete bereits der Shuttlebus. Die Organisation war wirklich super professionell.
 
 
Am frühen Vormittag war somit das Reiseziel und das Hotel in Santa Ponsa erreicht. Einen speziellen Dank an den BSBD Ortsverband Neubrandenburg, der uns finanziell Unterstützte. Damit wurde die erste Mahlzeit, ein ausgewogenes Frühstück, finanziert.
 
Das Wetter war auf unser Seite, wir hatten 28 Grad und Sonne satt, dies im übrigen den kompletten Aufenthalt über. Am frühen Nachmittag ging es dann in unser Hotel. Die Nähe zum Strand und zum Event war optimal, beides war in 2-3 Minuten Fußweg zu erreichen.
Am 1. Abend fand die Eröffnungsfeier statt, wo wir uns als das Team MV-Patriots bekanntgaben.  
 
Die Gegner bei der 4. Mallorca-Futsal-Meisterschaft kamen aus Frankreich, Jordanien, Rumänien, Spanien, Tschechien, Österreich und Italien. Es war ein internationales Turnier und der Spaß stand bei uns definitiv im Vordergrund. Auch das Turnier wurde vom Veranstalter perfekt organisiert. Die Spiele fanden alle am Samstag den 9. Mai statt und körperlich sowie sportlich sind wir damit an unser Limit gegangen.
 
Natürlich wurde auch das Tanzbein geschwungen und sich Santa Ponsa angeguckt. Unser Fazit ist durchweg positiv. Es war ein sehr gelungener Ausflug und es gibt schon konkrete Äußerungen es nächstes Jahr erneut als Reiseziel in den Angriff zu nehmen.

Marcus Virgils

 
Beamtenbesoldung wird erhöht                                 22.06.2015
 
Am 22. Juni fand im Nachgang zum diesjährigen Tarifabschluss im Schweriner Finanzministerium ein erstes Gespräch zur Anpassung der Beamtenbesoldung statt.
 
„Die 15 000 Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Kommunen können mit weiteren planbaren Erhöhungen in den Folgejahren rechnen“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht nach der heutigen konstruktiven Gesprächsrunde mit Finanzministerin Heike Polzin.
In dem Gespräch, an dem dbb-seitig auch der DSTG-Landesvorsitzende Frank Höhne und Thomas Krupp als Chef der dbb Dienstrechtskommission teilnahmen, konnten vorbehaltlich der Gesetzgebung folgende Eckpunkte festgeschrieben werden:
  • 2015 bleibt es bei der 2-prozentigen Erhöhung zum 1.1.
  • für 2016 erfolgt zum 1.9.2016 ein weiterer 2-prozentiger Erhöhungsschritt (auch für Versorgungsempfänger), mindestens aber 65 Euro für Aktive
  • Anwärter erhalten wie die Azubis 30 Euro mehr
Die beabsichtigte Vorwegnahme eines Tarifergebnisses für 2017 in Höhe von 1,75 Prozent zum 1.10.2017 wird von den Gewerkschaften abgelehnt. „Die Besoldung darf nicht von der tariflichen Entwicklung abgekoppelt werden“, unterstrich dazu Thomas Krupp.
 
Hinsichtlich der Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen konnte keine Einigung erzielt werden. Das Thema wird aber weiter verfolgt.
 
„Der festgeschriebene Mindestbetrag kommt insbesondere den unteren Besoldungsgruppen zugute, allerdings ist die Einigung für 2016 insgesamt kein großer Erfolg und neutralisiert darüber hinaus auch nicht den Rückstand von 1,7 % aus dem zurückliegenden Tarifabschluss für die Jahre 2013 bis 2015“, so Frank Höhne abschließend.
 
Meldung als PDF

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Biker in der Bundespolizei - 5. Motorradtreffen      22.06.2015
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Justiz,
liebe und Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer,


im Namen der Biker in der Bundespolizei Hamburg freut es mich, zum 5. Motorradtreffen an der Elbe einzuladen.

Als Interessengemeinschaft der Bundespolizei ist es unser Ziel, ein Motorradtreffen für "Blaulichter" zu etablieren, um das gemeinsame anspruchsvolle Hobby zu feiern und Freundschaften aufzubauen und zu
pflegen.

Wir bieten Schlafmöglichkeiten im eigenen Zelt, Feldbetten im Mannschaftszelt (begrenzt) und auch feste Unterkünfte auf Anfrage in der Umgebung. Für die Versorgung rund um die Uhr ist natürlich
ausreichend gesorgt.

Neben geführten Ausfahrten stehen Livemusik und vor allem das gesellige Beisammensein auf dem Plan. Überschüsse werden in diesem Jahr an die DKMS gespendet.
 
Details und die Anmeldung finden sich auf der Homepage der BiB Hamburg unter: www.bpol-biker-hamburg.de.

Es freut uns, Sie / Euch auf unserem 5. Motorradtreffen begrüßen zu können.

Mit einem freundlichen "die Linke zum Gruß" aus Hamburg,
für die BiB Hamburg

Florian Harm
 
Ein Bankwechsel, der sich lohnt                                 20.06.2015
 
BBBank bietet 100-Euro-Sommer-Bonus bei Eröffnung eines kostenfreien Bezügekontos
 
Die BBBank ist seit über 90 Jahren ein starker und sicherer Partner, wenn es um private Bankgeschäfte geht. „Beratung in Bestform“ lautet die Philosophie des Bank-hauses, das sich seit 1921 auf die Beratung von Beamten und Arbeitnehmern im öf-fentlichen Dienst spezialisiert hat. Als Allfinanzdienstleister bietet die Bank preisgünstige Serviceleistungen und ausführliche Beratung von der Vermögensplanung bis hin zur privaten Altersvorsorge.
 
Mehrwerte für den öffentlichen Dienst
Die BBBank ist der Bankpartner des dbb vorsorgewerkes. Mitglieder sowie deren Familienangehörige profitieren neben dem kostenfreien Bezügekonto von Sonder-konditionen und preisgünstigen Finanzierungslösungen. Dazu gehören beispielswei-se ein attraktiver Riester-Fondssparplan, ein zinsgünstiger Abrufdispokredit oder der preiswerte Wunschkredit. Das Kundenmagazin „BBBank Info“ und ein E-Mail-Rundbrief informieren regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Sektor. Großer Beliebtheit erfreuen sich die „Exklusiven Abende für den öffentlichen Dienst“, die die Bank jährlich bundesweit veranstaltet.
 
Bundesweites Filialnetz
Mit über 100 Filialen und mehr als 420.000 Mitgliedern gehört die BBBank zu den großen Mitgliederbanken in Deutschland. Sie ist die einzige genossenschaftliche Privatkundenbank, die ein bundesweites Geschäftsgebiet betreut. Dort, wo sie keine Filiale vor Ort hat, ist sie über ihre Direktbank erreichbar. Das Bankhaus legt großen Wert auf eine persönliche und kompetente Beratung und Betreuung. Deshalb arbei-ten auch in der Direktbank ausgebildete Bankkaufleute und spezielle Kundenberater für den öffentlichen Dienst.
 
Gut zu wissen: Bundesweit stehen zusammen mit dem Netz der CashPool-Partner über 2.900 Geldautomaten für eine gebührenfreie Bargeldversorgung zur Verfügung. Im REWE-Markt können Kunden sich bei einem Mindestkaufbetrag von 20 Euro bis zu 200 Euro kostenfrei bar auszahlen lassen. Darüber hinaus bieten knapp 20.000 Geldautomaten der genossenschaftlichen Bankengruppe eine kostengünstige Mög-lichkeit des Geldabhebens. Per Online-Banking und mit der BBBank-Banking-App erhalten die Kunden alle wichtigen Leistungen online und mobil.
 
Mitglieder-Mehrwert-Politik®
Bei der BBBank haben die Mitglieder Einfluss auf die Geschäftspolitik. Als genossenschaftliche Privatkundenbank muss die BBBank keine Aktionärsinteressen berücksichtigen, sondern kann sich auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder konzentrieren. Dafür hat die BBBank eine Mitglieder-Mehrwert-Politik® geschaffen. Sie stellt die Mitglieder in den Mittelpunkt aller Aktivitäten.
 
Auch in Sachen Sicherheit liegt die BBBank weit vorne. Als Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sind bei der BBBank Kundeneinlagen zu 100 Prozent geschützt. Risikoanfälliges Investmentbanking betreibt die Bank nicht. Sie garantiert ihren Kunden, Kredite nicht an Finanzinvestoren zu verkaufen. BBBank-Mitarbeiter erhalten keine Provisionen für erfolgreich vermittelte Produkte. So wird sichergestellt, dass an erster Stelle immer das Interesse des Kunden steht.
 
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Weitere Informationen
Infoblatt mit Kontaktformular (PDF)
Infoseite des dbb vorsorgewerk (dbb-vorsorgewerk.de)
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen ...              20.06.2015
 
... verfassungswidrig
dbb m-v: Klagen haben jetzt gute Aussichten auf Erfolg
 
Nach der am 28. Mai veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.04. 2015 könnten auch in Mecklenburg-Vorpommern die neu geregelten Höchstaltersgrenzen für Verbeamtungen verfassungswidrig sein. dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht begrüßt die Entscheidung: „Jetzt haben Klagen von betroffenen Beschäftigten Aussicht auf Erfolg. Ich rate weiteren betroffenen Lehrern, mit Hinweis auf das Urteil, Verbeamtungen zu beantragen. Menschen ab 40 Jahren vom Beamtentum auszuschließen, ist ein Verstoß gegen Grundrechte.“
 
Der dbb m-v geht davon aus, dass die in Verordnungen vorgesehenen Regelungen zu Altershöchstgrenzen nicht mit Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz vereinbar sind. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auch entschieden, dass das Rechtsstaatsprinzip den Gesetzgeber verpflichtet, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht der Exekutive zu überlassen. „Das heißt, dass sich der Gesetzgeber und nicht einzelne Ressorts mit Altersgrenzen beschäftigen muss“, so Knecht, „dabei ist dem Gesetzgeber bei der Einführung und Ausgestaltung von Einstellungshöchstaltersgrenzen zwar ein Gestaltungsspielraum einzuräumen, dessen Umfang sich unter anderem aus den Grenzen von Artikel 33 Abs. 2 GG sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. Schließlich sind darüber hinaus die EU-Vorgaben zur Altersdiskriminierung zu beachten“.
 
Wenn im Rahmen des Urteils Altersgrenzen festgelegt würden, dann müssten diese in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Eintritt in den Ruhestand sein. „Geht man von den im Urteil genannten 19,5 Jahren Dienstzeit bis zum Erreichen der Mindestpension aus, dann landet man bei den vom dbb m-v schon ewig geforderten 45 Lebensjahren für die Verbeamtung“, unterstrich der dbb Landesvorsitzende.
Quelle: www.dbb-mv.de
 
dbb kündigt Verfassungsklage an                              24.05.2015
 
Nachdem der Deutsche Bundestag am 22. Mai 2015 in Berlin mit den Stimmen der Koalition das Gesetz zur Zwangs-Tarifeinheit verabschiedet hat, kündigte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt umgehend Verfassungsklage in Karlsruhe an.
 
Der dbb Chef weiter: "Ein schwarzer Tag für die Grundrechte. Wenn die Abgeordnetenmehrheit die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Bundesverfassungsgerichts diese Rolle übernehmen. Die heute beschlossene Regelung verstößt gegen das Grundgesetz, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in Deutschland in einen hartenKonkurrenzkampf. Über die drohenden praktischen Probleme bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes will ich gar nicht reden. Wer ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage? Wer definiert die Betriebsmehrheit, zu welchem Stichtag? Alles ungeklärt. Die Bundesregierung stellt die deutschen Arbeitsgerichte vor unlösbare Aufgaben und bedroht die Existenz der Berufsgewerkschaften. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen."
 
Klaus Dauderstädt forderte Bundespräsident Joachim Gauck nochmals auf, vor der Unterzeichnung des Gesetzes sorgfältig die von der übergroßen Mehrheit der Verfassungsrechtler und Gewerkschafter seit Monaten vorgebrachten Bedenken gegen eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit zu prüfen: "Wir sind seit Jahrzehnten gut damit gefahren, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Angelegenheiten im Rahmen der Tarifautonomie selber regeln. Im Koalitions- und Arbeitskampfrecht hat der Gesetzgeber nichts zu suchen."
 
dbb Sonderseite zur Tarifeinheit (dbb.de)
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Wechsel in der Führungsspitze                                     12.05.2015
 
Seit gestern gibt es einen neuen Mann an der Spitze des BSBD 
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Hans-Jürgen Papenfuß.
Der gebbürtige Hamburger, der 1991 nach Mecklenburg-Vorpommern kam, ist seit 1993 in der JVA Bützow als Anstaltspsychologe tätig und seit der Zeit aktiv im BSBD Landesverband, im örtlichen Personalrat der JVA Bützow und auch im Hauptpersonalrat beim Justizministerium M-V.
Der erweiterte Hauptausschuss des BSBD Landesverbandes sprach ihm am 11. Mai 2015 das Vertrauen aus, zukünftig die Geschicke des Landesverband zu lenken.
 
Zuvor war der scheidende Landesvorsitzende Helmut Halwahs von dem Amt zurückgetreten, um sich, altersbedingt, in die zweite Reihe zurückzuziehen.
Dennoch, so Halwahs, werde er dem BSBD Landesverband und dem neuen Vorsitzenden mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
Unter den geladenen Gästen waren der stellvertretende
Abteilungsleiter 2 des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, Herr Wolfgang Suhrbier, der Anstaltsleiter der JVA Bützow, Herr Dr. Jörg Schäfer und der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion landesbund mecklenburg-vorpommern, Herr Dietmar Knecht.
 
Dieser würdigte in seiner Rede die Verdienste des scheidenden Vorsitzenden um den BSBD Landesverband im dbb Dachverband.
Als Dank und Anerkennung wurde Helmut Halwahs mit der Ehrenmedaille des dbb ausgezeichnet.
 
 
Eine weitere Anerkennung für langjährige, aktive 
Mitgliedschaft im BSBD Landesverband erhielt Herr 
Wolfgang Suhrbier. Er wurde mit der Ehrennadel des 
BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 
ausgezeichnet.
 
 
 
 
 
Matthias Nicolai  
 
Beamtenbesoldung: dbb begrüßt ...                             10.05.2015
 
... „Klartext aus Karlsruhe“
Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist in Sachsen-Anhalt teilweise nicht angemessen und sogar so unzureichend, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Zu dieser Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Grundsatzurteil gelangt. Zugleich legten die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe Maßstäbe fest, um die untere Grenze der Besoldung von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen. Damit haben die vom BVerfG einstimmig getroffenen Entscheidungen über den Rechtskreis der Richter-Besoldung hinaus maßstäbliche Bedeutung für das gesamte Besoldungsrecht in Bund und Ländern.
Der dbb begrüßte die Entscheidung des BVerfG. „Das ist Klartext aus Karlsruhe“, sagte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, am 5. Mai 2015 in Berlin. „Wir erkennen den weiten Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers durchaus an. Gleichwohl war die klarstellende Botschaft aus Karlsruhe, dass die Festlegung der Besoldungshöhe an prozedurale Anforderungen insbesondere in Form von Darlegungs- und Begründungspflichten im Gesetzgebungsverfahren gebunden ist, aus unserer Sicht überfällig. Anforderungen an eine verfassungsrechtlich beanstandungsfreie Weiterentwicklung der Besoldung auch in Zeiten verstärkter Haushaltskonsolidierung und trotz Föderalismusreform sind jetzt klar beschrieben“, so der dbb Vize.
 
Welche Besoldung im Rahmen des Alimentationsprinzips angemessen ist, konnte der Staat als Dienstherr bisher im Rahmen seines Ermessens weitgehend frei entscheiden. Diese Spielräume haben die Verfassungsrichter nun eingeschränkt und konkretisiert. Es enthält für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter, mit denen die Entwicklung der Besoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.
 
„Dass die Richterbesoldung und -versorgung in Sachsen-Anhalt gemessen an diesen vom Gericht aufgestellten Maßstäben für nicht mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar erklärt wurde, ist konsequent und nachvollziehbar“, so dbb Beamtenvorstand Benra. „An diesen Maßstäben werden wir ab sofort sämtliche Besoldungs- und Versorgungsentscheidungen der Dienstherrn messen, um Verletzungen des Alimentationsprinzips und ein weiteres Auseinanderdriften der Beamtenbesoldung in Deutschland zu verhindern.“
 
Das BVerfG erklärte im gleichen Urteil die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 1 in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 sowie die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 3 in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2012 für verfassungsgemäß.
 
R-Besoldung: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (PDF)
 
R-Besoldung: Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts (PDF)

Quelle: www.bsbd.de

 
Glückwünsche März und April                                        10.05.2015
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gratuliert unseren Kolleginnen Kornelia Böhm und Bärbel Riemann nachträglich zum bereits im März begangenen 60. Geburtstag, Sonja Ladwig zum im April begangenen 60. Geburtstag, Karsten Neudeck zum im April begangenen 50. Geburtstag, sowie Helmut Halwahs zum begangenen 25jährigen Dienstjubiläum.
Herzlichen Glückwunsch!
 
„Kegel-Fieber“ in Neustrelitz                                         13.04.2015
 
Ein fröhlich, geselliger Abend, rustikales Essen und Trinken mit Garantie für Muskelkater am kommenden Tag? Gibt’s nicht, sagen Sie? Aber sicher doch. Davon konnten sich auch die Teilnehmer des 6. Kegelturniers, zwischen den BSBD Ortsverbänden der JA Neustrelitz und der JVA Neubrandenburg, überzeugen.
 
Am 9. April diesen Jahres wurde in Neustrelitz, letztmalig im ehemaligen Sporthotel, auf drei Bahnen ermittelt, welche Justizvollzugsanstalt die besseren Keglerinnen und Kegler hat.
Wer nun meint, dass man bei dieser „Präzisionssportart“ eine ruhige Kugel schieben kann, der irrt gewaltig. Pro Bahn schiebt der Kegler seine Kugel 25-mal hintereinander, die Probewürfe nicht eingerechnet, über die Bahn um an deren Ende neun aufgestellte Kegel umzulegen. Dann wechselt der Kegler zur nächsten Bahn. So geht man auf drei Bahnen über 75-mal in die Knie. Längere Pausen zwischen den einzelnen Würfen, wie etwa beim Bowling, gibt es nicht.
Aber wer „einmal Blut geleckt hat“, der möchte nicht mehr aufhören.
 
Hier nun erwiesen sich die Keglerinnen und Kegler der JA Neustrelitz als die bessere Mannschaft.
Bei den Herren konnte sich Andreas Walther, noch vor Klaus-Dieter Sielaff und Matthias Kleemann, den Titel sichern. Bei den Frauen setzte sich Sonja Ladwig klar gegen ihre Konkurrentinnen Kathrin Wendler und Dana Morgenroth durch und verwies diese auf die Plätze Zwei und Drei.
Pudelkönig, mit den meisten Fehlwürfen im Spiel, wurde Matthias Nicolai, der in der Gesamtwertung trotzdem einen respektablen Platz im hinteren Mittelfeld erspielte.
 
 
 
Ein gutes Training vor allem für die Kolleginnen und Kollegen, welche am 08. und 09. Mai 2015 zur 15. Deutschen Kegelmeisterschaft für Justizbedienstete nach Ulm reisen werden.
 
Abschließend ein herzliches Dankeschön an Matthias Kleemann und den BSBD Ortsverband der JA Neustrelitz für die erstklassige Vorbereitung und Organisation des Turnier, für das leckere griechische Essen-Büffet mit extra viel Knoblauch und die reichlich vorhandenen Getränke.

Matthias Nicolai  

 
Einigung für Einkommensrunde 2015                             29.03.2015
 

Harter Kompromiss mit Licht und Schatten bei Einkommensrunde 2015
Knecht: Auch Streikende aus Mecklenburg-Vorpommern haben zu diesem Tarifabschluss beigetragen

dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht hat den am 28. März in Potsdam erzielten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder als einen "harten Kompromiss mit viel Licht, aber leider auch viel Schatten“ bewertet: „Immerhin ist es gelungen, bei Gegenrechnung der Teuerungsrate den Anschluss an das Tarifergebnis bei Bund und Kommunen aus dem letzten Jahr zu halten".

Die Tarifeinigung sieht u.a. auf Folgendes vor:

  • zum 01. März 2015 lineare Entgelterhöhung um 2,1 Prozent
  • zum 01. März 2016 lineare Entgelterhöhung um 2,3 Prozent, mindesten jedoch 75 Euro
  • für Azubis zwei Mal 30 Euro Entgelterhöhung
  • Laufzeit 24 Monate
  • Annäherungsverfahren zum Einstieg in die "Paralleltabelle" für Lehrer, die in einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb organisiert sind (GEW schloss sich nicht an!)
  • keinen Eingriff in die Leistungen der Zusatzversorgung, dafür in der VBL-Ost drei Mal Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags um jeweils 0,75 Prozent, auf 4,25 Prozent
  • Erhöhung des Weihnachtsgeldes auf 100 Prozent in fünf Jahresschritten

„Für uns ist die Einkommensrunde allerdings erst dann beendet, wenn die monetären Bestandteile des Abschlusses zeit- und inhaltsgleich auf die 17 100 Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern übertragen wurden. Hier haben wir insbesondere 2016 Regelungsbedarf“, so Knecht, der auch Mitglied der dbb Verhandlungskommission war, abschließend.

Von der Einkommens- und Besoldungsrunde sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 25 000 Tarifbeschäftigte und 15 000 Beamte, darunter circa 10 000 Lehrer, knapp 6 000 Polizisten sowie 2 100 kommunale Beamte betroffen.

Weiter Details zur Tarifeinigung in Kürze auf der dbb-Sonderseite zur Einkommensrunde 2015.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
Streik und Demo am 26. März 2015 ...                            23.03.2015
 
... mit zentraler Kundgebung in Hamburg
 
Drei Verhandlungsrunden sind ergebnislos beendet worden. Unsere Forderungen sind bekannt. Die Arbeitgeber waren bisher nicht in der Lage, ergebnisorientiert zu verhandeln. Ein konkretes lineares Angebot liegt nicht vor. Bei der Zusatzversorgung drohen pauschale Einschnitte und bei der Entgeltordnung Lehrkräfte droht das Scheitern. Überall in den Staatskanzleien der Ministerpräsidenten sitzen die Bremser, die einen angemessenen Abschluss bisher verhindert haben. Damit wir in der vierten Verhandlungsrunde am 28./29 März 2015 den Druck, den die mehr als 100.000 Streikenden der letzten Tage produziert haben, hoch halten können, brauchen wir erneut die bundesweite Unterstützung der Beschäftigten!
 
Zur Unterstützung unserer Forderungen rufen wir alle Beschäftigten im Landesdienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu einem ganztägigen Warnstreik auf:
 
Beteiligte aus M-V treffen am 26.03.2015 ab 11:00 Uhr 
in der Nähe des Hamburger Rathauses ein, 
um an der zentralen Kundgebung teilzunehmen.
 
Jeder Tarifbeschäftigte im Landesdienst (TV-L inklusive dataport und ITDZ) sowie die Auszubildenden (TVA-L, TVPrakt-L) haben das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen. Die betroffenen Beamten haben kein Streikrecht. Trotzdem sollten sie unsere gemeinsame Forderung in ihrer Freizeit bei der Demonstration und der Kundgebung unterstützen.
 
 
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Dritte und eigentlich letzte Verhandlungsrunde ...          22.03.2015
 
... für Landesbeschäftigte endet ohne Ergebnis
Knecht: Länder betteln um eine vierte Runde und um weitere Streiks
 
Ohne Arbeitgeberangebot ist die dritte Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder heute in Potsdam zu Ende gegangen. „Kein Angebot nach Wochen intensiver Verhandlungen und Warnstreiks, dieses Vorgehen der Arbeitgeberseite hat es noch nicht gegeben und enttäuscht auf ganzer Linie“, kritisierte dbb Verhandlungskommissionsmitglied Dietmar Knecht, „die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat damit die Chance vertan, zügig zu einer Einigung zu kommen. Die Länder betteln also um weitere Streiks. Wir werden zusammen mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein den Druck erhöhen und rufen zu länderübergreifenden Aktionen im öffentlichen Dienst für Mitte nächster Woche auf".
 
dbb m-v Chef Dietmar Knecht wies das Arbeitgeber-Argument der schwierigen strukturellen Gegebenheiten entschieden zurück: „Das einzige was hier manifestiert wird, ist die weitere Demotivation der Betroffenen. Es ist der öffentliche Dienst in Deutschland, der verlässliche Strukturen bundesweit bereit hält. Das geht nicht zum Nulltarif".
Knecht machte zudem noch einmal deutlich, dass für den dbb m-v die Einkommensrunde 2015 erst dann zu Ende sei, wenn auch für die Beamtinnen und Beamten im Jahre 2016 im Kommunal- und Landesdienst eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des materiellen Gehalts einer möglichen Tarifeinigung erzielt worden sei.
 
Die kurzfristig notwendige vierte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März in Potsdam satt.
 
Von der Einkommens- und Besoldungsrunde sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 25 000 Tarifbeschäftigte und 15 000 Beamte, darunter circa 10 000 Lehrer, über 5 000 Polizisten sowie 2 100 kommunale Beamte betroffen.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
8000 Beschäftigte demonstrierten in Schwerin               16.03.2015
 
Daumen drücken genügt nicht
 
Wir Landesbeamte möchten nicht von den allgemeinen Gehaltsentwicklungen in Bund, Kommunen und Ländern abgekoppelt werden, oder?
Wer meint, die Fürsorgepflicht des Dienstherren und die damit verbundene Verpflichtung seine Beamten angemessen zu alimentieren werde schon dafür sorgen, dem sei gesagt:
Die Auffassungen von uns Kollegen und die unserer Dienstherren, über das Ausmaß von Alimentationspflicht und Führsorge, gehen doch stark auseinander.
 
2013 erzielten die Gewerkschaften in Verhandlungen mit den Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst der Länder ein Tarifergebnis von insgesamt 5,6 Prozent für die Jahre 2013 und 2014.
Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommerns wurde durch die Landesregierung verhindert.
Für die Jahre 2013 und 2014 war eine Gehaltserhöhung von insgesamt 3% augenscheinlich angemessen.
 
Im vergangenen Jahr erzielten die Gewerkschaften in Verhandlungen mit den Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein Tarifergebnis von insgesamt 5,4 Prozent für die Jahre 2014 und 2015. Dieser Abschluss wurde zeit- und wirkungsgleich auf die Soldaten und die Beamten des Bundes übertragen.
 
In diesem Jahr versuchen die Gewerkschaften in Verhandlungen mit den Ländern eine Lohnsteigerung von insgesamt 5,5%, aber mindestens 175 Euro mehr, für 2015 und 2016 zu erstreiten.
Was danach kommen wird, ahnen wir schon.
Alle Landesregierungen werden versuchen die Preise für die Arbeitskraft ihre Beamten erneut zu drücken. Innerhalb des Bundesgebiets zaubert jedes Finanzministerium dazu eine eigene Variante aus dem Hut.
In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise erhalten die Landesbeamten seit Beginn 2015 eine Gehaltssteigerung von 2%, welche vorrausschauend schon mal 2013 gesetzlich geregelt wurde. Die Abkopplung der Verhandlungen der Gewerkschaften mit der Landesregierung über die Gehälter ihrer Beamten von den Tarifverhandlungen im öffentlichem Dienst der Länder hatte wohl auch seinen tieferen Sinn. Mit Gerechtigkeit hat das weniger zu tun.
 
 
Kollegen des BSBD demonstrierten mit 8000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 
am 11. März 2015 vor der Staatskanzlei in Schwerin 
 
Das dann niemand unserer Kollegen laut „Hurra“ ruft ist nicht verwunderlich.
Doch wer nicht damit einverstanden ist, der sollte das nicht widerspruchslos hinnehmen,
sondern beginnen etwas zu tun.
Gehör verschafft sich nur derjenige, welcher den Mund aufmacht.
Es genügt eben nicht mit den Gewerkschaften zu sympathisieren und die Daumen zu drücken.
Sucht Gleichgesinnte, organisiert euch und sprecht mit einer Stimme.
Kollegen im Justizvollzug nutzen dazu die Interessenvertretung ihres Berufes, ihres Gewerks.
 
Der BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands) ist keine Firma oder Dienstleister, welcher gegen einen Obolus beliebige Leistung verkauft.
 
Der BSBD  ist eine Interessenvertretung von Kollegen für Kollegen, welche sich vereinen, um gemeinsam mehr für sich erreichen zu können.
Und jedes neue Mitglied stärkt diese Interessenvertretung.
Die Organisation und Planung von Aktivitäten, die Informationsverteilung und Bereitstellung von Materialien erfordert natürlich finanzielle Mittel. Diese werden in Form von Mitgliedsbeiträgen eingebracht. Dabei ist das Engagement einzelner, ob in Orts- oder Landesverbänden, freiwillig und ehrenamtlich und wird nicht finanziell vergütet.
Tatsächlich bewegen sich die Mitgliedsbeiträge bei 0,2% des Einkommens, oder liegen sogar darunter.
 
Also, wer etwas bewegen möchte, muss sich selbst bewegen.
Werde Mitglied!
 
Matthias Nicolai
 
dbb m-v kritisiert Einschüchterungsversuche ...             10.03.2015
 
... des Landes vor morgigem Warnstreik
 
Mit "hausinternen" Mitteilungen, die einseitige und teilweise rechtswidrige Auffassungen u.a. zur Streikteilnahme von Beamten widerspiegeln, versucht das Land, streikbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuschüchtern.
 
"Dies ist eine Einschränkungen von Grundrechten", so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute, am 10. März 2015, in Schwerin. Jeder tarifbeschäftigte Landesbedienstete habe das Recht, und aus gewerkschaftlicher Sicht auch die Pflicht, sich an den Streikmaßnahmen morgen zu beteiligen. Auch für Beamte stelle es nicht - wie behauptet- eine Pflichtverletzung dar, wenn sie sich in ihrer Freizeit mit den Streikenden solidarisierten. „Jeder Beamte ist auch Bürger dieses Landes, das scheinen die Dienstherrn gerne zu vergessen“, unterstrich der dbb Landeschef.
 
In den dem dbb m-v vorliegenden Schreiben beispielsweise aus dem Hochschulbereich sowie den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt heiße es weiterhin rechtswidrig, dass sich Streikende "ausstempeln" müssten.
 
"Wenn dem so wäre, wäre der Streik eine Freizeitveranstaltung, ohne den notwendigen Druck auf die Arbeitgeberseite zu ermöglichen - für wie dumm verkaufen die Arbeitgeber ihre eigenen Beschäftigten? Ich hoffe, dass diese Einschüchterungsversuche dazu führen, dass sich die Landesbediensteten ihrer solidarischen Kraft besinnen und in großer Zahl nach Schwerin zur Kundgebung kommen“, so Knecht abschließend.
Der dbb m-v prüft rechtliche Schritte gegen diese Art von Einschüchterungsversuchen durch das Land.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Internationaler Frauentag                                                    08.03.2015
 
Liebe Kolleginnen,
 
der BSBD Landesverband übermittelt euch  zum Internationalen Frauentag die herzlichsten Glückwünsche, und dankt euch für die fleißige Arbeit im Landesverband und in den Ortsverbänden, 
aber auch für die „Frauen-Power“ die manch harten Dienst erst erträglich macht.

"Lebe Deinen Traum"

 
Aufruf: Streik und Demo in Schwerin                                   05.03.2015
 
 
Russ: Wir brauchen ein werthaltiges Angebot ...             05.03.2015
 
... und greifbare Ergebnisse
Tarifverhandlungen Landesbeschäftigte vertagt
„Das war eine komplizierte und schwierige Verhandlungsrunde ohne große Fortschritte“, kommentierte der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb, Willi Russ, am 27. Februar 2015 in Potsdam die erneute Vertagung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. „Es fällt mir schwer, auf dem jetzigen Verhandlungsstand Kompromisslinien zu erkennen“, erklärte Russ. „Natürlich ist die Haushaltslage für die Landesregierungen angespannt aber die Kassenlage der Kolleginnen und Kollegen ist mindestens genauso schwierig.“
 
Der dbb-Verhandlungsführer forderte die Tarifgemeinschaft der Länder auf, bis zur entscheidenden dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015 endlich konstruktive Vorschläge zu erarbeiten, wie man sowohl bei den Lineareinkommen, als auch bei der Lehrereingruppierung zu tragfähigen Kompromissen kommen könne. Russ: „Wir brauchen ein werthaltiges Angebot und greifbare Ergebnisse. In der Frage der Lehrereingruppierung haben die Arbeitgeber uns einen Vorschlag verkaufen wollen, der aus unserer Sicht keine nennenswerten materiellen Verbesserungen enthält. Hier muss nachgebessert werden.“
 
Die Kolleginnen und Kollegen hätten lange genug auf ein substantielles Entgegenkommen der Länder gewartet. Russ: „Vielleicht brauchen die Arbeitgeber noch ein paar ‚Denkanstöße‘ der Beschäftigten. Deshalb rechne ich in den nächsten Tagen mit erneuten Warnstreiks und Protestaktionen. Unsere Schwerpunkte: Schulen, Straßenmeistereien, Unikliniken und die Justizverwaltung.“
 
Quelle: www.bsbd.de
 
Glückwünsche Februar                                                         04.03.2015
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gratuliert unserer Kollegin Katrin Sallinger nachträglich zum begangenen 50. Geburtstag.
Herzlichen Glückwunsch!
 
Die Tarifverhandlungen haben begonnen                          21.02.2015
 
Am 16.02.2015 begannen in Berlin die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften. 
 
Durch die Verhandlungsführer der Gewerkschaften wurden die Forderungen nochmals deutlich dargelegt: "Wir gehen von unserer Forderung 5,5 % linear (mindestens jedoch 175,-€) nicht ab".
Weitere Forderungen beziehen sich auf die Verbesserung bei der Übergangszahlung im Justizvollzugsdienst (47 TV-L).
Die TdL legte kein Angebot vor, man ist der Meinung, dass es keine spürbaren Einkommenserhöhungen geben müsse wenn die Inflation niedrig sei, was ihrer Meinung angeblich der Fall sei.
 
Da in der ersten Runde kein konkretes Ergebnis erzielt wurde, werden die Verhandlungen am 26./27.02.2015 in Potsdam in die zweite Runde gehen. 
Hier sollte durch die Arbeitgeberseite doch ein entsprechendes und akzeptables Angebot vorgelegt werden. Ansonsten geht es am 16.03.2015 in eine dritte Runde.
 
Dass der Arbeitskampf begonnen hat, zeigen bereits die ersten Kampfansagen. 
So demonstrierten am 18.02.2015 ca.120 Beschäftigte  in öffentlichen Verwaltungen in Güstrow (M-V) für mehr Geld. In den Nächsten Tagen und Wochen wird es weite Kampfmaßnamen in vielen Orten geben.
 
Aber es geht nicht nur um Arbeitnehmer, sondern auch um Beamte und Versorgungsempfänger. Hier ist der Abschluss abstrichlos 1:1 zu übernehmen.
Um dies auch zu erreichen sind die Kampfmaßnamen (unter Beachtung, dass Beamte nicht streiken dürfen) in der Freizeit mit zu unterstützen. 
Wie heißt es doch, „nur gemeinsam sind wir stark und auch eine Macht“
 
Glückwünsche Januar                                                             19.02.2015
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gratuliert unserem Kollegen Sven Kretschmer nachträglich zum begangenen 50. Geburtstag.
Herzlichen Glückwunsch!
 
Herzlichen Glückwunsch, Hans-Jürgen!                             04.02.2015
 
Der BSBD Landesverband 
Mecklenburg-Vorpommern 
gratuliert unserem 
stellvertretendem Landesvorsitzenden 
Hans-Jürgen Papenfuß 
zum 60. Geburtstag und wünscht ihm 
und uns noch viele gemeinsamen Jahre 
voller Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft.
 
Dauderstädt: „Weiterer Angriff ...                                        03.02.2015
 
... auf Tarifautonomie“
 
dbb lehnt CSU-Vorstoß zur Einschränkung des Streikrechts ab
Als „weiteren Angriff auf die Tarifautonomie“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt den Vorstoß der CSU zum Streikrecht kritisiert, den die Partei nach ihrer Vorstandssitzung am 26. Januar 2015 in München vorgestellt hat. Demnach soll es vor Streiks bei der Bahn und in anderen öffentlichen Bereichen künftig zwingend ein Schlichtungsverfahren geben. Zudem will die CSU gesetzlich festschreiben, dass Streiks in solchen Bereichen mindestens vier Werktage vorher bekannt gegeben werden müssen. CSU-Chef Horst Seehofer kündigte an, das Konzept nun „in die Berliner Gesetzgebung einspeisen“ zu wollen.
Anmerkung des BSBD-Bundesvorsitzenden Anton Bachl:
 
Im CSU-Positionspapier wird mehrfach mit der Sicherung der Daseinsvorsorge argumentiert, da muss man sich schon die Frage nach Hintergedanken stellen. Wenn die Daseinsvorsorge durch Eingriffe in die Tarifautonomie künftig sichergestellt werden soll, wofür man dann das Berufsbeamtentum mittelfristig noch braucht? Nach meiner Ansicht beugt dieser Gesetzesvorschlag die Freiheitsrechte der Arbeitnehmer noch mehr als der „Nahles-Vorschlag“. Erschwerend kommt hinzu, dass damit das Berufsbeamtentum nach Belieben ausgehebelt werden kann. Man muss sich hier schon fragen, was in der CSU los ist, denn eine Partei, die das Berufsbeamtentum bisher wie keine andere Partei hoch gehalten hat, bringt einen dermaßen vergifteten Vorschlag. Ist das blinder Populismus oder pure Berechnung, Herr Seehofer, z. B. die Lehrer künftig nicht mehr zu verbeamten?
 
Quelle: www.bsbd.de
 
Glückwünsche Dezember                                                        31.01.2015

 

Der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gratuliert unserer Kollegin Anett Krienke nachträglich zum bereits im Dezember des vergangenen Jahres begangenen 50. Geburtstag sowie unserem Kollegen Manfred Heuck nachträglich zum begangenen 60. Geburtstag und dem damit verbundenen Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand zum 31. Januar diesem Jahres. 
Herzlichen Glückwunsch!