Weihnachtsgrüße                                        23.12.2012
   
 
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen!
Wir wünschen allen
ein Frohes Weihnachtsfest,
besinnliche Stunden
sowie
Alles Gute für das Jahr 2013!!!!!!
 
für den BSBD-Landesvorstand
gez. Hans-Jürgen Papenfuß
Überhaupt/Aktuelles:
Es zeichnet sich nun konkreter ab, dass es für die neue Aufgabe der Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow auch neue Stellen geben wird – insbesondere 17 Stellen im AVD
Wir hatten am 11.12.2012 ein konstruktives Gespräch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Europa und Recht der SPD Fraktion anlässlich ihres Besuches beim BSBD in der JVA Bützow! (s. hierzu auch der Bericht auf der Internetseits von Frau Stefanie Drese - MdL)!
 
Liebe KollegInnen! Am 31.01.2013 beginnen unsere Tarifverhandlungen! Der dbb benötigt sicherlich auch unsere Unterstützung zur Durchsetzung der Tarifforderungen – unsere Teilnahme an Aktionen des dbb in unserer Freizeit wird gebraucht! http://www.dbb-mv.de/aktuelles/archiv_2012/121214_tarifrunde.html
   
  Einkommens- und Besoldungsrunde...   13.12.2012
   
 
... für Mecklenburg-Vorpommerns öffentlichen Dienst eingeläutet
 
"6,5 Prozent bedeutet eine akzeptable Forderung und kein weiteres Abkoppeln von der nach Artikel 33 (5) Grundgesetz verbrieften Teilhabe der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen Einkommensentwicklung und schließt nahtlos an den Abschluss bei Bund und Kommunen aus dem Frühjahr an", sagte am 11. Dezember 2012 dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am Rande der Sitzung der dbb Bundestarifkommission anlässlich der bevorstehenden Tarifrunde für die Länder in Berlin.
 
Gegenüber dem TVöD Bereich (Bund und Kommunen) beträgt der Einkommensrückstand zum 01. Januar 2013 minus 2,29 Prozent (65,00 €) und zum 01. August 2013 minus 3,72 Prozent (105,00 €). Neben der linearen Forderung werden die Entgeltordnung für Lehrkräfte sowie die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung eine große Rolle spielen. Eine Schlichtungsvereinbarung mit der TdL gibt es nicht. Das heißt, dass nach einem möglichen Scheitern sofort Arbeitskampfmaßnahmen auf der Tagesordnung stehen. Dazu Michael Blanck als Vorsitzender der Tarifkommission des dbb m-v: "Das Geld, das im Portemonnaie ankommt, muss die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland abbilden. Passiert das nicht, werden unsere Mitglieder ihre Forderungen auf der Straße deutlich machen".
 
Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Tarifabschlüsse im Bankgewerbe, bei der chemischen Industrie und der Pilotabschluss der Metallindustrie Indizes für ein doch vorhandenes Wirtschaftswachstum, das die öffentlichen Haushalte weniger belastet als befürchtet und laut Steuerschätzung den Ländern bis 2012 immerhin 5,6 Prozent höhere Steuereinnahmen beschert. "Keine Neuverschuldung seit mehr als fünf Jahren und die bereits seit 2011 erfüllten Kriterien zur Schuldenbremse waren in Mecklenburg-Vorpommern ein harter Weg, den alle Beschäftigten des Landes mit getragen haben und darüber hinaus auch Opfer bringen mussten. Wir erwarten auch als Wertschätzung der täglichen Arbeit einen tragfähigen Tarifabschluss sowie die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie die Versorgungsempfänger. Die 1:1-Übertragung ist uns eigentlich aus der Staatskanzlei und dem Innenministerium vorab signalisiert worden, so würde die Landespolitik weiter Sorge dafür tragen, dass eine monetäre Gleichbehandlung der Statusgruppen gewährleistet ist. Nur so lässt sich Attraktivität, Zukunftsfähigkeit und Daseinsvorsorge des öffentlichen Dienstes im Land erhalten", so Dietmar Knecht abschließend.
 
Neben Dietmar Knecht gehören Michael Blanck (Verband Bildung und Erziehung - VBE) und Kathrin Gräter (Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen - VLW) der dbb Verhandlungskommission an. Diese wird am 31. Januar 2013 das erste Mal auf die Arbeitgeberseite unter Verhandlungsführung von Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn treffen.
Zu den Forderungen im Einzelnen:
  • lineare Anhebung der Tabellenentgelte um 6,5 Prozent inkl. soziale Komponente
  • Grundtarifierung für Lehrkräfte
  • Übernahme aller Azubis unter überdurchschnittlicher Erhöhung der Entgelte
  • zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtenschaft und die Versorgungsempfänger
  • 25 € Feuerwehrzulage
  • Laufzeit 12 Monate
Von der Einkommens- und Besoldungsrunde sind in Mecklenburg-Vorpommern über 65.000 Tarifbeschäftigte und Beamte im Land, davon circa 10.000 Lehrer, über 5.000 Polizisten sowie 2.100 kommunale Beamte betroffen.

Quelle: http://www.dbb-mv.de
   
  Kranken-Rekord hinter Gittern              06.12.2012
   
 
Gesparte Sicherheit (von Gerald Kleine Wördemann)
 
Der Nordosten hat ein Problem mit seinen Justizbehörden. Erst schlagen die Polizisten Alarm: Hoher Krankenstand und Überalterung sorgen dafür, dass immer weniger Ordnungshüter auf den Straßen zu sehen sind. In den Justizvollzugsanstalten sieht es noch fataler aus: In den Anstalten bringen es die Beschäftigten auf bis zu 50 Krankentage im Jahr, im Durchschnitt, pro Kopf. Ein absurd hoher Spitzenwert, der alle Beteiligten aufrütteln sollte. Das zuständige Justizministerium hat mit einem Gesundheitsprogramm reagiert. Doch die angebotenen Entspannungskurse, Raucherentwöhnungskurse und Eingliederungsgespräche
bleiben wirkungslos. Niemanden wird diese freudlose Erkenntnis wirklich überraschen. Denn die Probleme lassen sich nicht mit ein paar Stunden Rückenschule lösen. Die Beschäftigten sind zu wenige und im Schnitt sind sie zu alt. Mit den Einsparungen der vergangenen Jahre ist ihr Arbeitspensum aber nicht kleiner, sondern eher größer geworden. Die Landesregierung spielt mit dem Feuer, wenn sie an der Sicherheit spart.
50 Tage krank im Jahr! Gefängnissen gehen Wärter aus
Justizangestellte fehlen im Schnitt so häufig wie keiner sonst im öffentlichen Dienst
(von Gerald Kleine Wördemann)
 
Rostock - In den Gefängnissen von Mecklenburg-Vorpommern werden die Aufpasser knapp: Die Justizvollzugsanstalten (JVA) verzeichnen extrem hohe Krankenstände, Mitarbeiter klagen über ständige Überlastung. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Barbara Borchardt (Linke) hervorgeht, liegen die Krankenstände, in den sechs Vollzugsanstalten um ein Vielfaches über denen anderer Berufsgruppen.
 
Beispiel JVA Neubrandenburg: Hier hatten sich bis Ende September durchschnittlich 45 Krankheitstage je Beschäftigten angesammelt. Als bundesweit üblich gelten laut Krankenkassen 12 bis 16 Tage - für ein ganzes Jahr. Neubrandenburg ist keine Ausnahme: In Waldeck kamen die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes 2011 auf durchschnittlich 50 Krankentage, in Neustrelitz fielen sie für 40 Tage aus.
„Im Justizbereich ist viel gespart worden", sagt Barbara Borchardt. Auf Dauer ließe sich das Problem nur mit deutlich mehr Personal lösen. 
 
Helmut Halwahs (58) arbeitet in der JVA Bützow In manchen Abteilungen müssen drei Beschäftigte dauerhaft die Arbeit von vier Leuten erledigen. „Das geht auf Kosten von Gesundheit und Sicherheit. Irgendwann ist die Batterie leer“, sagt Halwahs, der auch Landesvorsitzender des Bunds der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) ist. Der psychische Druck sei hoch.
 
Viele Kollegen seien ausgebrannt, fielen für Monate aus. 16 000 Überstunden haben die 600 Beschäftigten im Land angesammelt - eine Folge der vielen Krankentage. Mit Gesundheitsangeboten versucht das Schweriner Justizministerium umzusteuern. In den Gefängnissen bieten inzwischen  Therapeuten Entspannungsübungen für die Mitarbeiter an, es gibt weitere Angebote. Diese Maßnahmen zeigen offenbar keine Wirkung, stellt Barbara Borchardt fest. Auch die Landespolizei ist krankheitsbedingt geschwächt: „Jeder sechste der insgesamt 6000 Ordnungshüter ist dauerhaft nicht einsatzbereit,“ musste Innenminister Lorenz Caffier (CDU) einräumen. Hohe • Krankenstände verzeichnen auch die Berufsschulen in MV: Hier haben sich die Krankentage seit 2005 verdoppelt.
Gibt es besonders viele „Blaumacher“ unter den  Beamten? Karl-Friedrich Wenz; Chef des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in MV, verneint. Die Zahl der „Drückeberger" unter Arbeitnehmern wäre gering: Über 90 Prozent der Krankgeschriebenen seien auch krank, so Wenz.
Laut Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sind vor allem 30 Langzeiterkrankte der Grund für die vielen Fehltage. Zudem würden in der Wirtschaft nur die ersten sechs Krankheitswochen gezählt, im öffentlichen Dienst aber alle. Das führe zu den hohen Zahlen. Man nehme das Problem „sehr ernst“, teilt Kuder mit.

Quelle: Ostseezeitung

   
  BUNDESKABINETT REGELT URLAUB...    05.12.2012
   
 
... FÜR BUNDSBEAMTE NEU

Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Urlaubs für Beamte des Bundes beschlossen. Demnach erhalten diese zukünftig 29 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Nach vollendetem 55. Lebensjahr erhöht sich der Urlaub um einen weiteren Arbeitstag (folglich auf dann insgesamt 30 Tage Erholungsurlaub). Hans-Ulrich Benra, dbb Fachvorstand für Beamtenpolitik, begrüßte die neue Regelung. Am 5. Dezember 2012 sagte er in Berlin: "Es ist wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten des Bundes nun endlich Klarheit haben und die Verordnung zügig in Kraft tritt."

Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 erhalten alle Beamten des Bundes 30 Tage Erholungsurlaub. Durch eine Sonderregelung der Verfallsfristen für das Urlaubsjahr 2011 soll sichergestellt werden, dass der zusätzlich
gewährte Urlaub nicht verfällt. Das bedeutet, dass die zusätzlichen Erholungsurlaubstage für das Urlaubsjahr 2011 erst mit Ablauf des 31. Dezember 2013 verfallen.

Diejenigen, die schon Anspruch auf Gewährung von 30 Tagen Erholungsurlaub haben, werden diesen Anspruch durch eine entsprechende Besitzstandsregelung behalten. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach Besoldungsgruppen entfällt komplett.

Die Neuregelungen wurden innerhalb der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundesministerium des Inneren in einem Rundschreiben berichtete.
Diese soll zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.


Quelle: http://www.dbb.de
   
  DBB CHEF: KRÄFTE BÜNDELN,...        05.12.2012
   
 
... EINKOMMENSVERBESSERUNGEN ERREICHEN

Wenige Tage vor der Bekanntgabe der Forderung für die Einkommensrunde der Länderbeschäftigten am 11. Dezember 2012 hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Zielrichtung unterstrichen. Es müsse "nicht nur eine spürbare Einkommensverbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" durchgesetzt werden, sondern dbb Bund und Landesbünde müssten auch gemeinsam dafür Sorge tragen, "dass die Verhandlungsergebnisse eins zu eins auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder übertragen
werden", sagte Dauderstädt dem "dbb magazin" (Ausgabe Dezember 2012).

Der dbb Chef plädierte für eine "wirklich enge inhaltliche Verknüpfung". Die dbb-Landesbundvorsitzenden gehörten qua Amt der Bundestarifkommission an. "Wir stimmen uns also schon bei der Forderungsfindung und während des ganzen Verhandlungsprozesses eng ab." Es sei "sehr vernünftig", dass die Tarifzuständigkeit dabei zentral beim dbb Bund liege. "Gleichzeitig müssen wir natürlich auch auf Besonderheiten in den einzelnen Ländern
Rücksicht nehmen", sagte Dauderstädt und verwies auf Rheinland-Pfalz, wo die Landesregierung beschlossen hat, dass die Beamtinnen und Beamten in den nächsten fünf Jahren pauschal nur ein Prozent Gehaltserhöhung bekommen: "Wir werden mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mehr aushandeln, und wir werden uns auf keinen Fall damit zufrieden geben, dass die Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz dann dauerhaft
von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden."

Als nächste große organisatorische Herausforderungen bezeichnete es der dbb Bundesvorsitzende, "da, wo es sinnvoll ist, unsere Kräfte noch stärker zu bündeln", etwa durch Zusammenschluss. Und es müsse definiert
werden, wie sich der dbb in Spezialsektoren aufstellt und organisiert, die nicht klassischer öffentlicher Dienst sind.

Das Interview im Wortlaut unter http://www.dbb.de/fileadmin/epaper/dbb_magazin_12_12/#/4/

Quelle: http://www.dbb.de
   
  Tarifinformationen                                   28.10.2012
   
 
"Bereits mehrfach hat die dbb tarifunion in Rundschreiben auf auslaufende Fristen in Bezug auf die Entgeltordnung TV-L bzw. auf Antragsfristen bei Aufstiegen im Jahr 2012 hingewiesen. Es erscheint dem dbb m-v aus gegebenem Anlass ratsam diese Schreiben nochmals "in Erinnerung zu rufen" da Teile der Mitgliedschaft davon betroffen sein dürften.
 
Alle aus dem BAT/MTArb übergeleitete Kolleginnen und Kollegen sowie die Kolleginnen und Kollegen die zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2011 neu, unter dem TV-L eingestellt wurden, werden unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe zum 01.01.2012 automatisch in die Entgeltordnung (EGO) zum TV-L übergeleitet. Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppe für übergeleitete Beschäftigte und für Eingruppierungen ab dem 01.11.2006 mit Stichtag 31.12.2011 als Eingruppierung.
 
Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien wird es keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen geben. Daher kommt weder eine automatische Herabgruppierung noch eine automatische Höhergruppierung in Betracht. Das bedeutet, dass die Beschäftigten ihre bisherige Entgeltgruppe grundsätzlich behalten.
Ergibt sich jedoch nach der neuen Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe als die bisherige, werden die neu eingestellten und umgruppierten Beschäftigten auf ihren Antrag hin in die höhere Entgeltgruppe übergeleitet. Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers hierzu besteht jedoch nicht.
 
Es ist jedoch zwingend notwendig, diesen Antrag bis spätestens zum 31.12.2012 beim Arbeitgeber zu stellen.
 
Die neue Entgeltordnung hat für die Tarifbeschäftigten im Wesentlichen folgende Auswirkungen:
  •  
    Beschäftigte mit Eingruppierung ab dem 1.November 2006 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „kurzen Aufstiegen“ (bis zu 6 Jahren) können nach entsprechender Antragsstellung ggf. in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden.
  •  
    Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 könnten nach entsprechender Antragstellung durch die Neudefinition der „schwierigen Tätigkeit“ eventuell der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer dreijährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden, wenn die Tätigkeit eine solche Berufsausbildung vorschreibt.
  •  
    Für Beschäftigte als Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragsstellung aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergeben.
  •  
    Beschäftigte, die keine Vergütungsgruppenzulagen im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, könnten diese nach entsprechender Antragsstellung erhalten.
  •  
    Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 Ü könnten nach entsprechender Antragsstellung eventuell in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden.
  •  
    Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13 mit Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib) werden stufengleich ohne Antrag der Entgeltgruppe 14 zugeordnet.
Die Entgeltordnung hat keine Auswirkung auf:
  •  
    Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 (mit Ausnahme der vorgenannten Fälle), da hier die Aufstiegskonstellationen bei der Entgeltgruppenzuordnung bereits berücksichtigt wurden.
  •  
    Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „langen Aufstiegen“ von mehr als sechs Jahren.
Die Entscheidung über die Antragsstellung und die Risikoabwägung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung, beispielsweise aus der Entgeltgruppe 8 oder eines wegfallenden Strukturausgleiches durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn oder durch Wegfall einer dynamischen Endstufe oder durch Wegfall einer Vergütungsgruppenzulage liegt ausschließlich bei den Beschäftigten. Weder die Gewerkschaften noch der Arbeitgeber können und werden hier eine verbindliche Empfehlung aussprechen.
Der Arbeitgeber ist jedoch aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, bestimmte Auskünfte über den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges, über ggf. noch ausstehenden Besitzstand, über einen Strukturausgleich und Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung zu geben.
Diese Informationen sind bei einer möglichen Antragstellung, nach § 8 oder nach § 29a TVÜ von entscheidender Wichtigkeit und sind ggf. bares Geld wert.
 
Der dbb m-v empfiehlt für eine Abwägung daher vor Antragstellung Informationen beim Arbeitgeber entsprechend des Musterschreibens einzuholen.
 
Der Antrag selbst muss jedoch bis zum 31.Dezember 2012 beim Arbeitgeber gestellt sein!
 
Unabhängig von der neuen Entgeltordnung können individuelle Aufstiege nach § 8 TVÜ-Länder (siehe Seite 2) bis zum 31.Oktober 2012 und Vergütungsgruppenzulagen nach § 9 TVÜ-Länder nach entsprechender Antragstellung in der Regel gewährt werden."

Quelle: http://www.dbb-mv.de

   
  Sicherungsverwahrung in Bützow         24.10.2012
   
 
"Der Rohbau für die künftige Sicherheitsverwahrung von schweren Straftätern auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bützow steht. Seit dem 1. Spatenstich am 6. Juni legen Bauarbeiter und Auftraggeber ein rasantes Tempo vor, um bis zum Mai nächsten Jahres den zweigeschossigen Winkelbau, in dem bis zu 20 Sicherheitsverwahrte untergebracht werden können, fertig zu stellen. Ende 2013 soll das daneben befindliche Therapiegebäude fertig werden.
 
4,9 Millionen Euro werden in den Bau des Wohnhauses investiert, weitere drei Millionen Euro in das Therapie- und Verwaltungsgebäude. "Die Arbeiten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bützow liegen im Zeitplan", stellt Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) fest. Wie vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe gefordert, werde man den Fertigstellungstermin 31. Mai 2013 einhalten können. "Mir ist es äußerst wichtig", so Kuder, "die Entlassung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zu vermeiden". Mit der Fertigstellung des Wohnhauses hinter Gefängnismauern im Frühjahr 2013 sei Mecklenburg-Vorpommern dann in ganz Deutschland am weitesten mit der Umsetzung des Konzeptes der Sicherheitsverwahrung von Gefangenen, sagt sie. Als erstes sollen im kommenden Mai die neun Sicherheitsverwahrten, die zurzeit noch in der JVA Waldeck betreut werden, nach Bützow umziehen. Nach bisherigen Prognosen werden dann bis Jahresende 2013 insgesamt 12 Sicherheitsverwahrte in Bützow unterkommen, bis zum Jahr 2020 werden es 20 sein. Größtmögliche Freiheit nach innen bei größtmöglicher Sicherheit nach außen sei das Prinzip bei der Si cherheitsverwahrung für die Gefangenen, die eine besonders schwere Straftat begangen haben und vor denen die Allgemeinheit auch nach Ablauf des Strafvollzugs geschützt werden muss.
 
Da der Betroffene seine Haftstrafe bereits verbüßt hat, hat sich laut Gesetz die Sicherheitsverwahrung vom Strafvollzug "positiv zu unterscheiden". Weshalb jedes der 20 Zimmer mit jeweils 20 Quadratmetern in dem zweigeschossigen Wohnhaus neben einem kombinierten Wohn- und Schlafraum eine Nasszelle mit Dusche und eine Kochgelegenheit hat. Die Räume im Erdgeschoss haben außerdem eine Terrasse. Fünf der Zimmer sind barrierefrei, d. h., dass dort Rollstuhlfahrer untergebracht werden können. Zusätzlich gibt es im Haus für alle Sicherheitsverwahrten Gemeinschaftsräume wie eine Küche mit Kühlschrank, Freizeit- und Sporträume.
 
In der Mitte des Winkelbaus befinden sich die Überwachungsräume mit entsprechender Sicherheitstechnik für das Personal. Wenn sich die Sicherheitsverwahrten tagsüber auch auf dem Hof innerhalb der Gefängnismauern bewegen können, werden doch abends die Türen ihrer Wohnräume verschlossen. 
 
Und vor ihren Fenstern gibt es weiterhin Gitter sowie um das Gelände herum noch einen zusätzlichen Zaun."
 
Quelle: Lokalteil, SVZ vom 24.10.2012
   
  BSBD bezieht Stellung ...                         20.10.2012
   
 
... zu den Sicherungsverwahrungsgesetzen
 
Der BSBD hat in einer Stellungnahme zu den länderspezifischen "Sicherungsverwahrungsgesetzen" die Leitlinie des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage als zu optimistisch bezeichnet. Nachdem in der Vergangenheit für die Resozialisierung der Sicherungsverwahrten entschieden zu wenig getan wurde, seien die Inhalte der Sicherungsverwahrungsgesetze jetzt aber, teilweise wegen der Verfassungsgerichtsvorgaben, ideologisch zu sehr freiheitsorientiert geprägt. Sie entsprechen nicht immer dem Klientel, um das es gehe. Nach Einschätzung des BSBD seien gut 20 bis 30 Prozent der Gewalt- und Sexualstraftäter nicht therapierbar, hier müsse eine nicht zu verantwortende Gefährdung für die Öffentlichkeit befürchtet werden.
 
Quelle: http://www.bsbd.de
   
  DBB CHEF FORDERT: ...                               01.10.2012
   
 
... "SCHEINPRIVATISIERUNGEN' GESETZLICH UNTERBINDEN"
 
Die Gründung privatwirtschaftlich organisierter Firmen und Gesellschaften mit staatlichen Mehrheitsbeteiligungen stößt beim dbb beamtenbund und tarifunion auf Kritik. Der dbb Vorsitzende Peter Heesen forderte, "Scheinprivatisierungen" bei Bund, Ländern und Gemeinden per Gesetz zu verbieten. "Diese ,Scheinprivatisierungen' werden nur gemacht, um Kosten, die im Haushalt stören, zu verschleiern und um gleichzeitig bestimmte Leute auszugliedern, damit die endlich mal gut verdienen", sagte er der WAZ Mediengruppe (30. September 2012). Privatisierungen, bei denen der Staat eine Mehrheit behält, seien nicht nur teuer, sondern bedeuteten auch einen Entzug demokratischer Kontrollen.

Im Zusammenhang mit dem Krankenstand im öffentlichen Dienst wies Heesen auf die Mehrbelastungen der Beschäftigten hin. Vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten habe ein massiver Arbeitsplatzabbau zu extremer Arbeitsverdichtung geführt. "Sie müssen mit weniger Personal dieselbe Arbeit leisten. Es sind weniger junge Leute eingestellt worden, die Überalterung nimmt zu. Arbeitnehmer beim Staat sind im Schnitt älter als Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft. Können Sie einen älteren Polizisten, Zoll- oder Schwarzarbeitsfahnder wirklich auf die Jagd nach Rechtsbrechern schicken? In den nächsten zehn Jahren wechseln weitere 760 000 in den Ruhestand. Das alles treibt den Krankenstand hoch. Wir brauchen aktuell ein Konzept, um den öffentlichen Dienst und die Gesundheit dort zu stabilisieren. Sonst ist die Funktionsfähigkeit des Staates bedroht", sagte der dbb Chef.

Er sei dem Bundestag zwar dankbar für den Beschluss, den Stellenabbau beim Bund zu stoppen, so Heesen weiter. "Aber vergessen Sie nicht, unter welchen Bedingungen viele Neueinstellungen im öffentlichen Dienst neuerdings erfolgen. 68 Prozent bekommen nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Und das, wo doch die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen die Wirtschaft dafür offen kritisiert, dass deren unsichere Arbeitsplätze direkt in die Altersarmut führen. Eklatanter kann der Widerspruch zwischen Reden und Handeln kaum sein."

Das Interview im Wortlaut: http://www.dbb.de/presse/Interviews/Interviews/121001_waz.html

Quelle: http://www.dbb.de
   
  „Gewaltstudie“...                                          01.10.2012
   
 
... von Prof. Dr. Pfeiffer auf dem Prüfstand der Vollzugspraktiker
 
Vollzugspraktiker und Delegierte der Gewerkschaft Strafvollzug aus allen Bundesländern diskutierten am 27. September 2012 in Potsdam die von Prof. Dr. Pfeiffer mit verfasste und vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgelegte Studie zur Gewaltproblematik in den bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen. Nach dieser Untersuchung erleidet etwa ein Viertel aller erwachsenen Inhaftierten innerhalb von vier Wochen psychische oder physische Gewalt. Bei den Jugendlichen soll es sogar noch schlimmer sein, dort gab fast die Hälfte der Befragten an, bereits Opfer von Gewalt gewesen zu sein.
 
Welche Schlussfolgerungen aus der Untersuchung zu ziehen sind und ob die Befragungsergebnisse auf alle Bundesländer übertragen werden können, war Gegenstand der Potsdamer Fachdiskussion. Die Vollzugsexperten waren sich aufgrund ihrer empirischen Erfahrungen einig, dass die Gewalt in Vollzugseinrichtungen überaus komplexe Erscheinungsformen aufweist, in ihrer quantitativen Ausprägung allerdings nicht allein auf die nunmehr durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen vorgelegte Studie gestützt werden könne. Sich ausschließlich auf die Befragung von „Betroffenen“ zu stützen, werde dem Problem nicht ausreichend gerecht, weil damit die Gefahr einer Überbetonung des Untersuchungsgegenstandes nicht ausgeschlossen werden könne. Zwar hat Prof. Pfeiffer Recht, wenn er in einem Interview darauf hinweist, dass in einem Gefängnis nun mal keine Engel versammelt seien. Doch trägt nach Einschätzung der Vollzugspraktiker auch die stark subjektive Färbung des Gewaltbegriffs, der im Wesentlichen von der Definition des befragten Gefangenen abhängig war, zu dem Ergebnis bei, das die Gewalterfahrungen von Gefangenen in den untersuchten Bundesländern als exorbitant hoch anzusehen ist. Trotzdem, so die Praktiker, sei eine nicht in Abrede zu stellende Problematik schlaglichtartig beleuchtet worden, was zu begrüßen sei.
 
In den bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen befinden sich gegenwärtig über 60.000 Menschen in staatlicher Obhut. Und gerade in einem Rechtsstaat hat der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass - so weit als möglich - rechtsfreie Räume verhindert werden und diese Menschen keinen Schaden an Körper und Seele nehmen. Dass im Gewaltbereich immer ein Dunkelfeld bestehen werde, wurde allgemein akzeptiert. Immerhin seien 35 Prozent der untergebrachten Gefangenen wegen Gewaltdelikten inhaftiert, da könne es nicht verwundern, dass sich in der räumlichen Enge von Vollzugseinrichtungen nicht von einem Tag auf den anderen ein pazifistisches Lebensmodell durchsetzen lasse.
 
Für ihre Untersuchung befragten die Wissenschaftler nach eigenen Angaben 4985 Männer, 461 Frauen und 983 Jugendliche in 33 Gefängnissen in Bremen, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. 6384 anonyme Fragebogen aus den Zeiträumen April/Mai 2011 und Januar bis Mai 2012 werteten sie aus. Die anonyme Umfrage von ca. 6400 Gefangenen ergab erfreulicherweise aber auch, dass die Bediensteten des Strafvollzuges durchaus als hilfreiche Ansprechpartner angenommen und akzeptiert werden.
 
Genau hier setzt die Kritik der BSBD an. Kaum gehen in einigen Bundesländern die Gefangenenzahlen zurück, schon wird der Rotstift gezückt. Statt frei gewordene Kapazitäten zu nutzen, um die seit 35 Jahren angestrebte Einzelbelegung der Hafträume nun endlich durchzusetzen, werden Kapazitäten reduziert und wird die ohnehin stressige Arbeit in den Gefängnissen durch Personalabbau künstlich verdichtet. Die Landesregierungen sehen rückläufige Gefangenenzahlen somit nicht als Chance zur Qualitätsverbesserung, sondern lediglich als Möglichkeit der Haushaltskonsolidierung.
 
Dabei muss allen interessierten Menschen klar sein, dass die Mehrfachbelegung von Hafträumen gerade gewaltorientierten Menschen rechtsfreie Räume bieten, um ihre destruktiven Verhaltensweisen zu praktizieren. Offenbar widmen die Politiker diesem Bereich zu wenig Aufmerksamkeit. Die Umfrage zeigt deutlich, dass in Hafträumen mit Mehrfachbelegungen, in Wohngruppen und auf Abteilungen mit geringer Personalpräsenz Gewalt besonders stark ausgeprägt ist.
 
Unabhängig von der tatsächlichen Ausprägung des Gewaltphänomens in den bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen hat der Staat die Verpflichtung, Menschen, die sich in seiner Obhut befinden, vor Schaden zu bewahren. Die Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat auf jeden Fall gezeigt, dass sich der Vollzug nicht zurücklehnen kann, sondern sich dieser Problematik zu stellen hat. Während der Mut der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen zu loben ist, geht der Rest der Republik auf Tauchstation. BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl forderte die Politik deshalb nachdrücklich auf, sich mit der Gewalt in den Gefängnissen zu befassen und die Vollzugseinrichtungen sächlich und personell in die Lage zu versetzen, Gewalt durch Kontrolle zu verhindern und durch therapeutische Interventionen zu überwinden.
 
Ein ernsthaftes Problem scheint aber auch ein in qualitativer Hinsicht verbesserungsbedürftiges Führungssystem zu sein, das mehr auf hierarchische Anordnung als auf kooperative Zusammenarbeit setzt. Dass hohe Krankenstände Indikatoren für mangelnde Motivation sein können, war bislang schon vermutet worden, dass dieses Phänomen aber auch gefährliche Gewalt unter den Gefangenen nach sich ziehen kann, war den Vollzugspraktikern bislang in dieser Deutlichkeit nicht präsent.
 
Der BSBD-Bundesvorstand beklagt die mangelnde Vergleichbarkeit der vollzuglichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern. Dies habe zur Folge, dass mögliche Ursachen der Gewalt weder für die Presse noch für die interessierte Öffentlichkeit transparent würden. So habe z. B. Thüringen unter den untersuchten Ländern die höchste Belegungsdichte, Brandenburg weise Normalbelegung auf, habe aber vorhandene Kapazitäten freigezogen, um Haftanstalten schließen zu können. Sachsen habe unter den untersuchten Ländern die schlechtere Personalausstattung, Niedersachsen weise starke Strukturunterschiede auf, während Bremen seine Daten bislang offenbar als Staatsgeheimnis behandele.
 
Der BSBD-Chef rief die Bundesländer anlässlich der Potsdamer Fachtagung zu einem offenen Dialog über die Gewaltproblematik in den Gefängnissen auf. Gleichzeitig mahnte er den mit der Föderalismusreform beabsichtigten Wettbewerb um die bestmögliche Problemlösung an. „Wenn sich in unseren Gefängnissen Gewalt ausbreitet, dann stehen die Bundesländer in der Verantwortung, diese unsägliche Entwicklung sofort zu unterbinden. Wir Strafvollzugsbedienstete sind hierzu bereit, wenn die Justizverwaltungen für die erforderlichen Rahmenbedingungen sorgen“, stellte Anton Bachl in Potsdam klar.
 
Quelle: http://www.bsbd.de
   
  Aus der Landesvorstandssitzung...     01.10.2012
   
 
... am 8. September 2012
 
Es ist 15.00 Uhr und während viele Kolleginnen und Kollegen ins wohlverdiente Wochenende starten, wartet auf die Mitglieder des Landesvorstandes noch einmal viel Arbeit nach dem eigentlichen Dienst.
So traf man sich in Neubrandenburg um Informationen einzuholen, Probleme zu erörtern und  Erfahrungen auszutauschen.
 
Ein Beratungsschwerpunkt waren die Vorbereitungen zur Hauptausschusssitzung,
am 3. Dezember 2012, in Bützow. Hauptthema wird dort der kommende Landesgewerkschaftstag sein, die anstehenden Wahlen zum Landesvorstand und die an die Delegiertenversammlung zu stellende Anträge.
Damit einhergehend werden Arbeitsgruppen gebildet, welche sich mit der Vorbereitung der Veranstaltung, genauer der Erstellung von Arbeitsmappen, der Bereitstellung von Material und der Organisation vor Ort beschäftigen.
 
Ein weiterer Tagesordnungspunkt waren die Vorbereitungen zu den Wahlen des Hauptpersonalrats beim Justizministerium, sowie den Örtlichen Personalräten in den Justizvollzugsanstalten, kommenden Jahres. Neben der Benennung erster Kandidaten für die HPR Wahlen berichteten die Ortsverbände über die Wahlvorbereitungen in den Anstalten. 
 
Der Vorsitzende des BSBD Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Kollege Helmut Halwahs, informierte die Mitglieder des Landesvorstand über die gegenwärtige Arbeit der AG Justiz (Arbeitsgemeinschaft der Justizgewerkschaften im dbb). Im Augenblick werden durch die AG Justiz Gespräche mit den Landtagsfraktionen der Parteien geführt, über die Schwerpunkten Personalausstattung, das neue Straffvollzugsgesetz und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz.
Bis in den späten Abend wurden  ferner  allgemein organisatorische Belange erörtert,
wie z. B. die Aktualisierung bestehender Versicherungsverträge für den
BSBD Landesverband, Informationen über die vorhanden Finanz- und Sachmittel, Mitgliederorganisation, sowie Fragen aus den Ortverbänden.

Matthias Nicolai
   
  "Kein HIV-Vermerk bei Gefangenen"  01.10.2012
   
 
Ergänzend zum Artikel im Vollzugsdienst 3/2012
 
Dieser Themenkomplex der Aktenkennzeichnung ist aus unserer Sicht als BSBD trotz einer Informationsveranstaltung für die örtlichen Personalräte sowie den Hauptpersonalrat beim Justizministerium durch den zuständigen Referenten des Justizministeriums mit der externen ärztlichen Fachaufsicht noch nicht im Sinne der Gesundheitsfürsorge (wie diese gesetzlich geregelt ist, kann auch seitens des JM nachgelesen werden) für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und Gerichte sowie Staatsanwaltschaften (denn auch hier können Bedienstete mit kranken Gefangenen, was keinem bekannt ist, konfrontiert sein) geklärt.
 
Das Justizministerium zieht sich letztendlich auf den Standpunkt zurück, dass der Datenschutz für die Gefangenen ein höheres Gut ist, als die Gesundheitsfürsorge für die eigenen Mitarbeiter. Die merkwürdige Sichtweise des Justizministeriums findet ihre Fortsetzung darin, dass aufgrund der erkannten datenschutzrechtlichen Klärung keine Mitbestimmung seitens des Hauptpersonalrates gegeben sei. Anmerkung: Aus Sicht des BSBD ist es jedoch klar, dass hier, auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, der Tatbestand der Mitbestimmungspflicht durch das Justizministerium gröblichst verletzt worden ist.
 
Wir werden uns im Hauptpersonalrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiterhin der dafür einsetzen, dass die Rechte der Mitarbeiter auch durch das Justizministerium zu beachten sind und auch Beachtung finden werden.
 
Helmut Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Aktuelles aus der AG-Justiz                  01.10.2012
   
 
Wie wir schon berichtet hatten, hat sich der BSBD gemeinsam mit den anderen Mitgliedsgewerkschaften der Justiz, die im dbb organisiert sind, zusammengefunden um gemeinsam justizpolitischen Interessen zu vertreten, insbesondere mit den Fraktionen des Landesparlamentes, aber auch natürlich mit der Justizministerin ins Gespräch zu kommen, dass Gespräch zu aktuellen Themen immer wieder zu suchen und als Ansprechpartner für die Politik zur Verfügung zu stehen.
 
Im August kam es zu dem Gespräch der AG-Justiz mit dem Arbeitskreis Justiz der SPD Fraktion, vertreten durch die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Frau Drese sowie Herrn Seemann und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter der Fraktion.
 
Anfang September hatten wir, die AG-Justiz, dann unser Gespräch mit der Fraktion Die Linke, vertreten durch Frau Borcherdt sowie einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktion und einer weitere Mitarbeiterin.
Die Themenschwerpunkte beider Gespräche sind dahingehend zusammenzufassen, dass es bezüglich der allgemeinen Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) zentral um die Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern ging und den Strafvollzug betreffend um das neue Strafvollzugsgesetz und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz.
 
Hinsichtlich der Gerichtsstrukturreform die in Mecklenburg umgesetzt werden soll, können wir hier beispielhaft aufzeigen, dass laut Auskunft der Kollegen aus der allgemeinen Justiz die Situation entstehen werde, dass ein Amtsgerichtsbezirk des Landes Mecklenburg-Vorpommern flächenmäßig größer sein wird, als das Bundesland Saarland! Die SPD als Regierungspartei konnte sich natürlich nicht so kritisch äußern, wie dies DieLinke tat.
 
In Bezug auf den Strafvollzug haben wir als BSBD darauf hingewiesen, dass das neue Strafvollzugsgesetz, so wie es uns bislang im Entwurf bekannt geworden ist, Defizite aufweist: Nach wie vor wehren wir uns gegen die Abschaffung der Arbeitspflicht und die Abschaffung des Überbrückungsgeldes. Aus Sicht des BSBD gibt es weitere ungeklärte Dinge in diesem Gesetzesentwurf, nämlich beispielsweise die weiterhin fälschlich gebrauchten Begriffe "Diagnostik" und "Therapie“. Der Gesetzgeber des Strafvollzugsgesetzes beachtet hierbei nicht, dass es eine klare Regelung zu den Themen der Diagnostik und Therapie in anderen Gesetzen (Psychotherapeutengesetz, Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch) gibt.
 
Aus unserer Sicht als BSBD werden bei dieser inflationären Benutzung des Begriffes Therapie erhebliche zusätzliche Kosten zur Behandlung von gefährlichen Straftätern (und solche haben dann nach einer Diagnostik einen Anspruch auf eine Heilbehandlung) zukommen. Wir haben versucht den Fraktionen deutlich zu machen, dass schon das neue Strafvollzugsgesetz dazu führt, dass dessen Umsetzung keinesfalls kostenneutral zu verwirklichen ist. Für die neuen in dem Gesetz festgeschriebenen Aufgaben ist Personal des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes keinesfalls in ausreichender Anzahl vorhanden. (Anmerkung: Der BSBD wurde jetzt, im Rahmen der Verbandsanhörung in Mecklenburg-Vorpommern, mit dem neuen Gesetz befasst). Soweit sind wir auf der anderen Seite im Bereich Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz noch lange nicht und werden uns zukünftig dazu äußern.
 
Helmut Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Baumaßnahmen für ...                            01.10.2012
   
 
...die Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow
 
Der Unterzeichner hatte Gelegenheit, anlässlich des Antrittbesuchs von Frau Staatssekretärin Gärtner in Begleitung von Herrn Ministerialdirigent Jesse als stellvertretender und amtierender Personalratsvorsitzender der JVA Bützow am Rundgang in der JVA und bei der Besichtigung des Neubaus für das Haus, in dem die Sicherungsverwahrung vollzogen werden soll, teilzunehmen. Frau Leitende Regierungsdirektorin Mauruschat konnte aufzeigen und darstellen, dass die Durchführung der Baumaßnahmen, begleitet durch die Bediensteten der JVA Bützow, im Zeitrahmen der Planung liege und es für das Haus für die Sicherungsverwahrung auch einen avisierten Termin für das Richtfest gebe.
 
Anschließend an die Begehung der JVA Bützow hatten anwesende Mitglieder des örtlichen Personalrates die Gelegenheit, ein ausführliches Gespräch mit Frau Staatssekretärin Gärtner sowie Herrn Jesse zu führen.
 
Aus unserer Sicht als BSBD sind in der Gesamtplanung des Projektes der Gestaltung der Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow jedoch wesentliche Aspekte bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Wenn auch die Bauplanung deutlich im Zeitrahmen liegt und zu erwarten ist, dass der Innenausbau in gleicher Art und Weise erfolgreich zügig durchgeführt werden wird, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes also eingehalten werden kann, so gibt es doch Ungeklärtes:
 
Aktuell ist uns als BSBD in Mecklenburg-Vorpommern noch kein Entwurf des zu erstellenden Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes zur Kenntnis gelangt. Es bedarf für die Durchführung der Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow natürlich auch rechtlicher Vorgaben. Uns sind natürlich auch Gesetzesentwürfe der anderen Bundesländer bekannt, die sicherlich nicht in Gänze von dem zu erwartenden Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns abweichen werden. Für eine Diskussion ist trotz allem noch keine Basis vorhanden.
 
Völlig ungeklärt, und dies ist aus Sicht des BSBD Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der Zeitschiene für die Sicherungsverwahrung (vorgegebene Eröffnung durch das Bundesverfassungsgericht), ist jedoch nach wie vor die Frage der personellen Ausstattung. Unseres Erachtens gibt es im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern keine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugsdienstes um dieses Haus „betreiben zu können". Gleiches gilt natürlich auch für Mitarbeiter des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, die im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern nun nicht einfach zur Verfügung stehen und gegebenenfalls umgesetzt werden könnten - Anmerkung: Der BSBD betonte dem Justizministerium seit Jahren gegenüber, dass die Personalplanung des Justizministeriums den gehobenen Dienst betreffend katastrophal ist und die Altersstruktur im JM entweder keine Beachtung findet oder ignorant nicht Beachtung findet. - Bei all diesen Defiziten in der Personalplanung stellt aus unserer Sicht sicherlich das Thema geeigneter Behandler (Psychologische Psychotherapeuten oder Ärzte, die psychotherapeutisch arbeiten) sicherlich das geringere Problem dar.
 
Ergänzend bedarf es natürlich aus Sicht des BSBD MV auch dee Hinweises, dass die Erneuerung der technischen Ausstattung in der Justizvollzuganstalt Bützow spätestens zum Zeitpunkt der Eröffnung der Sicherungsverwahrung erfolgreich vollzogen sein muss, um dem Schutz der Bediensteten in der JVA Bützow, aber natürlich auch dem der Öffentlichkeit/der Bürger des Landes zu genügen. Der derzeitige Zustand der Kommunikationstechnik in der JVA Bützow kann aus unserer Sicht nur als ungenügend beurteilt werden.
Die weiteren avisierten Baumaßnahmen in der JVA Bützow
Weitere Baumaßnahmen in der JVA Bützow begannen bislang noch nicht und ein Beginn ist aus unserer Sicht auch nicht erkennbar und vorherzusagen.
 
Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Gleicher Urlaub ...                                     16.08.2012
   
 
... für Tarifbeschäftigte und Beamte -
Innenminister Caffier soll tätig werden
 
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat auf ihrer letzten Mitgliederversammlung einen Beschluss zur Höhe der Urlaubsansprüche der Beschäftigten, die unter den TV-L (Länder) fallen, gefasst. Mecklenburg-Vorpommern als Mitglied der TdL folgt dem Beschluss mit Schreiben des Finanzministeriums vom 27. Juli 2012.
Für die Jahre 2011 und 2012 erhalten danach alle Tarifbeschäftigten einen diskriminierungsfreien Urlaubsanspruch von 30 Tagen (berechnet auf eine Fünf-Tage-Woche). Für Auszubildende gilt diese Regelung entsprechend.
Ein Regelungsbedarf besteht somit für die Beamtinnen und Beamten.
Da Mecklenburg-Vorpommern der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) des Bundes folgt, hat der dbb bereits am 26. März 2012  den Bundesinnenminister angeschrieben und auf diesen Tatbestand hingewiesen.
Dort prüft man die Angelegenheit derzeit noch!
 
„Im Sinne der zeitnahen Gleichbehandlung aller Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch aus Fürsorge seiner Beamtenschaft gegenüber, habe ich daher heute Innenminister Caffier aufgefordert, seinen Einfluss im Berlin geltend zu machen“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
„Alternativ wäre auch eine Vorgriffsregelung des Landes denkbar, wie sie beispielsweise die Bayerische Staatsregierung durchführt.“
 
Hintergrund ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 (Az. 9 AZR 529/10). Dort wurde festgestellt, dass die Urlaubsstaffel des TVöD (Bund und Kommunen) wegen Altersdiskriminierung gegen das AGG verstößt und deshalb rechtswidrig ist. Die Regelung des TVöD ist insoweit inhaltsgleich mit der des TV-L, sodass die TV-L-Regelung ebenfalls als rechtswidrig anzusehen war. Im Bereich des TVöD ist bereits eine Neuregelung zum Erholungsurlaub vereinbart worden.
 
Quelle: http://www.dbb-mv.de
   
  Glückwünsche Juni                                     30.06.2012
   
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg Vorpommern gratuliert unseren Kollegen Renaldo Kalski zum 
50. Geburtstag und Miriam Standke zum begangenen 30. Geburtstag.
   
  Blutspendeaktion                                       08.06.2012
   
 
Ein „blutiger Tag“ hinter Gefängnismauern
 
Neubrandenburg. Ferienzeit ist Reisezeit und eben diese beginnt in wenigen Wochen.
Gerade in diesen Tagen werden vermehrt Blutkonserven benötigt, denn zum einen sind viele Spender selbst unterwegs und kommen nicht zum Spenden, zum anderen steigt das Verkehrsaufkommen und damit die Unfallgefahr auf den Strassen dramatisch an. Vor diesem Hintergrund entschlossen sich die Beamten und Angestellten der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg, ihre Ärmel hochzukrempeln.
 
Organisiert wurde die Aktion durch den Ortsverband des Bundes der
Strafvollzugsbediensteten Deutschland in Zusammenarbeit mit dem 
DRK – Blutspendedienst in Neubrandenburg. Auch die Anstaltsleitung 
der JVA unter Jörg Spielberg  unterstützte die Aktion.
 
Die eigentliche Blutspende dauerte nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem, umfangreichen Imbiss waren die Spender nur eine gute halbe Stunde beschäftigt.
Die Vorteile für die Spender mögen bei der Entscheidung zur Blutspende ein Anreiz gewesen sein. Sie erhalten immerhin einen kleinen Gratis-Gesundheits-Checkup; zudem wird das Blut im Labor auf verschiedene Krankheiten untersucht. Hierzu gehören unter anderem Gelbsucht und Syphilis. Außerdem wird das Blut auf Antikörper gegen die Aids-Erreger HIV geprüft. Falls die Ergebnisse auffällig sind, wird der Spender informiert. nk
 
Quelle: Nordkurier vom 8. Juni 2012
   
  Appell...                                                            08.06.2012
   
 
... an die Justizministerkonferenz am 13. und 14. Juni 2012 in Wiesbaden
 
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) appelliert im Vorfeld der bundesweiten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (13./14. Juni in Wiesbaden) an die dortigen Teilnehmer, in wesentlichen Gesetzesinhalten zum Strafvollzug gemeinsame Normen zu finden und festzulegen. Nötigenfalls seien auch bereits bestehende Gesetze anzupassen, um eine weitgehend einheitliche Vollzugspraxis zu gewährleisten. Hintergrund sind die aktuellen Diskussionen über Einzelheiten aus dem gemeinsamen Strafvollzugs-Gesetzentwurf von zehn Bundesländern. Der BSBD hatte hierzu mehrere Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet.
 
„Wir sind froh, dass wir nach der Veröffentlichung des gemeinsamen Gesetzentwurfes zum Strafvollzug in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits erstes Gehör gefunden haben“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD. „Unser Hauptkritikpunkt ist nach wie die Föderalismusreform und die damit einher gehende Zergliederung des Strafvollzugs in Deutschland.“ Die zehn Bundesländer hätten die entsprechenden Mängel bereits erkannt und deshalb eine gemeinsame Lösung für eine neue Gesetzgebung gesucht, doch die Resultate seien noch nicht zufriedenstellend. Insbesondere die teilweise erheblich abweichenden Regelungen zu anderen Bundesländern werden kritisiert und sollen nach Vorstellung des BSBD durch die Justizminister diskutiert und verbessert werden.
 
„Der Strafvollzug braucht gute und einheitliche Rahmenbedingungen, um seine Justizvollzugseinrichtungen nicht zu reinen Verwahranstalten verkommen zu lassen. Als hoheitliche Aufgabe ist er der Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft verpflichtet. Stark voneinander abweichende Rechtsvorschriften und –auffassungen für ein soziales Übungsfeld, in dem Menschen an Normen gewöhnt und rechtskonforme Verhaltensweisen einstudiert und verfestigt werden sollen, behindern die Aufgaben des Strafvollzugs und nützen am Ende niemandem.“ Die Justizministerkonferenz sei auch mit Blick auf die Opfer und die Öffentlichkeit gut beraten, einheitliche Normen und eine ausgewogene Gesetzgebung hinsichtlich der Sühne und Resozialisierung gemeinsam umzusetzen.
 
Weitergehende Informationen:
 
Neben dem bereits in den Medien ausführlich behandeltem Vorhaben, Hafterleichterungen für Langzeitgefangene bereits nach fünf Jahren zu ermöglichen, nennen die Gewerkschafter des BSBD noch einige weitere Punkte, die es in dem gemeinsamen Papier kritisch zu überdenken gelte. Ganz wesentlich ist dabei auch die Abschaffung der Arbeitspflicht für Gefangene. Diese müsse beibehalten werden und zudem sollte in den Bundesländern, die der Arbeit für Gefangene bisher nur geringe Bedeutung beimessen, das Arbeitswesen sukzessive ausgebaut werden. Positive Beispiele für funktionierende Systeme in der Gefangenen-Arbeitswelt sind unter anderem Bayern und Thüringen (vgl. zum Beispiel www.dtoday.de). Viele Gefangene hätten einfachste soziale Verhaltensweisen, wie das regelmäßige Aufstehen und einem geregelten Alltag nachgehen, erst zu lernen und würden aus der Arbeit im Gefängnis deutliche Vorteile im Bezug auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft ziehen (vgl. www.ndr.de).
 
Kritisiert wird ebenso der geplante Wegfall des §155 StVollzG, der den Begriff der Vollzugsbediensteten im Hinblick darauf regelt, dass sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Der BSBD fordert, klar zum Ausdruck zu bringen, dass diese Aufgaben nur aus besonderen Gründen auf nichtbeamtete sowie vertraglich verpflichtete Personen übertragen werden dürfen. Zudem wird die konkrete Nennung der einzelnen Berufs- und Fachgruppen vermisst. In der bisherigen Gesetzgebung sind diese benannt und es ist geregelt, dass sie so weit wie möglich durch hauptamtliche Beamte zu besetzen sind. „Offenbar zielt die konkrete Nichtnennung auf verstärkt nebenamtliche und privatwirtschaftliche Erledigung vollzuglicher Aufgaben ab. Dies ist eine zutiefst kritikwürdige Haltung, die gerade im Strafvollzug absolut unverständlich ist“, erklärt Anton Bachl die Sichtweise des BSBD.

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  BUNDESJUSTIZMINISTERIN: ...                            05.06.2012
   
 
... HINREICHENDE PERSONALAUSSTATTUNG IM VOLLZUG UNVERZICHTBAR
 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterstrichen, dass in sensiblen Bereichen wie dem Maßregelvollzug "die Grundrechte nicht durch den Einsatz Privater ausgehöhlt werden" dürfen. Im "dbb
magazin" (Ausgabe Juni 2012) erinnerte Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Januar 2012 die hessische Regelung zur Privatisierung im Maßregelvollzug grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, gleichzeitig aber an enge
Voraussetzungen geknüpft hatte. Insbesondere habe das Gericht die Verbindung zwischen der personellen Ausstattung und einem grundrechtskonformen Vollzug der Maßregel hergestellt. "Damit entspricht das Urteil dem, was ich auch an anderer Stelle immer wieder fordere: Grundrechtsschutz setzt auch eine hinreichende Personalstärke und eine gute Ausbildung bei allen voraus, denen grundrechtsrelevante Aufgaben übertragen sind. Dieser Maßstab muss auch an anderer Stelle gelten, insbesondere in den Strafvollzugsanstalten", sagte die Ministerin.

Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte in dem Interview auch ihre Auffassung, bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich eine Sieben-Tage-Speicherungsfrist im konkreten Verdachtsfall zuzulassen, obwohl EU-Vorgaben eine verdachtsunabhängige Speicherung der Daten für sechs Monate vorsehen. Die Vorratsdatenspeicherung sei die "umstrittenste Richtlinie in der Geschichte der Europäischen Union"; die EU-Kommission habe selbst gravierende Fehler an der Richtlinie festgestellt und eine Überarbeitung angekündigt. Zudem bestünden auch "gravierende Bedenken gegen die inhaltliche Ausgestaltung. Eine permanente
und anlasslose Überwachung sämtlicher Telekommunikationsbeziehungen beinhaltet einen gewaltigen Grundrechtseingriff", so Leutheusser-Schnarrenberger. "Das Gefühl überwacht zu werden, hat das Potenzial, das Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu ändern. Mit dieser Argumentation hat
das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz für nichtig erklärt. Bei dem von mir vorgelegten Gegenmodell einer anlassbezogenen Speicherung wird auch gespeichert, aber nur im konkreten Verdachtsfall. Der Schutz
der Grundrechte muss im Vordergrund stehen."

Das ganze Interview unter http://www.dbb.de/fileadmin/epaper/dbb_magazin_12_06/#/4/

Quelle: http://www.dbb.de
   
  Der Drache ist erwacht                                        01.06.2012
   
 
„Morgendunst, der See liegt träge, von Ferne hallen Trommelschläge.
Drachenpaddler, gut in Form, treiben dort ihr Boot nach vorn.“.
So jedenfalls heißt es in den ersten Zeilen des Stromschnellenliedes, des bekannten Paddel-Barden Dietmar Karst, und mit dem Drachenboot der neu.sw Stromschnellen ging es dann auch, am späten Vormittag des 19. Mai, auf den Tollensesee.
 
Der Wettergott meinte es gut mit uns Drachenboot-Neulingen vom BSBD Ortsverband der JVA Neubrandenburg, denn viele saßen zum ersten Mal in einem solchem Boot.
Er sorgte immerhin für optimale Wetterverhältnisse mit nur leichtem Wind, fast spiegelglattem Wasser und herrlichstem Sonnenschein bei angenehmen Temperaturen um die 20°C.
 
Zunächst ging es, mit diesem 12,5 m langen und 250 kg schweren Ungetüm, auf dem Oberbach vorbei an Bootshäusern, unter der Oberbachbrücke hindurch, hinaus auf den See. Dort schlugen wir die Richtung Jacht-Hafen und Augustabad ein, dicht vorbei an der Anlegestelle der Ausflug- und Linienschiffe „Mudder Schulten“ und „Rethra“, nahe Badehaus.
 
Aufgrund der doch ungewohnten Bewegung und unserer zunächst nur langsamen Entfaltung der synchronen Paddelbewegung, beschlossen wir unsere Seereise nicht allzu weit auszudehnen.
Wir umrundeten die Trümmerinsel, eine künstliche Insel, welche 1942 von Zwangsarbeiter im See für eine Außenstelle der Torpedoversuchsanstalt (TVA) der Kriegsmarine errichtet und mit dem Näherrücken der Rote Armee geflutet, in Brand gesteckt und viele Jahre später gesprengt wurde.
Gemächlich und entspannt ging es dann zurück, erneut an der Anlegestelle vorbei, durch den Oberbach zum Gelände des Sportclub Neubrandenburg, auf dem auch Kanulegenden, wie Andreas Dittmer oder Martin Holstein, zu Hause sind.
 
Nachdem das Boot aus dem Wasser geholt, die Paddel verstaut, und nasse Kleidung gegen Trockene ausgetauscht war, wurde der Grill angeheizt, der Tisch gedeckt und der Durst gelöscht. Das sich in der locker, lustigen Atmosphäre die Tischgespräche nicht um das alltägliche Dienstgeschehen drehten wird wohl so manchem klar sein. Die einhellige Meinung: ein außerordentliches Erlebnis für alle Mitglieder, ihren teilnehmenden Angehörigen und Freunden.
   
  Kegelturnier mausert sich ...                              13.05.2012
   
  ... zur Großveranstaltung
Das am 19. April, in Neustrelitz, ausgetragene 3. Kegelturnier zwischen den Ortsverbänden der
JA Neustrelitz und der JVA Neubrandenburg lockte erneut viele Kolleginnen und Kollegen beider Anstalten auf die Bahn. Austragungsort war wiederum das ehemalige, nun dem DRK zugehörigen, Sporthotel. In mehreren Mannschaften stellten ehemalige Aktive, Freizeit-Kegler und Kegel-Neulinge auf vier Bahnen ihr Können unter Beweis.
 
Der Vorsitzende des Ortsverband JA Neustrelitz, Bernd Raubold, hatte zunächst opulent aufgetischt, so dass nach dem zünftigen Abendbrot in gemeinsamer Runde alle Teilnehmer, gestärkt an Leib und Seele, ins Turnier gehen konnten. Es ist nicht verwunderlich, dass schon bald ausgelassene Stimmung herrschte.
 
In der Gesamtwertung konnte sich schließlich Sonja Ladwig knapp gegen Klaus-Dieter Sielaff und Andreas Loeck durchsetzen, welche sie auf die Plätze 2 und 3 verwies.
Die  Mannschaftswertung konnte die Mannschaft Neustrelitz II, vor den Mannschaften Neustrelitz I und Neubrandenburg I für sich entscheiden.
Prämiert wurden außerdem die Plätze 1 bis 3 der Frauen, der Männer und selbstverständlich auch der Rattenkönig
 

 

  Glückwünsche April                                                   30.04.2012
   
  Der BSBD Landesverband Mecklenburg Vorpommern gratuliert unseren Kollegen Martina Koehte und Olaf Zimmermann zum begangenen 50. Geburtstag.
   
  BSBD legt Stellungnahme ...                                   22.04.2012
   
 
... zum Strafvollzugs-Gesetzentwurf vor
 
Pünktlich zur Bundeshauptvorstandssitzung, dem höchsten Gremium des BSBD zwischen den Gewerkschaftstagen, hat der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) seine Stellungnahme zum gemeinsamen Strafvollzugs-Gesetzentwurf von zehn Bundesländern vorgelegt. Die Stellungnahme war inhaltlich im Februar 2012 in Erfurt durch sachkundige, fachkompetente BSBD-Experten der betroffenen Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen diskutiert, entwickelt und entworfen worden.
 
In der 15-seitigen Stellungnahme, die auch auf den Internetseiten des BSBD (www.bsbd.de) nachgelesen werden kann, bekräftigt die Gewerkschaft ihre grundsätzliche Kritik an der Föderalismusreform des Jahres 2007. Gleichzeitig begrüßt die Gewerkschaft Strafvollzug das gemeinsame Vorgehen der zehn Länder, mit einem abgestimmten Gesetzentwurf, zumindest teilweise einheitliche Regelungen zu schaffen. Der BSBD appelliert an alle Bundesländer, wenigstens in den wesentlichen Gesetzesinhalten gemeinsame Normen zu finden und festzulegen und nötigenfalls die bereits bestehenden Gesetze anzupassen. Nur so könne eine weitgehend einheitliche Vollzugspraxis gewährleistet werden. Kommentare und teilweise längere Erläuterungen finden sich zu insgesamt 37 Paragrafen des gemeinsamen Gesetzentwurfes der zehn Bundesländer .
 
Einleitend geht der BSBD auf die wichtigsten bestehenden und geplanten Länderregelungen ein, die gegenwärtig überaus kontrovers diskutiert werden. Hierzu zählen unter anderem die um bis zu sieben Jahre voneinander abweichenden Regelungen zur Hafterleichterung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, der Opferschutz und die Wiedergutmachung der Tatfolgen sowie die generelle Auseinandersetzung des Gefangenen mit seiner Tat, die finanzielle Vorsorge für den Zeitpunkt der Entlassung, die Verschlechterungen hinsichtlich der Durchführung des Behandlungsauftrags (Zusammenarbeitsgebot der Berufsgruppen) und vor allem der geplante Wegfall der Arbeitspflicht.
 
„Wie kann der Strafvollzug auf Akzeptanz hoffen, wenn sich Tag für Tag circa 700 000 Arbeiter krumm machen müssen, um mit ihrem Lohnsteueraufkommen die Kosten des Vollzugs aufzubringen, wenn die Gefangenen im Gegenzug nicht einmal zur Arbeit verpflichtet werden können?“, fragen sich nicht nur die Strafvollzugsbediensteten, sondern auch die Vertreter der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit. Nach Einschätzung des BSBD stellt Arbeitspflicht einen wesentlichen Eckpfeiler für die soziale Wiedereingliederung von Rechtsbrechern dar und darf folglich nicht allein deshalb zur Disposition gestellt werden, weil es sich in einigen Bundesländern schwierig gestaltet, Strafgefangene beruflich so zu fördern, dass sie nach der Entlassung eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Mit seiner Stellungnahme kritisiert der BSBD zudem den Verzicht auf bestehende Regelungen, wie sie z. B. der § 155 des bisherigen Strafvollzugsgesetzes vorsieht. Hierbei handelt es sich um die Konkretisierung des Privatisierungsverbotes, das sich aus Art. 33 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes ableitet.
 
Für mediales Aufsehen hatte bereits im Vorfeld der Bundeshauptvorstandssitzung insbesondere das Vorhaben der Hafterleichterungen nach fünf Jahren auch für Langzeitgefangene gesorgt. „Hafturlaub für Gefangene, die noch mindestens zehn Jahre vor sich haben, ist schlichtweg absurd“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD. Hier müsste ab dem ersten Hafttag, und das mindestens 15 Jahre lang, therapiert werden. Was ja grundsätzlich nicht kritisiert wird. 
Aber:
Von den insgesamt ca. 60 000 Strafgefangenen fallen etwa 25% in dem Bereich der Gewaltdelikte. Die also alle therapiert werden müssten. Mit anderen Worten wir bräuchten deutschlandweit etwas 15 000 Therapieplätze. Wir haben vielleicht 2000 bis 3000. Und hier soll ab dem ersten Tag therapiert werden? Gleichzeitig werden in einzelnen Bundesländern Personaleinsparungen vorgegeben. Ein Treppenwitz.
 
Wenn man die Realität in den deutschen Gefängnissen berücksichtigt, die Opferinteressen und die Strafzwecke ernst nimmt, dann sollte man sich an der bisherigen Regelung (10 Jahre) orientieren.
 
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat sich Mitte April anerkennenderweise in einem Fokus-Interview ähnlich geäußert. Sie bekräftige außerdem, dass sie in diesen Angelegenheiten trotz Föderalismusreform die bundesweite Debatte suchen will.
 
„Selbst wenn der gemeinsame Gesetzentwurf von allen zehn beteiligten Ländern in einer einheitlichen Fassung verabschiedet wird, hätten wir in Deutschland sieben verschiedene Strafvollzugsgesetze, was zu einer deutlichen Zergliederung der bundesdeutschen Vollzugslandschaft führt“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD. „Sachgerecht wäre es, möglichst umgehend zu einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung zurückzukehren. Strafvollzug darf nicht Spielball politischer Auseinandersetzungen werden.“

Quelle: http://www.bsbd.de

   
 

Belegungssituation ...                                               22.04.2012

   
  ... in bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen weiter kritisch
In den meisten Bundesländern hat sich die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten im Vergleich zum Vorjahr zwar signifikant entspannt, vom Ziel der Einzelunterbringung sind die Bundländer jedoch noch weit entfernt. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) kritisiert, dass die Politik diese Tatsache ausblendet und die rückläufigen Gefangenenzahlen sachwidrig zu Einsparungen beim Personal sowie für die Schließungen von Abteilungen und Anstalten missbraucht. Dabei bestünde jetzt die faktische Möglichkeit, die Unterbringungsverhältnisse und die Behandlungsstandards ohne unvertretbar hohen Finanzaufwand zu realisieren. Rückendeckung für diese BSBD - Position gibt es auch von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, die die in den bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen vorherrschenden Haftbedingungen teilweise massiv kritisiert hat.
 
Trotz rückläufiger Gefangenenzahlen bewegt sich die Überbelegung in deutschen Haftanstalten immer noch auf einem hohen Niveau. „Von der heute angestrebten Einzelunterbringung sind wir insgesamt noch weit entfernt“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD). „In begründeten Fällen ist eine Mehrfachunterbringung durchaus sinnvoll, die liegt rechnerisch aber bei ungefähr zehn Prozent im Verhältnis zur Zahl der Insassen insgesamt.“ Diesen Schnitt erreichen mit Brandenburg, Hamburg und dem Saarland gerade mal drei der 16 Bundesländer. Im Falle der Einzelunterbringung wären die deutschen Gefängnisse im Bundesschnitt zu 21 Prozent überbelegt. An der Spitze liegt Thüringen mit einer Überbelegung von 43 Prozent, danach folgen Baden-Württemberg (32), Bayern (32) und Sachsen (28).
 
Im Vergleich von 2003 zu 2011 ging die Gesamtbelegung um 11.054, nämlich von 79.153 auf 68.099 Inhaftierte zurück. „Diese Entwicklung ist erfreulich, aber alles andere als ein Grund zur Entwarnung“, sagt Bachl. Schon im April 2010 hatte er anlässlich der Präsentation der Zahlen des Vorjahres gemahnt: „Ein der demografischen Entwicklung entsprechender Rückgang der Gefangenenzahlen ist nicht zu erwarten. Wenn 20 Prozent der Jugendlichen unfähig sind, einen Beruf zu ergreifen, wird dies nicht ohne Auswirkung auf die Kriminalitätsbelastung der betroffenen Geburtsjahrgänge bleiben und sich in der Folge auch auf den Jugendvollzug auswirken.“ Die anschließende Entwicklung scheint diese Prognose voll zu bestätigen. Von 2009 auf 2010 zog die Belegung in vielen Bundesländern bereits wieder an.
 
Der „Anti-Folter-Kommission“ war in den Jahren 2010 und 2011 bei insgesamt 18 Begehungen bereits mehrfach die Gemeinschaftsunterbringung in zu kleinen Zellen aufgefallen. Zudem wurde auf zu geringe Arbeitsmöglichkeiten hingewiesen und in vielen Fällen auf die unzureichenden Haftbedingungen in Bezug auf die Wahrung der Intimsphäre aufmerksam gemacht. In einzelnen Einrichtungen wurde mangelnde psychologische Betreuung oder gar eine Fehlunterbringung kritisiert. Dies geht aus dem Jahresbericht 2010/2011 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter detailliert hervor.
 
„Statt die rückläufigen Gefangenenzahlen für eine Verbesserung der Betreuung zu nutzen, denkt die Politik nur über Einsparmaßnahmen und dabei in erster Linie über Personallabbau nach“, bemängelt Anton Bachl. „Schon jetzt fehlt es oftmals am erforderlichen Fachpersonal. Im Zuge beabsichtigter und bereits ausformulierter Gesetzesvorhaben wird sich diese Problematik noch verschärfen.“ In einzelnen Bundesländern wird aus Gründen der Haushaltskonsolidierung schon jetzt pauschal Personal abgebaut. Dabei wäre es politisch weitsichtiger, die sich aufgrund des abnehmenden Belegungsdrucks und der steigenden Steuereinnahmen ergebenden Handlungsspielräume zu nutzen, den Vollzug baulich und qualitativ sachgerecht auszustatten. Schließlich dürfte auch dem letzten Fachpolitiker zwischenzeitlich klar geworden sein, dass der beste Schutz vor Kriminalität die gelungene Wiedereingliederung von Straftätern ist.
 
Völlig unbegreiflich sind Behauptungen der Politik, im Strafvollzug gäbe es freie Kapazitäten, wenn lediglich drei Bundesländer eine Normalbelegung aufweisen. In allen Strafvollzugsgesetzen ist die Einzelunterbringung als Standard vorgesehen. Und das nicht ohne Grund. Mehrfachbelegungen erschweren die Resozialisierung, fördern die kriminelle Infektion, begünstigen die Bildung von Subkultur, leisten Gewalttaten der Gefangenen untereinander Vorschub und beeinträchtigen nicht zuletzt die Sicherheit der Bediensteten.
 
„Allein aus diesen Gründen ist es unverantwortlich, wenn an sich nicht zuständige Gewerkschaften, wie z. B. die DJG, Pressemeldungen absetzen und dabei die sachwidrige Gesamtbelegungsfähigkeit zum Maßstab ihrer Überlegungen machen. Ganz misslich wird es dann, wenn die Politik diese falsche Argumentation aufgreift, um damit Einsparungen wie z. B. JVA-Schließungen zu rechtfertigen. Hier kann man den Kollegen nur zurufen: ‚Schuster bleib bei Deinen Leisten!‘ “, mahnte Bachl.
 
Im Zuge der Bundeshauptvorstandssitzung des BSBD am 19. und 20. April in Erfurt wird die Belegungssituation in den deutschen Haftanstalten ebenfalls ein wichtiges Thema sein. Drängenden Diskussions- und Abstimmungsbedarf löst der gemeinsame Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern aus. Der Einzelaspekt der vorgezogenen Hafterleichterung für Langzeitgefangene, die in den Medien dieser Tage intensiv, aber nicht immer seriös behandelt worden ist, wird dabei im Zentrum der Beratungen stehen, wie auch der vorgesehene Wegfall der Arbeitspflicht für Strafgefangene.
 
Zahlen zur Belegungssituation (PDF)
Ranking Überbelegung ( PDF)

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  Entwurf vorgelegt                                                       22.04.2012 
   
 
Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 vorgelegt. Damit soll der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:
 
1. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich. Die Erhöhungen vermindern sich indes gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Die 76 Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen der Besoldungs- und Versorgungserhöhung resultieren, werden der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich dem Entwurf zufolge die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes
  • zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
  • zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis
  • zum 1. März 2012 um 50 Euro und
  • zum 1. August 2013 um 40 Euro.
Der dbb begrüßt die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs sowie die beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes und wird beim Beteiligungsgespräch zum vorgelegten Gesetzentwurf am 2. Mai 2012 im Bundesinnenministerium detailliert Stellung nehmen.

Quelle: http://www.dbb.de

Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.

   
  BSBD lädt zur Pressekonferenz                               19.04.2012 
   
 
Der BSBD lädt für Freitag, 20. April 2012 um 10.30 Uhr zur Pressekonferenz zum Thema "Gesetzentwurf Strafvollzug und Föderalismusreform"ins Radisson Blu Hotel, Juri-Gagarin-Ring 127, 99084 Erfurt (Telefon: 0361/55100, Internet: www.radisson-erfurt.de,). Der BSBD-Bundesvorsitzende Anton Bachl wird Fragen zum aktuellen gemeinsamen Gesetzentwurf von zehn Bundesländern beantworten, insbesondere zu den derzeit heftig diskutierten Auswirkungen, wie z.B. den Wegfall der Arbeitspflicht und den Langzeitausgang für lebenslängliche Gefangene. Vorgestellt werden ferner aktuelle Berechnungen, zur Belegungssituation in den deutschen Gefängnissen.
 
Seit September 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug nicht mehr beim Bund, sondern bei den Ländern. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Justizvollzugs aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hat einen gemeinsamen Entwurf bereits im Februar vorgelegt, der nun von den BSBD-Landesvorsitzenden aus allen Bundesländern in Erfurt verabschiedet wird.
Über die Ergebnisse dieser Tagung wird im Rahmen der Pressekonferenz informiert. „Grundsätzlich sehen wir die Gemeinsamkeit mehrerer Länder sehr positiv“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD. „Wir haben die Föderalismusreform immer kritisiert und müssen nun feststellen, dass sich die gesetzlichen Regelungen für Gefangene noch dramatischer auseinanderentwickeln, als wir befürchtet haben.“
 
Ein Beispiel dafür ist der geplante Wegfall der Arbeitspflicht für Strafgefangene. Arbeitsmaßnahmen im Justizvollzug tragen wesentlich zur Resozialisierung bei und haben zudem eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung.
 
„Gesetze sollten sich schon auch am Rechtsempfinden der Bürger und hier insbesondere an den Opfern orientieren“, so Bachl. Wer zudem die grundsätzliche Möglichkeit eines Hafturlaubs nach fünf Jahren für Lebenslängliche vorsieht, muss sich im Klaren sein diese mindestens 15 Jahre zu therapieren und die entsprechenden personellen, administrativen sowie die baulichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dazu fehlen in ganz Deutschland Tausende von Therapieplätzen, denn das muss für alle Gewalttäter gelten. Vorgelegt werden aber Personalabbaupläne und Schließungen von Haftanstalten. So die BSBD-Landesvorsitzenden. Kurz: ein Treppenwitz.
 
Im Rahmen der Tagung werden auch die neuesten Berechnungen zur aktuellen Belegungssituation in den deutschen Gefängnissen vorgestellt. Demnach sind die deutschen Justizvollzugsanstalten nach wie vor im Bundesdurchschnitt zu 21 Prozent überbelegt.

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  Ostergrüße                                                                    05.04.2012
   
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wünscht allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes Osterfest,
einige gemütliche Feiertage trotz des offensichtlich bevorstehenden schlechten Wetters, viele bunte Eier und einen wunderschönen Osterschmaus.
 
Für alle die "Dienst schieben müssen", einen ruhigen und stressfreien Dienst.
   
  Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer         02.04.2012
   
 
In der Pressemitteilung Nr. 22/12 des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 wird mitgeteilt, dass das Bundesarbeitsgericht feststellt: 

 

Der nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsanspruch in § 26 TVöD verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Lebensalters

 

Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis ab 30. oder dem 40. Lebensjahr kann die Staffelung des Erholungsurlaubs nicht begründen. Der Verstoß könne nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden. 
 
Während nun in einigen Bundesländern geprüft wird, ob und ggf. inwieweit aus diesem Urteil für den Tarif- und Beamtenbereich allgemeine Folgerungen, ggf. auch über eine Rückwirkung des Urteils auf das Urlaubsjahr 2011, zu ziehen sind, geht das Land Mecklenburg Vorpommern erst einmal auf Abstand.
 
Vielmehr weist man darauf hin, dass dieses Urteil für den TVöD und nicht für den TVL getroffen wurde und damit die Tarifregelungen des Landes nicht unmittelbar betrifft. "Es bestehe derzeit keine Veranlassung für Schlussfolgerungen aus dem Urteil." heißt es. 
 
Der dbb mecklenburg-vorpommern weist ausdrücklich darauf hin, dass er diese Rechtsauffassung nicht teilt. 
 
Solange die Urteilsbegründung nicht veröffentlicht wurde und nicht geklärt ist, welche Folgen damit verbunden sind, rät der dbb m-v dazu, zur Anspruchswahrung einen entsprechenden Antrag zu stellen.
 
(Musterantrag, bzw. entsprechender Artikel auf der Homepage des dbb m-v, vom 22.03.2012).
   
  Einigung im Tarifkonflikt...                                            31.03.2012
   
 
... des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen
Die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4 Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten, geeinigt.
„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung. Alles andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter sind. Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr.
 
Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“
 
Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, forderte, nun, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen: „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, machte Stöhr deutlich.
 
Quelle: http://www.dbb.de
 
Der in Potsdam der Verhandlungskommission angehörende dbb-Landeschef Dietmar Knecht begrüßt den nach einem zähen mehr als 45stündigen Verhandlungsmarathon zustande gekommen Kompromiss als "gelungenen Spagat zwischen der Kassenlage der Beschäftigten und der Kassenlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Kommunen. Ich bedanke mich außerdem bei den streikbereiten Beschäftigten, aber auch bei den sich solidarisierenden Beamten, die am 06. und 26. März in Rostock und Schwerin zu diesem Tarifabschluss beigetragen haben. Der dadurch erhöhte Druck auf die Arbeitgeberseite hat dazu geführt, dass ein erheblich verbessertes Angebot unterbreitet wurde. Wir können Streik, wir können aber auch Kompromiss!". Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4 Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten, geeinigt.
 
In Mecklenburg-Vorpommern sind knapp 50000 Menschen von den Tarifverhandlungen bei Bund und Kommunen betroffen.
 
Quelle: http://www.dbb-mv.de

Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.

   
  Glückwünsche März                                                       31.03.2012
   
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg Vorpommern gratuliert Kollege Helge Seewald nachträglich zum begangenen 40. Geburtstag, sowie Kollegin Hiltrud Koch zum 60. Geburtstag und dem damit verbundenen Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand.
   
  TARIFKONFLIKT IM ÖFFENTLICHEN DIENST ...          27.03.2012
   
 
... VON BUND UND KOMMUNEN:

DBB-VERHANDLUNGSFÜHRER STÖHR: 
EINIGUNG IN RUNDE DREI REALISTISCH, ABER NICHT UM JEDEN PREIS

Unmittelbar vor Auftakt der dritten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen morgen (28. März 2012) in Potsdam hat Frank Stöhr, Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion, betont, dass er eine Einigung am Verhandlungstisch für realistisch hält.

"Wir wollen die Einigung, aber nicht um jeden Preis", sagte Stöhr in Berlin. "Wenn die Arbeitgeber nicht blind und taub sind, ist die eindeutige Botschaft der Beschäftigten bei ihnen angekommen: Schluss mit nicht verhandelbaren Mogelpackungen! Wir erwarten, dass Bundesinnenminister Friedrich und VKA-Chef Böhle morgen ein ernsthaftes Angebot vorlegen, das unseren Forderungen Rechnung trägt. Dann ist eine Einigung realistisch."

Der dbb-Verhandlungsführer machte indes auch deutlich, dass die Zeichen auf Sturm stünden, wenn die Arbeitgeber ihre Verweigerungshaltung weiterhin aufrecht erhielten: "Die hohe Beteiligung an unseren Warnstreiks und Protestaktionen in den Verwaltungen und Betrieben, heute insbesondere auf den Flughäfen im gesamten Bundesgebiet, ist Beleg dafür, dass die Geduld der Kolleginnen und Kollegen am Ende ist. Sie haben kein Verständnis mehr für die Häppchentaktik der Arbeitgeber. Einigung oder Arbeitskampf im öffentlichen Dienst - darum geht es ab morgen in Potsdam", so Stöhr.

Hintergrund:

Der dbb fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch mindestens 200 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Auszubildende sollen übernommen und ihre Vergütung um 100 Euro angehoben werden.

Quelle: http://www.dbb.de
 
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  Freigang für Mörder nach fünf Haftjahren?                  27.03.2012
   
 
"Der Entwurf eines Gesetzes, das auch in den vier Gefängnissen Mecklenburg-Vorpommerns den Strafvollzug für Erwachsene regeln soll, sorgt für Wirbel. Vorgesehen ist dort unter anderem, dass zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Straftäter bereits nach fünf Jahren Freigang bekommen können und gegebenenfalls nur noch zum Schlafen ins Gefängnis müssen. Außerdem soll die Arbeitspflicht für Gefangene aufgehoben werden.

Das Justizministerium in Schwerin bestätigte, dass ein entsprechender Gesetzentwurf von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erarbeitet wurde. Durch die Förderalismusreform von 2006 sind die Bundesländer verpflichtet, eigene Gesetze für den Strafvollzug zu erlassen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) übte heftige Kritik am Entwurf und nannte es in einer Stellungnahme "aberwitzig, dass ein Lebenslänglicher nach gerade mal fünf Jahren die Möglichkeit des Aufenthaltes in der Freiheit erhalten kann, während derselbe Gefangene in Niedersachen frühestens nach acht Jahren oder in Bayern nach 10 Jahren in den Genuss einer solchen Lockerung kommen kann."

Für Hans-Jürgen Papenfuß vom BSBD in Mecklenburg-Vorpommern sind "diese gravierenden Unterschiede nicht hinnehmbar". Er kritisiert zudem die Aufhebung der Arbeitspflicht. "Arbeit ist ein wichtiger Aspekt der Resozialisierung", sagte er. Es gebe Gefangene, die mit Nachdruck dazu gebracht werden müssten, das Arbeiten zu erlernen. Ähnlich argumentiert der BSBD-Bundesverband: "Gerade mit der Gefangenenarbeit wurden zuletzt gute Resozialisierungserfolge verzeichnet."

Im Schweriner Justizministerium sagte eine Sprecherin: "Der gemeinsame Entwurf wird aktuell an die Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern angepasst." Entgegen dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtige das Justizministerium auch in Zukunft Gefangene mit lebenslangen Freiheitsstrafen frühestens zu beurlauben, wenn sie sich mindestens zehn Jahre im Vollzug befunden haben, so die Ministeriumssprecherin. Das Gesetz muss vom Landtag verabschiedet werden.

Lebenslange Haft ist für Mord, Völkermord oder Hochverrat vorgesehen. Wenn im Urteil nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kann eine Freilassung nach 15 Jahren geprüft werden."
 
Quelle: Schweriner Volkszeitung, 25. März 2012 Von: Thomas Volgmann
   
  Besonderer (Daten)Schutz für Strafgefangene ...      19.03.2012
   
 
... zu Lasten des AVD und weiterer Bediensteter in mecklenburgischen Vollzugsanstalten:
 
Liebe Frau Justizministerin Kuder,
 
alle Bediensteten der Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern konnten aus der Presse Ihre Entscheidung, sowie die Entscheidung der Fachabteilung, zu dem unten dargestellten Thema der Aktenkennzeichnung wahrnehmen:
 
„MECKLENBURG-VORPOMMERN
Kein HIV-Vermerk bei Gefangenen
 
Ab sofort dürfen HIV-infizierte Gefangene in den fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) Mecklenburg-Vorpommerns nicht mehr mit dem Vermerk "Blutkontakt vermeiden" in Akten und Computersystemen gekennzeichnet werden. Das regelt ein Erlass von Uta-Maria Kuder (CDU) aus dem vergangenen Monat, bestätigte eine Ministeriumssprecherin Informationen unserer Redaktion.Während Datenschützer und die Deutsche Aidshilfe die Ministerin für die Entscheidung lobten, sind Strafvollzugsbedienstete in den Gefängnissen empört. "Das ist eine Entscheidung gegen die Interessen und die Sicherheit der Bediensteten, die täglich mit Gefangenen in Berührung kommen", sagte Anton Bachl, Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), gegenüber unserer Redaktion. Der Erlass führe zur Verunsicherung der Bediensteten in den JVA. Das Wachpersonal werde bei Vorfällen in den Gefängnissen künftig anders regieren als bisher, so der Bundesvorsitzende. Der Vermerk "Blutkontakt vermeiden" war nach seiner Einschätzung sinnvoll und kein Verstoß gegen den Datenschutz. "Denn die Bediensteten unterliegen ohnehin der Schweigepflicht", argumentierte er. In Neubrandenburg kritisierte Matthias Nicolai vom BSBD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, dass es keine Gespräche zwischen Ministerium und Verband gab. "Wir kennen die Hintergründe des Erlasses nicht", sagte Nicolai. Die JVA Neubrandenburg sei als transportführende Behörde des Landes, die die Verlegung von Gefangenen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und in andere Bundesländer organisieren muss, besonders betroffen. "Wir haben häufig Kontakt zu Häftlingen, die wir nicht kennen", so Nicolai. Der Vermerk "Blutkontakt vermeiden" sei deshalb auch aus seiner Sicht für die Sicherheit der Bediensteten sinnvoll gewesen. Dem widerspricht das Justizministerium. "Der Vermerk täuscht eine Sicherheit vor, die es tatsächlich nicht gibt", sagte die Sprecherin.Denn nur ein geringer Teil der Gefangenen werde auf HIV-Infektionen und andere Erkrankungen untersucht. Darum müsse man allen Gefangenen so gegenübertreten, als seien sie potenzielle Überträger von Infektionskrankheiten, und stets entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Die Deutsche Aidshilfe lobte die Entscheidung. "Es tut sich was im Justizvollzug", sagte Bärbel Knorr vom Arbeitsbereich Drogen und Strafvollzug der Aidshilfe. Positiv bewerten auch Datenschützer den Erlass. "Damit wird dem der Gefangenen auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung getragen" , sagte Ina Schäfer von der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten.
07. März 2012 | Von: Thomas Volgmann“
 
Wir als Mitglieder des BSBD und des Landesvorstand des BSBD Mecklenburg-Vorpommern verstehen inhaltlich weder Ihre Entscheidung, noch das ganze Procedere ihres Ministeriums in dieser Angelegenheit. Es ist eine Angelegenheit, die keinesfalls nur die inhaftierten Strafgefangenen betrifft, sondern auch Ihre Mitarbeiter, sehr geehrte Frau Kuder, denen zwangsläufig auch Ihrer Verantwortung gilt, und nicht nur den Gefangenen und den Datenschutz diesen gegenüber.
 
Wir möchten und müssen Sie, sehr geehrte Frau Kuder, darauf hinweisen, dass seitens des BSBD-MV seit rund zwei Jahren gemeinsam mit dem HPR das Gespräch mit der Fachabteilung Ihres Justizministeriums zu diesem Thema gesucht wurde und nicht nur der BSBD, sondern auch der Hauptpersonalrat in Ihrem Ministerium das Gespräch hierzu suchte. Ihre Fachabteilung versicherte dem BSBD sowie dem Hauptpersonalrat, dass die Beteiligung (wie auch immer dies gemeint war) zu gegebener Zeit erfolgen würde.
Der BSBD und seine Mitglieder im Hauptpersonalrat vertreten klar die Auffassung, dass dieser Vorgang, der durch Ihren Erlass geregelt wird, ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand im Sinne des Paragraphen 72 (Arbeitsschutz und Unfallverhütung) des Personalvertretungsgesetzes ist. Zur Verdeutlichung zitieren die hierzu:
㤠72
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
 
(1) Der Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall-und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen.
 
(2) Die Dienststelle und die in Absatz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, den Personalrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Die Dienststelle hat dem Personalrat unverzüglich die den Arbeitsschutz oder die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen mitzuteilen. …“
 
Uns als BSBD fallen hierzu natürlich verschiedenste Themen ein, die seitens ihres Ministeriums, keinerlei Beachtung fanden:
 
ihre Fürsorgepflicht ihren Mitarbeitern gegenüber
 
Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzregelung
 
Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärzte
 
Schutz der Persönlichkeitsrechte von Straftätern gegenüber dem Aspekt der Gesundheitsfürsorge und Fürsorgepflicht Ihren Mitarbeitern gegenüber (Ihre Abwägung des höherwertiugen Gutes)
Warum gibt es diesen besonderen Regelungsbedarf? Die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten sind in der Regel Beamte, die einer besonderen Verschwiegenheitspflicht zu genügen haben.
Der BSBD Mecklenburg-Vorpommern wird natürlich gemeinsam mit dem Hauptpersonalrat beim Justizministerium versuchen das Gespräch mit Ihnen und Ihrem Hause, zu führen und in das Handeln ihres Hauses den Aspekt des Umgangs mit ihren Mitarbeitern und den relevanten Gremien zu fokussieren.
 
Wir möchten Sie, sehr geehrte Frau Kuder, andererseits auch daraufhin weisen, dass es aus unserer Sicht in unserer praktischen Arbeit bislang keine Probleme gab, in denen die Aktenkennzeichnung zu einer Stigmatisierung von Gefangenen führte. Zudem halten wir es für erforderlich, den Fokus nicht auf HIV Infektionen zu richten, sondern auf Erkrankungen, die in ihrer Ansteckungsgefahr viel relevanter sind als das Thema HIV: hierzu fallen uns spontan als Erkrankungen Hepatitis sowie als offene Form die Erkrankung TBC ein.
 
Hans-Jürgen Papenfuß für den Landesvorstand des BSBD-MV
   
  Beförderungen im mittleren Dienst                                19.03.2012
   
 
Auch in anderen Vollzugsanstalten (als der JVA Bützow) in Mecklenburg hinkt die Beförderung im mittleren Dienst.
Zu der Beförderungssituation/-praxis in Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell zu ergänzen, dass nicht nur die Bediensteten des so genannten AVD unter der Praxis leiden, dass auch nach Ende der Dienstzeit eine Versetzung in den Ruhestand mit A7 erfolgt. Unserer Kenntnis nach gibt es auch Probleme bei der Beförderung von Bediensteten im Verwaltungsbereich, wo es aktuell auch langfristig in der Verwaltung Tätige gibt, die bislang noch nie befördert wurden (nach mehr als 15 oder 20 Jahren des Dienstes im Vollzug).
Das „Beförderungsproblem“ gibt es jedoch nicht nur bei Beamten, sondern auch bei den im Vollzug tätigen Tarifbeschäftigten. Mit Unverständnis müssen wir als BSBD feststellen, dass es beispielsweise bei Tarifbeschäftigten, die Aufgaben analog zu dem so genannten Gehobenen Dienst wahrnehmen, schwerlich möglich ist diese über das „Eingangsamt“ höher zu gruppieren. War jemand früher als Sozialpädagoge tätig und arbeitet heute als Sachbearbeiter, dann ist es eher schwierig oder unmöglich diese Kolleginnen durch Anstrengung des Dienstherrn höher zu gruppieren.
Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow                    19.03.2012
   
 
Nun haben wir als BSBD nicht nur aus der Presse Kenntnis davon erhalten, dass die Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow vollstreckt werden wird, sondern hierzu wurde der Hauptpersonalrat auch durch Frau Staatssekretärin Gärtner umfänglich informiert.
Für dieses Klientel der Sicherungsverwahrten wird in der JVA Bützow, separiert von den anderen Vollzugsabteilungen ein neues Hafthaus gebaut, das den gesetzlichen Vorgaben die aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes resultieren genügen wird. Dieser Haftbereich wird auch ein separates Verwaltungsgebäude mit Räumen für die im Bereich der Sicherungsverwahrten tätigen Bediensteten erhalten. Seitens des Justizministeriums in Schwerin sowie der JVA Bützow werden die notwendigen Schritte unternommen, so dass das Gebäude, wie vom Verfassungsgericht vorgegeben, im Mai 2013 von den in Sicherungsverwahrung befindlichen Gefangenen bezogen werden kann.
Insbesondere der Presse haben wir entnehmen können, dass es Verhandlungen der norddeutschen Länder dazu gibt, wie in einer Art Vollzugsgemeinschaft eine Aufteilung der Sicherungsverwahrten (Kriterien:?) auf die beteiligten Länder (Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern) erfolgen kann, wird und soll.
Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Landesvorstandssitzung ...                                              19.03.2012
   
 
... am 16. März in der JVA Bützow
 
Die Anwesenden wurden nur durch den Landesvorsitzenden Helmut Halwahs begrüßt und dieser stellte eine umfangreiche Tagesordnung für die Beratungen vor.
 
Voranstellend konnte Herr Halwahs Frau Kerstin Schmidt (zweite von rechts) dem Landesvorstand vorstellen. Frau Schmidt erklärte dem Landesvorstand Ihre Bereitschaft und Ihr Interesse zukünftig zum Thema „Frauen“ im Landesvorstand als Beauftragte mitzuarbeiten. Der Landesvorstand beschloss, dies in der Hauptausschusssitzung so vorzuschlagen, Frau Schmidt zu kooptieren.
Herr Halwahs berichtete zusammenfassend über die im November 2011 stattgefundene Sitzung der AG Nord der Landesverbände im Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern die, wie schon in einer früheren Ausgabe dargestellt, ohne den im Landesvorstand Zuständigen erfolgen musste. Themen jener waren unter anderem die Vorbereitung des Bundesvertretertages sowie auch gemeinsame Aktionen zur Mitgliederbetreuung und -werbung der Landesverbände.
Des Weiteren berichtet Herr Halwahs Relevantes aus dem Bundesvertretertag in Lahnstein im November 2011 für den Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern: Auf Vorschlag der Bundesleitung und in Übereinstimmung mit den Landesdelegierten kommt auf den Landesverband die Vorbereitung und Planung des Bundesvertretertages im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern zu. Herr Halwahs berichtete zum Thema finanzielle Entwicklung auf Bundes- und Landesebene und das Fassen von gemeinsamen Absprachen, wobei dies für unseren Landesverband keine Veränderung bedeutet, da Mecklenburg dieses Procedere schon seit Jahren pflegt.
Seitens des Landesvorsitzenden wurde auch die Bedeutung der AG-Justiz in Mecklenburg-Vorpommern für den BSBD fokussiert: wir werden als Landesverband in den in Vorbereitung befindlichen Gesprächen mit den Rechtspolitikern (folgender Fraktionen: SPD, CDU, die Linke sowie Grünen-Bündnis 90) des Landtages in Schwerin einige relevante Themen ansprechen können: Der Stellenkegel im Vollzugsdienst wird eines dieser Themen sein, gegebenenfalls in Verbindung mit der Möglichkeit des Aufstiegs in die nächst höhere „Laufbahn“ nach altem Sprachgebrauch. Aber auch das Thema Sicherungsverwahrung wird von Bedeutung sein, denn dem Landesverband liegen Erkenntnisse dahingehend vor, dass die neu zu schaffenden Stellen für die „Abteilung der Sicherungsverwahrung“ in der JVA Bützow nur dadurch gewonnen werden sollen, dass in Vollzugsbereichen Stellen eingespart werden sollen. Hierzu merken wir als Landesverband an, dass wir diesen Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben nicht kommentarlos hinnehmen werden.
Weitere Themen der Landesvorstandssitzung waren die Diskussion zu dem Landesgewerkschaftstag des dbb in Mecklenburg-Vorpommern im April 2012.
Der Blick galt aber auch schon den ersten Aufgaben zur Vorbereitung der Hauptausschusssitzung des BSBD im Sommer/Herbst dieses Jahres. Die hier relevanten Themen werden schon die Vorbereitung der Personalrats- sowie Hauptpersonalratswahlen des Jahres 2013 sein und desweiteren wurde auch schon über die zukünftige Entwicklung personeller Art des Landesverbandes für den Landesvertretertag im Jahre 2013 avisiert.
Zu den Personalratswahlen und Hauptpersonalratswahlen des Jahres 2013 favorisiert der Landesvorstand schon jetzt das Auftreten der Gewerkschaften des deutschen Beamtenbundes in einer gemeinsamen Liste als AG-Justiz.
Hans-Jürgen Papenfuß berichtete zum Arbeitskreis des BSBD Bund bzgl. des neuen Strafvollzugsgesetzes der 10 Länder und zu den für Mecklenburg resultierenden Konsequenzen: in der Arbeitsgruppe wurde aktiv an einer inhaltlichen Kommentierung gearbeitet und der Bundesvorsitzende stellte in seiner Presseerklärung Eckpunkte der Kritik dar. Die Beteiligten stellten unter anderem das Unverständnis über die Abschaffung der Arbeitspflicht und des Ü-Geldes heraus. Aus Sicht des BSBD zeigt sich, dass viele Begrifflichkeit; wie sie durch den Gesetzgeber vorbereitet worden sind unklar sind und viel zu viel Spielraum offen lassen. Der Föderalismus führt aus Sicht des BSBD zu Exzessen der Ungleichbehandlung, die am Thema der Lockerungsgewährung bei zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilten deutlich werden. In dem einen Land können solche Gefangene nach fünf Jahren gelockert werden, im anderen Land nach 10 Jahren.
Zu dem Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des neuen Strafvollzugsgesetzes kommen umfängliche Aufgaben auf den Landesverband in Mecklenburg Vorpommern zu, der alsbald dieses Thema mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses und der Landespolitik diskutieren muss und suchen muss, Änderungen in dem uns vorliegenden Entwurf herbeizuführen. Auch die Konsequenzen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens, nämlich dem der Maßregel der Sicherungsverwahrung (ein Gesetzesentwurf liegt auf Bundesebene vor), wird in der Zukunft im Fokus des BSBD stehen müssen. Bei der neuen gesetzlichen Regelungen haben auch neue Aufgaben für die Vollzugsbediensteten zum Inhalt, und wir fragen uns als BSBD Mecklenburg-Vorpommern wie dies mit dem vorhandenen Personal, hier insbesondere den Mitarbeitern des so genannten Gehobenen Dienstes die aktuell in den Justizvollzugsanstalten arbeiten noch bewältigt werden soll.
Hans-Jürgen Papenfuß
   
  20 jähriges Jubiläum ...                                                      12.03.2012
   
 
... Fußball-Juristenturnier in Neubrandenburg
 
Der Veranstalter, das Fußballteam Reserve 06 um den Rechtsanwalt Wolfgang Bartsch, hatte geladen und viele, viele waren dem Ruf gefolgt. So jährte sich das Juristenturnier, welches in der Neubrandenburger BAZ-Halle, am 03. März, ausgetragen wurde, nun schon zum 20. Mal.
Ehrengast war der ehemalige DDR-Oberligaspieler, Bundesliga-Profi und Ex-Hansa Rostock Trainer, Juri Schlünz.
 
Erneut mit dabei waren die Spieler der Fußballmannschaft JVA Neubrandenburg, finanziell unterstütz vom BSBD Ortsverband der JVA Neubrandenburg. Der Kapitän und dreimalige Meister des Turniers, Jörn Bauer, hatte wiederum eine hochkarätige Mannschaft aufgestellt. Mit dabei waren außerdem Christian Bengelsdorf, Ray Fischer, Marcus Virgils, Julia Müller, Andreas Loeck und Christoph Ulrich, der sich als stärkster Torschütze des Turniers erwies.
 
Die Lokalnachrichten berichteten: „… Im Finale lieferten sich Veranstalter Reserve 06 und die Kanzlei Kurschus einen Kampf auf Biegen und Brechen. Das 2:2 in der regulären Spielzeit machte ein Siebenmeterschießen nötig, das die Reserve 06 mit 8:7 gewann – ihr erster Pokal-Triumph in der 20-jährigen Turnierhistorie. Dritter wurde, ebenfalls nach der Entscheidung vom Punkt, die Jugendanstalt Neustrelitz mit einem 5:4 (1:1)-Sieg über die JVA Neubrandenburg. Platz fünf holten die Berner-Oldstars, bei denen Bartsch zwischen den Pfosten mit so mancher Flugeinlage für Applaus sorgte, mit 2:1 gegen die zweite Mannschaft der Verkehrsbetriebe. …“ 
(Quelle: nordkurier.de)
 
„Ein Insgesamt sehr faires Turnier, obwohl die Emotionen oft hoch kochten, wenn verbissen um jeden Ball gekämpft wurde.“ so Frank Maybauer und Wolfgang Müller, beide Zuschauer aus dem Fanblock der JVA Neubrandenburg.
„Unseren Dank an den Veranstalter.“ lobte Jörn Bauer die Organisation des Turniers. Und weiter: „Ein Platz auf dem Treppchen wäre schon drin gewesen, dennoch habe wir unser Ziel erreicht und darauf können wir stolz sein. Die Einnahmen des Turniers werden als Spende einem Jugendprojekt in Neubrandenburg zugute kommen. Und wer weiß, nächstes Jahr …“
   
  TARIFAUSEINANDERSETZUNG...                                        12.03.2012
   
 
... BEI BUND UND KOMMUNEN:
DBB LEHNT ERSTES ANGEBOT DER ARBEITGEBER AB - 
VERHANDLUNGEN GEHEN WEITER

Bei den am 12. März 2012 in Potsdam geführten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen hat der dbb das erste Angebot der Arbeitgeber abgelehnt. "Die Arbeitgeber
haben 3,3 Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von 24 Monaten geboten. Das ist kein Angebot, das ist Augenwischerei", sagte Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion.

Der Vorschlag der Arbeitgeberseite laufe für 2012 aufgrund zweier "Leer-Monate" effektiv nur auf eine Steigerung von 1,77 Prozent hinaus. "Das bedeutet angesichts der Inflationsrate im Klartext: Die Arbeitgeber planen für dieses Jahr weiterhin mit Reallohnverlusten für die Beschäftigten", so Stöhr. Zudem sei es noch völlig unklar, was das Angebot für 2013 wert sei. "Der öffentliche Dienst soll nach dem Wunsch der Arbeitgeber aus dem Geldbeutel der Beschäftigten finanziert werden. Das ist inakzeptabel."

dbb Verhandlungsführer Stöhr weiter: "Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und der Präsident der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber Thomas Böhle haben offensichtlich immer noch nicht verstanden, wie
groß die Herausforderungen durch den demographischen Wandel für den öffentlichen Dienst sind. Mit zwei weiteren Jahren Reallohnverlust werden wir die dringend benötigten Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Zöllner jedenfalls nicht bekommen."

Die Ablehnung des Angebots und die Gründe dafür seien den Arbeitgebern mitgeteilt worden. Nun müsse weiter verhandelt werden. Stöhr: "Die Arbeitgeber müssen das Angebot nachbessern. Die Beschäftigten haben durch die Warnstreiks der vergangenen Tage bereits gezeigt, dass sie sich nicht mit Almosen abspeisen lassen werden."
 
Quelle: http://www.dbb.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  Glückwünsche zum internationalen Frauentag                08.03.2012                  
   
 
Liebe Kolleginnen,
 
der BSBD Landesverband übermittelt euch  zum Internationalen Frauentag die herzlichsten Glückwünsche, und dankt euch für die fleißige Arbeit im Landesverband und in den Ortsverbänden, aber auch für die „Frauen-Power“ die manch harten Dienst erst erträglich macht.
   
  Warnstreik und Demo am 6.März                                        05.03.2012
   
 
 
Der dbb mecklenburg-vorpommern ruft seine Mitglieder im Bundes- und Kommunaldienst für den 6. März 2012 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Wir treffen uns am 6. März 2012,
ab 11:00 Uhr,
in Rostock
auf dem Neuen Markt vor dem Rathaus,
um gemeinsam zu demonstrieren!
Jeder Tarifbeschäftigte im Bundes- und Kommunaldienst hat das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen. Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem können sie unsere Forderung selbstverständlich in ihrer Freizeit bei der Demonst-ration und der Kundgebung unterstützen.
Die erste Runde der Einkommensverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat am 1. März 2012 ohne Arbeitgeberangebot geendet. „Diese Blockade ist völlig inakzeptabel,“ erklärte Frank Stöhr, der dbb Verhandlungsführer nach den Ende der Gespräche in Potsdam: „Die Arbeitgeber hatten drei lange Wochen Zeit, sich über ihre Position und ein Verhandlungsangebot zu verständigen. Die Geduld der Beschäftigten wird überstrapaziert. In den nächsten Tagen wird es sicher vielerorts zu Protestaktionen kommen. Je eher die Arbeitgeber von Bund und Kommunen zur Vernunft kommen desto besser.“
 
Stöhr verteidigte außerdem die Einkommensforderung der Gewerkschaften: „Es geht nicht nur um die klammen Kassen der Kommunen, sondern auch um die klammen Kassen der Krankenschwestern und Straßenwärter. Mit den seit Jahren immer wieder über den öffentlichen Dienst hinweg rollenden Sparwellen muss Schluss sein. Schluss mit Reallohnverlusten, massivem Stellenabbau und ständiger Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten.“ 
Neben den berechtigten Interessen der Beschäftigten stehe auch die Zukunft des öffentlichen Dienstes auf dem Spiel. Stöhr: „Ohne Nachwuchs ist nun mal kein Staat zu machen. Wenn wir die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt sichern wollen, brauchen wir deutlich verbesserte Arbeits- und Einkommensbedingungen.“
 
"Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die Blockade der Arbeitgeber: Warnstreik am 06. März in Rostock in der Zeit von 11:00-12:30 Uhr", erklärte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am Rande der Verhandlungen in Potsdam, "dazu wird uns auf dem Neuen Markt vor dem Rathaus der dbb Truck, der bereits auf Deutschlandtour war, unterstützen".
 
Hintergrund:
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen begannen am 1. März 2012 in Potsdam. Der dbb fordert eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch mindestens 200 Euro mehr für die rund zwei Millionen Beschäftigten. Auszubildende sollen übernommen und ihre Vergütung um 100 Euro angehoben werden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind knapp 50000 Menschen von den Tarifverhandlungen betroffen.
 
Quelle: http://www.dbb-mv.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  KEIN ARBEITGEBERANGEBOT ...                                           01.03.2012
   
 
... IN DER EINKOMMENSRUNDE ÖFFENTLICHER DIENST 2012:

STÖHR: "DIESE BLOCKADE IST INAKZEPTABEL"


Die erste Runde der Einkommensverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat am 
1. März 2012 ohne Arbeitgeberangebot geendet. "Diese Blockade ist völlig inakzeptabel," erklärte Frank Stöhr, der dbb Verhandlungsführer nach den Ende der Gespräche in Potsdam: "Die Arbeitgeber hatten drei lange Wochen Zeit, sich über ihre Position und ein Verhandlungsangebot zu verständigen. Die Geduld der Beschäftigten wird überstrapaziert. In den nächsten Tagen wird es sicher vielerorts zu Protestaktionen kommen. Je eher die Arbeitgeber von Bund und Kommunen zur Vernunft kommen desto besser."

Stöhr verteidigte außerdem die Einkommensforderung der Gewerkschaften: "Es geht nicht nur um die klammen Kassen der Kommunen, sondern auch um die klammen Kassen der Krankenschwestern und Straßenwärter. Mit
den seit Jahren immer wieder über den öffentlichen Dienst hinweg rollenden Sparwellen muss Schluss sein. Schluss mit Reallohnverlusten, massivem Stellenabbau und ständiger Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten."

Neben den berechtigten Interessen der Beschäftigten stehe auch die Zukunft des öffentlichen Dienstes auf dem Spiel. Stöhr: "Ohne Nachwuchs ist nun mal kein Staat zu machen. Wenn wir die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt sichern wollen, brauchen wir deutlich verbesserte Arbeits- und Einkommensbedingungen."

Hintergrund:
Der dbb geht in die Verhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen mit einer Forderung nach einer linearen Erhöhung der Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch
mindestens 200 Euro mehr. Auszubildende sollen übernommen und ihre Vergütung um 100 Euro angehoben werden.

Quelle: www.dbb.de

Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.

   
  Presseerklärung des BSBD Bundesverband                               01.03.2012
   
 
Föderalismus im Strafvollzug gefährdet die innere Sicherheit
 
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSDB) hat sich mit den sachverständigen Vollzugspraktikern der betroffenen zehn Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen am 27. und 28. Februar 2012 zu intensiven Beratungen rund um die geplante Gesetzgebung in Erfurt getroffen. In Erfurt, weil hier auch die Verhandlungsgruppe der Entwurfsgemeinschaft tagte. In Arbeitsgruppen wurde der komplette Entwurf analysiert, und bewertet.
 
Ein Schatten liegt über der eigentlich guten Nachricht, dass insgesamt zehn Bundesländer einen gemeinsamen Gesetzentwurf für den Strafvollzug vorgelegt haben, nachdem schon fünf unterschiedliche Länderstrafvollzugsgesetze in Kraft gesetzt haben.
 
Die bisherigen Verhandlungsergebnisse entstanden auf der Verwaltungsebene, sie sind noch nicht durch die politischen Instanzen gelaufen. Und gerade dort hat die jüngste Vergangenheit Ernüchterung hervorgebracht, was Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg angeht (vgl. Presseinformationen „BSBD fordert innovative Lösungen“ und „Auch im Norden keine Strafvollzugs-Kooperation“ unter www.bsbd.de).
 
Entgegen dem Trend der Zeit und dem europäischen Gedanken der Vereinheitlichung haben wir es hier mit wenig hilfreichem, typisch deutschem Gesetzespartikularismus zu tun. In keinem Land Europas wird die Justizgesetzgebung so zerfleddert, in unterschiedliche Detaillösungen aufgedröselt, regionale Einzel- und Sonderlösungen gedrechselt wie bei uns.
Daran ändert auch der vorhandene Gesetzesentwurf nichts. Nein, im Gegenteil, wenn diese Verwaltungsvorlage den politischen Zerhacker passiert hat und zu den bereits existierenden fünf Ländervollzugsgesetzen zehn weitere, dazu mit gravierenden Unterschieden hinzukommen, haben wir das „Erfurter Allerlei“. Ein gefährliches Durcheinander mit nicht abschätzbaren Folgen.
 
Ein moderner, zeitgemäßer Strafvollzug, wie  mit dieser Vorlage angestrebt,  ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Erfahrung mit den neuen, freiheitsorientierten Jugend-strafvollzugsgesetzen hat gezeigt, dass gute Absichten nur mit der dazu gehörigen personellen und baulichem Ausstattung zum Erfolg führen können.  
Anton Bachl, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, hat große Zweifel, ob ein in dieser Form auf Freiwilligkeit und Einsicht der Gefangenen ausgelegtes Gesetz in Zeiten knapper Kassen und Schuldenbremsen finanzierbar ist.
 
Wesentliche Mängel erkennt Bachl z.B. im Wegfall der Mitwirkungspflicht der Gefangenen am Vollzugsziel mit der Folge des Verlustes der Arbeitspflicht. Gerade mit der Gefangenenarbeit wurden zuletzt gute Resozialisierungserfolge verzeichnet und darüber hinaus deutschlandweit Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe generiert. Andererseits stehen zur zielgerichteten Behandlung nicht genügend Therapieplätze zur Verfügung.
 
Aberwitzig ist es auch, dass ein Lebenslänglicher im föderalen Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland, bei Realisierung des vorliegenden Gesetzentwurfs, gerade mal nach fünf Jahren die Möglichkeit des Aufenthaltes in der Freiheit erhalten kann, während derselbe Gefangene in Niedersachen frühestens nach acht Jahren oder in Bayern nach 10 Jahren in den Genuss einer solchen Lockerung kommen kann.
 
Neben den vorgetragenen Mängeln vermisst Bachl auch, dass die Realisierung der Sichtweise des Bundesverfassungsgerichtes, das u.a. in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen hat, dass der Strafvollzug dem Sühnegedanken Rechnung zu tragen hat.
 

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  Land droht Nachzahlung                                                             22.02.2012
   
 

Land droht Nachzahlung für tausende Beamte

 

Elf Millionen Euro Nachzahlungen für seit Jahren entgangenes Weihnachts- und Urlaubsgeld seiner 12680 Beamten drohen dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Kürzungen aus dem Jahr 2003.

 

Auf Bund und Länder kommen bei der Bezahlung ihrer Beamten womöglich Belastungen in Milliardenhöhe zu.  Das Bundesverfassungsgericht wird sich  demnächst mit der Frage befassen, ob die Kürzung und Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld aus den Jahren 2003 und 2004 in Nordrhein-Westfalen gegen das Grundgesetz verstößt. Das hat Auswirkungen auf MV.

Ein Termin für eine BVG-Entscheidung steht zwar noch nicht fest, aber der Beamtenbund in MV ist „verhalten optimistisch.“ Zusammen mit dem Urteil zugunsten der Professoren sieht der Landesvorsitzende Dietmar Knecht gute Gründe, „dass man die Beamtenbesoldung nicht nach Haushaltslage gestalten kann“.  Schließlich seien die Beamten bereits seit 2003 an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligt worden, indem sie auf vor dem Urlaub und vor Weihnachten auf  Geld verzichten mussten.

Weihnachtsgeld wurde gekürzt, Urlaubsgeld gestrichen

Das Weihnachtsgeld  wurde in MV 2003 deutlich gekürzt. Statt Zweidrittel eines Brutto-Monatsgehalts bekommen die Staatsdiener nun je nach Besoldungsgruppe zwischen 48,5 in den untere Gehaltsgruppen und 37,5 Prozent bei den Spitzenverdienern im November zusätzlich ausgezahlt. Das Urlaubsgeld – in den meisten Fällen einige Hundert Euro - wurde 2003 sogar ersatzlos gestrichen.

Für einem Beamten der Besoldungsstufe A11 mit einem Bruttogehalt von 2800 Euro  bedeutet  eine mögliche Anhebung, dass er statt 1190 Euro rund 1850 Euro an Sonderzuwendung vor dem Fest bekäme - ein Plus von 660 Euro. Bei 12 680 Beamten, die MV allein in seiner Kernverwaltung beschäftigt, und rund 4000 weiteren in Landesbetrieben und –Beteiligungen, würde eine Erhöhung des Weihnachtsgeldes grob geschätzt dem Land zwischen acht und elf Millionen Euro pro Jahr kosten.

Beamte protestieren gegen Kürzungen

Über eine mögliche Erhöhung des Weihnachtsgeldes hat das Schweriner Finanzministerium allerdings noch keine Berechnungen angestellt, so ein Sprecher von Ministerin Heike Polzin (SPD). Erst einmal müsse das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen. Danach könne erst geprüft werden, ob und wie es auf Mecklenburg-Vorpommern angewandt werden muss.  Ob und wie viel Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch in Hamburg protestieren Beamte derzeit gegen geplante Kürzungen.

Bundesbeamte können sich unterdessen dieses Jahr auf doppeltes Weihnachtsgeld freuen. 2006 war ihnen die Zulage von 60 auf 30 Prozent eines Monatsgehalts gekürzt werden. In diesem Jahr wird die Kürzung zurückgenommen. Statt einer Einmalzahlung gibt es allerdings jeden Monat ein bisschen mehr Gehalt.       

Quelle: http://www.nordkurier.de

   
  Auch im Norden keine Strafvollzugs-Kooperation                  13.02.2012
   
 
Nachdem bereits in Berlin und Brandenburg sowie zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsame Lösungen für Strafvollzugsbelange gescheitert sind, haben in der zweiten Februarwoche nun auch in Norddeutschland die Gespräche in eine Sackgasse geführt. Mecklenburg-Vorpommern erteilt den Kooperationsplänen in Sachen Sicherungsverwahrung mit Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein eine Absage. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) bedauert zutiefst die Unfähigkeit der Politik zur Zusammenarbeit.
 
Anton Bachl, Bundesvorsitzender im BSBD, war gerade von den Abstimmungsgesprächen der Bundestarifkommission im Deutschen Beamtenbund (dbb) aus Berlin zurückgekehrt, als von den neuen Plänen in Schwerin hörte. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) plant eine eigene Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow und erteilt damit der Kooperation mit Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein eine klare Absage. Eine fristgerechte Lösung bis Ende Mai 2013 sei im Nordverbund nicht möglich, begründete sie ihren Alleingang. Wesentlicher Streitpunkt waren unterschiedliche Vorstellungen zu Größe und Ausgestaltung der Zellen. In Bützow soll laut Ministerin Kuder nun "mit Hochdruck der Bau einer eigenen Einrichtung zur Unterbringung unserer Sicherungsverwahrten" vorangetrieben werden. Platz wird dort sein für 20 Personen, was dem prognostizierten Bedarf bis 2010 entspricht. "Sicher hat Frau Kuder nicht unrecht, auf das Tempo zu drücken", sagt Anton Bachl. "Aber das auch im Norden der Republik die Verhandlungen zur Zusammenarbeit damit gescheitert sind, ist dramatisch und kann von uns nicht gut geheißen werden." Erst vor einer Woche hatte er im Zusammenhang mit scheiternden Gesprächen in Ostdeutschland auf die gravierenden Folgen der politischen Geplänkel hingewiesen. "Statt sich der Dinge mit Pragmatismus und in Kooperation mit anderen Bundesländern anzunehmen, lässt man die Zeit mit politischen Diskussionen und Schuldzuweisungen verstreichen", hatte Bachl gesagt. Und dass Mecklenburg-Vorpommern sich aus den Kooperationsgesprächen zurückzieht, löst keinesfalls die Fragestellungen für die anderen drei Bundesländer. "Das politische Prestige spielt offenbar eine größere Rolle als das Geld", kritisiert der BSBD-Bundesvorsitzende.
Für Anton Bachl sind diese jüngsten Entwicklungen, in denen viel zu viel Zeit mit Diskussionen und Schuldzuweisen vertan wird, wieder Belege dafür, dass Föderalismus im Strafvollzug nicht funktionieren kann. "Der Steuerzahler zahlt die Zeche für zunehmende Kleinstaaterei und unwirtschaftliche Lösungsansätze, die sich daraus ergeben. Statt gemeinsame größere Anstalten für Sicherungsverwahrte zu schaffen, die allen bundesdeutschen und europäischen Normen gerecht werden, versucht jedes Land für sich kleine und Kleinstlösungen zu basteln. Das verteuert die Unterbringung und nagt gewaltig an den Personalressourcen." Selbst wenn in Norddeutschland eine Zusammenarbeit bei den Therapieformen angestrebt würde, entstünden nicht mehr als kleinste kostenintensive Einheiten. "Aber offensichtlich scheint sogar das zu scheitern." Darum setzt sich der BSBD massiv dafür ein, die Länderhoheit im Justizvollzug mittelfristig wieder zu kippen. Auf ihrer jüngsten Bundestagung im November hatte die Gewerkschaft dieses Bestreben erneut unterstrichen und festgestellt, dass der Strafvollzug nur gemeinsam die anstehenden Aufgaben bewältigen kann.
 
Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Im Gegensatz zu der normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2011 die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 31. Mai 2013 verfassungskonforme Regelungen zu schaffen und die Sicherungsverwahrung neu auszugestalten. Die Sicherungsverwahrung müsse sich stärker als bisher vom allgemeinen Strafvollzug unterscheiden. Diesen Ansprüchen versuchen die Bundesländer nun gerecht zu werden. Ein Anhaltspunkt dazu ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Naumburg, das 2011 eine Raumgröße von 20 Quadratmetern zuzüglich Küchenzeile und Nasszelle mit Dusche empfahl.

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  BSBD fordert innovative Lösungen                                             10.02.2012
   
 
P r e s s e e r k l ä r u n g
   vom 05.02.2012
Schuldenbremse, rückläufige Gefangenenzahlen und Zeitdruck bei der Sicherungsverwahrung zwingen zum sofortigen Handeln
 
Es herrscht vollzugspolitisches Chaos im Strafvollzug der östlichen Bundesländer. Sachsen-Anhalt will an die gemeinsamen Pläne mit Sachsen zur Unterbringung der Sicherungsverwahrung in der JVA Burg nicht mehr gebunden sein. Im Gegenzug schickt Sachsen 80 in Chemnitz inhaftierte Frauen Ende des Jahres zurück nach Sachsen-Anhalt. Das dortige Justizministerium unter Leitung von Prof. Dr. Angela Kolb (SPD) nimmt Verhandlungen zum Frauenvollzug mit Brandenburg und „einem weiteren Bundesland“ auf, während Berlin und Brandenburg ihre gemeinsamen Vollzugsüberlegungen scheitern lassen. Berlin nimmt lieber eine absehbare Klagewelle wegen unwürdiger Haftbedingungen billigend in Kauf. Ein Hoch auf den Föderalismus!
 
Das Beispiel des Berliner Strafvollzuges macht deutlich, was auch anderen Ländern in Sachen Sicherungsverwahrung blühen kann: Weil nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes die Haftbedingungen nicht umgehend geändert wurden, sondern zu kleine Zellen immer noch für menschenunwürdige Haftbedingungen sorgen, steht dort eine Klagewelle der Betroffenen vor der Tür. Nach Einschätzung von Experten geht es dabei nicht nur in Einzelfällen um fünfstellige Entschädigungssummen. Richter sprechen schon jetzt von „vorsätzlicher weiterer Benutzung unzureichender Zellen“. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sieht zwar ein: „Das ist ein Thema, was uns beschäftigt.“ Gleichzeitig verweist er aber darauf, dass noch keines der bisherigen Urteile Rechtskraft erlangt habe. Hier wird wieder auf Zeit gespielt, und die Problemlösung auf den Stankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
 
„Statt sich der Dinge mit Pragmatismus und in Kooperation mit anderen Bundesländern anzunehmen, lässt man die Zeit mit politischen Diskussionen und Schuldzuweisungen verstreichen“, kritisiert Anton Bachl, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD). „Hier werden auf vielen Ebenen aus politischen Motiven und undurchsichtigen Interessenlagen in einer Weise Steuergelder verschwendet, die als skandalös bezeichnet werden müssen.“ Wirtschaftlichkeit, ein verantwortungsvoller Umgang mit personellen Ressourcen und vor allem die Interessen des Steuerzahlers stehen vielfach zurück hinter der Unfähigkeit der Landespolitiker, gemeinsame Lösungen anzustreben und zu finden. Für Berlin wären unterbelegte brandenburgische Haftanstalten nutzbar gewesen, nicht nur im Rahmen der aktuell diskutierten Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Stattdessen lässt man sich treiben durch gerichtliche Vorgaben, gescheiterte Kooperationsverhandlungen und den täglichen Konflikten der Kolleginnen und Kollegen mit den Gefangenen, die sich aus der unhaltbaren Situation geradezu zwangsläufig ergeben.
 
Die „erheblichen praktischen Schwierigkeiten“, die die damalige Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit Brandenburg sah, werden wohl erst dann an Bedeutung verlieren, wenn sich die Politik in unausweichliche Handlungszwänge manövriert hat, die ein weiteres Zögern zu Zuwarten nicht mehr zulassen.
 
Mit dem Scheitern der Gespräche der ostdeutschen Bundesländer, die Sicherungsverwahrung gemeinsam zu vollstrecken, ist wieder wertvolle Zeit verstrichen, die kaum noch aufzuholen ist. Es scheint fraglich, wie die Länder ihre räumlichen Probleme bis Ende Mai 2013 gelöst haben wollen. Die Einschätzung der sachsen-anhaltinischen Justizministerin, Prof. Dr. Angela Kolb, „es wäre nicht schaffbar gewesen, in dieser Zeit die Maßnahmen für alle mitteldeutschen Sicherungsverwahrten zu realisieren“, ist bei der gezeigten strategischen und von Einzelinteressen bestimmte Unentschlossenheit sicher richtig.
 
Aber ohne die Kräfte zu bündeln, und angesichts der seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Mai 2011 bereits verstrichenen Zeit wird die Erreichung des vorgegebenen Zieles immer unwahrscheinlicher. Politische Egoismen stehen möglichen tragfähigen Kooperationslösungen gegenüber und behindern deren Realisierung. Drei Sicherungsverwahrte aus Thüringen und fünfzehn aus Sachsen müssen zum Jahrsende die JVA Burg verlassen. „Wir können nur weiter an die Länder appellieren, die Zusammenarbeit weiter zu fördern, statt sie aufzukündigen. Die Dimension der Aufgabe ist so groß, dass effiziente und für den Steuerzahler finanzierbare Lösungen nur im Wege der Kooperation erreicht werden können“, fordert der BSBD-Vorsitzende Anton Bachl die beteiligten Landesregierungen zum Umdenken auf. „Innerhalb der Gewerkschaft haben wir auf der jüngsten Bundestagung im November erneut festgestellt, dass der Strafvollzug nur gemeinsam die anstehenden Aufgaben bewältigen kann. Föderalismus im Strafvollzug funktioniert einfach nicht!“
 
Die Länder steuern nunmehr auf völlig unwirtschaftliche Kleinsteinheiten für Sicherungsverwahrte und Frauen zu. Ein kleiner Lichtblick sind die neuen Verhandlungen, von Sachsen-Anhalt und Prof. Dr. Angela Kolb (SPD) ausgehend, in Sachen Frauenvollzug. Die JVA Luckau-Duben könnte mit ihren qualitativ guten Haftbedingungen und freien Kapazitäten die achtzig Frauen aus Chemnitz aufnehmen, die Sachsen nach Sachsen-Anhalt zurück zu schicken gedenkt. „Wir wünschen allen Beteiligten die Einsicht und die politische Kraft für sachgerechte, schnelle Lösungen, um die vollzuglichen Situationen in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht eskalieren zu lassen“, sagt Anton Bachl. Auch wenn die neuen Probleme der beiden letztgenannten Länder mit etwas weniger Engstirnigkeit gar nicht erst aufgekommen wären.
 
 
Zusatzinfo:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011 alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche Vorschriften seien mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten nicht vereinbar, begründeten damals die Karlsruher Richter. Da die Sicherungsverwahrung nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern diene, müsse sie sich deutlicher als bisher von der Strafhaft unterscheiden und abheben. Die gravierendsten Auswirkungen hat das Urteil damit auf die Größe und Ausgestaltung der Hafträume, was die Länder seit nunmehr einem Dreivierteljahr vor die aktuell diskutierten Probleme stellt.
Die Pressemitteilung „Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig“ des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil ist im Internet unter www.bundes-verfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-031.html zu finden.
 
 
Sicherungsverwahrung in der JVA Burg (Sachsen-Anhalt)
Zum Redaktionsschluss wurde bekannt, dass die Sicherungsverwahrung nun offenbar doch in der JVA Burg vollzogen werden könnte.
 
Welche Rolle künftig der geplante Neubau einer nach heutigen Erkenntnissen überdimensionierten Vollzugseinrichtung im Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen spielt, wird oder soll, bleibt abzuwarten.
 
 
Hintergrund: Der BSBD ist die größte deutsche gewerkschaftliche Interessenvertretung der Strafvollzugsbediensteten. Er vertritt etwa 25.000 Bedienstete in allen Bundesländern – Beamte und Tarifbeschäftigte - und damit mehr als 70 Prozent aller im Strafvollzug Beschäftigten. Er ist als eigenständige Berufsvertretung unter dem Dach des Deutschen Beamtenbundes (DBB) tätig.
 
Haben Sie Fragen zur aktuellen Situation im Strafvollzug? Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Auskünfte zur Verfügung. Bitte melden Sie sich unter (09421) 923401.

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  Altersdiskriminierende Besoldung                                               15.01.2012
   
 
Nachdem in der Vergangenheit erfolglos in dieser Angelegenheit geklagt wurde, gibt es jetzt eine neue Entwicklung der Rechtsprechung. In mehreren Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom 28.09.2011 (Aktenzeichen 5 A 63/10, 5 A 64/10 u. a.) hat dieses den klagenden Beamten rückwirkend Grundgehalt aus der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zuerkannt.
 
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 08.09.2011, Az. C-297/10 und C-208/10) stellt die Bezahlung nach Altersstufen (wie im Falle des alten BAT bzw. BATO) ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung dar, weshalb die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufen geltend machen konnten. Dieser Entscheidung des EuGH schloss sich
das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10.11.2011, Az. 6 AZR 146/09, auch an.
Unklar war bisher, ob die Entscheidungen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts,
die nur Arbeitnehmer betroffen hat, auch auf Beamte angewandt werden konnte.
 
Entsprechende Klagen von Beamten wurden jedoch erstinstanzlich bisher immer abgewiesen, wobei derzeit entsprechende Berufungsverfahren beim OVG Sachsen (Az. 2 A 932/10 u. a.) und beim OVG Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 15.11) anhängig sind.
 
Überraschenderweise hat jedoch nunmehr das Verwaltungsgericht Halle am 28.09.2011 in insgesamt sieben gleichgelagerten Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland entsprechenden Klagen stattgegeben und gleichzeitig die Berufung nicht zugelassen. Ob die Deutsche Rentenversicherung hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, ist derzeit nicht bekannt, wohl aber anzunehmen.
 
Auf Grund dieser Tatsache und unter der Berücksichtigung, dass mehrere Verfahren beim OVG Sachsen und OVG Berlin-Brandenburg anhängig sind sowie der Tatsache, dass zum 31.12.2011 die Verjährung droht, raten wir an, soweit dies noch nicht erfolgt ist, gegen die Besoldung Widerspruch einzulegen, um eine Hemmung
der Verjährung herbeizuführen. Hierzu kann ein beiliegendes Musterschreiben verwendet werden.
 
Zu beachten ist jedoch, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nur hinsichtlich der alten Regelung des Landesbesoldungsrechts in Betracht kommt. Zudem können Beamte, die erst im Jahr 2011 den entsprechenden Widerspruch eingelegt haben oder einlegen werden, auf Grund der dreijährigen Verjährungsfrist maximal ihre Ansprüche bis zum 01.01.2008 rückwirkend geltend machen. Diejenigen, die ihre Ansprüche durch Widerspruch bereits früher geltend gemacht haben oder Anträge gestellt haben, können noch weiter zurückgehen und müssten demgemäß in dem Musterwiderspruch die Jahreszahl entsprechend ändern. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin.
 
Zwischenzeitlich ist das Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts ... in Kraft getreten. Damit wurde das Besoldungsdienstalter durch Erfahrungszeiten abgelöst, gegen das keine Bedenken bestehen. Somit kann eine entsprechende Nachzahlung maximal bis zum ....2011 geltend gemacht werden.

 

Hanno Schulz
Landesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Sachsen Anhalt
 
Qelle: kripo aktuell vom 21.12.2011