Landesbesoldungsgesetz                                   29.12.2010
   
 
Am 17.11.2010 fand ein erstes Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht statt.
Dieses Gesetzesvorhaben ist als erster Schritt in eine volle eigenständige Landesregelung, die noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, zu verstehen. Die Ressortanhörung stand zum Ende des Jahres 2010 kurz vor dem Abschluss, um dann in die Kabinettsbefassung zu gehen. Danach sollte die Beteiligung der Spitzenverbände ausgelöst werden, welche bis zum 24.1.2011 beendet sein sollten.
Im Vorfeld der Befassung mit dem Gesetzentwurf durch die Dienstrechtskommission hatte auch der BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit, sich zu äußern.
 
Der BSBD ist der Meinung, dass hier, mit dem - BesVersÜberlÄndG M-V -, eine einzigartige Gelegenheit entsteht in Zukunft für eine ausreichende Motivation der Mitarbeitern des mittleren Dienstes zu sorgen und gleichzeitig die immer mehr zunehmenden Erledigung von höherwertigen Tätigkeiten durch den mittleren Dienst entsprechend zu würdigen.
 
Deshalb fordern wir eine Umgestaltung der Obergrenzen für Beförderungsämter für den mittleren Dienst.
 
Die Anteile der Beförderungsämter sollen folgende Obergrenzen nicht überschreiten:
im mittleren Dienst

     - in der Besoldungsgruppe A 8                                 35 %,
     - in der Besoldungsgruppe A 9                                 25 %
 
Des weiteren sollte eine Erhöhung des zu erreichenden Spitzenamtes im mittlern Dienst,
nach A 10, vorgenommen werden. Hier sollten die Anteile der Beförderungsämter
10% betragen
 
Begründung: 
1. Der demographische Wandel sorgt nicht nur dafür das wir in Zukunft viel mehr älter Kollegen und Kollegen, im Vergleich zu jüngeren Kolleginnen und Kollegen, im Dienst sehen werden, sondern dass sich, wie bereits geschehen und wahrscheinlich nicht zum letzten mal, die Lebensarbeitszeit verlängert.
Für den mittleren Dienst gibt es lediglich 2 Beförderungsämter, welche nach Betrachtung der bisherigen Stellenobergrenzen, rein rechnerisch, von vielen Kolleginnen und Kollegen nie erreicht werden können, da diese Stellen bisher schlichtweg nicht vorhanden sind.  Eingangsamt ist gleich Endamt.
Womit möchte der Dienstherr die zu erwartenden Massen an älteren Kolleginnen und Kollegen nach 40 Jahren hingebungsvollen und aufopfernden Dienst noch Motivieren?
 
2. In den letzten Jahren sind immer mehr Aufgaben des gehobenen Dienstes an Mitarbeiter des mittleren Dienstes abgegeben worden, welche kurz Vollzugsabteilungsleiterassistenten genannt werden. Dies ist einfach der Tatsache geschuldet, dass die Aufgaben immer komplexere Formen annehmen, also die Verbesserung der Serviceleistung durch die Behörden an der Bevölkerung. Dabei hat, so scheint es, jeder Justizminister sein eigenes Steckenpferd, vom OE-Prozess bis hin zum aktuellen Projekt InStar. Alle diese Projekte bescheren erst einmal zusätzliche Arbeit.
Andererseits wird bei dem Versuch massiver Kostenersparnis Personaleinsparung betrieben.
Es entstand, und entsteht weiterhin, eine zusätzliche Aufgabenverdichtung, welche nur durch Abgabe von Aufgaben an verfügbare Mitarbeiter, zumeist aus dem mittleren Dienst, abgeleistet werden kann.
Auch hier besteht keinerlei Möglichkeit, die über lange Jahre hinweg erledigten höherwertigen Tätigkeiten, durch Mitarbeiter im mittleren Dienst, entsprechend zu würdigen.
 
3. Bereits auf den Konferenzen der Justizminister im Jahr 1997 sind eben diese übereingekommen den Innenminister des Bundes dahingehend zu bitten, die Anteile der Stellobergrenzen, im mittleren Dienst, anzuheben. Dieses wurde natürlich entsprechend begründet.
In der Zwischenzeit hat die Föderalismusreform den Ländern selbst die Möglichkeit gegeben ihren ureigensten Forderungen Gestalt zu geben.
 
Es wird Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen.
   
  Einkommensrunde 2011                                      29.12.2010
   
 

Reallohnzuwachs heißt das Ziel der bevorstehenden Tarifrunde

Deutschland hat die jüngsten Krisen unerwartet schnell überwunden. Der Export boomt, die Binnennachfrage steigt und die Steuereinnahmen klettern auf Rekordniveau. Dies ist im Wesentlichen auch auf die Lohnzurückhaltung der Arbeitnehmer in den letzten Jahren zurückzuführen. Trotzdem sind die Schuldenberge bei Bund und Ländern enorm angestiegen, weil die Rettung der deutschen Banken Unsummen verschlungen hat. 

Ein zügiger Abbau dieser Schulden ist weder durch haushaltstechnische Maßnahmen noch durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu erreichen. Um die Zinslasten einigermaßen in den Griff zu bekommen, fällt der Politik - wie vereinzelt von den Länderregierungen bereits praktiziert - lediglich ein, den Beamtinnen und Beamten erneut "in die Tasche zu greifen". Dabei sind diese erneuten Sonderopfer allenfalls geeignet, die Zinslasten marginal zu senken. 

Der permanente Zugriff der Haushaltspolitiker auf die Einkommen der öffentlich Beschäftigten taugt nicht als Dauerlösung für die Sanierung der öffentlichen Haushalte. Verschiedentlich wird bereits einer kalkulierten Inflation das Wort geredet, um die Schulden- und Zinslasten leichter schultern zu können. Weil solche Vorstellungen besonders die bereits von zahlreichen Sonderopfern gebeutelten Kolleginnen und Kollegen belasten würden, kommt der Einkommensrunde 2011 ganz wesentliche Bedeutung zu. Es wird darauf ankommen, einen Tarifabschluss durchzusetzen, der eine Reallohnsteigerung und nicht nur den Ausgleich der Inflationsrate zum Ergebnis hat. Im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn haben nämlich die abhängig Beschäftigten in Deutschland in den zurückliegenden Jahren nur unterproportionale Einkommenssteigerungen erzielen können. Die Unternehmensgewinne haben sich hingegen auf Weltniveau befunden.

Jetzt sind die starken Schultern gefordert, einen angemessenen Beitrag zur Schuldenreduzierung zu leisten. Da dürfen auch Vermögenssteuern nicht zum Tabu erklärt werden. Dies sollte auch Hartmut Möllring, dem niedersächsischen CDU-Finanzminister, klar sein. Dessen negative Äußerungen zu den Lohn- und Gehaltsforderungen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die ein Gesamtvolumen von 5 Prozent aufweisen, sind kontraproduktiv und fordern nur die Kampfbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen heraus. "Wer Finanzchef eines Nehmerlandes ist, sollte selbst ein Interesse daran haben, den konjunkturellen Aufschwung durch Stärkung der Binnennachfrage abzusichern, damit sich die Schuldenlast leichter tragen lässt. Und wer von anderen Bundesländern finanziell unterstützt werden muss, der sollte auch bei den Ausgaben äußerste Disziplin beweisen. Nicht so jedoch Niedersachsen, auch hier soll ein privat finanziertes und teilweise privat betriebenes Gefängnis errichtet werden. Die beteiligten Unternehmen reiben sich die jedenfalls Hände, weil es die Bundesländer verweigern, aus den negativen Erfahrungen mit den Modellprojekten im hessischen Hünfeld, baden-württembergischen Offenburg und sachsen-anhaltinischen Burg die erforderlichen Lehren zu ziehen", kritisierte Bundesvorsitzender Anton Bachl. Anstatt unternehmerische Risiken zu Lasten des Steuerzahlers zu übernehmen, stellte der Gewerkschafter klar, sollten die Politiker der attraktiveren Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst durch einen akzeptablen Tarifabschluss Priorität einräumen.

Quelle: http://www.bsbd.de
   
  Weniger Häftlinge in MV - ...                                      23.12.2010
   
 
... Gefängnisse trotzdem voll
 
Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern verurteilen die Strafrichter, passend zum Bevölkerungsrückgang, immer weniger Täter. Trotzdem werden die Justizvollzugsanstalten (JVA) nicht leerer, wie Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) in einem dpa-Gespräch sagte. Der Grund: «Die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern verurteilen zu längeren Haftstrafen als noch vor Jahren.» Sie unterstütze das. «Wenn man Strafen androht, muss man sie im Fall auch verhängen, sonst nützt die Androhung nichts.» Kuder rechnet vor diesem Hintergrund nicht damit, dass in den kommenden Jahren im Land weitere Haftanstalten geschlossen werden. 2009 war die JVA Ueckermünde aufgegeben worden.
 
Quelle: http://www.ostsee-zeitung.de
   
  Wünsche zum Jahresende                                          19.12.2010
   
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
im Namen des Landesvorstandes des BSBD M-V wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage, einen angenehmen Jahresausklang und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit diesem Gruß verbinde ich auch einen Dank für das aktive Mitwirken im Landesverband.
 
Helmut Halwahs  
Landesvorsitzender
   
  Vorstandswahlen in Neubrandenburg                    19.12.2010
   
 
Die Mitglieder des Ortverband JVA Neubrandenburg trafen sich am 10.12.2010, im Rhema-Kegel, um im Rahmen einer Mitgliederversammlung und anschließender Jahresabschlussfeier den Vorstand des BSBD Ortsverband der JVA Neubrandenburg zu wählen.
Aufgrund der guten Verbandsarbeit in den vorangegangenen Jahren und der Bereitschaft der Vorstandsmitglieder erneut zu kandidieren, wurden diese -einstimmig- wiedergewählt.
 
Nach Konstituierung des Vorstand setzt sich dieser wie folgt zusammen:
Vorsitzender:                         Matthias Nicolai     
Stellv. Vorsitzender:                Jan Berger
Schriftführer:                         Ralf Sinapius
Kassierer:                              Andrea Gasch
Revisor:                                Andreas Behrens  
   
  Heesen : "Ein sinnvolles Berufsbeamtentum...     19.12.2010
   
 
... gibt es nur ohne Streikrecht"
„Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht und nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates,“ hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kommentiert, mit der eine Disziplinarmaßnahme gegen eine an einem Warnstreik beteiligte verbeamtete Lehrerin unter Berufung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben wurde. Der dbb erwarte von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegt: “ Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts haben den Artikel 33 Grundgesetz völlig außer Acht gelassen," kritisierte Heesen. „ Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder."
 
Mit Urteil vom 15.Dezember 2010 (Az.: 31 K 3904/10.O) hat das Verwaltungsgericht eine Disziplinarverfügung aufgehoben, mit der einer beamteten Lehrerin wegen der Teilnahme an einem Warnstreik eine Geldbuße von 1 500 auferlegt wurden. Zwar bestätigt die Kammer in ihrem noch nicht veöffentlichten Urteil im Grundsatz das Vorliegen eines Disziplinarvergehens, weil das Streikverbot für Beamte zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre. Sie beruft sich jedoch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Berufung zugelassen.
Der dbb geht davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt. Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze Berufsbeamtentums“. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang. Das Streikverbot ist gleichzeitig aber auch in seiner Stabilitätsfunktion einer der tragenden Säulen für die Legitimation des besonderen Dienstverhältnisses.
Hieran ändert die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14.10.2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter der Ebene der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass bei der Einbeziehung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem einschlägigen nationalen Regeln um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handele, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will. Genau dies ist im Zusammenspiel von Art. 33 Abs. 5 GG und der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG der Fall.
 
Quelle: http://www.dbb.de
   
  Glückwünsche                                                         19.12.2010
   
 
Der BSBD Landesverband übermittelt den Kollegen Volker Birkholz und Matthias Freitag nachträglich die herzlichsten Glückwünsche zu ihren, bereits im Oktober und November begangenen, 25. Dienstjubiläum und Kollegen Dietmar Appelt zu seinem, ebenfalls im November begangenen, 40. Dienstjubiläum.
Die herzlichste Glückwünsche auch an Kollegen Christian Schulz, der im Monat Dezember seinen 40. Geburtstag begeht.
   
  Einkommens- und Besoldungsrunde ...             15.12.2010
   
 
... für Mecklenburg-Vorpommern eingeläutet
"5 Prozent bedeutet eine akzeptable Forderung und kein weiteres Abkoppeln von der nach Artikel 33 (5) Grundgesetz verbrieften Teilhabe der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen Einkommensentwicklung", sagte am 14. Dezember 2010 dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am Rande der Sitzung der dbb Bundestarifkommission anlässlich der bevorstehenden Tarifrunde für die Länder in Berlin.
 
Immerhin gab es in der vergangenen Zeit signalgebende Tarifabschlüsse wie in der Chemie- oder Metallindustrie, aber auch im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns. So stiegen die Löhne vom 2. Quartal 2009 bis 2010 um durchschnittlich 3,4 Prozent. Auch innerhalb des öffentlichen Dienstes hinken die Einkommen im Bereich der Länder im Vergleich zu Bund und Kommunen bezogen beispielsweise auf Straßenwärter, Krankenschwestern und Ingenieuren um 1,3 - 1,6 Prozent ,das sind 380 - 610 € pro Jahr, hinterher. 
 
Dazu Hans-Jürgen Gülck als Vorsitzender der Tarifkommission des dbb m-v: "Unsere Tarifforderung fügt sich nahtlos in Aufforderungen der Bundeskanzlerin, der Bundesminister von der Leyen und Brüderle sowie des CDU-Landeschefs Lorenz Caffier ein, wonach der wirtschaftliche Aufschwung nun endlich auch in den Geldbörsen der Menschen ankommen muss. Wir gehen davon aus, dass der öffentliche Dienst in diesen Äußerungen nicht ausgeklammert wurde und werden unsere Forderungen auf geeignete Weise geschlossen untermauern und durchsetzen." Hilfreich dürfte auch das anhaltend hohe Wirtschaftswachstum sein, das die öffentlichen Haushalte weniger belastet als befürchtet und laut Steuerschätzung den Ländern bis 2012 immerhin 6,3 Prozent höhere Steuereinnahmen beschert.
 
"Die Schuldenfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns und die bereits jetzt erfüllten Kriterien zur Schuldenbremse waren ein harter Weg, den alle Beschäftigten des Landes mit getragen haben und darüber hinaus auch Opfer bringen mussten. Wir erwarten allein aus Fürsorgegründen einen tragfähigen Tarifabschluss sowie die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamten. Nur so lässt sich Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Land erhalten", so Dietmar Knecht abschließend. Knecht ist Mitglied der Verhandlungskommission und wird am 4. Februar 2011 und bei den weiteren Verhandlungsterminen mit der TdL (Verhandlungsführer Hartmut Möllring, Finanzminister von Niedersachsen) in Potsdam anwesend sein.
 
Zu den Forderungen im Einzelnen:
 
 - Sockelbetrag in allen Entgelten in Höhe von 50,00 € (circa 2 Prozent)
 - lineare Anhebung der Tabellenentgelte um 3 Prozent
 - Übernahme aller Azubis
 - zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtenschaft
 - Öffnungsklauseln für Altersteilzeit
 - Abschluss der 2009 verhandelten Entgeltordnung
 - Laufzeit 14 Monate
 - Additum für Gewerkschaftsmitglieder
 - Tarifpflege
Von   der Einkommens- und Besoldungsrunde sind in Mecklenburg-Vorpommern über  40 000 Tarifbeschäftigte und Beamte, davon circa 10 000 Lehrer, über 5 000 Polizisten sowie 2 500 kommunale Beamte betroffen.
 
Quelle: http://www.dbb-mv.de
   
  BSBD kritisiert Mittelverschwendung ...           15.12.2010
   
 
... im sachsen-anhaltinischen Strafvollzug
Ministerin von der Teilprivatisierung nicht mehr überzeugt
Nach jüngsten Informationen drohen dem Land Sachsen-Anhalt enorme Kosten um die Sicherungsverwahrung neu zu konzipieren. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH), wonach es zwischen Sicherungsverwahrten und anderen Gefangenen ein Abstandsgebot zu beachten gilt. So sind Sicherungsverwahrte künftig unter wesentlich großzügigeren räumlichen Bedingungen unterzubringen. Das im sachsen-anhaltinischen Burg vor rund 18 Monaten als teilprivatisiertes PPP-Modell in Betrieb gegangene Gefängnis ist augenscheinlich nicht dafür ausgelegt, diesen Forderungen Rechnung zu tragen. Es ist deshalb mehr als unwahrscheinlich, dass Burg – wie geplant – die Sicherungsverwahrten von drei mitteldeutschen Ländern aufnehmen kann. Selbst Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb (SPD) hält die bauliche Anpassung der JVA Burg für nicht realisierbar, weil das Gefängnis nicht dem Land gehört.
 
Mit großer Sorge hat sich die Bundesleitung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf ihrer heutigen Sitzung in Fulda mit der aktuellen Entwicklung beschäftigt und Konsequenzen für den bundesweiten Strafvollzug gefordert. Dazu erklärte Bundesvorsitzender Anton Bachl: "Die derzeitige Situation in Sachsen-Anhalt ist nicht überraschend entstanden. Allen Warnungen von Praktikern und Experten - auch des BSBD - zum Trotz hat die damalige Landesregierung an ihren Privatisierungsplänen festgehalten. Obwohl längst klar war, dass jede Änderung des Vertrages mit dem Investor und dem Mitbetreiber der JVA Burg zu enormen Mehrkosten führen würde, hat das Land dieses Projekt in neoliberaler Verblendung voran getrieben und steht nun faktisch vor dem Scherbenhaufen einer verfehlten Justizpolitik". Die Kosten für den Umbau einer geeigneten Liegenschaft oder für den Neubau an anderer Stelle werden extrem hoch sein. Die marode Finanzsituation des Landes wird weiter strapaziert.
 
Seit Jahrzehnten erleben die Experten und die Praktiker im Strafvollzug, dass die Rechtsprechung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene die von der Politik verabschiedeten Rechtsnormen mit Leben erfüllt. Es ist deshalb nicht verwunderlich und Strafvollzugsbediensteten längst klar, dass die Rechtsprechung die Unterbringung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in gemeinsamen Einrichtungen ohne die strikte Beachtung des Abstandsgebotes nicht akzeptieren würde.
 
Die jetzt eingetretene Situation ist zwangsläufige Folge der in den zurückliegenden Jahren im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit erfolgten Ausweitung der Sicherungsverwahrung. Kein Bundesland hat aus den Gesetzesänderungen die Konsequenz gezogen, den Strafvollzug auf diese veränderte Lage angemessen vorzubereiten. Im Gegenteil: Die Länder verfolgen verstärkt das Ziel, Kosten zu minimieren. Und davon bleibt der Strafvollzug nicht mehr ausgenommen. Die durch die Bundesländer bislang favorisierten Insellösungen vermögen das Problem nicht zu beheben. Die Erkenntnis, dass Straftäter vor Ländergrenzen nicht Halt machen, sollte für die Länder ein Signal zur Kooperation sein. "Der BSBD", stellte Anton Bachl klar, "spricht sich nachdrücklich für eine überregionale Zusammenarbeit aus und plädiert für die Schaffung eigenständiger Einrichtungen für den Bereich der Sicherungsverwahrung".
 
Der Weg, Sicherheit und Strafvollzug zu privatisieren, führt erkennbar in die Irre. Mit der sachsen-anhaltinischen Justizministerin Kolb ist der BSBD der Auffassung, dass der Strafvollzug durch dessen teilweise Privatisierung die Fähigkeit verliert, schnell und flexibel auf aktuelle Erfordernisse und Anforderungen reagieren zu können. Dies wiederum verursacht erhöhte Kosten und ist deshalb ein Fall für den Landesrechnungshof oder für den Bund der Steuerzahler. Eine Erfahrung, die der Strafvollzug mit der Teilprivatisierung machen musste, besteht darin, dass die ursprünglich angestrebten Kostensenkungen bislang in keinem Fall eingetreten sind. Auch die Presse hat diese Fehlentwicklung längst erkannt und bezeichnet solche Projekte bereits als Treppenwitz. Den neoliberalen Kräften in der Politik schrieb der BSBD-Vorsitzende deshalb ins Stammbuch: "Lassen Sie ab davon, dem Strafvollzug Organisationsstrukturen aufzupfropfen, die die Aufgabenerledigung nicht erfordert. Hören Sie auf damit, dem Strafvollzug Privatisierungs-Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Kolleginnen und Kollegen sind bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit belastet, da können sie politische Experimente am allerwenigsten gebrauchen!
 
Quelle: http://www.bsbd.de
   
  Sicherungsverwahrung                                        05.12.2010
   
 
Bundestag regelt Sicherungsverwahrung neu
Der Bundestag hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Künftig soll sie nur für Schwerverbrecher gelten. Das Gesetz trifft auch eine Regelung für Täter, die entlassen werden müssen, obwohl sie noch als gefährlich gelten.
Berlin - Es war eine langwierige Debatte. Aber am Ende hat der Bundestag am Donnerstag die Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Das mit Stimmen von Schwarz-Gelb und SPD beschlossene Gesetz legt fest, dass die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet oder vorbehalten werden muss.
Stimmt auch der Bundesrat am 17. Dezember zu, kann das Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft treten. Künftig soll sich die Sicherungsverwahrung auf besonders gefährliche Schwerverbrecher konzentrieren. Für Betrüger oder Diebe soll sie grundsätzlich nicht mehr infrage kommen. 
Neben einer grundlegenden Neuordnung der Sicherungsverfahrung umfasst der Gesetzentwurf eine Regelung für die Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009 entlassen werden müssen, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz sieht vor, diese Menschen möglichst in neuen Einrichtungen sicher unterzubringen, wenn sie "psychisch gestört" sind. Unter den Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es künftig in Einzelfällen möglich, Gewalt- und Sexualstraftäter nach doppelter Begutachtung in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, um sie dort zu therapieren.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD verabschiedet. Grüne und Linke stimmten dagegen. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßen ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Die Sicherungsverwahrung gilt als schärfstes Schwert, das es im deutschen Strafrecht gibt. 
"Die Neuordnung soll wie ein Filter wirken, damit ausschließlich gefährliche Täter zum Schutz der Bevölkerung in Sicherungsverwahrung kommen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht räumte ein, dass mit dem Unterbringungsgesetz ein "schmaler Grat" begangen werde, was aber notwendig sei. Demgegenüber kritisierte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag, die Reform halte nicht das, was sie verspricht. "Sie wird den Anforderungen der Menschenrechtskonvention nicht gerecht und schafft daher langfristig auch nicht mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor chronischen Straftätern."

ler/dpa/AFP

Quelle: http://www.spiegel.de   (Artikel v. 02.12.2010)
   
  Alles auf einen Blick                                              19.11.2010
   
 
Das neue Beamtenrecht Mecklenburg-Vorpommern
In Zusammenarbeit mit dem dbb verlag hat der dbb mecklenburg-vorpommern ein Handbuch herausgegeben, das aktuelle Gesetze und Verordnungen zusammenfasst, die für die Beamtinnen und Beamten des Landes von Bedeutung sind.
 
Der Inhalt im Überblick:
 
- Kompakte Übersicht des Beamtenrechts für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- Die neue Laufbahnverordnung
- Die Arbeitszeitverordnung
- Die Nebentätigkeitsverordnung
- Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008
Was Sie davon haben:
Das Handbuch berücksichtigt in kompakter Form alle zum Erscheinungszeitpunkt geltenden Neuregelungen des Dienstrechts auf Basis der Föderalismusreform I.
Mit insgesamt fünf Gesetzen und Verordnungen verkörpert das "Handbuch zum Landesbeamtenrecht in Mecklenburg-Vorpommern" nicht nur das ideale Nachschlagewerk, sondern bietet auch Praxisanwendern eine wertvolle Arbeitsgrundlage.
 
So bestellen Sie ganz einfach:
Sie können sich hier den Bestellcoupon herunterladen und uns diesen per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Der reguläre Buchhandelspreis beträgt 14,90 Euro zuzüglich Porto und Verpackung. Für Bestellungen, die direkt über die Geschäftsstelle des dbb m-v eingehen, können wir einen Rabatt von 40 Prozent gewähren.
 
 
Quelle: http://www.dbb-mv.de
   
  Auslegungssache                                            18.11.2010
   
 
Der BSBD Landesverband ist erleichtert, dass das Thema „Anrechnung von Krankheitszeiten im Schichtdienst“ endlich zu einem Abschluss kommt, der für alle Beamten unserer Justizvollzugsanstalten nachvollziehbar ist und fair erscheint.
 
Mit dem Erlass des JM MV vom 25.10.2010 wurde der alte Erlass vom 03. November 2003 aufgehoben, der besagte, dass Krankheitszeiten, an denen Dienst zu leisten gewesen wäre, als geleistete Sollstunden anzurechnen seien.
Das führte dazu, dass Kollegen, die an Feier-, oder Wochenendtagen Dienst zu leisten gehabt hätten und krank wurden, dennoch ihre Stunden geschrieben bekamen und dann natürlich auch die Ausgleichstage beanspruchen konnten. Ein „ gefühlter“ Stundenaufbau ohne die Anstalt betreten zu haben. Dass das den Kolleginnen und Kollegen der Justizvollzugsanstalten, welche zusätzlich zum Dienst kommen musste, sauer aufstieß war nicht verwunderlich, zumal bereits vor dem Erlass vom 03. November 2003 genau vor diesem entstehenden Problem sowohl durch den BSBD, als auch durch die Kolleginnen und Kollegen der verschiedensten Bereiche gewarnt wurde.
 
Ende gut alles gut.
Der Erlass vom 25.10.2010 besagt nun, dass wie im §3 Abs. 2 der erst im vergangenen Jahr geänderten AZVO MV zu verfahren ist. Dort heißt es: „Die Zeiten eines Erholungsurlaubs sowie die Krankheitszeiten bleiben bei der Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit unberücksichtigt.“, das könnte bedeuten, dass Krankheitszeiten nicht mehr, wie bisher, auf die Sollzeit angerechnet werden, sondern sich die zu leistende Sollzeit vermindert, das schafft Transparenz.
 
Ein weiterer Effekt ist, dass auch eine Regelung in der JA Neustrelitz aufgehoben wurde, welche dort für viel Wirbel sorgte und auch im BSBD Landesvorstand kontrovers diskutiert wurde. Diese besagte, dass im Krankheitsfall die Pausenzeiten, die normalerweise für Wechselschichtdienstleistende auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, von der Arbeitszeit abgezogen wurden, welche geleistet worden wäre.
Hintergrund: Wer keine Pause macht, da er krank ist, kann auch nicht die Pausenzeit angeschrieben bekommen. Also ein Verlust von Sollstunden im Krankheitsfall, welche wiederum aufgeholt hätten werden müssen.
   
  Gelbe Karte für Bundeskanzlerin               15.11.2010
   
 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Aktion „Die Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ gestartet. Auslöser ist die desolate Situation in vielen Bereichen der Pflege, gekennzeichnet durch Versorgungsdefizite und immensen Arbeitsdruck für immer weniger qualifizierte Mitarbeiter. Die daraus resultierende Gefährdung für Patienten und Pflegebedürftige ist hoch. Der Pflegenotstand ist längst da, die Betroffenen erleben dies täglich. Und die Politik schweigt dazu und verliert wertvolle Zeit.
 
Der DBfK ruft deshalb die Öffentlichkeit, betroffene Patienten, Angehörige, Pflegekräfte und besorgte Bürger auf, der Bundeskanzlerin für ihre Gesundheits- und Pflegepolitik jetzt die Gelbe Karte zu zeigen.
 
Bereits 2005 hat sich die Bundesregierung mit der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ selbst eine Richtschnur ihrer Politik gegeben und zur Umsetzung verpflichtet. Die Charta basiert auf den Grundrechten unseres Grundgesetzes und beinhaltet u. A.:
-        Artikel 2: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
-        Artikel 4: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
 
Die heutigen Rahmenbedingungen in allen Bereichen der Pflege zeigen gerade das Gegenteil. Einerseits werden Unsummen durch Über- und Fehlversorgung im Gesundheitssystem vergeudet. Auf der anderen Seite wird ohne Augenmaß an der Pflege gespart. Die Folgen für schlecht versorgte hilfebedürftige Menschen durch erschöpfte, ausgebrannte Pflegekräfte sind inzwischen ganz offensichtlich. In Anbetracht ihrer Gesamtverantwortung für die Politik der Bundesregierung, mittlerweile bereits in der zweiten Amtsperiode, zeigt der DBfK Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel jetzt die Gelbe Karte.
 
Die Gelbe Karte kann als E-Card unter www.dbfk.de/gelbekarte oder per Post (Downloads auf der Kampagnenseite) an das Bundeskanzleramt geschickt werden.
 
Machen Sie mit, informieren Sie Andere, leiten Sie diese Nachricht an viele Kontakte weiter. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland muss endlich zur Chefsache werden!
Mit freundlichen Grüßen

Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
   
  Wirtschaft stärker in die Pflicht nehmen    15.11.2010
   
 
Der Vorsitzende des dbb mecklenburg-vorpommern Dietmar Knecht hat mehr Zukunftsorientierung in der Politik für den öffentlichen Dienst gefordert. Auf einer Veranstaltung der BBBank für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern am 11. November im Schweriner Schloss regte Knecht an, große Wirtschaftsunternehmen zur Refinanzierung des öffentlichen Dienstes stärker an den gesellschaftlichen Kosten zu beteiligen, die sie verursachen.
 
Auf der einen Seite machten Industrieunternehmen Milliardengewinne. Auf der anderen Seite würden Lasten sozialisiert: „Allein die vier Energieriesen haben im ersten Halbjahr 2010 rund 18 Milliarden Euro Vorsteuergewinn erwirtschaftet. Die Kosten für den im Zuge des jüngsten Castor-Transports notwendigen Polizeieinsatz, der mit rund 50 Millionen Euro zu Buche schlägt, trägt aber der Steuerzahler“, kritisierte Knecht und erinnerte daran, dass die dafür aufzuwendenden Haushaltsmittel auch zu Lasten des öffentlichen Dienstes gingen. Dort sollen allein beim Bund rund 1 000 Polizeistellen gestrichen werden. Knecht forderte die Politik auf, wieder mehr Augenmerk auf eine gerechte Lastenverteilung zu legen, statt das haushaltspolitische Heil in kaum noch nachvollziehbaren Sparorgien bei der öffentlichen Hand zu suchen. „Der öffentliche Dienst steht der Wirtschaft als verlässlicher Partner zur Seite und sorgt 365 Tage im Jahr dafür, dass Unternehmen auf rechtliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen zurückgreifen können, die zu den besten der Welt zählen.“ Im Gegenzug müssten Unternehmen endlich stärker an den gesellschaftlichen Sonderbelastungen beteiligt werden, die sie verursachen. Der Steuerzahler habe längst kein Verständnis mehr dafür, dass er für immer mehr Steuern und Sozialabgaben immer weniger öffentliche Dienstleistung bekomme.
Die Mehreinnahmen müsse der Staat in die Zukunft des öffentlichen Dienstes investieren, der nicht nur demographiebedingt auszubluten drohe. „Allein durch das Einkommens- und Karrieregefälle im Vergleich zur Wirtschaft wandern immer mehr gut ausgebildete Fachkräfte aus dem öffentlichen Sektor in die Wirtschaft ab, die der Staat eigentlich dringend braucht, um auch künftig handlungsfähig zu bleiben. Das ist absurd“, betonte Knecht. Was Einkommen, Personalstand und Refinanzierung betreffe, müsse die Politik ihr Handeln wieder mehr an Zukunftsfaktoren orientieren.
 
Quelle: http://www.dbb-mv.de
   
  Ein Reisebericht                                            09.11.2010
   
 
Berlin, Berlin ...
 
Wenn man die Worte „November“ in Verbindung mit „frühe Morgenstunden“ nennt, dann möchte man am liebsten einpaar zusätzliche Holzscheite ins Kaminfeuer werfen , oder aber wieder unter die kuschelig warme Bettdecke schlüpfen.
Und genau so ein Tag war der 6. November 2010. Kalt, windig und nass, ein echter Novembermorgen eben, als ein kleines Grüppchen unerschrockener, wettertrotzender, zuweilen noch etwas müder BSBD´ler des Ortsverband Neubrandenburg sich anschickte, die weite Welt zu erobern, noch bevor die Sonne am Horizont auftauchte.
Zur Verstärkung hatten sie ihre, ebenfalls noch sehr müden, Familien und Freunde mitgebracht, so dass der gebuchte Reisebus recht gut besetzt wirkte.
 
So also begann die Reise in das 3,4 Millionen Städtchen an der Spree, dem Herz unserer Republik, dem Zentrum der Macht - Berlin.
Nun, da der Morgen graute dachte keiner mehr an Schlaf.
Man unterhielt sich gepflegt, mal laut, mal etwas leiser, entspannte bei Musik oder ließ die Landschaft an sich vorbeirauschen. Souverän steuerte derweil der Busfahrer sein Gefährt über die Strassen und ließ sich auch nicht durch knallende Sektflaschen und gelegentlich umherschwirrende Korken ablenken.
 
Nach guten drei Stunden gemütlicher Fahrtzeit, einschließlich einer ausgedehnten Raucherpause, kamen wir in Berlin an und stoppten unmittelbar vor dem Reichstagsgebäude, vor dem sich trotz des unangenehmen Wetters eine recht ansehnliche Schlange gebildet hatte.
Da wir als Gruppe angemeldet waren und laut Einladung spätestens 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn eintreffen sollten, schlenderten wir an den frierenden Schlange vorbei zum Eingang, wo wir auch schon freudig begrüßt wurden, als hätte man bereits auf uns gewartet. Nur fünf Minuten später waren wir durch die Sicherheitskontrollen und fuhren in einem geräumigen, verspiegeltem Fahrstuhl, der die gesamte Gruppe fasste, hinauf aufs Dach des Reichstagsgebäudes.
 
Oben angekommen bestaunten wir die Aussicht auf die vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt und spazierten in der futuristischen Glaskuppel, welche selbst als eine Haupttouristenattraktion Berlins gilt, auf und ab.
Später nahmen wir auf der Besuchertribüne des Plenarsaals platz. Von hier aus hat man einen vorzüglichen Blick auf das Geschehen im Plenum und auf den imposanten, über allem thronenden Bundesadler.
Es folgte ein kurzweiliger, gut dargebotener Vortrag über die Aufgaben, die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments sowie die Geschichte und Architektur des Reichstagsgebäudes. Auch wurde so manches Geheimnis gelüftet, wie etwa das, des in der Plenarsitzung zeitungslesenden Abgeordneten.
 
Wir verließen das Gebäude um die Mittagszeit und wurden prompt mit deftiger Blasmusik  empfangen, welche, wie sich schließlich herausstellte, nicht eigens für uns organisiert war
und stärkten uns anschließend mit gut bürgerlicher Imbissküche, um für die kommenden Stunden gerüstet zu sein.
 
Eine Stadtrundfahrt mit Reiseführerin stand als nächstes auf dem Programm.
Da sich gerade für diesen Tag ein Demonstrationszug, vom Brandenburger Tor zum Reichstagsgebäude angekündigt hatte, wurde das gesamte Gebiet großzügig abgesperrt und unsere Reisebegleiterin lotste uns zu Sehenswürdigkeiten, welche man auf einer Berlintour, aus Zeitgründen, fast immer ausfallen lässt, wie zum Beispiel dem märchenhaft, schönem Schloss Charlottenburg. Nun wurde sogar das Wetter besser, der Himmel brach kurzzeitig auf und auch die Sonne zeigte sich.
 
Die Stadtrundfahrt endete schließlich nachmittags, am Potsdamer Platz und jeder der Lust und Laune verspürte, konnte noch für zwei Stunden einen kurzen Zug durch die Einkaufsmeile machen. Für alle anderen war der Glühweinstand eine willkommene Quelle der Stärkung.
 
Das Ende ist schnell erzählt.
Die Sonne, so sie zu sehen war, schickt ihre letzen Strahlen über den Himmel, als wir erneut aufbrachen. Es ging wieder heimwärts.
Zwei und eine halbe Stunde später waren wir in Neubrandenburg. Kalt, windig und nass, ein echter Novemberabend eben, aber Fortsetzung folgt.
 
Matthias Nicolai
   
  Familienzuschlag                                          02.11.2010
   
 
Verpartnerte Beamte haben einen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 gemäß § 40 Abs. 1 BBesG  und können diesen rückwirkend bis Juli 2009 geltend machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht  am 29. Oktober 2010 klargestellt. Bereits einen Tag zuvor hatten die Richter Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf erhöhten Auslandszuschlag sowie die entsprechende Aufwandsentschädigung und einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung entsprechend der Regelungen für verheiratete Beamte zugesprochen.
 
Der dbb hat gegenüber dem Bundes- und den Landesgesetzgebern seit langem auf die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehepartnern auch im Bereich des Beamtenrechts gedrängt. Die Bundesregierung hat mittlerweile reagiert und im Oktober 2010 einen „Gesetzentwurf zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienst“ beschlossen, der eine Erweiterung der Regelungen zum Familienzuschlag, zur Auslandsbesoldung und eine Einbeziehung in die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung vorsieht. In verschiedenen Bundesländern, u.a. Berlin, Bayern, Bremen und Hamburg gelten bereits entsprechende Regelungen.
Allen Beamten, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben und die die entsprechenden Zulagen noch nicht erhalten, ist zu raten, einen Antrag auf Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1, bei Auslandsverwendung auf entsprechende Auslandszuschläge und Aufwandsentschädigungen zu stellen, soweit die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
 
Quelle: http://www.dbb.de
   
  Einkommensrunde im öffentlichen Dienst   29.10.2010
   
 
dbb stellt klar: Forderung zur Einkommensrunde
 im öffentlichen Dienst der Länder
 wird im Dezember beschlossen
 
Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat aus aktuellem Anlass klargestellt, dass die Einkommensforderung für die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die Anfang nächsten Jahres startet, von den zuständigen Gremien des dbb beamtenbund und tarifunion erst im Dezember 2010 festgelegt wird. „Äußerungen einzelner Vorstandsmitglieder, die den Eindruck erwecken, es gebe bereits eine konkrete Einkommensforderung des dbb, entbehren jeder Grundlage“, so Heesen.
 
Quelle: http://www.dbb.de
   
  BSBD Bundesverband                                       13.10.2010
   
 
Erneuert Forderung nach Mindestlöhnen– 
Privatisierung fördert Lohndumping
 
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) Anton Bachl widerspricht der Bundesarbeitsministerin, "Mindestlöhne verhindern staatlich subventioniertes Lohn-Dumping!" Privatwirtschaftlicher Billig-Vollzug ist in der Realität ohne staatliche Subvention sofort pleite!
Straubing. Nach den aktuellen Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums erhält ein unverheirateter Vollzeitbeschäftigter bei einem Stundenlohn von 7,21 Euro das gleiche Einkommen wie ein Hartz-IV-Empfänger bei einem Regelsatz von 364 Euro. Vor dem Hintergrund dieser Erhebung sieht sich der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), im Gegensatz zu Bundesarbeitsministerin Ursula van der Leyen (CDU), in seiner Forderung bestätigt. Die Forderung nach Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes ist nicht nur eine politische oder soziale, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Sofortaufgabe zur Sicherung des Standortes Deutschland.
 
BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl: "Bei sinkenden Reallöhnen angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist es unverzichtbar, dass die Einkommen mit dem Wirtschaftswachstum endlich wieder steigen. Das Lohnabstandsgebot schreibt aus gutem Grund vor, dass Arbeitnehmer mehr verdienen müssen als Empfänger reiner staatlicher Unterstützung. Die Alternative kann also nicht darin bestehen, Hartz IV faktisch abzusenken, um diesen Abstand ansatzweise zu wahren, sondern sie muss darin liegen, die Real-Einkommen zu erhöhen."
 
Nach übereinstimmenden Berechnungen von Gewerkschaften und Sozialverbänden müsste ein solcher Mindestlohn bei etwa 8,50 Euro liegen.
 
Anton Bachl verweist insbesondere darauf, dass die Einführung flächendeckender gesetzlicher Mindestlöhne nicht nur für schlecht bezahlte Gebäudereiniger oder Friseure notwendig ist. Längst ist auch der Staat in einem seiner Kernbereiche – der Justiz – mit Dumpinglöhnen für diese Fehlentwicklung mitverantwortlich. Die Privatisierung von Teilen des Strafvollzugs hat Schritt für Schritt dazu geführt, dass genau dieses Vollzugspersonal trotz Vollzeitbeschäftigung nicht mehr von seinen Einkünften leben kann. Zudem bleibt wegen der privatwirtschaftlichen Ausrichtung zunehmend Fort- und Weiterbildung auf der Strecke; sind in den dienstlichen Abläufen vor dem Hintergrund eines immensen Kostendrucks erhebliche Defizite in den Sicherheitsstandards zu beklagen. Eine in der Folge erkennbare außerordentlich hohe Personalfluktuation führt dazu, dass dauerhaft neues Personal rekrutiert und eingearbeitet werden muss. "Auf der Strecke bleibt", davon ist Bachl überzeugt, "die innere Sicherheit."
 
In diesem Zusammenhang ist es für den BSBD völlig unverständlich, wenn die insgesamt beispielhafte Strafvollzugspolitik des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) im Bereich der Strafvollzugsplanung durch ein geradezu skandalöses Dumping-Projekt konterkariert wird. Abgesehen davon, dass Kernbereiche des hoheitlichen Handelns und privates Gewinnstreben nie zusammenpassen werden, ist die geplante Privatisierung der JVA Bremervörde – ein Projekt, das trotz anhaltenden negativen Erfahrungen anderer Bundesländer mit aller Macht umgesetzt werden soll. Allen Bedenken zum Trotz hält Niedersachsens Landesregierung an ihren Planungen fest und will bis zum 14. Oktober bekannt geben, welches Firmenkonsortium den Zuschlag erhalten soll.
 
Schon skandalös ist auch die politische Kurzsichtigkeit der niedersächsischen Landesregierung. Während die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem Druck aus der internationalen Währungsordnung und den USA nachgibt und selbst höhere Lohnabschlüsse fordert, um die Binnennachfrage anzukurbeln, hält Busemann indirekt an schamlosen Niedriglöhnen für die Privatbeschäftigten fest. "Solche privatwirtschaftlichen Vollzugsmodelle rechnen sich weder heute noch langfristig, umso mehr als bereits mittelfristig, auch durch die demografische Entwicklung, mit einer Vollbeschäftigung zu rechnen sei", so der BSBD-Bundesvorsitzende.
 
Dazu kommt Bachl zufolge auch die für die Experten des Verbands nicht nachvollziehbare positive Haltung der umliegenden Gemeinden zu diesem Projekt, die sich vorgaukeln, die großen Nutznießer zu sein. "Es werden vielmehr gerade jene Gemeinden sein, die künftig für die dort lebenden privatisierten Bediensteten die sozialen Transferleistungen aufgebürdet bekommen, da diese auf einen Mindeststandard aufgestockt werden müssten." Bachl: "Es überrascht immer wieder, dass Kommunen und Gemeinden die erkennbare Spirale an auf sie zukommende finanzielle Belastungen nicht im Blick haben." Bachl bietet deshalb den betroffenen Gemeinden an, über die Erfahrungen zu Kommunallasten bei der Privatisierung von JVAen ins Gespräch zu kommen.
 
Als "erfreulich" bezeichnet es der Bundesvorsitzende dagegen, dass Sachsens Justizminister, Dr. Jürgen Martens (FDP), in einem Schreiben an den BSBD entsprechenden Privatisierungsansätzen für den im Freistaat geplanten JVA Neubau eine klare Absage erteilt hat. Dies sei "der richtige Weg, da die u. a. bei der Privatisierung der JVA Burg gemachten Erfahrungen im benachbarten Sachsen-Anhalt inzwischen deutlich negativ ausfallen."
 
Hintergrund: Der BSBD ist die größte deutsche gewerkschaftliche Interessenvertretung der Strafvollzugsbediensteten. Er vertritt etwa 25.000 Bedienstete in allen Bundesländern – Beamte und Tarifbeschäftigte - und damit mehr als 70 Prozent aller im Strafvollzug Beschäftigten. Er ist als eigenständige Berufsvertretung unter dem Dach des Deutschen Beamtenbundes (dbb) tätig.
 
Haben Sie Fragen zur aktuellen Situation im Strafvollzug? Unter der Rufnummer (09421) 923401antworten wir Ihnen gern.
 
Quelle: http://www.bsbd.de
   
  Aufruf                                                                 24.09.2010
   
 
Werte Kolleginnen der Sozialen Dienste der Justiz und Justizvollzugsanstalten 
des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
 
im Frühjahr 2011 wird traditionell die Europameisterschaft im Fußball der BewährungshelferInnen ausgetragen werden. In diesem Jahr wird der Veranstaltungsort die Hansestadt Rostock sein.
 
Einige wenige Bewährungshelferinnen unseres Landes haben Interesse mit einer eigenen Mannschaft ins Finale einzuziehen, leider fehlen uns noch sportbegeisterte und siegorientierte Kolleginnen.
 
Solltet Ihr ebenfalls Interesse zeigen, uns tatkräftig unterstützen zu wollen meldet Euch bei mir.
Gerne telefonisch oder per Mail.
 
03831-285515 oder denise.berndt@sozialedienste.mv-justiz.de
P.S. Gegen eine/n „MentaltrainerIn“ ist nichts einzuwenden.
 
Mit sportlichem Gruß von der Ostsee
Denise Berndt
   
  „Neues/Merkwürdiges“                                  13.09.2010
   
 
aus der JVA Bützow in Mecklenburg-Vorpommern
 
Im Juli des Jahres 2010 verfügte die Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt Bützow, Frau Leitende Regierungsdirektorin A. Mauruschat, die Entfernung der Informationstafel des BSBD aus dem Eingangsbereich der Justizvollzugsanstalt. An diesem Punkt (siehe hierzu auch das Foto unten) hatten alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die Möglichkeit in sich über Aktuelles zu informieren. Frau Mauruschat begründete ihre Entscheidung nicht damit, dass durch die Informationstafel ggf. der Betriebsfrieden gestört gewesen worden sei. Anzumerken ist ferner, dass schon vor mehreren Jahren, bei der Sanierung des Eingangsbereiches, die Informationstafel von verdi, die damals an einer noch exponierterer Stellung ihren Platz hatte, entfernt worden war.
 
Der Ortsverband des BSBD intervenierte nach der Entscheidung der Anstaltsleiterin, konnte jedoch keine Veränderung der Position erreichen.
Nunmehr wurde die Informationstafel des BSBD in dem sogenannten Postzimmer, zudem nicht alle Bediensteten der JVA Bützow zwangsläufig Zugang haben, untergebracht.
 
Die Information der Bediensteten ist also nicht mehr in dem Rahmen möglich, wie dies seit der sogenannten Wende in der JVA Bützow möglich und üblich war.
 
Der Ortsverband des BSBD holte sich hierauf den folgenden Rechtsrat des dbb ein:
 
Unser Zeichen: FE/10/020970/ge
Ihre Anfrage vom 12.08.2010
 
Sehr geehrter Herr Halwahs,
in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir die von Ihnen mit Schreiben vom 12.08.2010 aufgeworfene Frage, ob die Anstaltsleitung der JVA Bützow dazu berechtigt gewesen ist, die einstmals im Haupteingang der Dienststelle befindliche Info-Tafel des Ortsverbandes des BSBD nunmehr im Postverteilerzimmer anzubringen, einer eingehenden rechtlichen Überprüfung unterzogen.
Auf der Grundlage der uns vorliegenden Informationen neigen wir derzeit der Auffassung zu, dass sich aus Art. 9 Abs. 3 GG und der dort geschützten Koalitionsfreiheit ein Anspruch des Ortsverbandes des BSBD bei der JVA Bützow ergibt, dass die Info-Tafel jedenfalls erneut an einer Stelle angebracht wird, die allen Bediensteten der JVA Bützow - wie ursprünglich an der Örtlichkeit des Haupteinganges der Dienststelle - die Möglichkeit eröffnet, von den Inhalten der Info-Tafel Kenntnis zu nehmen.
Wie Sie hinlänglich wissen, schützt Art. 9 Abs. 3 GG u. a, die Freiheit der Koalitionen zur Betätigung, die darauf gerichtet sind, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern. Dabei fällt in den Schutzbereich der Koalitionsfreiheit nicht etwa nur das für die koalitionsmäßige Betätigung Unerlässliche. Der Schutz der koalitionsmäßigen Betätigung ist nicht auf einen Kernbereich beschränkt. Er geht auch über den Bereich der Tarifautonomie hinaus und umfasst nicht nur Aktivitäten, die der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge dienen. Vielmehr gehört zu der geschützten Betätigungsfreiheit auch das Recht, im gesamten Bereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen die organisierten Gruppeninteressen gegenüber dem Staat und den politischen Parteien darzustellen und zu verfolgen. Daher fallen unter sie auch Aktionen der Gewerkschaften, die nicht auf Mitgliederwerbung oder auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, sondern mit denen arbeits- oder wirtschaftspolitische Forderungen gegenüber Regierung oder Gesetzgeber vertreten werden sollen.
Die Betätigungsfreiheit der Koalitionen ist dabei vorbehaltlos gewährleistet.
Sie unterliegt allerdings verfassungsimmanenten Begrenzungen, soweit sie mit anderen Rechtsgütern kollidiert, denen ebenfalls Verfassungsrang zukommt. Zu den andere Rechtsgütern gehören insbesondere Grundrechte Dritter. Auch Rechtsgüter wie der Betriebsfrieden oder der ungestörte Arbeitsgang sind geeignet, der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit Schranken zu ziehen.
Ihrem Schreiben vom 12.08.2010 können wir nichts dazu entnehmen, dass die Anstaltsleitung das Umhängen der Info-Tafel vom Haupteingang in das Postverteilerzimmer mit etwaigen betrieblichen Störungen, die durch das Vorhandensein einer Info-Tafel im Haupteingang der Dienststelle entstehen, zu begründen sucht.
Sollte es nun so sein, dass die Dienststelle keine substantiierte Begründung für das Umhängen der Info-Tafel hat, sich diesbezüglich lediglich auf Ihr Haus- und Eigentumsrecht berufen sollte, würde sich mit Blick auf eine solche Rechtsgüterkollision aus hiesiger Sicht die Frage stellen, ob die Dienststeile -jedenfalls solange keine „betrieblichen Störungen" auftreten - ihr Hausrecht nicht angesichts des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG „grundrechtsfreundlich" ausüben und die Info-Tafel im Haupteingang belassen müsste.
Wir entnehmen Ihren Ausführungen, dass es das Vorhandensein der Info-Tafel im Haupteingang der Dienststelle allen Bediensteten ermöglicht, von den dortigen Inhalten Kenntnis zu nehmen.
Wir entnehmen Ihren Ausführungen im Weiteren, dass diese uneingeschränkte Kenntnisnahme bei einem Verbleiben der Info-Tafel im Postverteilerzimmer nicht mehr gewährleistet wäre.
Insgesamt neigen wir also derzeit der Auffassung zu, dass der Ortsverband des BSBD jedenfalls von der Dienststelle verlangen kann, dass die Info-Tafel an einem Ort aufgehängt wird, der vergleichbar mit dem ursprünglichen Standort der Info-Tafel im Haupteingang eine uneingeschränkte Kenntnisnahmemöglichkeit aller Bediensteten eröffnet.
Sollte lediglich der ursprüngliche Ort im Haupteingang diese uneingeschränkte Kenntnisnahmemöglichkeit eröffnen und im Übrigen durch das Verbleiben der Info-Tafel keine „betrieblichen Störungen" mit sich bringen, dürfte die Dienststelle nicht dazu berechtigt sein, die Info-Tafel lediglich unter Hinweis auf ihr Haus- und Eigentumsrecht nunmehr ins Postverteilerzimmer umzuhängen.
Grundsätzlich müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass insbesondere in Fallkonstellationen, in denen eine etwaige Rechtsgüterkollision zur Prüfung ansteht, es stets auf die besonderen Verhältnisse im Einzelfall ankommt.
Insofern wird es also auch hier ganz entscheidend im Rahmen einer etwaigen rechtlichen Auseinandersetzung darauf ankommen, ob es „betriebliche Störungen" durch das Verbleiben der Info-Tafel im Haupteingang gibt, wie konkret die Kenntnisnahmemöglichkeiten der Inhalte der Info-Tafel im Postverteilerzimmer sind und/oder ob es gegebenenfalls andere Örtlichkeiten gibt, die unter Abwägung der widerstreitenden Interessen eine zureichende Kenntnisnahmemöglichkeit aller Bediensteten eröffnen.
Wir hoffen, Ihnen mit den vorliegenden Informationen gedient zu haben, stehen Ihnen jedoch selbstverständlich jederzeit gerne für eine ergänzende Rücksprache zur Verfügung.
Zum jetzigen Zeitpunkt verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
 
von Feder“
 
Wir sehen uns nach dieser Darlegung des Rechtsstandpunktes durch die Anwaltskanzlei des dbb in Hamburg dann bestärkt, dass der BSBD einen Rechtsanspruch darauf hat, den vormaligen Zustand der frei zugänglichen Informationstafel des BSBD wiederherzustellen.
Helmut Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Vorstandsitzung des BSBD Landesverband    13.09.2010
   
 
Der Landesvorstand des BSBD traf sich in der JVA Stralsund zu seiner turnusmäßigen Sitzung.
Ein besonderes Dankeschön der Anstaltsleiterin Frau Böcker, Herrn Horn die die Sitzung in ihrer Anstalt ermöglichten, sowie Frau Hakanson und Herrn Brühs für die sehrgute Organisation.
Leider fehlte zu dieser Sitzung der 1. stellv. Vorsitzende Hans – Jürgen Papenfuß, er wurde von seiner Anstaltsleiterin Ltd.RD Mauruschat nicht freigestellt.
Wichtige Themen konnten somit nicht umfassend diskutiert werden.
Der Vorstand befasste sich unter anderem mit der Thematik Pausenzeiten, Wechselschicht, Kenntlichmachung von Gefangenen mit ansteckenden, gefährlichen Krankheiten, neues Beamtenrecht ( Laufbahn und Eingangsamt ), Sozialwahlen und dem Finanzhaushalt des Landesverbandes.
 
 
Bild von links: S. Schmidt, Th. Kämpfe, D. Hakanson, H. Halwahs, M. Nicolai, B. Raubold
   
  Bildungsreise im Juni 2010                                   13.09.2010
   
 
- Unser Nachbarland Schweden-
erlebt zur Mittsommerzeit
 
Im 21.Juni dieses Jahres war es wieder soweit. Die 3. Bildungsreise (die 1. Bildungsreise 2005 Polen / Tschechien; die 2.Reise Baltikum) in unser Nachbarland Schweden, startete per Fähre und im tollen neuen Reisebus von Rostock nach Trelleborg. Erstes Ziel war die Stadt Malmö, die 3.größte Stadt Schwedens. Per Bus und zu Wasser wurde die Stadt erkundet. Danach ging die Reise weiter nach Stockholm über das Örtchen Grenna, wo die leckeren schwedischen Süßigkeiten in kleinen privaten Firmen hergestellt werden.
In Stockholm haben wir versucht  innerhalb von 4 Tagen, Stadt und Museen zu erkunden, sowie
Eindrücke  des Mittnachtsommerfestes mitzunehmen. 
 
 
Eine Tagesfahrt nach  Uppsala mit Besichtigung von Schloss und Kirche
Ein Highlight war die Besichtigung eines alten Gefängnisses in Langholmen, umgebaut zum Hotel, mit integriertem Museum über die Geschichte des Gefängnisses. Am 27.06.2010 endete die Reise und vielleicht geht die nächste Reise in 2012 durch die Beneluxstaaten.
 
Ortsvorsitzende der JVA Waldeck
Kornelia Böhm
   
  Glückwünsche September                                      07.09.2010
   
 
Der BSBD Landesverband übermittelt Kollegin Diane Kiefer die herzlichsten Glückwünsche zu ihrem, in diesem Monat begehenden, 25. Dienstjubiläum und Kollegen Enrico Dethloff zu seinem 40. Geburtstag.
   
  Kurzzeitig entwichen                                                06.09.2010
   
 
Untersuchungsgefangener nach Urteilsverkündung 
beim Amtsgericht Stralsund kurzzeitig entwichen!
Ein 18-jähriger Untersuchungshäftling, der sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin  seit dem 25.04.2010 in der Jugendanstalt Neustrelitz  befand, wurde zur Wahrnehmung eines Verhandlungstermins am heutigen Tag von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Stralsund dem Amtsgericht Stralsund vorgeführt.
 
Der geständige Täter wurde wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.
Beim Verlassen des Amtsgerichts Stralsund gegen 11.25 Uhr wurde der an den Händen gefesselte Gefangene von zwei Justizvollzugsbediensteten bewacht. Beim Austritt aus der Tür auf den Außentreppen des Gerichts lief der Untersuchungshäftling völlig überraschend in Richtung Parkplatzausfahrt. Beide Justizbediensteten nahmen sofort die Nacheile auf, die mehrere hundert Meter andauerte. Hierbei stürzte ein Bediensteter und verletzte sich schwer. Der Untersuchungshäftling konnte entkommen.
Die Polizei Stralsund wurde von dem Vorfall sofort informiert. Bereits gegen 12.45 Uhr konnte der Gefangene durch Polizeikräfte wieder festgenommen und der JVA Stralsund zugeführt werden. Der Gefangene war bei Eintritt in die Justizvollzugsanstalt noch immer mit den Handfesseln gefesselt. Aufgrund des Verhaltens des Gefangenen sind besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden.
 
Quelle: http://www.regierung-mv.de
Pressemitteilung
Nr. 100/10 - 06.09.2010 - JM - Justizministerium
   
  Sicherungsverwahrung                                            30.08.2010
   
 
BSBD nennt Kompromiss unzureichend und fordert höchstrichterliche Vorgaben
 
Angesichts der aktuellen Diskussion um einen innerhalb der Regierungskoalition erzielten Kompromiss zur Sicherungsverwahrung weist der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) als die größte Interessenvertretung der Strafvollzugsbediensteten darauf hin, dass dieser Vorschlag in der Sache "völlig unzureichend und überhastet" ist. Ob der politisch kleinste gemeinsame Nenner Bestand vor den höchsten Gerichten hat, muss bezweifelt werden. Bundesvorsitzender Anton Bachl verweist zudem darauf, dass es bereits 1998 einen differenziert ausgearbeiteten Kompromissvorschlag gegeben habe: "Damals war es jedoch die Politik, die das Geld für die Umsetzung nicht bereitstellte. Dies blieb auch so, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2001 mit den Worten, Wegschließen – und zwar für immer' energisch für eine drastische Verschärfung der Sicherungsverwahrung plädierte."
 
Anders als die anderen EU-Partnerstaaten hat die Bundesrepublik die Sicherungsverwahrung jedoch immer stärker ausgeweitet und sieht sich nunmehr angesichts der kritischen Haltung in Straßburg vor hausgemachte Probleme gestellt. Im Übrigen würde die Umsetzung des Kompromisses lediglich 90 Sicherungsverwahrte betreffen – die anderen 400 und damit die rechtlichen Probleme blieben von der Regelung unberührt. Anton Bachl: "Der BSBD plädiert deshalb ganz eindeutig dafür, zunächst die höchstrichterlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, die vermutlich zeitliche wie ganzheitliche Hinweise beinhalten werden."
Grundsätzlich geht der BSBD davon aus, dass es Gefangene gibt, die weder als psychisch krank noch als therapierbar einzustufen sind. Es ist deshalb Aufgabe und zugleich Verpflichtung der Gesellschaft, diese Menschen vor sich selbst und damit zugleich die Bevölkerung zu schützen. Angesichts des Rückfallrisikos gehören diese hochgefährlichen Gewaltverbrecher nach einer Haftverbüßung verwahrt und unter richterlicher Aufsicht in regelmäßigen Abständen begutachtet. Sollten solche Gutachten positiv ausfallen, könnte mit Entlassungsvorbereitungen begonnen werden. Nach Auffassung des BSBD ist es zielführend, unmittelbar vor der Entlassung von anderen Gutachtern erneute Begutachtungen stattfinden zu lassen. Erst nach Abschluss dieser positiv verlaufenen Programme sollten die Verwahrten unter "Bewährung" einer zeitlich begrenzten Führungsaufsicht unterstellt werden. Dasselbe Vorgehen sollte bei Gefangenen praktiziert werden, die aus individuell verschiedenen Gründen nicht oder nicht abschließend therapiert wurden. Schließlich kann man davon ausgehen, dass von den insgesamt ca. 60 000 Strafgefangenen in Deutschland ebenfalls ca. 30 000 rückfällig werden, worüber keine öffentliche Diskussion stattfindet, aber deren Gefährlichkeit unter Umständen und mit Abstufungen nicht minder eingestuft werden kann.
Es ist, so BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl, grundsätzlich notwendig, eine Haftentlassung vom Erreichen des Vollzugszieles Resozialisierung und nicht vom Zeitverlauf abhängig zu machen. "Wer das Vollzugsziel nicht erreicht, muss nachsitzen." Auch wenn in verschiedenen Fällen eine differenzierte Therapie unterschiedlich lange Zeit benötigt oder gar nicht greift, so gilt vor allem eins: Der Schutz der Öffentlichkeit hat oberste Priorität. "Die gegenwärtige Diskussion nur auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu beschränken, ist jedenfalls gerademal der Tropfen auf den heißen Stein."
Nicht zuletzt aus diesem Grunde spricht sich der BSBD gegen eine Unterbringung der Gefangenen in forensischen Kliniken o.ä. Einrichtungen aus. Zielführend ist nach Expertenüberzeugung eine Unterbringung in den bestehenden Justizvollzugsanstalten, wobei dort separate Gebäude oder abgeteilte Abteilungen genutzt und eine deutliche Differenzierung zu anderen Strafgefangenen geschaffen werden sollten. Damit sind höchste Sicherheitsstandards ebenso gewährleistet wie die professionelle Betreuung durch fachlich gut ausgebildete Bedienstete.
Elektronische Fußfesseln oder Überwachung durch die Polizei erachten wir als wenig zielführend, problematisch und damit zu unsicher. Dem steht der Imageverlust der öffentlichen bzw. inneren Sicherheit vor, wenn ein erneutes Kapitalverbrechen de facto unter Polizeischutz stattfinden würde. Zudem würde ein ständiger Polizeischutz, der gänzlich anders orientiert ist als bei Personen des öffentlichen Lebens, für die Betreffenden eine enorme Belastung darstellen, die sich sogar kontraproduktiv auswirken könnte. Elektronische Fußfesseln können allenfalls eine ergänzende Maßnahme darstellen. In der Regel werden sie den Ermittlungsbehörden mehr dienen als der Straffreiheit.
Im Rahmen so genannter "Insellösungen" alle Sicherungsverwahrten gemeinsam unterzubringen, wird ebenfalls abgelehnt. Auch hier gilt, dass die Gesellschaft entweder so offen ist und eine Rückkehr ermöglicht, oder letztlich so konsequent und ehrlich, dass sie das Strafmaß bei bestimmten Straftaten auf ein Leben lang erhöht. Zur Wahrung eines einheitlichen Standards für die Unterbringung aller Sicherungsverwahrten plädiert der BSBD für eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber.
Der BSBD hat im Rahmen der gutachterlichen Anhörung inzwischen auch eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht abgegeben.
 
Quelle: http://www.bsbd.de
   
  Rechnungshof kritisiert Mehrkosten                       02.08.2010
   
 
Rechnungshof Baden-Württemberg kritisiert Mehrkosten in Millionenhöhe!
BSBD: „Justizminister Prof. Dr. Goll hat Vertrauensvorschuss verspielt, 
ein Kurswechsel ist dringend geboten!“
 
Die Teilprivatisierung von Strafvollzugseinrichtungen und die schrittweise Übertragung öffentlicher Aufgaben auf private Träger sorgen nicht nur für zunehmenden Unmut und wachsende Ängste in der Bevölkerung – jetzt hat sich erstmals auch ein Landesrechnungshof kritisch zu Wort gemeldet. In bislang ungekannter Deutlichkeit hat der Rechnungshof Baden-Württemberg die Landesregierung zu einem Kurswechsel aufgefordert.
 
Die obersten Rechnungsprüfer des Landes Baden-Württemberg bemängeln, dass die für den Zeitraum 2007 bis 2016 vereinbarte Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf eine gemeinnützige Gesellschaft nicht nur ineffizient, sondern auch deutlich teurer als geplant sei. Obwohl durch das Justizministerium in Stuttgart Effizienzrenditen von bis zu 15 Prozent und eine Steigerung der Qualität angekündigt worden waren, falle die Aufgabenerledigung durch Private tatsächlich um 47 Millionen Euro teurer aus als würden die Aufgaben durch das Land mit eigenem Personal wahrgenommen. „Das Land sollte den Vertrag mit der Gesellschaft kündigen oder zumindest das vereinbarte Entgelt absenken“, erklärte Rechnungshof-Präsident Max Mundig unmissverständlich. Aktuelle Aussagen des Justizministeriums, dass die Privatisierung staatlicher Aufgaben wirtschaftlicher sei, sind für den obersten Rechnungsprüfer „nicht nachvollziehbar“. Eine Kündigung oder Nachbesserung des Vertrages - wie vom Rechnungshof empfohlen - ist frühestens Ende des kommenden Jahres möglich.
 
Der geschlossene Vertrag hat ein Finanzvolumen von insgesamt 250 Millionen Euro. Insgesamt 306 Mitarbeiter des Landes werden der Gesellschaft, dem Verein „Neustart“, überlassen. Der Vertrag war durch den Justizminister des Landes, Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP), Anfang 2007 als „Leuchtturmprojekt“ und die „erste flächendeckende Privatisierung der Bewährungshilfe in einem Bundesland“ gepriesen worden. Den Berechnungen der Prüfexperten zufolge ist jedoch allein das Grundentgelt für die Querschnittsaufgaben des Landes um 23 Millionen Euro zu hoch bemessen. Außerdem falle das für ausscheidende Landesbedienstete zu zahlende Kapitalisierungsentgelt um zehn Millionen Euro zu hoch aus. Weitere zehn Millionen Euro Kosten würden für die Vergabelösung bei der Unterbringung, die ehrenamtlichen Bewährungshelfer und das Pilotprojekt entstehen. Außerdem soll laut Rechnungshof keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wie sie nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung vorgeschrieben sei, angestellt worden sein.
 
Das Projekt hat einen enormen Umfang. Nach Angaben des Vereins „Neustart“ betreuen derzeit 420 hauptamtliche und 360 ehrenamtliche Mitarbeiter in Baden-Württemberg rund 22.000 Klienten in der Bewährungshilfe und bemühen sich in 1.100 Fällen um einen Täter-Opfer-Ausgleich.
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) sieht mit den Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes seine bereits früher geäußerten Befürchtungen bestätigt. „Die unter Landesjustizminister Prof. Dr. Ulrich Goll massiv vorangetriebene Privatisierung von Justizaufgaben ist endgültig gescheitert“, erklärte Bundesvorsitzender Anton Bachl. „Ihr fehlt nicht nur der Rückhalt der Öffentlichkeit, die Unterstützung der Bediensteten – jetzt wird auch durch unabhängige Experten nachgewiesen, dass die angeblichen Einsparungen Luftbuchungen waren und dem Land massive Mehrkosten entstehen. Prof. Goll hat den Vertrauensvorschuss der Bürger Baden-Württembergs gründlich verspielt“, so Anton Bachl.
 
Auch Ernst Steinbach, stellvertretender BSBD-Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender von Baden-Württemberg, forderte ein generelles Ende der Privatisierung in der Justiz und speziell im Strafvollzug. Die vom Ministerium angekündigten Einspargrößen hätten sich als „völlig haltlos“ erwiesen. Aber auch die andauernden Probleme in der teilprivatisierten JVA Offenburg machten deutlich, dass neben den anfallenden Mehrkosten auch noch erhebliche qualitative Probleme zu beklagen seien. „Wenn von 100 Angestellten des privaten Betreibers innerhalb eines Jahres bereits 25 das Unternehmen verlassen, dann stimmt etwas nicht. Qualität hat ihren Preis. Wenn viele neue Mitarbeiter gerade in einem Sicherheitsbereich – wie bei den Privaten - praktisch von der Straße weg und ohne jede qualifizierte - auch noch so kurze -  Schulung in diesem schwierigen Bereich eingesetzt. werden, muss das zwangsläufig zu Lasten der Qualität des Vollzuges gehen“, warnte der Gewerkschafter. Zugleich verwies er auf aktuelle Umfragen, wonach 96 Prozent der Bevölkerung im Strafvollzug eine staatliche Pflichtaufgabe sehen, die nicht privatisiert werden dürfe. „Wir halten das Offenburger Experiment, das außer der FDP keiner will, vollzuglich für gescheitert und fiskalpolitisch für unverantwortlich“, stellte Steinbach klar.
 
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund verwies Ernst Steinbach auf die zunehmenden Ängste in der Bevölkerung, die sich inzwischen generell mit dem Bau von Vollzugseinrichtungen verbinden würden. So gibt es derzeit im baden-württembergischen Rottweil erhebliche Bedenken und Widerstände in der Bevölkerung gegen den geplanten Bau einer Vollzugsanstalt, die nach aktuellen Planungen jedoch nicht teilprivatisiert werden soll. Bei einer jüngst durchgeführten Bürgerversammlung machten 800 Einwohner gegenüber Vertretern der Kommune und des Landes ihrem Unmut Luft und protestierten gegen den Bau. Auch Bürgerinitiativen haben sich bereits mit dem Ziel gegründet, den Neubau zu verhindern.
Natürlich sind geplante Neubauten von Vollzugseinrichtungen nie von einer Woge der Begeisterung getragen. „Aber solchen Widerständen – wie wir sie in Baden-Württemberg beobachten können - bin ich noch nie begegnet“, mahnte Bundesvorsitzender Anton Bachl. Sie seien „Folge einer verfehlten Justizpolitik, die die Sorgen von Einwohnern wie Bediensteten, aber auch den fachlich fundierten Rat von Experten nicht ernstnimmt“. Er kündigte deshalb an, dass der BSBD als die wichtigste Interessenvertretung der Bediensteten im Strafvollzug das Thema Teilprivatisierung auch künftig kritisch-konstruktiv begleiten“ werde. „Die Qualität des Strafvollzuges steht und fällt mit den Kolleginnen und Kollegen. Der BSBD wird deshalb nachdrücklich dafür eintreten, dass deren spezifische Interessen weder übersehen noch überhört werden könnte“, stelle der Bundesvorsitzende klar.
 
@ Infos zum Prüfbericht des Rechnungshofes unter
 www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de
 
Quelle: http://www.bsbd.de
   
  Geflohene Häftlinge wieder hinter Gittern              02.08.2010
   
 
Auch der zweite aus der JVA Stralsund entflohene Häftling ist wieder hinter Schloss und Riegel. Der 24-Jährige kehrte von sich aus in die Vollzugsanstalt zurück. Der Mann sehe die Flucht inzwischen als großen Fehler an, sagte ein Sprecher des Justizministeriums zu NDR 1 Radio MV. Sein 26 Jahre alter Mithäftling hatte sich bereits am Sonnabend den Vollzugsbeamten gestellt. Offenbar hätte ihn dessen Mutter zur Rückkehr überreden können, so der Sprecher weiter. Am Freitag waren beide Männer durch ein nicht vergittertes Fenster der Anstalt (offener Vollzug) entkommen. Sie sind wegen Körperverletzung und Betruges verurteilt worden und sollten im Frühjahr entlassen werden. Wegen der Flucht müssen die beiden ihre Strafen komplett abzusitzen und werden in den geschlossenen Vollzug verlegt.
 
Vorbereitung auf ein normales Leben
 
In den vergangenen Monaten hatte es immer wieder Streit um den offenen Vollzug in der Hansestadt gegeben, weil die Anstalt mitten in einem Wohngebiet liegt. Nach Angaben eines Sprechers des Justizministeriums war es das erste Mal, dass in Stralsund Insassen des offenen Vollzuges fliehen konnten. Im offenen Vollzug sollen Strafgefangene auf ihr Leben nach der Haft vorbereitet werden. So können sie tagsüber hinaus und arbeiten, müssen aber nachts wieder da sein.
 
Spitzenwert im Bundesvergleich
 
Erst vor einem Jahr hatte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) den offenen Vollzug für 80 Gefangene eröffnet. Diese Form des Strafvollzugs fördere Disziplin und Gemeinschaftsfähigkeit, erklärte die Ministerin damals. Das sei die letzte und wichtigste Stufe zur Einübung der Regeln des freien Lebens. Gefangene würden vorbereitet, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das funktioniere in Mecklenburg-Vorpommern besser als in anderen Bundesländern. Die sogenannte Versagensquote bei Gefangenen, die im offenen Vollzug untergebracht sind, lag 2007 unter 0,2 Prozent, wie Kuder sagte. Das bedeute, dass in weniger als zwei von 1.000 Fällen Gefangene des offenen Vollzugs nicht zurückkehrten oder neue Straftaten begingen. Damit nehme der Justizvollzug des Landes im Bundesvergleich einen Spitzenwert ein.
 
Quelle: http://www.ndr1radiomv.de
   
  Nach Sturz aus 7 Metern Höhe schwer verletzt     27.07.2010
   
 
In den heutigen Vormittagsstunden hat ein Strafgefangener der JVA Bützow nach eine Vorführung im medizinischen Dienst versucht, auf das Dach der Haftkrankenabteilung zu steigen. Er ist dazu auf ein Vordach gestiegen und von dort den vorhandenen Blitzableiter hochgeklettert. Aus 7 bis 8 Metern Höhe ist er ohne Fremdverschulden abgestürzt. 
Er ist sofort in die Warnow-Klinik in Bützow transportiert worden. Dabei war er ansprechbar. Aufgrund der in der Klinik festgestellten Verletzungen haben sich die dortigen Ärzte entschlossen, ihn mit einem Rettungshubschrauber in die Universitätsklinik Rostock zu verlegen.
Die Gründe für das Verhalten des Gefangenen sind noch nicht bekannt.
Der 32-jährige Gefangene verbüßt eine 4-jährige Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln. Das Strafende ist im Februar 2013.
 
Quelle: http://www.regierung-mv.de
Pressemitteilung
Nr. 86/10 - 27.07.2010 - JM - Justizministerium
   
  Letzter AVD´ler mit Altersteilzeitregelung geht    20.07.2010
   
 
Am 30.06.2010 war Kollege Ingwald Schmidt zum letzten Mal in der JVA Neubrandenburg tätig und wurde von vielen Kolleginnen und Kollegen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet.
Nach unseren Erkenntnissen ist Kollegen Schmidt der letzte AVD-Bedienstete, der diese Regelung, die seit dem 30.04.2008 den Kolleginnen und Kollegen des AVD durch das JM verboten wurde, nutzen konnte.
 
Seinen Dienst im Justizvollzug begann Kollege Schmidt im Jahre 1982 in der JVA Ueckermünde.
Von dort ging es kurze Zeit später zur Schule des Strafvollzuges in Karl-Marx-Stadt.
Sein erstes Einsatzgebiet fand Kollege Schmidt nach erfolgreicher Ausbildung in der Kammer der JVA Ueckermünde.
1992 erfolgte eine Abordnung an die JVA Stralsund, wo er 
3 Monate im Stationsdienst tätig war.
Daran schloss sich im Mai 1993 eine Versetzung an die JVA Neustrelitz an, wo er ebenfalls die Reihen des Stationsdienstes verstärkte.
Durch einen Tauschpartner konnte Kollegen Schmidt 2 Monate später an die JVA Neubrandenburg wechseln, wo er zunächst in der Kammer, dann in der Küche der JVA eingesetzt wurde.
Nach der Ausschreibung der Leiterfunktion, bei der Kollege Schmidt den Zuschlag erhielt, war er bis 2003 in dieser Position tätig.
Im Anschluss daran wurde Kollegen Schmidt an die JVA Ueckermünde versetzt, wo er bis zum Mai 2009 im Werkaufsichtsdienst tätig war.
Durch die Schließung der Einrichtung wurde Kollegen Schmidt wiederum an die JVA Neubrandenburg versetzt, wo er ebenfalls im Bereich des WAD seinen Dienst bis zum 30.06.2010 eingesetzt wurde.
 
Im Monat Februar des Jahres 2013 ist Herr Schmidt  Pensionär.
   
  Glückwünsche Juli                                                        19.07.2010
   
  Der BSBD Landesverband übermittelt dem Kollegen Dieter Keil die aller herzlichsten Glückwünsche zum 40. Dienstjubiläum.
   
  BSG "Justitia" Neustrelitz im Saarland                     01.07.2010
   
 
Die 12. Deutsche Fußballmeisterschaft der Vollzugsbediensteten 2010 fand traditionell beim Deutschen Meister in Saarbrücken statt. Unsere Betriebssportgemeinschaft "Justitia" Neustrelitz hatte die Ehre das Bundesland Mecklenburg/Vorpommern zu vertreten. Bereits im Februar 2010 begann das systematische Training mit wöchentlichen Übungsschwerpunkten wie "Bananenflanke auf Eierkopf' oder "Gut aussehen und schlecht spielen" im Leistungszentrum des Bundesgrenzschutzes. Außerdem belegten wir Seminare mit Themen wie "Juckreiz zwischen den Zehen, was tun?" etc. Im Testspiel gegen einen Landesligisten gelang uns das erste Tor und bei der Generalprobe gegen den hiesigen Kreismeister (2:2) war sogar unser Anstaltsleiter mit Gefolge zugegen. Die Weichen für den Titelkampf waren gestellt, dann der Dolchstoß aus dem JM Schwerin. Mittels Erlass wurde jegliche finanzielle Unterstützung untersagt. Die Fahrtkosten von 1000 mussten die Teilnehmer alleine stemmen. Nach 10-stündiger Fahrt erreichten wir unser Ziel im fernen Saarland. Das angesetzte Nachttraining musste abgesagt werden, wegen fehlender Flutlichtanlage. Im Anschluss an die Gruppenauslosung trafen wir uns zur Taktikbesprechung um Ehrenspielführer Stenzinho, während unser langbeiniges Cheerleaderteam dem Zelt einheizte. Höhepunkt war der Auftritt der ,,2 Schönen", der den ganz eigenen Humor des Saarlandes widerspiegelte.
Der Samstagmorgen begann mit einem Powerfrühstück, bestehend aus Haferschleimmüsli und einem Strauß Spinat. In der ersten Vorrundenpartie musste der Sachsenmeister, die JVA Zeithain, bezwungen werden. Unser Ziel war es mit 10 Verteidigern ein Gegentor zu verhindern, was uns in eindrucksvoller Spielweise auch gelang. Der erste Punkt war im Sack. Der spätere Deutsche Meister, die JVA Wittlich, sollte die nächste Station auf unserem Weg zum Titel sein. In Strelitzer Manier rissen wir riesige Löcher in den Rasen und schlugen den Ball mit bis zu 60 km/h oben aufs benachbarte Hallendach. So stand die Null in der Halbzeitpause. Unser erster Angriff endete mit einem Wittlicher Konter und dem 0: 1. Mit tollem Offensivfußball gelang dem Meister in der Schlussphase noch das 0:2. Im letzten Gruppenspiel gegen die JVA Ottweiler musste nun ein Sieg her, um unsere Chance auf die Endrunde zu wahren. Dies waren wir den besten Fans der Welt mit Stenzinho, Katha, Zekaro, und Bohlinho schuldig. Wie entfesselt stürzten wir aufs Tor des Gegners zu und die Partie schien beim Halbzeitstand von 3:0 für Strelitz entschieden. Die Ernüchterung war groß, als in der 5. Nachspielminute!!! das 3:3 zum Endstand fiel. MV war raus, der Traum vom längst fälligen Titel vorbei.
Die Kartoffelköppe Kleeminho, Kostkaka, Roninho, Römpaldo, Loeckinho, Ingoldo, Effeninho, Ingolinho, Dani, Bihlinho, Berginho, Marcelinho, Matzelinho und Andriano hatten trotzdem allem Grund zum Feiern, da das Minimalziel 1O.Platz erreicht wurde.
Bei der spektakulären Siegesfeier in der prunkvollen Stadthalle von Saarbrücken ehrten wir den deutschen Meister aus Wittlich. Begeistert und verzückt von der Tanzgruppe "Blue Angels" vergaßen wir fast für einen ganz kurzen Moment die versagte Unterstützung aus dem Märchenschloss in Schwerin.
Ganz herzlich Bedanken mochten wir uns beim BSBD um Bernd Raubold, der unbekannten Marktleiterin des NETTO und Firma Jeschke. 
   
  Aus dem Land -  „Wo andere Urlaub machen“          17.06.2010
   
 
Lagefilm einer Reise und (Randnotizen).
 
Aus dem Land, wo Andere Urlaub machen, sind wir einen Tag vor Christi Himmelfahrt, ca. 800 Kilometer in Richtung Süden, mit dem Ziel 12. Deutsche Kegelmeisterschaften gefahren. Nach gut 8 ½ Stunden Fahrzeit sind wir am Zielort  Ringham und Petting/Bayer angekommen. Nach kurzer Orientierung und mit Ortführer haben wir die Quartiere und die Kegelbahn in Beschlag genommen.  Am Herrentag und mit guter Laune, das Wetter spielte mit, ging es zum Oldheinertreffen nach Schönram. Außer auf Oldtimer zu treffen (erwatungsgemäß), trafen wir auch auf alte Bekannte aus Cottbus und Kiel (ach was ist die Welt doch klein). Freier Eintritt, Musik und ah Maß Bier (nur 3,80 Euro, wir waren im Mai in Bayern und nicht im Oktober), tolle Veranstaltung. Krönung des Tages - Grillabend mit den Schleswig Holsteinern, wir waren eingeladen, Danke.
Am Freitag Erholung pur. Städtebummel in Laufen, Oberdorf (Österreich) und Freilassing. Zum  Mittag wieder zurück, essen im Gasthof Riedler (Petting, gute Küche, Andreas wurde nicht satt). Nach Protokoll – also Zeitplan - 14.00 Uhr die Eröffnung der Meisterschaft auf der schönen Kegelbahn in Kirchanschöring. Ohne große Unterbrechung gingen nicht nur Mannschaft für Mannschaft, sondern auch Kegler für Kegler auf die gut präparierten Bahnen – 100 in die Vollen. Das Dream Team  (für Außenstehende – aus Neustrelitz) räumte mit einer tollen Mannschaftsleistung nicht nur den Kegelabend, sondern auch viele Kegel ab. Mit viel Spannung ging es, die Resultate wurden nicht bekannt gegeben, in die Kojen.  Resümee des Tages – Muskelkater und Erholung - weg. Der Tag danach stand wieder im Zeichen der Regenerierung. Wir hatten uns die Eroberung der Stadt Salzburg vorgenommen. Die Stadt bietet soviel Sehenswertes, so das nur eine Teileroberung, auch wegen der schweren Beine und der begrenzten Zeit möglich wurde (wird aber nachgeholt). Um noch Kraft für den Abend zu tanken wurde der Nachmittag mit Pflegeübungen (Nickerchen) verbracht. Rechtzeitig zum Beginn der Abschlussveranstaltung in Kirchanschöring hatten wir und mit uns alle Teilnehmer der Meisterschaft ihre Plätze eingenommen. In den Begrüßungsansprachen erfuhren wir nicht nur viel Neues über unsere Gastgeber, ihre Landschaft und Mentalität, sondern auch wo wir her kommen (Danke, wichtig für die Heimfahrt). Die Ehrung der Sieger (denn wir waren alle Sieger) bescherte uns den Platz 9, immerhin unter den Top 10 (Ziel erreicht). Den Siegern und den Platzierten, speziell auch unserer Sonja, unsere Anerkennung für die guten Leistungen. Wir erlebten zwar nicht das Open End, aber nach kurzer Nacht und Heimfahrt, gesund wieder unser Zuhause – das Land „Wo andere Urlaub machen“. Unser Dank gilt besonders den Organisatoren der Meisterschaft unsern Kegelfreunden aus der Jugendanstalt Laufen - Lebenau, den Betreibern der Kegelbahn, der Liveband „Bayern Sound“ und unseren Gastfamilien vom Peterkaienhof und vom Winklerhof.
2011 Treffen wir uns bekanntlich in Thüringen – Arnstadt – Betten sind schon bestellt. Wir hoffen Alle gesund und fröhlich wieder zu sehen.  PS: Auch unsere jungvermählten Dörthe
( Mannschaft Cottbus) und Matthias (Neustrelitz). Kegeln schafft, stärkt und erhält nicht nur Freundschaften, sondern auch Familien (-glück).                                        
 
 Dream Team MV

 

Das Dream Team MV
Torge Zinnermann (Gastkegler), Manfred Ladwig, Bernd Raubold, Andreas Walther und Matthias Kleemann,
vorn Sonja Ladwig.
   
  Personalrätekonferenz                                                    13.06.2010
   
  Am 19.05.2010 fand die  Personalrätekonferenz des HPR im JM des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Personalräten der Sozialen Dienste der Justiz sowie der Justizvollzugsanstalten in der JVA Bützow statt. Im zweiten Teil der Konferenz hatten wir die Möglichkeit, mit dem Abteilungsleiter 2, Herrn Ministerialdirigent Jörg Jesse, Schwerpunktthemen anzusprechen und zu diskutieren:

Anknüpfend an der das Monatsgespräch mit Frau Justizministerin Kuder zeigte sich Herr Jesse weniger optimistisch hinsichtlich der Möglichkeit der Schaffung eines neuen Landesamtes für die ambulante Straffälligenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern, als wir dies aus der politischen Sicht von Frau Ministerin Kuder hatten wahrnehmen können. (weitergehende Informationen im Aufsatz von Ministerialrat Rupert Koch)

Zur Dienstbekleidung der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten erklärte Herr Jesse seine Offenheit dahingehend, dass die Bekleidung in der Zukunft analog zu beispielsweise der in Niedersachsen üblichen Dienstbekleidung gestaltet werden könnte. Auch dem Weg der Online-Bestellung gegenüber zeigte sich Herr Ministerialdirigent Jesse aufgeschlossen. Dabei führte Herr Jesse auch an, dass es dann jedoch so sein könnte, dass die Beschaffungsgelder, die für jeden Bediensteten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen, nicht ausreichen. Jeder Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes müsse dann möglicherweise auch einen finanziellen Eigenanteil zur Beschaffung der Dienstbekleidung erbringen.

Sowohl aus dem Bereich der Sozialen Dienste, als auch aus dem Bereich des Justizvollzuges (hier i. B. des AVD) wurde dem Abteilungsleiter 2 ein Stimmungsbild und der Eindruck besonderer Belastungsmomente in der Arbeit (vielfach im Kontext organisatorischer „Unklarheiten") der Mitarbeiter dargestellt/übermittelt.

 Helmut Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß

   
  Glückwünsche Mai und Juni                                            10.06.2010
   
  Der BSBD Landesverband übermittelt dem Kollegen Sandor Frank nachträglich die herzlichsten Glückwünsche zum 25 jährigem Dienstjubiläum im vergangenen Monat.

Gleichzeitig herzliche Glückwünsche nachträglich auch den Kollegen Ralf Mehl zum 40. Geburtstag, Hans-Jürgen Storch zum 60. Geburtstag, sowie Andreas Cadow zum 50. Geburtstag.

   
  „And the winner is...“                                                        14.05.2010
   
 
Am 20. April diesen Jahres stellten die Frauen und Männer des Ortsverband JA Neustrelitz erneut ihr Können unter Beweis und konnten somit auch das 2. Kegelturnier zwischen den BSBD Ortsverbänden der JA Neustrelitz und der JVA Neubrandenburg für sich entscheiden.
 
Letztendlich gelang es ihnen wesentlich besser Geschicklichkeit, Ausdauer und Kraft im Spiel umzusetzen. Dabei ließ die Neustrelitzer Mannschaft auch jene Raffinesse erkennen, welche ihr bereits in den vergangenen Jahren einen Treppchenplatz, bei den Deutschen Meisterschaften im Kegel, verschaffte.
 
Bei den Herren konnte sich wiederum Matthias Kleemann, noch vor Bernd Raubold und Andreas Walther den Titel sichern. Bei den Frauen setzte sich Sonja Ladwig klar gegen ihre Konkurrentinnen Kerstin Loeck
und Hiltrud Koch durch und verwies diese auf die Plätze Zwei und Drei.
 
Das auch dieses 2. Kegelturnier nicht in Leistungssport ausartete, sondern ein fröhlich, geselliger Abend wurde, dafür sorgte die Gruppe um den OV Vorsitzenden Bernd Raubold mit rustikalem Essen und Trinken, in gemütlicher Atmosphäre.
 
Dafür herzlichsten Dank.
   
  Schwedenreise                                                                    27.04.2010
   
 
Liebe Kollegen, es ist wieder soweit !
Am 20.06.2010 starten wir unsere Schwedenreise. Wir werden am 20.06, um 20.00 Uhr abends vom Überseehafen Rostock, mit dem Auto und mittels Fähre, nach Trelleborg übersetzen. Zuvor werden wir uns an der JVA Waldeck treffen. Mit Privatautos ist es dabei die kostengünstigste Variante.
Zu beachten sind weiterhin folgende Dinge: Übernachtungen finden in Jugendherbergen statt, meist in 4 Bett- Zimmern. Mitzubringen wären 1 x Bettwäsche, oder man muss Leihgebühren bezahlen.
 
Die Reise wird 290 Euro kosten, Übernachtung und Frühstück inklusive. Ihr müsstet mir bis 30.04.2010
eure Teilnahme, namentlich, per E- Mail unter konniboehm@gmx.de mitteilen. 
Unter der Telefonnummer 03820882581 könnt ihr auch eure Anmeldung auf den Anrufbeantworter sprechen, sowie eventuell auftretende Fragen.
 
Einen Betrag von 200,00 € bitte ich bis 05.05.2010 auf das bei der Rostocker Raiffeisenbank; BLZ: 130900000; Konto: 11052101; Verwendungszweck mit Namen und „Schwedenreise“, einzuzahlen.
Ich muss bei den Zimmerreservierungen, sowie der Fährfahrten in Vorkasse gehen. 
Der Rest von 90 Euro ist bis 10.06.2010 auf selbiges Konto einzuzahlen.
 
PS: Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern hat diese Bildungsreise als förderungswürdig anerkannt. Das entsprechende Schreiben, sowie das Reiseprogramm, für die eventuelle Einreichung von Sonderurlaub, können bei mir oder bei den Ortsverbandsvorsitzenden abgefordert werden.
 
Bis bald eure Konni
   
  Bundesländer-Ranking                                                       19.04.2010
   
 
Thüringen mit höchster Überbelegung (46 %) im Strafvollzug, Baden-Württemberg und Bayern folgen
 
Mit 46 Prozent ist die Überlegung in den Justizvollzugsanstalten Thüringens, gefolgt von Baden-Württemberg (39 %) und Bayern (37%) am dramatischsten. Das haben aktuelle Berechnungen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) zum Stichtag 30.11.2009 (Quelle: Bundesamt für Statistik) ergeben. Lediglich Hamburg (2%) und Schleswig-Holstein (6%) kommen einer standardmäßigen Belegung, die dem Prinzip der Einzelunterbringung verpflichtet ist, nahe.
 
Angesichts dieser nach wie vor dramatischen Situation stellt der BSBD die Entwicklung der Gefangenenzahlen auf der am 16./17.04.2010 stattfindenden Jahrestagung der Landesvorsitzenden im thüringischen Altenburg (Hotel Altenburger Hof, Telefon: 03447/584-0) in den Mittelpunkt seiner Beratungen. Trotz eines gravierenden Rückgangs der Gefangenenzahlen ist die Belegung der bundesdeutschen Haftanstalten noch weit von der Normalität entfernt. So standen den bundesweit 61.024 Gefangenen im Jahre 2003 am Stichtag 30.11.2009 nur noch 57.520 Strafgefangene gegenüber. Überproportional ist auch der Rückgang in der Untersuchungshaft. Gegenüber den 16.973 Untersuchungshäftlingen im Jahre 2003 waren es 2009 nur noch 11.138. Die Zahlen im Jugendstrafvollzug sanken im selben Zeitraum von 7.105 auf 5.880.
 
Der Bundesvorsitzende des BSBD, Anton Bachl, und seine Kollegen aus den Ländern waren sich darüber einig, „dass die Entwicklung zwar erfreulich, aber kein Anlass zur Entwarnung“ sei. Bachl: „Einer der Gründe ist in der demografischen Entwicklung zu sehen. Dennoch ist angesichts der sich immer stärker abzeichnenden verfehlten gesellschaftlichen Entwicklung im Gegensatz zu allen prognostizierten Expertentrends zur Bevölkerungsschrumpfung ein entsprechender Rückgang der Gefangenenzahlen nicht zu erwarten. Wenn 20 Prozent der Jugendlichen unfähig sind, einen Beruf zu ergreifen, wird dies nicht ohne Wirkung auf die Kriminalitätsbelastung der betroffenen Geburtsjahrgänge bleiben und sich in der Folge auch auf den Jugendvollzug auswirken.“
 
Vor diesem Hintergrund warnt der BSBD mit Nachdruck davor, die Haftplatzkapazitäten weiter zu reduzieren. Die jüngsten Vorkommnisse im Strafvollzug zeigen auf bedrückend aktuelle Weise, dass die Länder gut beraten sind, nicht zu überlegen, wie sie Anstalten oder Gebäudeteile schließen oder reduzieren können, sondern diese statt dessen so umzubauen, dass sie dem Schutz der Allgemeinheit dienen, aber auch den Prinzipien der Binnendifferenzierung und damit dem Wiedereingliederungsgedanken angemessen Rechnung tragen. Dazu Anton Bachl: „Der Anspruch auf Einzelplatzunterbringung, wie er den Vätern des einst bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetzes vorschwebte, ist heute mehr denn je wichtig. Nur so lassen sich Gewalttaten und das Entstehen von Subkulturen in den Justizvollzugsanstalten vermeiden, zumindest aber auf ein Minimum reduzieren.“
 
Insgesamt stellte sich die Lage im Strafvollzug zum Stichtag 30.11.2009 wie folgt dar: 70.817 Gefangene waren inhaftiert. Die Belegungsfähigkeit der Anstalten lag zu diesem Zeitpunkt bei 78.921 Haftplätzen. Trotz dieser vermeintlichen „Überkapazitäten“ befanden sich im Gegensatz zur herrschenden Rechtsmeinung und der aus Behandlungsgründen erstrebenswerten Einzelunterbringung 25.143 Gefangene in Gemeinschaftshaft. Zwar ist zu berücksichtigen, dass etwa zehn Prozent aller Insassen aus vollzugspädagogischen und aus Indikationsgründen in Gemeinschaftshaft unterzubringen sind, dennoch bleibt vor diesem Hintergrund eine bundesweite Überbelegung in Höhe von 26 Prozent bestehen.
 
Der BSBD warnt vor dem Hintergrund dieser Entwicklung nachdrücklich davor, die Bemühungen zum Bau ausreichender Haftplatzkapazitäten aufzugeben oder zurückzustellen. In diesem Fall blieben die Ziele der Resozialisierung der Gefangenen und des Schutzes der Bevölkerung vor weiteren Straftaten auf der Strecke.

Quelle: http://www.bsbd.de

   
  Glückwünsche April                                                                 12.04.2010
   
 
Der BSBD Landesverband übermittelt der Kollegin Karin Heise die aller herzlichsten Glückwünsche zum 
60. Geburtstag.
   
  Dachbesteigung durch Strafgefangenen                             12.04.2010
   
 
Dachbesteigung durch Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow glimpflich beendet - Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) dankt den Bediensteten der JVA und den übrigen beteiligten Stellen für professionelles Vorgehen
 
Am Morgen des 09.04.2010 hat ein 32-jähriger litauischer Strafgefangener das Dach des nicht belegten Hafthauses A der JVA Bützow über den vom Dach zum Boden führenden Blitzableiter bestiegen. Der Inhaftierte wurde am 19.02.2009 von der Zollfahndung Rostock festgenommen und am 20.02.2009 der JVA Bützow zunächst zum Zwecke der Untersuchungshaft zugeführt. Er verbüßt seit dem 03.03.2010 eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln von nicht unerheblicher Menge.
Ziel der bereits gegen 11.30 Uhr aufgegebenen Aktion des Strafgefangenen war es maßgeblich, die Öffentlichkeit für sein Interesse daran zu gewinnen, in sein Heimatland.
Quelle: http://www.regierung-mv.de
Pressemitteilung
Nr. 27/10 - 09.04.2010 - JM - Justizministerium
   
  Zusatzurlaub für Schichtdienst                                             29.03.2010   
   
 
Verwirrung stiftet derzeit die Auslegung des §12 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes – Erholungsurlaubsverordnung, kurz EurlV.
 
Die neue Herangehensweise bei der Berechnung des Zusatzurlaub für Schichtdienstleistende nach §12 EurlV durch die JA Neustrelitz, löste nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen anderer Justizvollzugsanstalten unseres Landes einige Irritationen aus, sondern trifft beim Justizministerium nicht gerade auf Gegenliebe.
 
Bis zum vergangenen Jahr konnten, vorrausgesetzt entsprechende Bedingungen wurden erfüllt, bis zu 4 Tage Zusatzurlaub gewährt werden. 2009 erfolgte eine Änderung der Übersicht im Absatz 1 des §12 EurlV. Danach können jetzt bis zu 6 Tage Zusatzurlaub gewährt werden.
So dachte man auch in der JA Neustrelitz.
Das JM ist da anderer Meinung. Bis heute jedenfalls geht man dort davon aus, dass die Voraussetzungen des Abs.1, §12 EurlV, von Niemandem erfüllt werden.
 
Im §12, Abs. 1 heißt es:
„(1) Wird Dienst nach einem Schichtplan verrichtet, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten bei ununterbrochenem Fortgang der Arbeit während der ganzen Woche, gegebenenfalls mit einer Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden Dauer, vorsieht, und sind dabei nach dem Dienstplan im Jahresdurchschnitt in je fünf Wochen mindestens 40 Arbeitsstunden in der Nachtschicht zu leisten, wird Zusatzurlaub nach der folgenden Übersicht gewährt:
In der Fünf-Tage-Woche
In der Sechs-Tage-Woche
Zusatzurlaub
Dienstleistung an mindestens
87 Arbeitstagen
104 Arbeitstagen
3 Arbeitstage
130 Arbeitstagen
156 Arbeitstagen
4 Arbeitstage
173 Arbeitstagen
208 Arbeitstagen
5 Arbeitstage
195 Arbeitstagen
234 Arbeitstagen
6 Arbeitstage.
Beginnen an einem Kalendertag zwei Dienstschichten und endet die zweite Dienstschicht an einem anderen Kalendertag, gelten abweichend von § 5 Abs. 4 Satz 2 beide Kalendertage als Arbeitstage.“
 
Das JM ist offensichtlich der Meinung, dass eine Unterbrechung des Dienstes, also die freie Zeit zwischen den Dienstschichten eines Bediensteten, höchstens 48 Stunden betragen darf.
Wer also an einem Freitagmorgen aus dem Nachtdienst kommt, das Wochenende Dienstfrei hat und erst am folgendem Montag mit der Frühschicht beginnt, der unterbricht seinen Dienst über 48 Stunden hinaus und erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Abs.1 §12 EurlV.
 
Der BSBD Landesverband sieht die Sachlage etwas anders und meint, die Verfahrensweise in der JA Neustrelitz ist richtig.
Der regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten bei ununterbrochenem Fortgang der Arbeit während der ganzen Woche, gegebenenfalls mit einer Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden Dauer bezieht sich nicht auf den Dienst eines Beschäftigten sondern auf den (Wechsel-) Schichtplan.
 
Das BAG mit Urteil vom 27.04.2000, Az. 6 AZR 861/98 hat festgestellt, das Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, Wechselschichten liegen ….nicht nur dann vor, wenn der einzelne Arbeitnehmer ununterbrochen arbeitet. Maßgeblich ist allein, dass in dem entsprechenden Arbeitsbereich ununterbrochen gearbeitet wird. …..
 
Wer sich den Abs1 §12 EurlV genauer ansieht erkennt schnell, dass der, hier gelb Markierte, Bereich
den Begriff Schichtplan näher erläutert, welcher nach BAG Urteil für eben einen Arbeitsbereich gilt. Danach gilt auch die eventuelle Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden Dauer für den Arbeitsbereich, in dem Dienst nach einem Schichtplanmodell, nämlich dem Wechselschichtplan, betrieben wird.
 
Welche Station, auf der Kolleginnen und Kollegen Wechselschichtdienst betreiben, unterbricht in ihrem Arbeitsbereich komplett den Dienstbetrieb für höchstens 48 Stunden, oder gar darüber hinaus?
 
Der BSBD Landesverband sieht hier ganz schnellen Handlungsbedarf durch das JM, zumal die Dienstplanung, durch die zusätzlichen Urlaubsplanung, in den Justizvollzugsanstalten aktualisiert werden muss. Natürlich wird auch die Zahl der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten neu bewertet werde müssen, um den zusätzlichen Urlaub abzusichern.
   
  Von der Hauptausschusssitzung des BSBD                         23.03.2010                                   
   
 
Die Mitglieder des Hauptausschusses hatten am 29.01.2010, in der JVA Bützow, einen umfangreichen Themenkatalog zu bearbeiten  und wurden in ihrer Arbeit insbesondere auch von der Ehrenvorsitzenden, Rita Bartel, sowie dem Ehrenmitglied Wolfgang Brückner unterstützt.
Der Vorsitzende des BSBD, Helmut Halwahs, stellte die Tagesordnung vor und berichtete sodann ausführlich. Aus seiner Sicht war auf die Erfolge des BSBD bei den Personalratswahlen des Jahres 2009 hinzuweisen. Anzuführen war von Helmut Halwahs  auch, dass Enrico Dethloff (erster Stellvertreter / Koordinierung der Zusammenarbeit des Nordverbundes BSBD ) für drei Jahre die Ausbildung für den gehobenen Dienst  in Güstrow absolviert. Für diese Zeit, so schlug Helmut Halwahs vor, solle Hans-Jürgen Papenfuß die Funktion des 1. Stellvertreters übernehmen. Nach einer kurzen Vorstellung wird Hans-Jürgen Papenfuß einstimmig durch den HA kooptiert. Hans-Jürgen Papenfuß übernimmt gleichzeitig auch die Funktion des Koordinators  Nordverbund.
Im Jahre 2010 sei geplant, ein Treffen der des BSBD Vorstandes mit den BSBD Mitgliedern Justizministerium durchzuführen.
Auch ist avisiert für die BSBD Mitglieder im laufenden Jahr eine Bildungsreise zu organisieren (beispielsweise nach Berlin oder Hamburg). Wolfgang Brückner gab bekannt, dass es auch im Jahre 2011 eine Bildungsreise der Südländer geben werde, mit der Möglichkeit der Besichtigung von Vollzugsanstalten in Tschechien. Der Ortsverband JVA Waldeck wolle die geplante Reise (organisiert durch Frau Böhm) im Juni 2010 nach Schweden im Verband publik machen.
 
Ein weiteres wichtiges Thema in der Sitzung des Hauptausschusses waren die Finanzen, die Rücklaufgelder, die Situation der Ortsverbände sowie der Umgang mit den Rentner und Pensionären. Bezüglich der Rentner und Pensionäre wurde durch den Hauptausschuss, die Höhe Mitgliedsbeiträge diskutiert. Auch das Thema der Betreuung der Rentner und Pensionäre wurde diskutiert, sowie die Einbindung dieser in die Verbandsarbeit.
Bezüglich der Kontoführung des Verbandes und der Ortsverbände hatte sich in der vergangenen Zeit die Situation ergeben, dass die Gebühren mittlerweile als nicht mehr unerheblich zu bewerten sind. So stellte sich hier die Möglichkeit, eine Kooperation mit einer anderen Bank einzugehen: Herr Lange von der BB-Bank, mit dem Sitz in Karlsruhe, stellt sich kurz vor. BB – ist eine Bank für Beamte. Der Kollege Sielaff als Schatzmeister wurde beauftragt das Angebot der BB-Bank zu prüfen und gegebenenfalls einen Bankwechsel vorbereiten. Die Mitglieder des Hauptausschusses regten an, auch die Anwärter über die Bankkonditionen zu informieren. In jeder Dienststelle sollten die Informationen zum Aushang gebracht werden.
Wolfgang Brückner berichtete als Tarifverträge des Verbandes zur aktuellen Situation.
Die enormen negativen Folgen durch das neue Beamtengesetz (Beamtenrechtsneuordnungsgesetz – BRNG -, verabschiedet noch im Jahre 2009), insbesondere für die Kollegen und Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes werden vom Hauptausschusses sehr kritisch betrachtet und bewertet, die Politik habe die Bedürfnisse der Kollegen, die im Wechselschichtdienst arbeiten, nicht ausreichend wahrgenommen und deren Belastungen nicht adäquat beachtet. Im Ergebnis stellten die Mitglieder des Hauptausschusses fest, dass gemeinsam versucht werden müsste, mehr Kontakt mit den Mitgliedern der etablierten Parteien zu suchen und zu halten, um die Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen besser verwirklichen zu können, die Politik besser zu informieren und einzubeziehen.
   
  AG – Personalkoordinierung/AGOP                                      13.03.2010
   
 
Der BSBD- Hauptausschuss hat in seiner letzten Sitzung im Januar 2010 die Situation in den Justizvollzugsanstalten des Landes nach der im Jahre 2009 abgeschlossenen Neustrukturierung/-organisation des Justizvollzuges in Mecklenburg-Vorpommern auch vor dem Hintergrund der Personalentwicklung (insbesondere im mittleren und gehobenen Dienst) diskutiert.
Seit dem Tätigwerden der AGOP und ihrem Abschluss hat sich die Vollzugssituation in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend verändert: Es wurde nicht nur die JVA Ueckermünde geschlossen und das Personal in andere Anstalten versetzt, sondern auch ansonsten erfolgten erhebliche Umstrukturierungen der Zuständigkeiten sowie vollzuglichen Abläufe.
Hinzuweisen ist aus Sicht des BSBD hier insbesondere auch auf die Veränderung der Tätigkeitsmerkmalen/Aufgabenstellungen, insbesondere für die Dienstgruppen des AVD. Dabei ist aus unserer Sicht offensichtlich, dass sich durch die Implementierung des Dokumentationssystems InStar ein erhöhter Umfang an schriftlichen Tätigkeiten/in der Dokumentation ergeben hat. Zudem gab es das Erfordernis, verstärkt Dienstposten im Tagdienst im AVD in den  JVAen vorzuhalten – die Kolleginnen und Kollegen fehlen natürlich im Wechselschichtdienst.
 
Aktuell ist aus unserer Sicht festzustellen, dass auch weiteres nicht in die aktuell genutzte/existierende Dienstpostenbewertung eingeflossen ist
 
- die bauliche Veränderung der JVA Stralsund und die Erweiterung  um den Offenen Vollzug.
 
- die JA Neustrelitz verfügt jetzt nicht nur auch über eine Abteilung des Jugendarrestes, sondern auch über eine Aufnahme-/Diagnostikabteilung sowie über die sozialtherapeutische Abteilung.
 
- In der JVA Waldeck hat sich nicht nur die Gefangenenstruktur als Langstraferanstalt verändert, sondern es gibt neben der Sozialtherapie auch die Diagnostikabteilung.
 
- die Gefangenenstruktur in der JVA Bützow hat sich erheblich verändert. Es gibt einen hohen Durchlauf mit einer großen Notwendigkeit zur Fertigung von Behandlungsuntersuchungen (überwiegend durch Beamte des AVD, die im Tagdienst arbeiten). Die Wege in der JVA Bützow haben sich nicht verändert, jedoch die Anzahl der zu bewältigenden Strecken hat aufgrund der Gefangenenstruktur ein Umfang zugenommen. Die JVA Bützow soll perspektivisch die zentrale Ausbildungsanstalt werden.
 
- alle JVAen in Mecklenburg-Vorpommern sind mit InStar befasst, natürlich auch Waldeck und Neubrandenburg mit allen Implikationen die diese Art und Weise der Dokumentation für den Vollzug und die Mitarbeiter zur Folge hat (auf gut deutsch: die Schreibarbeit im Vollzug hat die Beziehungsarbeit mit den Gefangenen abgelöst - mit dem Risiko, dass die Gefangenen uns vor dem Hintergrund der engen Personaldecke über alle Dienstgruppen nicht in dem erforderlichen Maße mehr bekannt sind).
 
Wenn wir hier anmerken, dass aus Sicht des BSBD eine neue Analyse der Personalstruktur und Arbeitsabläufe in jeder JVA erforderlich, vor dem Hintergrund der einzelnen Abläufe in den jeweiligen Vollzugsanstalten und insbesondere auch unter Einbeziehung der baulichen/räumlichen Gegebenheiten, ist, so ist in die Analyse der Arbeitsabläufe nicht nur der allgemeine Vollzugsdienst einzubeziehen, sondern insbesondere auch der gehobene Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie auch die Verwaltung(sabteilungen).
 
Dem BSBD ist natürlich auch bekannt, dass die Analyse der Arbeitsabläufe auch in anderen Justizbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ist.
In den Landgerichtsbezirken gibt es hierzu besonders geschulte Organisationsberater, die darin geschult wurden, bei der Analyse der Arbeitsabläufe wissenschaftliche Methoden der „Betriebsorganisation nach REFA, die die Planung, Gestaltung und Steuerung von Arbeitssystemen einschließlich der dazu erforderlichen Datenermittlung mit dem Ziel der Schaffung eines wirtschaftlichen und humanen Betriebsgeschehens, umfasst.“ anzuwenden.
Arbeitsgestaltung ist das Schaffen eines aufgabengerechten optimalen Zusammenwirkens von arbeitenden Menschen, Betriebsmitteln und Arbeitsgegenständen durch zweckmäßige Organisation von Arbeitssystemen unter Beachtung der menschlichen Leistungsfähigkeit und Bedürfnisse. Im besonderen besteht die Arbeitsgestaltung in der Neuentwicklung oder Verbesserung von Arbeitsverfahren, Arbeitsmethoden und Arbeitsbedingungen, von Arbeitsplätzen, Maschinen, Werkzeugen, Hilfsmitteln sowie in der ablaufgerechten Gestaltung von Arbeitsgegenständen. - REFA -
  Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Mitgebrachte Eindrücke                                                      13.03.2010
   
 
Landesgewerkschaftstag des VNSB,  Niedersachsen
 
Helmut Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß hatten die Gelegenheit an dem Landesgewerkschaftstag in der JVA Oldenburg teilzunehmen. Beeindruckend war der Grad der Organisation der Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen, die hoch kompetente Organisation der Abläufe in der JVA Oldenburg anlässlich dieser Großveranstaltung - dies tritt jedoch, trotz aller Perfektion, aus unserer Sicht in den Hintergrund, betrachtet man die Wertschätzung und zugesprochene Bedeutung, die den Vollzugsbediensteten durch die gesamte Politik des Landes Niedersachsen entgegengebracht wird. Exemplarisch sei hieraus unserer Sicht nur erwähnt, dass der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Herr Wulff, sowie der Justizminister, Herr Busemann, nicht nur für eine Stippvisite bei diesem Gewerkschaftstag anwesend waren. Der Ministerpräsident sowie sein Justizminister waren von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr anwesend, darüber hinaus die gesamte Führungsspitze der Justiz und der Parteien des Landtages.
In den Reden anwesenden Politiker wurde deutlich, welcher Stellenwert und welche hohe Wertschätzung dem Justizvollzug beigemessen wird. So konnten alle Seiten (Gewerkschaft und Politik) auf gemeinsame Erfolge zurückblicken. Beeindruckend für uns war, dass auch durch die Politik aktiv die Veränderung in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes gewünscht und initiiert wurde. Die Laufbahn endet in Niedersachsen nicht mehr mit der Eingruppierung nach A9 mit Zulage als Ende der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Kollegen in Niedersachsen haben die Perspektive, prüfungsfrei auf Grund ihrer Qualifikation/Eignung und herausgehobenen Tätigkeit aus der Laufbahngruppe 1 auch in Gehaltsstufen (bis A11) der Laufbahngruppe 2 („des gehobenen Dienstes“) eingruppiert zu werden.
 
So soll es für den Vorstand des BSBD und die engagierten Mitstreiter (in den Personalvertretungen) ein Ziel sein, in dieser Wahlperiode die Kommunikation mit den Politikern des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu pflegen, um diesen die besondere Bedeutung der Arbeit der Vollzugsbediensteten, insbesondere der Laufbahngruppe 1 („des mittleren Dienstes“) klar zu machen und das Interesse der Politik daran zu wecken, die Arbeit der engagierten Kolleginnen und Kollegen anzuerkennen und auch in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit des prüfungsfreien Aufstieges in Laufbahngruppe 2 („den gehobenen Dienst“) in Einzelfällen vorzusehen/in Angriff zu nehmen.
 
Helmut Halwahs & Hans-Jürgen Papenfuß
   
  Dankschreiben                                                                       13.03.2010
   
 
Hallo  Kolleginnen und Kollegen,                   
 
für die herzlichen Worte und für die vielen Geschenke anlässlich meiner Verabschiedung möchte ich 
mich auf diesem Wege recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der JVA  Neubrandenburg,
dem Landesverband des BSBD  MV und dem Ortsverband der JVA  bedanken.
Herrn Wildgrube und seinem „Team“ sage ich ebenfalls Dank  für die hervorragende Herrichtung des Büfetts.
 
Tschüss  und  auf  Wiedersehen
Siegrid Brückner
   
  Ein Abschied                                                                          10.03.2010
   
 
An einem Dienstag, genauer am  09.03.2010, leistete Siegrid Brückner ihren letzten Arbeitstag als Angestellte der JVA Neubrandenburg. Im Kreise ihrer, über die Jahre liebgewordenen Kolleginnen und Kollegen, verabschiedete sie sich von der Anstalt mit einem zünftigen Festessen, um nunmehr in die passive Phase ihrer wohlverdienten Altersteilzeit zu gehen.
 
„Sie war immer bestrebt, auf ihrem Dienstposten das Bestes zu geben.“ lobte der Leiter der JVA Neubrandenburg, Jörg Spielberg, unsere scheidende Siegrid Brückner, in seiner Rede.
„Ihre gutwillige Wesensart wurde von allen Mitarbeitern geachtet. Sie strahlte Optimismus und Fröhlichkeit aus. ... Kolleginnen und Kollegen schätzten ihre Ehrlichkeit und Offenheit. Frau Brückner leistete durch ihren Gemeinschaftssinn einen guten Beitrag zum bestehenden Anstaltsklima. Sie hat den Geist und die Atmosphäre mitbestimmt.“
 
Auch der BSBD Landesverband und der Ortsverband der JVA Neubrandenburg bedankt sich für die, über viele Jahre geleistete, bienenfleißige Verbandsarbeit.
So war Siegrid Brückner bereits seit 1993 im Vorstand des Ortverband Neubrandenburg, als Schriftführerin, tätig. Schon auf dem 3. Landesgewerkschaftstag wurde sie von den Delegierten zum  Vorstandsmitglied des BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gewählt, wo sie zunächst, über viele Jahre, die Aufgaben einer Schriftführerin und seit 2006 die des Tarifvertreters und gleichzeitig die eines Rechnungsprüfers übernahm.
 
Der BSBD wünscht Dir liebe Siegrid, an dieser Stelle, noch einmal alles erdenklich Gute für die Zukunft, vor allem Gesundheit, Freude und dass Du Dir jetzt alle Wünsche erfüllen kannst für welche Dir vorher einfach die Zeit fehlte.

Matthias Nicolai

   
  Glückwünsche                                                                            08.03.2010
   
 
Liebe Kolleginnen,
 
der BSBD Landesverband übermittelt euch  zum Internationalen Frauentag die herzlichsten Glückwünsche, und dankt euch für die fleißige Arbeit im Landesverband und in den Ortsverbänden, 
aber auch für die „Frauen-Power“ die manch harten Dienst erst erträglich macht.
   
  Tarifrunde 2010 - Ein Ende mit Schrecken                             01.03.2010                     
   
 
"... Dieser Abschluss bedeutet unter Berücksichtigung aller Komponenten eine Einkommensverbesserung von 3,5 Prozent, bleibt aber trotzdem hinter den Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen zurück, die für 5 Prozent mehr Lohn gestreikt hatten und auf die Straße gegangen waren. BSBD-Chef Anton Bachl konnte dem Tarifergebnisse aber auch eine positive Seite abgewinnen: „Die dbb-tarifunion hat die einkommensmäßige Abkoppelung des öffentlichen Dienstes mit diesem Abschluss abgewendet. Die Arbeitgeberseite wollte die Tarifrunde und die schlechte Wirtschaftslage nutzen, um die Einkommen der Kolleginnen und Kollegen abermals ‚anzuknabbern‘. Dass dies konsequent verhindert werden konnte, ist unzweifelhaft ein gewerkschaftlicher Erfolg“.
 
BSBD-Chef Bachl ist sich sicher, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern nachhaltig für ihre Interessen einsetzen werden. Nach den vielen finanziellen Zumutungen der Vergangenheit sind sie entschlossen und kampfbereit. „Die Arbeitgeberseite sollte sich im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen keinen Illusionen hingeben. Der jetzt vorliegende Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen gibt die Marschrichtung vor. Ein abweichender Tarifabschluss mit geringeren Einkommensverbesserungen wäre den Kolleginnen und Kollegen nicht zu vermitteln; er kann folglich auch nicht in Betracht kommen.
 
Deutliche Worte der Mahnung sandte der Gewerkschafter an die Adresse der Landesgesetzgeber: „Widerstehen Sie in Zukunft dem ständigen Drang, die öffentlichen Haushalte auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen sanieren zu wollen. Die Sonderopfer der vergangenen Jahre haben die Grenze des Vertretbaren längst hinter sich gelassen. Auch die Beamten und Versorgungsempfänger benötigen die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Es geht hier nicht um Boni – wie im Bankenbereich -, sondern um Existenzsicherung.
Bachl rief die Bundesländer zudem dazu auf, nicht das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen zu verspielen und die Flexibilität des Beamtentums zu gewährleisten. „Bereits jetzt gibt es erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen den Gebietskörperschaften, so dass ein Austausch von Beamten immer problematischer wird. Wenn auf Länderebene der Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ nicht sichergestellt werden kann, dann geben Sie diese Aufgabe in die Hände des Bundes zurück, bevor es für eine Vereinheitlichung zu spät ist!“, rief der BSBD-Chef die Politik zum Handeln auf. ..." (Auszug aus gleichnamigen Artikel)
 
Quelle: www.bsbd.de
   
  Tarifabschluss für Bund und Kommunen                               28.02.2010
   
 
Stöhr: „Fairer Interessenausgleich gelungen – jetzt Beamte gleichbehandeln“ 
Zustimmend hat der dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr den Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen begrüßt, den Gewerkschaften und Arbeitgeber heute in Potsdam auf Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom vergangenen Donnerstag erzielt haben: „Mit dem Ergebnis ist ein fairer Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Ansprüchen der Beschäftigten und der Zukunftssicherung des Öffentlichen Dienstes ebenso Rechnung trägt wie der angespannten finanziellen Lage der Kommunen.“
 
Entscheidend sei, so Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, dass die rund zwei Millionen Beschäftigten mit einer linearen Einkommenssteigerung in Höhe von 2,3 Prozent in den nächsten zwei Jahren (plus Einmalzahlung von 240 Euro zum 1. Januar 2011) Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung halten können und kein Sonderopfer für die klammen öffentlichen Haushalte bringen müssen. „Es wäre ungerecht und unsozial gewesen, die Kolleginnen und Kollegen für Fehler bluten zu lassen, die nicht sie, sondern Banker begangen haben. Es geht uns nicht um Boni, sondern um gerechten Lohn für erbrachte Leistung. Gerade in diesen Krisenzeiten hat sich der Öffentliche Dienst als stabilisierender und verlässlicher Faktor in Deutschland bewiesen.“ Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung, vor der der Öffentliche Dienst steht. Stöhr: „Mit den verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die
Auszubildenden und der Fortführung des Altersteilzeitmodells können wir die Nachwuchsgewinnung fördern und die Altersstruktur im Öffentlichen Dienst nachhaltig verbessern.“
Stöhr forderte die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die rund 360.000 Beamten des Bundes. „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten wird diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss gebracht. Abschmelzungen oder Verzögerungen bei einer entsprechenden Regelung für den Beamtenbereich sind für uns nicht akzeptabel.“
Quelle: www.dbb.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ein wichtiger Signalgeber für die zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  SCHLICHTERSPRUCH IM ÖFFENTLICHEN DIENST                    25.02.2010
   
 
DBB TARIFUNION ZU SCHLICHTERSPRUCH IM ÖFFENTLICHEN DIENST: STARKES SIGNAL, 
DASS DER WEG FREI GEMACHT IST FÜR ABSCHLUSS

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Schlichter Herbert Schmalstieg, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, und Sachsens früherer Ministerpräsident Georg Milbradt am
heutigen Donnerstag, 25. Februar 2010, in Velen bei Münster das Ergebnis verkündet, das die Schlichtungskommission einvernehmlich verabschiedet hat. Hierzu die gemeinsame Erklärung der Gewerkschaften:

"Die dbb tarifunion, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen in der Einvernehmlichkeit der Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein starkes Signal,
dass der Weg frei gemacht ist für einen Abschluss. Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen werden - wie nach der Schlichtungsordnung vorgesehen - am Wochenende in Potsdam mit den Beratungen über die Schlichtungsempfehlung
wieder aufgenommen."

 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ein wichtiger Signalgeber für die zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  Glückwünsche Februar                                                                25.02.2010
   
 
Der BSBD Landesverband übermittelt der Kollegin Martina Lüdtke die aller herzlichsten Glückwünsche zum 25 Jähren Dienstjubiläum.
   
  Schlichtung im öffentlichen Dienst Bund/Kommunen           15.02.2010
   
 
Stöhr: „Eskalation des Tarifkonflikts vermeiden“
 
Nach der dritten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 11. Februar 2010 in Potsdam haben Gewerkschaften und Arbeitgeber die Schlichtung angerufen. Der Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion, Frank Stöhr, machte nach Abschluss der Gespräche die starre Haltung der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass man nicht ohne Hilfe der beiden Schlichter zu einem Ergebnis gekommen sei. Stöhr: „BMI und VKA haben uns drei Runden warten lassen und dann ein völlig unzureichendes Angebot vorgelegt. Damit ließe sich noch nicht einmal die Preissteigerung 2010 ausgleichen, für 2011 bedeutete dies für alle Beschäftigten einen deutlichen Reallohnverlust. Auf dieser Basis machen weitere Tarifverhandlungen hier keinen Sinn.“
Die Gewerkschaften, so Stöhr, hätten sich in allen Fragen substantiell bewegt, sowohl bei der linearen Forderung als auch bei den strukturellen Themen (Altersteilzeit, Eingruppierung, Übernahme von Auszubildenden).
„Wir setzen jetzt auf die politische Erfahrung von Herbert Schmalstieg und Georg Milbradt. Wir brauchen einen Ausgleich zwischen den Belastungen der öffentlichen Haushalte und den Haushaltszwängen unserer Kolleginnen und Kollegen. Krankenschwestern, Straßenwärter oder Erzieherinnen mit 2200 Euro brutto werden es nicht akzeptieren, wenn sie die Zeche für eine verfehlte Steuerstrukturpolitik zahlen sollen. Natürlich brauchen v.a. die kommunalen Haushalte finanzielle Entlastung, aber nicht durch Griff in die Taschen der Beschäftigten, sondern durch einen höheren Anteil am Steueraufkommen.“ Stöhr zeigte sich für die Gewerkschaftsseite entschlossen, im Rahmen der Schlichtung zu einem Kompromiss zu kommen: „Wir wollen den Tarifabschluss noch im Februar. Wenn auch die Arbeitgeber sich bewegen, können wir diese Schlichtung zum Erfolg führen und eine weitere Eskalation des Tarifkonflikts vermeiden.“
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ein wichtiger Signalgeber für die zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  Erneut aufs Treppchen geschafft                                                06.02.2010
   
 
Auch im Jahr 2010 ist der Hallenfussballmannschaft der JVA Neubrandenburg der Sprung aufs Treppchen gelungen. Dabei hatte gerade in diesem Jahr der dreimalige Meister mit argen Spielerproblemen zu kämpfen, so dass beim 18. Juristenturnier des Jugendamtes und des Vereins der Rechtsanwälte Neubrandenburgs, am 30.01.2010,
in Neubrandenburg, nur die Hälfte der, aufeinander eingespielten, Stammspieler auflaufen konnte.
Dennoch steigerte sich die Mannschaft, unter Jörn Bauer, mit Marcel Uibel, Daniel Remisch und Mario Oberländer kontinuierlich von Spiel zu Spiel und lieferte zu guter Letzt ein recht ordentliches Ergebnis ab, wenngleich man sich Anfangs vielleicht mehr erhofft hatte.
 
Auch in diesem Jahr sponserte der BSBD Ortsverband der JVA Neubrandenburg das Startgeld und würde sich darüber freuen, wenn seitens der Anstalt mehr Engagement bei der Förderung von außerdienstlichen Aktivitäten für die JVA Neubrandenburg, durch unsere Kolleginnen und Kollegen, gezeigt werden würde.
   
  Warnstreiks in Mecklenburg-Vorpommern !                               03.02.2010
   
 
In mittlerweile zwei Verhandlungsrunden haben wir von den Arbeitgebern ein verhandelbares Angebot gefordert – vergeblich! Die Arbeitgeber mauern. Sie behaupten pauschal, unsere Forderung sei maßlos und wäre nicht bezahlbar. Aber wir haben die Wirtschaftskrise nicht verursacht! Warum sollten wir sie jetzt mit Lohnverzicht bezahlen?! Vor der dritten Verhandlungsrunde am 10. Februar 2010 werden wir jetzt den Druck erhöhen!
Deshalb rufen wir unsere Mitglieder im Bundes- und Kommunaldienst für den 8. Februar 2010 zu folgenden Warnstreiks auf.
  • Rostock 07:00 – 09:00 vor dem Rathaus
  • Schwerin ganztägig vor dem Stadthaus
  • Grevesmühlen 07:00 – 12:00 vor der Malzfabrik
  • Parchim und Ludwigslust ganztägig
    (mit Bustransfer für ver.di und dbb Mitglieder nach Schwerin, die Rückfahrt erfolgt nach dem Mittag)
  • Kreiskrankenhaus Wolgast ab 12:00
Jeder Tarifbeschäftigte im Bundes- und Kommunaldienst hat das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen. Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem können sie unsere Forderung selbstverständlich in ihrer Frei-zeit bei der Demonstration und der zentralen Kundgebung unterstützen.
 
Quelle: www.dbb-mv.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ein wichtiger Signalgeber für die zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
   
  Einkommensrunde Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen  31.01.2010
   
          - Protestaktion am Verhandlungsort -            

Stöhr: „Die Politiker verteilen Steuergeschenke, und der Öffentliche Dienst geht baden“

Vor Beginn der zweiten Verhandlungsrunde zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen werden über 200 Beschäftigte die Verhandlungsführer am 31. Januar 2010 in Potsdam begrüßen und ihrem Unmut über die zögerliche Haltung der Arbeitgeber Luft machen. Symbolisch sollen dabei „Rettungsringe für den Öffentlichen Dienst“ übergeben werden.
„Die Kolleginnen und Kollegen lassen es sich nicht gefallen, dass die Politiker einerseits freigiebig Steuergeschenke an Hoteliers und Erben verteilen, andererseits aber den Öffentlichen Dienst baden gehen lassen“, erklärte Frank Stöhr, dbb Vize und Verhandlungsführer in Potsdam. „Wir brauchen jetzt ein verhandlungsfähiges Arbeitgeberangebot. Krankenschwestern und Straßenwärter mit 2300 Euro Monatsbrutto erwarten ja keine Bonuszahlungen, sondern den gerechten Gegenwert für erbrachte Leistung.“ Außerdem, so Stöhr weiter, darf der Öffentliche Dienst in der Einkommensentwicklung nicht noch weiter hinter der Privatwirtschaft zurückfallen: „Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt wird schon wegen der demo-graphischen Entwicklung schwer. Spürbare Einkommenserhöhungen tragen deshalb genauso zur Zukunftssicherung des Öffentlichen Dienstes bei wie sachgerechte Personal- und Mittelausstattung.“
Der dbb geht mit einem Forderungspaket im Gesamtvolumen von
5 Prozent in die Einkommensrunde für die knapp zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Neben einer spürbaren linearen Gehaltsverbesserung beinhaltet die dbb Forderung verschiedene qualitative Komponenten wie die Verbesserung von Aufstiegen, Höhergruppierungen und Beförderungsmöglichkeiten, die Fortführung der Altersteilzeitmodelle, die Übernahme der Auszubildenden und Anwärter sowie strukturelle Verbesserungen in den Bereichen Nahverkehr, Versorgung und Krankenhäuser.
 
Quelle: www.dbb.de
 
Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ein wichtiger Signalgeber für die zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.