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zum
Jahresende
24.12.2004 |
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Greifswald, den 21.12.2004
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Auf diesem Wege möchte ich
allen Mitgliedern des Landesverbandes des
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BSBD Mecklenburg-vorpommern
ein besinnliches Weihnachtsfest, sowie einen
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feucht fröhlichen Rutsch ins
neue Jahr 2005 wünschen.
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Mit diesem Gruß verbinde ich
auch einen Dank für die gute und vertrauensvolle
-
Zusammenarbeit im
zurückliegenden Jahr.
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Ein Jahr neigt sich dem Ende
entgegen und mit ihm eine Zeitspanne voller Ereignisse
-
und Höhen und Tiefen. Allzu
oft verkennen viele Kolleginnen und Kollegen wie
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schwierig und zeitaufwendig
die Wahrnehmung eines Ehrenamtes sein kann. Gerade in
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einer zeit der totalen
„Reformbewegungen“, mit der sich die gesamten
-
Abläufe in den
Justizvollzugsanstalten verändern und auch die personellen Strukturen
-
gänzlich einer neuen
Entwicklung zugeführt werden sollen, ist es um so wichtiger,
-
dass eine starke
Gewerkschaft auf eine gerechte und sozial verträgliche Umsetzung
-
Einfluss nehmen muss.
Vermehrte Anstrengungen und solidarisches Handeln auf
-
allen Ebenen und über alle
Landesgrenzen hinaus werden notwendig sein,
-
um diese Herausforderungen
zu bewältigen und um weitere berufspolitische Erfolge
-
zu erreichen.
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Dafür wünsche ich uns allen
die Kraft und Ausdauer, stets mit einem realistischen
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Blick für das Machbare.
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- Rita
Bartel
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Landesvorsitzende
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Im Gespräch mit Herrn Suhrbier am 26.11.04
01.12.2004 |
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- Gemäß unseren eingereichten
Schwerpunkten machte Herr Suhrbier, stellvertretender
Abteilungsleiter 2, im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern,
folgende Ausführungen:
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- Der OE-Prozess ist beendet. In der
49. Woche erfolgt der Abschluss in Güstrow.
- Im Ergebnis wurde festgestellt,
dass methodisch gearbeitet wurde. Die Folgen und Probleme wurden
angesprochen. Es wurde viel dazugelernt. Methodisch war es ein
Rüstzeug für alle. Erkenntnisse für den AVD:
- Die Führungskräfte wurden zu spät
mit einbezogen.
- Rüstzeug für alle: welche Probleme
gibt es, wie erfolgt die Lösung, Erfolgsergebnisse
- Für
das Justizministerium heißt das: Leitidee = Zielkatalog, die
Zeitschiene wurde festgelegt.
- Das Kennzahlensystem wird 2005 aus
Niedersachsen eingeführt.
- Eine
neue Arbeitsgruppe wurde gebildet, die AGIP, diese hat bereits seine
Arbeit aufgenommen.
-
- Die „Sota“
(Sozialtherapeutische Anstalt)
wird in der JVA Waldeck am 09.12.2004 eröffnet
und mit folgendem Personal in der 1. Stufe besetzt:
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- 18 Stellen im AVD
- 2 Stellen im gehobenen Dienst
- 3 Stellen im höheren Dienst
-
- Das Personal wurde über
Versetzungen / Abordnungen zusammengestellt.
-
- Nach
der Überprüfung der Anstalten durch die gebildete Arbeitsgruppe
erfolgt eine erneute Zuordnung des Personals für die jeweilige
Anstalt.
-
Die Stellen des gehobenen Dienstes
werden ebenfalls überprüft und anschließend erfolgt die Zuordnung
Gefangene auf Bedienstete, gemäß den Kennzahlen. Ab 2005 gibt es neu
die „Kontrollerstellen“.
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- Das
Justizministerium hat keine Ambitionen sich an Stellenkürzungen im
eigenen Bereich zu beteiligen.
- In
weiteren Anstalten wird mit der Kosten-Leistungs-Rechnung begonnen.
Dafür wird kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.
- Wenn
Neueinstellungen im gehobenen Dienst erfolgen, werden diese zuerst
im Justizministerium eingesetzt und dann in den Anstalten.
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Abordnungen sollen zukünftig nur noch für 2 Jahre erfolgen.
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- Von
Seiten des BSBD wurde drauf hingewiesen, dass durch die Abordnungen
an das JM die Statistiken verfälscht werden, denn das abgeordnete
Personal wird ja in den Anstalten statistisch weitergeführt obwohl
es dort nicht zur Verfügung steht und somit werden Statistiken
verfälscht.
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-
Altersteilzeit kann z. Z. nur in
Anspruch genommen werden, wenn für diese Stelle ein KW-Vermerk
vorhanden ist. Für den gehobenen Dienst gibt es keine Regelung,
sonst droht ein Stellenabbau. Bei der 2. Einsparmaßnahme geht es um
das Geld.
-
In den nächsten Jahren sollen 218
Stellen im Justizbereich entfallen, das heißt 45 Stellen im
Justizvollzug. Bei den Angestellten erfolgen keine Kündigen, da
gemäß dem ausgehandelten Tarifvertrag Kündigungsschutz bis zum Jahr
2010 besteht.
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Zentrale Einsparvorgaben bei der Besoldung :
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im Jahr 2004 114 T €;
2005 293 T €
2006 190 T
€
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- das
entspricht:
3 x A 7
1 x A 13; 6 x A 7
5 x A 7
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- Aus
Altersgründen fallen in den nächsten Jahren 7 bis 8 Stellen pro Jahr
weg.
-
Die jetzigen befristeten übernommenen
Angestellten des letzten Ausbildungslehrganges könnten als Beamte
übernommen werden, aber auch eine Verlängerung der Arbeitsverträge
ist möglich.
-
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Von den Anstaltsleitern wurden
Beförderungen eingereicht, die Möglichkeit besteht in allen
Laufbahnen.
- Die
Kriterien zur Beförderung sind:
-
-
1. die Leistung
2.
die Eignung
3. die Befähigung
- als
Hilfskriterium :
die Flexibilität
-
- Es ist zu
hoffen, dass durch die jeweiligen Anstaltsleiter die „richtige
Auswahl„ getroffen wird und viele arrangierte Kolleginnen und
Kollegen Anerkennung erfahren.
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Nachruf
10.11.2004 |
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Für uns alle unerwartet verstarb
am 03. November 2004
unser Verwaltungsdienstleiter
Justizoberamtsrat Wilfried Dölle
Mit Wilfried Dölle verlieren die
Kolleginnen und Kollegen
- einen aufgeschlossenen und
zuverlässigen Kameraden,
- der im Alter von 58 Jahren,
weit vor seiner Zeit aus dem
-
Leben gerissen wurde.
-
Mit seinen Angehörigen trauert der
Landes- und Ortsverband
-
um einen wertvollen, lieben
Menschen, dem ein verpflichtendes
-
Andenken bewahrt wird.
-
-
Bund der Strafvollzugsbediensteten
Deutschland
-
Landesverband Mecklenburg –
Vorpommern
-
-
Rita Bartel
Matthias Nicolai
-
Landesvorsitzende
Ortsvorsitzender
-
JVA Neubrandenburg
-
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Neubrandenburg, im November 2004
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Blutspendeaktion
01.11.2004 |
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Der Neue in Stralsund-Franzenshöhe
30.08.2004 |
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- (Auszug aus der Ostsee-Zeitung)
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- „In seiner Feizeit joggt er gern
und hat sich schon einen Platz im Fittniss-Studio des Hanse-Doms
gesichert. Die Landschaft bekommt man ja hier gratis dazu, zeigt sich
Holger Johannes Lüth von seinem neuen Wohn und Arbeitsort angetan.“
-
- Am
23.08.2004 wurde der 45-Jährige offiziell als Leiter der
Justizvollzugsanstalt Stralsund in Franzenshöhe eingeführt. Zuletzt war
der Diplom-Psychologe in der JVA Halle tätig. Seit Anfang August
arbeitet er in Stralsund. Herr Lüth ist Nachfolger von Jörg Spielberg,
der die Leitung der JVA Ueckermünde übernommen hat. Mit Holger Johannes
Lüth wird erstmals ein Psychologe Leiter einer JVA des Landes
Mecklenburg-vorpommern. Nach seinem Studium an den Universitäten
Marburg, Klagenfurt(Österreich) und Konstanz trat er im November 1992 in
den Justizvollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Zunächst wirkte
er als Psychologe an der JVA Naumburg sowie der Jugendanstalt halle. Im
Juli wurde Lüth an die JVA Halle versetzt. Nach der Ernennung zum
Psychologierat im mai 1998 wurde der neue Anstaltsleiter im Dezember
1999 Beamter auf Lebenszeit. Mit seiner Beförderung zum
Psychologieoberrat übernahm er in halle die Posten des Vollzugsleiters
für den Bereich Strafhaft. Zugleich war er Psychologe für den Bereich
der Untersuchungshaft und Leitender Psychologe der JVA Halle I.
Justizminister Erwin Sellering (SPD) sagte zur Amtseinführung: „Mit
Holger Johannes Lüth haben wir einen ausgewiesenen Fachmann für den
Justizvollzug des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewinnen können. Er hat
in verschiedenen Vollzugsanstalten als Psychologe gearbeitet. Von diesen
Erfahrungen soll und wir die Arbeit in der JVA Stralsund Profitieren. In
der JVA Stralsund sind zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt. Die im Frühjahr des vergangenen Jahres neu eröffnete
Anstalt verfügt über 140 Haftplätze des so genannten geschlossenen
Vollzuges. U/untergebracht sind Untersuchungsgefangene und erwachsene
männliche Gefangene mit einem Strafmaß bis zu drei Jahren Haft.
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Abschied von Stralsund
30.08.2004 |
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Seit 1992 leitete Jörg Spielberg die JVA Stralsund. Am
16.08.2004 wurde er als Leiter in seine Anstalt der JVA Ueckermünde
durch den Justizminister des Landes M-V eingeführt.
(hier ein kleiner Auszug aus seiner Abschiedsrede)
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- „Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen, waren mir über ein Jahrzehnt Helfer,
Ratgeber Begleiter und Weggefährten.
-
- Mit etwas
Wehmut blicke ich auf den Erlass meiner ersten Abordnung nach Stralsund
zurück, wo es heißt, aus dienstlichen Gründen ordne ich Sie mit Wirkung
vom 01. Juli 1992 für 6 Monate zur Dienstverrichtung an die JVA
Stralsund ab. Es folgten weitere Abordnungen und 1998 die
Versetzung.
-
-
Zurückblickend auf den gemeinsamen Beginn unserer Zusammenarbeit, liebe
Kolleginnen und Kollegen, stellte sich das Bild in Stralsund wie folgt
dar:
-
- Die
Bausubstanz war marode und abgängig. Alle Hafträume in der
Untersuchungshaft und der Strafhaft von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht
verschlossen, da sich in den Hafträumen weder ein Wasch- noch
Toilettenbecken befand. Die Räume selbst waren in der Regel mit 3
Gefangenen belegt.
-
- Subkultur
und Abhängigkeitsverhältnisse unter den Gefangenen waren nur schwer zu
begegnen. Der Einfluss auf den einzelnen Gefangenen war für uns alle
relativ aussichtslos. Wir haben kaum gehört oder gesehen, was zwischen
den Gefangenen abläuft.
-
- Eine nur
3,40 hohe Gefängnismauer, ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen und die
Vergitterung der Haftraumfenster mit einfachstem Flachstahl erwiesen
sich nicht gerade als hohe Hürde, um ausbruchswilligen Gefangenen von
ihrem Vorhaben abzuhalten.
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Seminar
zur Personalbedarfsberechnung
30.08.2004 |
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- Altefähr – ein Synonym für Urlaub,
Erholung, Ruhe und maritimes Flair.
-
-
Altefähr, ein kleines Dorf auf der Insel Rügen war am 11. Juni 2004
Treffpunkt einer Fortbildungsveranstaltung des BSBD Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern zum Thema:
-
- „Überprüfung des
Personaleinsatzes im mittleren
- allgemeinen
Justizvollzugsdienst und im Werkdienst“
-
- Tagungsort
war ein kleines Hafenmeisterhaus direkt am
Stralsunder Bodden, welches
allein schon eine Reise wert war. Die Sonne meinte es gut mit uns und so
zeigte sich der Hafen mit all seinen dort weilenden Besuchern von der
besten Seite. Hier kam bei mir ein erstes Urlaubsfeeling auf.
-
- Die BSBD
Landesvorsitzende Rita Bartel begrüßte alle Teilnehmer und dankte für
das Kommen. Da der Strafvollzug in unserem Land M/V bestimmte
Verfahrensweisen aus Niedersachsen übernimmt, haben wir den
Landesvorsitzenden des VNSB, Herrn Willi-Bernhard Albers, begrüßen
können. In einer lockeren Art stellte er sich vor und dann kamen wir zum
Thema: Jeder Dienstposten in einer JVA wird sich einer Überprüfung
stellen müssen. Man verlangt, analog zur privaten Wirtschaft, auch im
öffentlichen Dienst Transparenz. Es werden bestimmte Kennzahlen vom JM
vorgegeben und diese werden dann in Stunden umgerechnet. Die ganze
Personalbedarfserhebung gestaltet sich zu einem komplexen Thema. Es ist
schwierig, dies mit wenigen Worten zu beschreiben. Unser Referent hat in
seiner Funktion als stellv. Hauptpersonalratsvorsitzender in der
Niedersächsischen Kommission schon viel Erfahrung zur
Vorgehensweise gesammelt. Er hat mit uns rechnerisch unterschiedliche
Funktionsbereiche durchgearbeitet. Jeder Teilnehmer hat zum Schluss der
Veranstaltung von Willi-Bernhard Albers eine Arbeitsmappe mit
Fallbeispielen erhalten.
- Fragt dazu
eure Kollegen vom Personalrat. Diese waren zum Teil mit in Altefähr und
kennen somit die ganze Thematik.
-
- Eins
sollte jedem Mitarbeiter klar sein: dass uns kein einziger
Arbeitsplatz/Planstelle geschenkt wird. Sollte die jeweilige JVA zu viel
Personal entsprechend der Richtlinien haben, so seid euch auch sicher,
dieses wird umgesetzt. Und ich glaube, ein jeder ist froh, wenn dieser
Kelch an ihm vorübergeht.
-
-
Zwischendurch wurden kleine Pausen eingelegt und wir konnten in kleinen
Gruppen ins Gespräch kommen. Erstaunlich war, dass die Probleme der
Mitarbeiter überall anders sind und doch irgendwie gleich.
-
-
- Frank
Thies
- Örtlicher
Personalrat JVA Ueckermünde
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Abschied von Ueckermünde
30.08.2004 |
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- Am 16.August 2004 verabschiedete
sich RD Hansen von Ueckermünde. Herr Hansen wird nun wieder nach vielen
anderen Aufgaben den offenen Vollzug in der JVA Waldeck leiten.
- Hier ein Auszug aus seiner
Abschiedsrede:
-
- Seit 1991, meinem beruflichen Wechsel
von Hamburg nach Mecklenburg-Vorpommern, hatte ich in zweijährigen
Abschnitten in Schwerin, Ueckermünde, Bützow und Waldeck, wieder in
Schwerin und jetzt wieder in Ueckermünde immer neue Aufgaben übertragen
bekommen. Diese sollte doch nicht etwa die letzte sein?
-
- Meine Gedanken zum Abschied von
Ueckermünde möchte ich in Stichworte fassen:
-
-
-
JVA Ueckermünde, hier
entwickelte sich zuerst der offene Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern,
-
-
der offene Vollzug in
Mecklenburg-Vorpommern erlangte mit einem Anteil von fast 23 % der
Strafgefangenen
-
bundesweit Beachtung;
-
-
der offene Vollzug ist die
Chance, dem Strafvollzug Sinn und Behandlungserfolg zu geben; er ist,
richtig eingebettet
-
in die vollzuglichen Planungen, die „Lokomotive des Vollzuges.“
-
- Hätte ich drei Wünsche offen, würde
ich nennen:
-
-
-
die ausgebildeten
Justizvollzugsanwärter, jetzt Justizangestellte, zu übernehmen,
-
-
volle Nutzung der
vorhandenen Kapazitäten und bestehenden Kompetenzen des offenen
Vollzuges in
-
Mecklenburg-Vorpommern,
-
-
optimale Nutzung der
finanziellen Möglichkeiten, die uns „Brüssel“ bietet, mit dem
Europäischen Sozialfonds,
-
EU-Projekte, usw.
-
- Zum Schluss meiner Gedanken lassen Sie
mich noch erwähnen:
-
-
-
ich war gern Anstaltsleiter
in Ueckermünde,
-
-
1995 wollte ich in
Ueckermünde bleiben und mit der Familie hierher ziehen;
-
-
heute, im Jahre 2004, haben
sich die Umstände für eine solche Veränderung gewandelt;
-
-
ich werde meine nunmehr 7.
Station meines beruflichen Werdeganges in Mecklenburg-Vorpommern -
wieder
-
in der JVA Waldeck - antreten.
-
-
Es bleibt mir, Dank zu
sagen:
-
- Der BSBD möchte auf diesem Wege Herrn
RD Hansen, den ehemaligen Anstaltsleiter der JVA Ueckermünde, für seine
hervorragende Arbeit insbesondere auch für seine glückliche Hand im
Umgang mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches
Dankeschön sagen und ihm für seine weitere Tätigkeit alles Gute
wünschen.
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Neues im Bereich "Download" und "Service"
24.08.2004 |
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Seit heute sind unter der
Rubrik "Download" diverse Vollmachten, für verschiedene (hoffentlich nie
eintretende) Eventualitäten, abrufbar.
In Bereich "Service" findet ihr Informationen des dbb Vorsorgewerk zum neuen
Alterseinkünftegesetz. |
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Sind Sie
ein „Mischfall" ? (II)
19.08.2004 |
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- Bekommen nun
die, im ehemaligen Bundesgebiet ausgebildeten, Beamten die Bezuschussung
nach §4 2. BesÜV, oder nicht. Wir haben schon lang nichts mehr davon
gehört, geschweige denn je einen Cent davon gesehen.
-
- Tatsächlich ist
die Argumentation des Justizministeriums, bzw. des Finanzministeriums,
zu den sogenannten „Mischfällen“, also dass die gesamte Zeit der
Ausbildung im ehemaligen Bundesgebiet verbracht werden musste, so
abwegig nicht. Sicher jedenfalls ist nur, dass sich zu dieser Frage die
Geister scheiden und es bislang keine verwaltungsgerichtlichen Klärung
dieses Sachverhalts gibt.
-
- Die
Rechtsabteilung des dbb beamtenbund und tarifunion gibt dazu folgende
Rechtsauskunft:
-
- „Inwieweit in den
sogenannten Mischfällen verwaltungsgerichtliche Streitverfahren
erfolgreich sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abschließend einschätzen.
- Es dürfte kaum
verwundern, dass etwa das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern die
Auffassung vertritt, dass in den sogenannten Mischfällen eine
Anspruchsberechtigung auf einen Zuschuss nach § 4 2.
Besoldungsübergangsverordnung a. F. nicht gegeben sein solle.
- Für diese
Auffassung dürfte es zunächst sprechen, dass wohl nach der
gesetzgeberischen Intention diese Zuschussgewährung mobilitätsfördernden
Charakter haben sollte, mithin Berufseinsteiger aus dem Altbundesgebiet
für eine Verwendung im Beitrittsgebiet motiviert werden sollten.
- Demnach ließe sich
durchaus erwägen, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtssprechung,
die sich mittlerweile etwa im
-
- Hinblick auf den
rein örtlichen Bezug der Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen von
der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention doch weit entfernt hat,
gegebenenfalls nunmehr zu einer Rückkehr entschließen könnte.
- Der Wortlaut des §
4 2. BesÜV hinsichtlich der Erlangung der
Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet könnte nun darauf
hindeuten, dass sämtliche Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen
Bundesgebiet erlangt sein müssen.
-
- Andererseits ließe
sich die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtssprechung zur
Zuschussregelung des § 4 2. BesÜV auch der Gestalt verstehen, dass es
wesentlich ist, ob der betreffende Beamte eine den gesetzlichen
Anforderungen entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert hat,
demzufolge es nicht mehr entscheidend sein müsste, wo rein örtlich
gesehen die Befähigung
- erlangt wurde. ...
-
- Es ist
gleichermaßen zu sagen, dass diese Frage des Verständnisses der
Zuschussregelung des § 4 der 2. BesÜV auf jeden Fall einer
verwaltungsgerichtlichen Klärung zugeführt werden müsste, um in diesem
Punkt endgültige Klarheit zu erlangen.
-
- Denn
schließlich sind auch verschiedene Fallkonstellationen denkbar, in denen
etwa durch äußerst geringfügige Ausbildungszeiten bei
Ausbildungsdienststellen im Beitrittsgebiet der Gesichtspunkt des
„Mischfalles" stark in den Hintergrund tritt. ...
-
- Also bleibt
festzuhalten, dass überwiegendes dafür spricht, trotz gegebenenfalls
Ungewisser Erfolgsaussichten eine gerichtliche Klärung herbei zu
führen.“
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- Der Landesvorstand
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Sind Sie
ein „Mischfall" ?
29.07.2004 |
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Wie der Nordkurier und die
Ostsee-Zeitung, am 28.07.2004, berichteten, wird 107 Landesbeamten
Mecklenburg- Vorpommerns die Bezuschussung nach § 4 der 2.
Besoldungsübergangsverordnung (BesÜV), welche dem Unterschied zwischen
Besoldung Ost zur Besoldung West entspricht, gewährt.
300 weitere Landesbeamte sollen leer ausgehen, da sie so genannte
„Mischfälle" sind.
Dieses trifft natürlich auch Kolleginnen und Kollegen aus unseren Reihen.
Der §4 der 2. BesÜV besagt, dass diejenigen eine Bezuschussung bekommen
können, welche über die gleiche Befähigungsvoraussetzung wie unsere Kollegen
in den alten Bundesländern verfügen.
Laut Bundesverwaltungsgericht bedeutet das, dass Kolleginnen und Kollegen,
welche also in den alten Bundesländern ausgebildet wurden, diesen Zuschuss
bekommen müssen.
Unser Justizministerium war sich der Sachlage allerdings nicht ganz so
sicher und gab diesen Vorgang an das Finanzministerium, zur Prüfung, weiter.
Ach ja, das es hier um Geld - viel Geld - geht, dürfte keinem entgangen
sein.
Gleichfalls ist bekannt, dass das Finanzministerium lieber Geld einzieht als
es abzugeben.
Und das Finanzministerium hat scheinbar eine Möglichkeit gefunden, die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu beugen. Darum unterscheiden
sie nun in so genannte „Reine Fälle" und „Mischfälle".
„Reine Fälle" sind die Kolleginnen und Kollegen, welche ihre gesamte Zeit
der Ausbildung in den alten Bundesländern verbringen durften.
Als „Mischfälle" werden diejenigen Kolleginnen und Kollegen klassifiziert,
welche nicht die gesamte Zeit der Ausbildung in den alten Bundesländern
verbracht haben, ob es sich hierbei um Wochen, Monate oder auch nur einen
Tag gehandelt haben sollte.
Die Gründe für einen zeitweiligen Aufenthalt (meist ein
Dienstleistungsauftrag) in den Vollzugseinrichtungen
Mecklenburg-Vorpommerns, z. B. weil die Prüfungskommission zwischen den
praktischen- und theoretischen Prüfungen nicht, warum auch immer,
zusammentreten konnte, sind dabei irrelevant.
Dass die Wellen der Entrüstung nun höher schlagen ist nur allzu
verständlich.
Schließlich kann man dieser Argumentation, nach persönlichem
Rechtsempfinden, nur schwerlich folgen.
Das Sprichwort „Recht ist nicht immer Gerechtigkeit" bewahrheitet sich
wieder einmal.
Doch längst sind unsere Rechtsanwälte informiert und prüfen den Sachverhalt,
wobei wir der festen Überzeugung sind, dass hier noch nicht das letzte Wort
gesprochen ist.
Wir werden also das Feld nicht kampflos verlassen, soviel steht fest!
Der Landesvorstand |
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frisch
ausgebildete Kollegen müssen „stempeln“ gehen
08.07.2004 |
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befristete
Angestelltenverträge nicht verlängert –
frisch ausgebildete Kollegen müssen „stempeln“ gehen
Was bereits seit Jahren in einigen Behörden des Landes
Mecklenburg/Vorpommern praktiziert wird, trifft nun auch den Justizvollzug.
Vier, erst kürzlich ausgebildete, Kollegen werden ab dem 01.10.2004 nicht
weiterbeschäftigt.
Ein kurzer Rückblick:
Noch zu Beginn diesen Jahres wurde den sich in der Ausbildung befindlichen
27 Beamtenanwärtern, welche die Laufbahnprüfung erfolgreich absolvierten,
eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe zugesagt.
Den Personalkosteneinsparungen des Finanzministeriums geschuldet, welche auf
fast alle Behörden herunter gebrochen wurde, wurden die Beamtenanwärter
nicht wie geplant in das Beamtenverhältnis übernommen, sondern bekamen nur
auf ein halbes Jahr befristete Angestelltenverträge.
Lediglich zwei Kollegen, des Lehrgangs, wurde ein unbefristeter
Angestelltenvertrag angeboten. Ein weiterer wurde, aufgrund der Initiative
des BSBD Landesverbandes M/V, in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Diese Nachricht wurde den betreffenden Kolleginnen und Kollegen zum
Abschluss ihrer gerade beendeten Prüfungen übermittelt und schlug ein wie
eine Bombe. Wie sollte es danach weitergehen? Welche Möglichkeiten hat man
auf dem Arbeitsmarkt mit einer derart spezialisierten Ausbildung?
Das Justizministerium hielt sich vorerst bedeckt und lies nur durchsickern,
dass man wahrscheinlich die Leistungsstärksten, zum 01.10.2004. übernehmen
werde.
Am 01.Juli 2004 wurde dann offiziell bekannt gegeben, dass nur sechs dieser
Kolleginnen und Kollegen in das
Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Des weiteren werden die
befristeten Angestelltenverträge für 14 weitere Kollegen, um ein Jahr
verlängert.
Nur mehr eine Gnadenfrist!?!
Vier weitere Angestellte, welche ihre Ausbildung in diesem Jahr abschlossen
haben, können schon mal die Anträge für das Arbeitsamt vorbereiten.
Traurige Wahrheit.
Quo vadis, Justizvollzug? Auch die für das Jahr 2005 geplanten
Ausbildungslehrgänge sind
vorerst vom Tisch.
So wird also auch in unserem Ressort der Nachwuchs den Sparzwängen geopfert,
was der Attraktivität unseres Berufsstandes eher abträglich ist. Hinzu
kommt, dass eine nicht zugesicherte Übernahme, am Abschluss der Ausbildung,
zukünftige Interessierte abschrecken wird, da unsere Ausbildung sehr
spezialisiert und auf dem Arbeitsmarkt vielleicht gerade mal die Möglichkeit
für den privaten Wachschutz offen läst.
Da ist gut beraten, wer in seinen alten „Job" zurückkehren kann, sofern
schon vorher eine Berufsausbildung absolviert wurde.
Besser natürlich ist die zweite Möglichkeit, so hart es klingen mag: Fangt
gar nicht erst an!
Der BSBD Landesverband Mecklenburg/Vorpommern wird sich weiterhin stark
machen, dass auch die letzten 14 Angestellten in das Beamtenverhältnis auf
Probe übernommen, bzw. unbefristete Angestelltenverträge bekommen werden, um
ihnen eine gesicherte Existenzgrundlage zu schaffen. Unser Einsatz wird sich
auch verstärkt der Nachwuchsproblematik annehmen, damit unsere Kolleginnen
und Kollegen nicht noch mit 90 Jahren über die „Pisten" getragen werden
müssen, weil niemand mehr da ist, der „zum Schluss das Licht ausmachen
könnte".
Der Landesvorstand |
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Sommerfest in Sülten (OV Neubrandenburg)
23.06.2004 |
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Das Wetter war warm und
angenehm und selbst der kleine Regenschauer konnte nicht die gute Laune
derjenigen Kolleginnen und Kollegen mindern, welche der Einladung des BSBD
Ortsverbandes der JVA Neubrandenburg, zur Grill-Party, gefolgt waren. So bot
sich auf dem weitläufigem Grundstück unserer Schriftführerin, Ines Günsch,
die großartige Möglichkeit zum Gedankenaustausch, zum Feiern und zum
Übernachten.
Bei dicken, saftigen Holzfällersteaks, Bratwürsten , Salaten und diversen
Getränken (es galt das Bottle-Party-Prinzip) ging es bis in die späte Nacht
hinein.
Kam es bei dem einem oder anderem auch zu leichten Störungen in der
Feinmotorik, so hielt doch der harte Kern bis zum Sonnenaufgang durch.
Im Ganzen waren sich alle einig, dass die Wiederholung eines solchen Events
durchaus wünschenswert wäre.
„Party on!“
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Der
letzte Tag (OV Neubrandenburg)
06.06.2004 |
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Alle waren sie gekommen, als
am 30.04.2004 die letzten Dienststunden unsers Kollegen Wolfgang Schweimer
eingeläutet wurden. Das war er also, der letzte Arbeitstag, welchen man
immer mal wieder erwähnt in den Dienstjahren, dazu immer denkt: „... ist
noch lange hin.“.
Nun war er da.
Und der Abschied wurde ein großer Abschied.
Viele Kolleginnen und Kollegen, unserer Justizvollzugsanstalt, nahmen die
Gelegenheit war, unserem Wolfgang, geschätztem Freund, ehemaligem
Vorsitzendem des BSBD -Ortsverbandes Neubrandenburg und Gründungsmitglied
des BSBD -Landesverbandes Mecklenburg -Vorpommern, alles Gute zu wünschen.
Gleichzeitig waren Mitarbeiter anderer Vollzugseinrichtungen zu Gast, welche
ein Stück ihrer Dienstzeit zusammen mit ihm gegangen sind.
Das AFZ -Friedland zeigte indes wieder einmal, dass die Kochausbildung, bei
diesem Bildungsträger, in guten Händen liegt. So war eine lange Tafel
vorbereitet worden, auf dem ein Kalt-, Warmes- Büffet angerichtet war, das
selbst einem „Lucullus“ zur Ehre gereicht hätte.
„Alles Gute Wolfgang!“
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Wahlen
im Ortsverband des BSBD der JVA Ueckermünde
12.06.2004 |
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- Am 08.06.2004 führten die Mitglieder
des Ortsverbandes ihre Wahl zum Neuen Ortsvorstand durch.
- Im Ergebnis, wurden nach folgend
aufgeführte Mitglieder für die nächste Legislaturperiode gewählt.
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- Ortvorsitzender:
Kollege Ronald Kasel
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- 1. Stellvertreter:
Kollege Ralf Schmidt
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- 2. Stellvertreter:
Kollegin Bettina Schmidt
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- Kassenwart:
Kollegin Angelika Nack
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- Kassenprüfer:
Kollegin Monika Brauer
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- Kassenprüfer:
Kollege Werner Wittenberg
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- Schriftführer:
Kollegin Hiltrud Koch
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Tarif Verträge werden Anfang Juni
unterzeichnet
19.05.2004 |
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Die dbb tarifunion hat bei den
Tarifverhandlungen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ihre
Hauptforderung durchgesetzt. 'Es war unser Ziel, Arbeitsplätze von 1 600
Kollegen im öffentlichen Dienst zu erhalten. Dieses Ziel haben wir
erreicht', zog Helmut Overbeck, Verhandlungsführer der dbb tarifunion, am
18. Mai 2004 Bilanz. Die Verhandlungen waren am Vortag in Schwerin mit der
Paraphierung des Tarifvertrages zu Ende gegangen. Der zwischen Gewerkschaft
und Arbeitgeberseite ausgehandelte Tarifvertrag soll voraussichtlich am 3.
Juni unterzeichnet werden.
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Solidarpakt für
Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern
05.05.2004 |
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dbb tarifunion setzt sich durch
Die Schweriner Landesregierung und die dbb tarifunion
haben sich am 03,05.2004 auf ein Eckpunktepapier zur Beschäftigungssicherung
in der Landesverwaltung M / V geeinigt. Diese vorläufige Einigung muss noch
tarifvertraglich umgesetzt werden. Die Einigung sieht einen Kündigungsschutz
bis Ende 2010 vor. Die Arbeitszeit der im Landesdienst Beschäftigten soll
sozial gestaffelt bis zum 30.06.2010 um 1,5 bis 3,0 Std. wöchentlich gesenkt
werden. (mehr...)
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im
Gespräch mit Herrn Jesse
18.02.2004 |
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- Wer nimmt eigentlich zur
Kenntnis, was die Beamtinnen und Beamten für die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger leisten?
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- Mit
dem Hinweis auf die Unkündbarkeit und andere Privilegien werden immer
wieder materielle Einschnitte gerechtfertigt und die Motivation der
Bediensteten schwindet Schritt für Schritt. In einem solchen Klima wird
jetzt auch noch zusätzlich ein Abbau 218 Stellen im Ressort Justiz, davon 45
Stellen im Justizvollzugsbereich, vom „Justizminister“ gefordert.
-
- Am 04.02.2004 trat der Landesvorstand
des BSBD daraufhin kurzfristig im Dialog mit dem Dienstherrn und
positionierte sich wie folgt:
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Keine Einsparungen auf Kosten der Sicherheit
-
Keine Betriebsbedingten Kündigungen
-
Übernahme der Laufbahnbewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe
- Der
Landesvorstand ging zu Beginn seiner Ausführungen auf mediale
Berichterstattungen zur Personalsituation im Strafvollzug des Landes
Mecklenburg-Vorpommern ein.
- Die
Ausstattung von 52,8 Bediensteten auf 100 Haftplätze ist ein rein
mathematisches Mittel und sagt nichts aus über Arbeitsbelastung und
Aufgabenerfüllung in den Vollzugsanstalten, betonte die
Landesvorsitzende, Rita Bartel. Mit der Inbetriebnahme neuer
Vollzugsanstalten sowie den Modernisierungen ist zwar eine ausreichende
Haftplatzkapazität sowie ein sehr hoher Sicherheitsstandard erreicht,
Einsparungen an Personal kann aber nur Folge einer Verringerung von
Aufgaben oder deren gänzlicher Wegfall sein. Die Landesvorsitzende
warnte außerdem davor, sich allein an der Gesamtzahl der Bediensteten
einer Anstalt zu orientieren. Das Herunterbrechen auf die konkreten
Dienstposten und Arbeitsaufgaben macht sehr deutlich, wie wenig
Personalreserven vorhanden sind und wie problematisch die Lage werden
kann, wenn Störfälle auftreten. So machte der Landesvorstand weiter auf
die Folgen der nunmehr erreichten Ausbruchsichertheit aufmerksam. Die
permanente Gefahr von Gewahrsam erhöht sich und darf – wie Beispiele in
anderen Ländern zeigen – nicht unterschätzt werden. Daraus resultieren
höhere Anforderungen an Konzentration und vorausschauendes Handeln der
Bediensteten wie auch die Zunahme des Zeitumfanges für
sicherheitsrelevante Überprüfungen und eines regelmäßigen Trainings in
waffenloser Selbstverteidigung. Unbedachte und die Aufgaben und
Anforderungen ignorierende Personalminderungen sind im Interesse der
Sicherheit fehl am Platze. Das bezieht sich insbesondere auch auf die
nicht Übernahme der Laufbahnbewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe.
-
- Herr
Jesse, Abteilungsleiter Justizvollzug im Justizministerium begründete
das Einsparungspotenzial im Justizvollzug mit der derzeitig finanziellen
Lage unseres Landes und stellte klar, dass dem Land auch in Zukunft
weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Des Weiteren
betonte Herr Jesse, dass der Stellenabbau durch Betriebsbedingte
Kündigungen nur als letztes aller Möglichkeiten, zur Einsparung von
Personalkosten zum tragen kommen wird, wenn der Verhandlungspartner
ver.di weiterhin die Verhandlungen ablehnen sollte. Dieses gilt
ebenfalls für Anwärter, die bisher nicht als Beamte auf Probe übernommen
worden sind. Den Anwärtern, die inzwischen in ein befristetes
Angestelltenverhältnis übernommen worden sind, kommt hierbei eine
besondere Rolle zu. Sie stellen faktisch die „Notbremse“ dar, um
gegenüber den derzeitigen Sparplänen flexibel zu bleiben. Mit der oben
genannten Übernahme konnte das Justizministerium seine Fürsorgepflicht
gegenüber den Anwärtern erfüllen und darüber hinaus wichtige Zeit
gewinnen, betonte Herr Jesse.
- Außerdem
wird die Aufsichtsbehörde in Kürze eine Kommission in die Anstalten
entsenden, die die Dienstplanung, Dienstplangestaltung und Effektivität
der Dienstdurchführung prüfen wird, mit dem Ziel „optimaler
Personaleinsatz. Einbezogen sind auch die Verwaltung sowie der gehobene
und höhere Dienst
- Die
Landesvorsitzende unterstrich am Ende des Dialoges noch einmal, dass
trotz aller Stelleneinsparungen unbedingt sichergestellt sein muss, dass
die durch das Gesetz vorgegebenen Aufgaben im Justizvollzug erfüllt
werden können, aber bitte nicht zu lasten der Sicherheit.
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- Der
Landesvorstand bedankte sich bei Herrn MD Jörg Jesse am Ende des
Gespräches für die schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung.
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Aufstiegsmöglichkeiten im mittleren Dienst
09.02.2004 |
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- Position des Landesvorstandes des BSBD
M-V zu:
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Beschäftigung der Leiter des Betriebs- und Sicherheitsdienstes
- im
gehobenen Dienst
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- Der BSBD begrüßt die Planung des
Justizministeriums Mecklenburg –Vorpommern, die Stelle des Leiter des
Betriebs- und Sicherheitsdienstes künftig mit Bediensteten des gehobenen
Dienstes zu besetzen. Diese Entwicklung ist bereits bundesweit in
ähnlicher Form zu beobachten. In den übrigen Bundesländern ist eine
Besoldung des Leiter des Betriebs- und Sicherheitsdienstes nach A10 bzw.
A11 schon mehr die Regel als die Ausnahme. Das auch das hiesige
Justizministerium die Bedeutung dieser Position erkannt hat, ist
lobenswert.
-
- Allerdings macht diese Maßnahme
nach Auffassung des BSBD nur dann Sinn, wenn diese Stellen
- mit Aufstiegsbeamten aus dem
mittleren Dienst besetzt werden.
-
- Die Aufgaben des Betriebs- und
Sicherheitsdienstes spielen bei den Laufbahnbewerbern für den gehobenen
Dienst überhaupt keine Rolle, so dass diese fachlich nicht in der Lage
sind, ohne langwierige Fortbildung diese Funktion auszuüben. Gleiches
gilt für die benötigten Kenntnisse in der Personalführung.
-
- Darüber hinaus wurde im Justizvollzug
des Landes Mecklenburg –Vorpommern von den Möglichkeiten eines
Aufstieges vom mittleren in den gehobenen Dienst bislang noch kein
Gebrauch gemacht. Die Schaffung einer solchen Perspektive kann der
Motivation der Mitarbeiter deshalb nur förderlich sein.
-
- Der BSBD ist sich sicher, dass
genügend geeignete Bedienstete im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst
vorhanden sind. Dies haben Mitarbeiter, die diese Position zum Teil
schon seit Jahren ausüben, in der Vergangenheit hinlänglich bewiesen. Es
wird an der Zeit, die Bedeutung dieser Funktion auch statusrechtlich zu
unterstreichen.
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- Rita Bartel
- Landesvorsitzende
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Sonder-Info
09.02.2004 |
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Am 04.02.2004 hat der
Landesvorstand, aufgrund der anstehenden Personaleinsparungen in unserem
Justizvollzugsbereich, seine Position gegenüber der Aufsichtsbehörde
vertreten.
1. keine Einsparungen auf Kosten der Sicherheit
2. keine betriebsbedingten Kündigungen
3. Übernahme der Laufbahnbewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe
zu 1.)Herr Jesse betonte, dass er, angesichts seiner persönlichen
Erfahrungen im Strafvollzugsalltag,
nicht zulassen wird, dass auf Kosten der Sicherheit Personal eingespart
wird.
zu 2.)Mit Nachdruck unterstrich Herr Jesse, dass der Stellenabbau durch
betriebsbedingte Kündigungen
nur als letzte aller Möglichkeiten, zur Einsparung von Personalkosten, zum
tragen kommen wird,
sollte die Gewerkschaft ver.di weiterhin die dazu notwendigen Verhandlungen
ablehnen.
zu 3.)Dieses gilt ebenfalls für die Anwärter, welche bisher nicht als Beamte
auf Probe übernommen
worden sind.
Ausführlich wird der Landesvorstand über dieses Gespräch im nächsten
Vollzugsdienst berichten. |
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Sieg des
BSBD
31.01.2004 |
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Minister hat auf Sofort-Beschwerde
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des Landesverbandes M-V reagiert
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Am 24.01.2004 richtete der Landesvorstand in einem SOS–Schreiben an
den Minister die Forderung
- den Auszubildenden Herrn Uwe
Wesemeyer, aus besonderen Gründen, in das Beamtenverhältnis
- auf Probe, zu übernehmen.
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Der Minister ist dieser Forderung
nachgekommen.
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Am Mittwoch, dem 28.01.2004, wurde
unser Kollege, Herr Wesemeyer, als bislang Einziger aus den
-
Lehrgängen I und II 2002, in das
Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
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-
Wir setzten uns für jeden ein
!
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- Anlässlich der Zeugnisübergabe
versprach der zuständige Abteilungsleiter 2, Herr Jesse, schon mal
- den überwiegenden Teil der
Auszubildenden im Sommer 2004 in das Beamtenverhältnis
- auf Probe zu übernehmen.
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Wir kämpfen weiter !
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Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
24.01.2004 |
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Die
dbb tarifunion hat im November des letzten Jahres ein erstes
Sondierungsgespräch mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns geführt.
Dabei wurden vorbereitende Gespräche über die Notwendigkeit möglicher
Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im Landesdienst erörtert. Die
Landesregierung hat angekündigt, aufgrund von Personalüberhängen,
betriebsbedingte Beendigungskündigungen auszusprechen.
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Nachzahlung ?
22.04.2004 |
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BSBD Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern
An alle Bediensteten, die in den alten Bundesländern ausgebildet wurden...
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Beschlüssen vom 13: November
2003 (2 BvR 1883/99) und 19. November 2003 (2BvR 538/00) zwei Urteile des
Bundesverwaltungsgerichtes aufgehoben.
Bei den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes ging es um die Frage, ob den
bediensteten die in der ehemaligen DDR zur Schule gegangen sind und für ein
neues Bundesland eingestellt wurden, ein Zuschuss zu den Dienstbezügen zu
zahlen ist, wenn sie in den
alten Bundesländern ausgebildet wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass den Klägern ein solcher
Zuschuss nicht zusteht, weil auch die Schulbildung zu den
Befähigungsvoraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn zählt. Das
Bundesverfassungsgericht sieht in dieser Auslegung der
Besoldungsübergangsverordnung die Grundrechte aus Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetztes verletzt und hat die Sache an das Bundesverwaltungsgericht
zurückverwiesen.
Durch die Aufhebung der Urteile besteht die berechtigte Hoffnung, dass
zumindest die in den alten Bundesländern ausgebildeten Beamten des Landes
Mecklenburg-Vorpommern den Zuschuss nach
§ 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. Besoldungsübergangsverordnung erhalten können. Der
Zuschuss gleicht den Unterschied zum Westgehalt aus. Er ist auch
ruhegehaltsfähig.
Der BSBD wird in Kürze einen Widerspruchsbescheid in unserer Homepage
www.bsbd-mv.de, unter Service, zur Verfügung stellen.
Rita Bartel
Landesvorsitzende
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Streichung von Stellen
22.01.2004 |
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Ein Fass ohne Boden …
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt die Streichung von
insgesamt 2.000 Stellen, um über die Senkung der Personalausgaben künftige
Haushalte zu finanzieren. Betroffen sind alle Verwaltungen des Landes, die
Justizvollzugsanstalten sollen 45 Stellen beisteuern. Vermeiden ließe sich
dies nach Auffassung der Landesregierung offenbar nur dadurch, dass die
Arbeitszeit der Angestellten des öffentlichen Dienstes reduziert und die
Vergütung entsprechend gekürzt wird. Dies bedeutet bei einer Reduzierung der
Arbeitszeit auf 35 Stunden in der Woche für die Betroffenen letztlich eine
Gehaltseinbuße von 12,5 Prozent. Die Angestellten werden dann künftig auf
das Einkommensniveau von 1998 zurückfallen. Es darf bezweifelt werden, dass
dies für alle Angestellten finanzierbar ist.
Um die Lasten der notwendigen Einsparungen „gerecht“ zu verteilen und um die
verlorene Arbeitszeit bei den Angestellten kostenneutral aufzufangen, erwägt
die Landesregierung (lt. Kabinettsbeschluss) neben der Verkürzung der
Arbeitszeit für Angestellte offenbar, die Arbeitszeit der Beamten auf 42
oder gar 42,5 Wochenstunden anzuheben. Dieses natürlich ohne eine Anpassung
der Besoldung. Die Arbeitszeiten der Beamten und der Angestellten würden
dann in einem bundesweit einmaligen Maße auseinanderfallen. Die Verlängerung
der Arbeitszeit hat insbesondere für die Beamten im Schichtdienst erhebliche
Konsequenzen. Da die im Schichtdienst tätigen Beamten nach wie vor zu den
Schichtwechseln kommen bzw. gehen müssen, können sie nicht wie die übrigen
Beamten jeden Tag einfach eine halbe Stunde länger arbeiten. Ihnen fehlt
deshalb diese halbe Stunde Arbeitszeit pro Tag, die sich bei angenommenen
210 tatsächlichen Arbeitstagen im Jahr auf 105 Stunden summiert. Die im
Schichtdienst tätigen Beamten werden im Vergleich zur gegenwärtigen
Situation jeden Monat mindestens an einem zusätzlichen Tag verrichten
müssen, um auf ihre Soll-Arbeitszeit zu kommen. Sie verlieren damit
ansonsten arbeitsfreie Tage.
Gelingt es der Landesregierung auch diese Maßnahme durchzusetzen, droht
weiteres Unheil. Indem die Minderarbeit der Angestellten durch die
Mehrarbeit der Beamten kompensiert wird, kann der oben genannte Stellenabbau
wieder zur Diskussion gestellt werden. Die Landesregierung geht offenbar
davon aus, gegenwärtig auf 2000 Stellen verzichten zu können. Diese
Möglichkeit wird der Landesregierung durch die Verlängerung der Arbeitszeit
der Beamten erneut eröffnet. Es kann bereits jetzt darüber spekuliert
werden, welche sozialen Einschnitte mit den dann drohenden Kündigungen
durchgesetzt werden sollen.
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Stellungsnahme zur "Bull-Kommission"
22.01.2004 |
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BSBD
Landesverband
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Mecklenburg-Vorpommern
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Stellungsnahme des BSBD zur sogenannten "Bull-Kommission"
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- Werte
Mitglieder,
- liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen!
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Es trifft zu, dass die Landesregierung NRW
die sogen. „ Bull-Kommission“ beauftragt hatte, ein Konzept für eine
Reform des öffentlichen Dienstrechtes zu erarbeiten.
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Das Konzept sieht vor, das öffentliche
Dienstrecht quasi völlig abzuschaffen; das heißt, dass künftig alle
öffentlichen Bediensteten mit Arbeitsvertrag (privatrechtlich)
beschäftigt werden und das sogen. Öffentlich rechtliche Dienst- und
Treueverhältnis entfallen würde
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Die Bezahlung aller Bediensteten soll tarifvertraglich, die Versorgung
sozialversicherungsähnlich geregelt werden.
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-
Für den sogen. Kernbereich des Öffentlichen Dienstes (Polizei,
Justizvollzug, Justiz, etc.) soll das Arbeitsverhältnis jedoch
Sonderregelungen (z.B. stärkeren Kündigungsschutz und Streikverbot)
enthalten.
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Um diese Vorschläge umzusetzen, bedürfte
es einer Streichung des Art. 33 Abs. 5 GG (hergebrachte Grundsätze des
Berufsbeamtentums) und einer Änderung des Art. 33 Abs. 4 GG
(Funktionsvorbehalt).
- Letzterer
Unterpunkt bedeutet, dass die wesentlichen Vorschläge der Kommission nur
durch eine
gravierende Änderung des GG, die eine ¾ Mehrheit in Bundestag und
Bundesrat erfordert, umgesetzt werden könnten.
Dies ist jedoch aussichtslos, weil weder die Bundesregierung noch eine
Vielzahl der Länderregierungen einem derart gravierenden Eingriff in die
Verfassung zustimmen würden.
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Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich bei den Äußerungen
des Ver.di-Vertreters um Wunschträume handelt, die so mangels ¾ Mehrheit sicher
nicht Wirklichkeit werden. Einige andere Vorschläge der Kommission
(leistungsgerechte Bezahlung, Institutionalisierung der Fortbildung,
Stärkung der Führungsverantwortung u.a.m.) sind durchaus
bedenkenswert und finden sich deshalb auch im Reformmodell 21 des dbb
wieder. Wir lassen Verdi also weiter träumen. Das der gesamte
öffentliche Dienst arbeits- bzw. tarifvertraglich geregelt wird, bleibt
ein Verdi-Traum.
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- Rita Bartel
-
Landesvorsitzende
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Zum Thema „faule Beamte“: |
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Bund der Strafvollzugsbediensteten
Deutschlands
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Gewerkschaft Strafvollzug
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BSBD Aktuell Nr. 1/04
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Zum Thema „faule Beamte“:
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Mit einer (aus dem Zusammenhang
gerissenen) Äußerung des dbb Bundesvorsitzenden gegenüber der Berliner
Zeitung hat Peter Heesen
den Medien (sicher unbeabsichtigt) Munition für eine unfaire Kampagne
gegen die angeblich „faulen“ Beamten geliefert.
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Der BSBD tritt dem hierdurch
vermittelten Eindruck, „faule“ Beamte stellten ein Problem dar,
entschieden entgegen. Hunderttausende von Überstunden belegen, dass die
Beamtinnen und Beamten und alle im Strafvollzug Beschäftigten Tag für
Tag, an Sonn- und Feiertagen, rund um die Uhr engagiert und konzentriert
Ihre gesetzlichen Aufgaben im Interesse der öffentlichen Sicherheit
wahrnehmen.
Trotz übervoller Vollzugsanstalten und permanentem Personalmangel
verrichten die Kolleginnen und Kollegen zuverlässig und
verantwortungsbewusst ihren schweren, oft auch gefährlichen Dienst.
Vereinzelte Motivationsprobleme sind vor allem auf die Sparwut der
Regierungsverantwortlichen, leistungsfeindliche Sonderopfer (Beispiel:
Kürzungen bei Sonderzuwendung und Urlaubsgeld) und unzureichende
Beförderungsmöglichkeiten zurück zu führen.
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Der BSBD fordert daher seit
langem, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern u.a. endlich für
eine aufgabengerechte Personalausstattung, eine den Erschwernissen
angemessene Besoldung und Versorgung und für annehmbare
Arbeitsbedingungen im Strafvollzug Sorge tragen müssen. Erst wenn diese
Leistungs- und Motivationshemmnisse beseitigt sind, lässt sich
feststellen, ob in dem ein oder anderen Ausnahmefall tatsächlich
weitergehende Maßnahme angezeigt sind.
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Der BSBD stellt
zusammenfassend fest: Wen auch immer Peter Heesen mit seiner Äußerung im
Visier hatte, die Beamtinnen und Beamten des Strafvollzuges kann er
damit nicht gemeint haben.
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Ihr
Sulzbach, im Januar
2004
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Wolfgang Schröder
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Bundesvorsitzender
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Jahresrückblick - Ortsverband JVA Bützow |
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- Ein Rückblick auf das Jahr 2003
stand am 11. Dezember 2003 bei einem Treffen der Mitglieder des
Ortsverbandes Bützow im Mittelpunkt der Tagesordnung.
Und der Vorstand des Ortsverbandes konnte auf eine beachtliche
Bilanz verweisen.
So wurden eine Reihe von Veranstaltungen organisiert, u. a. ein
Herbstfest sowie der Landesgewerkschaftstag am 21.11.03 in Bützow.
Eine finanzielle Zuwendung erhielt auch in diesem Jahr wiederum die
Fußballmannschaft der Bediensteten. Und diese zeigte, dass sie
tatsächlich Fußball spielen kann und bedankte sich auf sportliche
Weise mit vorderen Plätzen bei mehreren Turnieren.
Auch im Bereich des Rechtschutzes erhielten mehrere Mitglieder des
BSBD Rückenstärkung.
Ihren Protest gegen die Streichliste der Bundes- und Landesregierung
(hier Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beförderungssituation u. a.)
brachten unsere Mitglieder durch ihre Teilnahme an der Demo in
Berlin, zu der auch eine Reihe Ehepartner mitfuhren sowie die
Beteiligten an der landesweiten Unterschriftensammlung zu Ausdruck.
Einigkeit wurde an diesem Abend dahingehend erzielt, dass die
Teilnahme an Protestaktionen gesichert wird, sollte das Thema
"Privatisierung des Strafvollzuges" zum Zuge kommen.
Der Jahresrückblick klang mit einem gemütlichen Abendessen aus.
Waltraud Ehlers
Ortsverband Bützow
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