zum Jahresende                                                                                                               24.12.2004  
     
  Greifswald, den 21.12.2004
Auf diesem Wege möchte ich allen Mitgliedern des Landesverbandes des
BSBD Mecklenburg-vorpommern ein besinnliches Weihnachtsfest, sowie einen
feucht fröhlichen Rutsch ins neue Jahr 2005 wünschen.
Mit diesem Gruß verbinde ich auch einen Dank für die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit im  zurückliegenden  Jahr.
 
Ein Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit ihm eine Zeitspanne voller Ereignisse
und Höhen und Tiefen. Allzu oft verkennen viele Kolleginnen und Kollegen wie
schwierig und zeitaufwendig die Wahrnehmung eines Ehrenamtes sein kann. Gerade in
einer zeit der totalen „Reformbewegungen“, mit der sich die gesamten
Abläufe in den Justizvollzugsanstalten verändern und auch die personellen Strukturen
gänzlich einer neuen Entwicklung zugeführt werden sollen, ist es um so wichtiger,
dass eine starke Gewerkschaft auf eine gerechte und sozial verträgliche Umsetzung
Einfluss nehmen muss. Vermehrte Anstrengungen und solidarisches Handeln auf
allen Ebenen und über alle Landesgrenzen hinaus werden notwendig sein,
um diese Herausforderungen zu bewältigen und um weitere berufspolitische Erfolge
zu erreichen.
 
Dafür wünsche ich uns allen die Kraft und Ausdauer, stets mit einem realistischen
Blick für das Machbare.
 
Rita Bartel
Landesvorsitzende                
 
     
  Im Gespräch mit Herrn Suhrbier am 26.11.04                                                            01.12.2004  
     
 
Gemäß unseren eingereichten Schwerpunkten machte Herr Suhrbier, stellvertretender Abteilungsleiter 2, im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, folgende Ausführungen:
 
Der OE-Prozess ist beendet. In der 49. Woche erfolgt der Abschluss in Güstrow.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass methodisch gearbeitet wurde. Die Folgen und Probleme wurden angesprochen. Es wurde viel dazugelernt. Methodisch war es ein Rüstzeug für alle. Erkenntnisse für den AVD:
Die Führungskräfte wurden zu spät mit einbezogen.
Rüstzeug für alle: welche Probleme gibt es, wie erfolgt die Lösung, Erfolgsergebnisse
Für das Justizministerium heißt das: Leitidee = Zielkatalog, die Zeitschiene wurde festgelegt.
Das Kennzahlensystem wird 2005 aus Niedersachsen eingeführt.
Eine neue Arbeitsgruppe wurde gebildet, die AGIP, diese hat bereits seine Arbeit  aufgenommen.
 
Die „Sota“ (Sozialtherapeutische Anstalt) wird in der JVA Waldeck am 09.12.2004 eröffnet und mit folgendem Personal in der 1. Stufe besetzt:
 
18 Stellen im AVD
2 Stellen im gehobenen Dienst
3 Stellen im höheren Dienst
 
Das Personal wurde über Versetzungen / Abordnungen zusammengestellt.
 
Nach der Überprüfung der Anstalten durch die gebildete Arbeitsgruppe erfolgt eine erneute Zuordnung des Personals für die jeweilige Anstalt.
Die Stellen des gehobenen Dienstes werden ebenfalls überprüft und anschließend erfolgt die Zuordnung Gefangene auf Bedienstete, gemäß den Kennzahlen. Ab 2005 gibt es neu die „Kontrollerstellen“.
 
Das Justizministerium hat keine Ambitionen sich an Stellenkürzungen im eigenen Bereich zu beteiligen.
In weiteren Anstalten wird mit der Kosten-Leistungs-Rechnung begonnen. Dafür wird kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.
Wenn Neueinstellungen im gehobenen Dienst erfolgen, werden diese zuerst im Justizministerium eingesetzt und dann in den Anstalten.
Abordnungen sollen zukünftig nur noch für 2 Jahre erfolgen.
 
Von Seiten des BSBD wurde drauf hingewiesen, dass durch die Abordnungen an das JM die Statistiken verfälscht werden, denn das abgeordnete Personal wird ja in den Anstalten statistisch weitergeführt obwohl es dort nicht zur Verfügung steht und somit  werden Statistiken verfälscht.
 
Altersteilzeit kann z. Z. nur in Anspruch genommen werden, wenn für diese Stelle ein KW-Vermerk vorhanden ist. Für den gehobenen Dienst gibt es keine Regelung, sonst droht ein Stellenabbau. Bei der 2. Einsparmaßnahme geht es um das Geld.
In den nächsten Jahren sollen 218 Stellen im Justizbereich entfallen, das heißt 45 Stellen im Justizvollzug. Bei den Angestellten erfolgen keine Kündigen, da gemäß dem ausgehandelten Tarifvertrag Kündigungsschutz bis zum Jahr 2010 besteht.
 
Zentrale Einsparvorgaben bei der Besoldung :
 
                       im Jahr     2004  114 T €;              2005   293 T €                               2006   190 T
           
das entspricht:                   3 x  A 7                  1 x  A 13;    6 x  A 7                          5 x A 7
 
Aus Altersgründen fallen in den nächsten Jahren 7 bis 8 Stellen pro Jahr weg.
Die jetzigen befristeten übernommenen Angestellten des letzten Ausbildungslehrganges könnten als Beamte übernommen werden, aber auch eine Verlängerung der Arbeitsverträge ist möglich.
 
Von den Anstaltsleitern wurden Beförderungen eingereicht, die Möglichkeit besteht in allen Laufbahnen.
Die Kriterien zur Beförderung sind:
           
1. die Leistung            2. die Eignung                      3. die Befähigung
als Hilfskriterium :             die Flexibilität
 
Es ist zu hoffen, dass durch die jeweiligen Anstaltsleiter die „richtige Auswahl„ getroffen wird und viele arrangierte Kolleginnen und Kollegen Anerkennung erfahren.
 
     
  Nachruf                                                                                                                     10.11.2004  
     
 
Für uns alle unerwartet verstarb
am 03. November 2004
unser Verwaltungsdienstleiter
Justizoberamtsrat Wilfried Dölle
Mit Wilfried Dölle verlieren die Kolleginnen und Kollegen
einen aufgeschlossenen und zuverlässigen Kameraden,
der im Alter von 58 Jahren, weit vor seiner Zeit aus dem
Leben gerissen wurde.

 

Mit seinen Angehörigen trauert der Landes- und Ortsverband
um einen wertvollen, lieben Menschen, dem ein verpflichtendes
Andenken bewahrt wird.
 
Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland
Landesverband Mecklenburg – Vorpommern
 
        Rita Bartel                                              Matthias Nicolai        
Landesvorsitzende                          Ortsvorsitzender
                                                                  JVA Neubrandenburg
 
Neubrandenburg, im November 2004
 
     
  Blutspendeaktion                                                                                                     01.11.2004  
     
   
     
  Der Neue in Stralsund-Franzenshöhe                                                         30.08.2004  
     
 
(Auszug aus der Ostsee-Zeitung)
 
„In seiner Feizeit joggt er gern und hat sich schon einen Platz im Fittniss-Studio des Hanse-Doms gesichert. Die Landschaft bekommt man ja hier gratis dazu, zeigt sich Holger Johannes Lüth von seinem neuen Wohn und Arbeitsort angetan.“
 
Am 23.08.2004 wurde der 45-Jährige offiziell als Leiter der Justizvollzugsanstalt Stralsund in Franzenshöhe eingeführt. Zuletzt war der Diplom-Psychologe in der JVA Halle tätig. Seit Anfang August arbeitet er in Stralsund. Herr Lüth ist Nachfolger von Jörg Spielberg, der die Leitung der JVA Ueckermünde übernommen hat. Mit Holger Johannes Lüth wird erstmals ein Psychologe Leiter einer JVA des Landes Mecklenburg-vorpommern. Nach seinem Studium an den Universitäten Marburg, Klagenfurt(Österreich) und Konstanz trat er im November 1992 in den Justizvollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Zunächst wirkte er als Psychologe an der JVA Naumburg sowie der Jugendanstalt halle. Im Juli wurde Lüth an die JVA Halle versetzt. Nach der Ernennung zum Psychologierat im mai 1998 wurde der neue Anstaltsleiter im Dezember 1999 Beamter auf Lebenszeit. Mit seiner Beförderung zum Psychologieoberrat übernahm er in halle die Posten des Vollzugsleiters für den Bereich Strafhaft. Zugleich war er Psychologe für den Bereich der Untersuchungshaft und Leitender Psychologe der JVA Halle I. Justizminister Erwin Sellering (SPD) sagte zur Amtseinführung: „Mit Holger Johannes Lüth haben wir einen ausgewiesenen Fachmann für den Justizvollzug des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewinnen können. Er hat in verschiedenen Vollzugsanstalten als Psychologe gearbeitet. Von diesen Erfahrungen soll und wir die Arbeit in der JVA Stralsund Profitieren. In der JVA Stralsund sind zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die im Frühjahr des vergangenen Jahres neu eröffnete Anstalt verfügt über 140 Haftplätze des so genannten geschlossenen Vollzuges. U/untergebracht sind Untersuchungsgefangene und erwachsene männliche Gefangene mit einem Strafmaß bis zu drei Jahren Haft.
 
     
  Abschied von Stralsund                                                                                  30.08.2004  
     
 
Seit 1992 leitete Jörg Spielberg die JVA Stralsund. Am 16.08.2004 wurde er als Leiter in seine Anstalt der JVA Ueckermünde durch den Justizminister des Landes M-V eingeführt. (hier ein kleiner Auszug aus seiner Abschiedsrede)
 
„Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren mir über ein Jahrzehnt Helfer, Ratgeber Begleiter und Weggefährten.
 
Mit etwas Wehmut blicke ich auf den Erlass meiner ersten Abordnung nach Stralsund zurück, wo es heißt, aus dienstlichen Gründen ordne ich Sie mit Wirkung vom 01. Juli 1992 für 6 Monate zur Dienstverrichtung an die JVA Stralsund ab. Es folgten weitere  Abordnungen und 1998 die Versetzung.
 
Zurückblickend auf den gemeinsamen Beginn unserer Zusammenarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellte sich das Bild in Stralsund wie folgt dar:
 
Die Bausubstanz war marode und abgängig. Alle Hafträume in der Untersuchungshaft und der Strafhaft von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verschlossen, da sich in den Hafträumen weder ein Wasch- noch Toilettenbecken befand. Die Räume selbst waren in der Regel mit 3 Gefangenen belegt.
 
Subkultur und Abhängigkeitsverhältnisse unter den Gefangenen waren nur schwer zu begegnen. Der Einfluss auf den einzelnen Gefangenen war für uns alle relativ aussichtslos. Wir haben kaum gehört oder gesehen, was zwischen den Gefangenen abläuft.
 
Eine nur 3,40 hohe Gefängnismauer, ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen und die Vergitterung der Haftraumfenster mit einfachstem Flachstahl erwiesen sich nicht gerade als hohe Hürde, um ausbruchswilligen Gefangenen von ihrem Vorhaben abzuhalten.
 
     
  Seminar zur Personalbedarfsberechnung                                                      30.08.2004  
     
 
Altefähr – ein Synonym für Urlaub, Erholung, Ruhe und maritimes Flair.
 
Altefähr, ein kleines Dorf auf der Insel Rügen war am 11. Juni 2004 Treffpunkt einer Fortbildungsveranstaltung des BSBD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zum Thema:
 
„Überprüfung des Personaleinsatzes im mittleren
allgemeinen Justizvollzugsdienst und im Werkdienst“
 
Tagungsort war ein kleines Hafenmeisterhaus direkt am Stralsunder Bodden, welches allein schon eine Reise wert war. Die Sonne meinte es gut mit uns und so zeigte sich der Hafen mit all seinen dort weilenden Besuchern von der besten Seite. Hier kam bei mir ein erstes Urlaubsfeeling auf.
 
Die BSBD Landesvorsitzende Rita Bartel begrüßte alle Teilnehmer und dankte für das Kommen. Da der Strafvollzug in unserem Land M/V bestimmte Verfahrensweisen aus Niedersachsen übernimmt, haben wir den Landesvorsitzenden des VNSB, Herrn Willi-Bernhard Albers, begrüßen können. In einer lockeren Art stellte er sich vor und dann kamen wir zum Thema: Jeder Dienstposten in einer JVA wird sich einer Überprüfung stellen müssen. Man verlangt, analog zur privaten Wirtschaft, auch im öffentlichen Dienst Transparenz.  Es werden bestimmte Kennzahlen vom JM vorgegeben und diese werden dann in Stunden umgerechnet. Die ganze Personalbedarfserhebung gestaltet sich zu einem komplexen Thema. Es ist schwierig, dies mit wenigen Worten zu beschreiben. Unser Referent hat in seiner Funktion als stellv. Hauptpersonalratsvorsitzender in der Niedersächsischen Kommission  schon viel Erfahrung zur Vorgehensweise gesammelt. Er hat mit uns rechnerisch unterschiedliche Funktionsbereiche durchgearbeitet. Jeder Teilnehmer hat zum Schluss der Veranstaltung von Willi-Bernhard Albers eine Arbeitsmappe mit Fallbeispielen erhalten.
Fragt dazu eure Kollegen vom Personalrat. Diese waren zum Teil mit in Altefähr und kennen somit die ganze Thematik.
 
Eins sollte jedem Mitarbeiter klar sein: dass uns kein einziger Arbeitsplatz/Planstelle geschenkt wird. Sollte die jeweilige JVA zu viel Personal entsprechend der Richtlinien haben, so seid euch auch sicher, dieses wird umgesetzt. Und ich glaube, ein jeder ist froh, wenn dieser Kelch an ihm vorübergeht.
 
Zwischendurch wurden kleine Pausen eingelegt und wir konnten in kleinen Gruppen ins Gespräch kommen. Erstaunlich war, dass die Probleme der Mitarbeiter überall anders sind und doch irgendwie gleich.
 
 
Frank Thies
Örtlicher Personalrat JVA Ueckermünde
 
     
  Abschied von Ueckermünde                                                                            30.08.2004  
     
 
Am 16.August 2004 verabschiedete sich RD Hansen von Ueckermünde. Herr Hansen wird nun wieder nach vielen anderen Aufgaben den offenen Vollzug in der JVA Waldeck leiten.                                                 
Hier ein Auszug aus seiner Abschiedsrede:  
 
Seit 1991, meinem beruflichen Wechsel von Hamburg nach Mecklenburg-Vorpommern, hatte ich in zweijährigen Abschnitten in Schwerin, Ueckermünde, Bützow und Waldeck, wieder in Schwerin und jetzt wieder in Ueckermünde immer neue Aufgaben übertragen bekommen. Diese sollte doch nicht etwa die letzte sein?
 
Meine Gedanken zum Abschied von Ueckermünde möchte ich in Stichworte fassen:
 
-         JVA Ueckermünde, hier entwickelte sich zuerst der offene Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern,
-         der offene Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern erlangte mit einem Anteil von fast 23 % der Strafgefangenen
           bundesweit Beachtung;
-         der offene Vollzug ist die Chance, dem Strafvollzug Sinn und Behandlungserfolg zu geben; er ist, richtig eingebettet
           in die vollzuglichen Planungen, die „Lokomotive des Vollzuges.“
 
Hätte ich drei Wünsche offen, würde ich nennen:
 
-         die ausgebildeten Justizvollzugsanwärter, jetzt Justizangestellte, zu übernehmen,
-         volle Nutzung der vorhandenen Kapazitäten und bestehenden Kompetenzen des offenen Vollzuges in
          Mecklenburg-Vorpommern,
-         optimale Nutzung der finanziellen Möglichkeiten, die uns „Brüssel“ bietet, mit dem Europäischen Sozialfonds,
          EU-Projekte, usw.
 
Zum Schluss meiner Gedanken lassen Sie mich noch erwähnen:
 
-         ich war gern Anstaltsleiter in Ueckermünde,
-         1995 wollte ich in Ueckermünde bleiben und mit der Familie hierher ziehen;
-         heute, im Jahre 2004, haben sich die Umstände für eine solche Veränderung gewandelt;
-         ich werde meine nunmehr 7. Station meines beruflichen Werdeganges in Mecklenburg-Vorpommern  -  wieder
          in der JVA Waldeck  - antreten.     
-         Es bleibt mir, Dank zu sagen:
 
Der BSBD möchte auf diesem Wege Herrn RD Hansen, den ehemaligen Anstaltsleiter der JVA Ueckermünde, für seine hervorragende Arbeit insbesondere auch für seine glückliche Hand im Umgang mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön sagen und ihm für seine weitere Tätigkeit alles Gute wünschen.
 
     
  Neues im Bereich "Download" und "Service"                                               24.08.2004  
     
  Seit heute sind unter der Rubrik "Download" diverse Vollmachten, für verschiedene (hoffentlich nie eintretende) Eventualitäten, abrufbar.
In Bereich "Service" findet ihr Informationen des dbb Vorsorgewerk zum neuen Alterseinkünftegesetz.
 
     
  Sind Sie ein „Mischfall" ? (II)                                                                           19.08.2004  
     
 
Bekommen nun die, im ehemaligen Bundesgebiet ausgebildeten, Beamten die Bezuschussung nach §4 2. BesÜV, oder nicht. Wir haben schon lang nichts mehr davon gehört, geschweige denn je einen Cent davon gesehen.
 
Tatsächlich ist die Argumentation des Justizministeriums, bzw. des Finanzministeriums, zu den sogenannten „Mischfällen“, also dass die gesamte Zeit der Ausbildung im ehemaligen Bundesgebiet verbracht werden musste, so abwegig nicht. Sicher jedenfalls ist nur, dass sich zu dieser Frage die Geister scheiden und es bislang keine verwaltungsgerichtlichen Klärung dieses Sachverhalts gibt.
 
Die Rechtsabteilung des dbb beamtenbund und tarifunion gibt dazu folgende Rechtsauskunft:
 
„Inwieweit in den sogenannten Mischfällen verwaltungsgerichtliche Streitverfahren erfolgreich sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend einschätzen.
Es dürfte kaum verwundern, dass etwa das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern die Auffassung vertritt, dass in den sogenannten Mischfällen eine Anspruchsberechtigung auf einen Zuschuss nach § 4 2. Besoldungsübergangsverordnung a. F. nicht gegeben sein solle.
Für diese Auffassung dürfte es zunächst sprechen, dass wohl nach der gesetzgeberischen Intention diese Zuschussgewährung mobilitätsfördernden Charakter haben sollte, mithin Berufseinsteiger aus dem Altbundesgebiet für eine Verwendung im Beitrittsgebiet motiviert werden sollten.
Demnach ließe sich durchaus erwägen, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtssprechung, die sich mittlerweile etwa im
 
Hinblick auf den rein örtlichen Bezug der Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen von der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention doch weit entfernt hat, gegebenenfalls nunmehr zu einer Rückkehr entschließen könnte.
Der Wortlaut des § 4 2.  BesÜV hinsichtlich  der Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet könnte nun darauf hindeuten,  dass sämtliche Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erlangt sein müssen.
 
Andererseits ließe sich die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtssprechung zur Zuschussregelung des § 4 2. BesÜV auch der Gestalt verstehen, dass es wesentlich ist, ob der betreffende Beamte eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert hat, demzufolge es nicht mehr entscheidend sein müsste, wo rein örtlich gesehen die Befähigung
erlangt wurde. ...
 
Es ist gleichermaßen zu sagen, dass diese Frage des Verständnisses der Zuschussregelung des § 4 der 2. BesÜV auf jeden Fall einer verwaltungsgerichtlichen Klärung zugeführt werden müsste, um in diesem Punkt endgültige Klarheit zu erlangen.
 
Denn schließlich sind auch verschiedene Fallkonstellationen denkbar, in denen etwa durch äußerst geringfügige Ausbildungszeiten bei Ausbildungsdienststellen im Beitrittsgebiet der Gesichtspunkt des „Mischfalles" stark in den Hintergrund tritt. ...
 
Also bleibt festzuhalten, dass überwiegendes dafür spricht, trotz gegebenenfalls Ungewisser Erfolgsaussichten eine gerichtliche Klärung herbei zu führen.“
 
 
Der Landesvorstand
 
     
  Sind Sie ein „Mischfall" ?                                                                                   29.07.2004  
     
  Wie der Nordkurier und die Ostsee-Zeitung, am 28.07.2004, berichteten, wird 107 Landesbeamten Mecklenburg- Vorpommerns die Bezuschussung nach § 4 der 2. Besoldungsübergangsverordnung (BesÜV), welche dem Unterschied zwischen Besoldung Ost zur Besoldung West entspricht, gewährt.
300 weitere Landesbeamte sollen leer ausgehen, da sie so genannte „Mischfälle" sind.
 
Dieses trifft natürlich auch Kolleginnen und Kollegen aus unseren Reihen.
 
Der §4 der 2. BesÜV besagt, dass diejenigen eine Bezuschussung bekommen können, welche über die gleiche Befähigungsvoraussetzung wie unsere Kollegen in den alten Bundesländern verfügen.
Laut Bundesverwaltungsgericht bedeutet das, dass Kolleginnen und Kollegen, welche also in den alten Bundesländern ausgebildet wurden, diesen Zuschuss bekommen müssen.
 
Unser Justizministerium war sich der Sachlage allerdings nicht ganz so sicher und gab diesen Vorgang an das Finanzministerium, zur Prüfung, weiter.
Ach ja, das es hier um Geld - viel Geld - geht, dürfte keinem entgangen sein.
Gleichfalls ist bekannt, dass das Finanzministerium lieber Geld einzieht als es abzugeben.
Und das Finanzministerium hat scheinbar eine Möglichkeit gefunden, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu beugen. Darum unterscheiden sie nun in so genannte „Reine Fälle" und „Mischfälle".
 
„Reine Fälle" sind die Kolleginnen und Kollegen, welche ihre gesamte Zeit der Ausbildung in den alten Bundesländern verbringen durften.
Als „Mischfälle" werden diejenigen Kolleginnen und Kollegen klassifiziert, welche nicht die gesamte Zeit der Ausbildung in den alten Bundesländern verbracht haben, ob es sich hierbei um Wochen, Monate oder auch nur einen Tag gehandelt haben sollte.
Die Gründe für einen zeitweiligen Aufenthalt (meist ein Dienstleistungsauftrag) in den Vollzugseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns, z. B. weil die Prüfungskommission zwischen den praktischen- und theoretischen Prüfungen nicht, warum auch immer, zusammentreten konnte, sind dabei irrelevant.
 
Dass die Wellen der Entrüstung nun höher schlagen ist nur allzu verständlich.
Schließlich kann man dieser Argumentation, nach persönlichem Rechtsempfinden, nur schwerlich folgen.
Das Sprichwort „Recht ist nicht immer Gerechtigkeit" bewahrheitet sich wieder einmal.
Doch längst sind unsere Rechtsanwälte informiert und prüfen den Sachverhalt, wobei wir der festen Überzeugung sind, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
 
Wir werden also das Feld nicht kampflos verlassen, soviel steht fest!
 
Der Landesvorstand
 
     
  frisch ausgebildete Kollegen müssen „stempeln“ gehen                           08.07.2004  
     
  befristete Angestelltenverträge nicht verlängert –
frisch ausgebildete Kollegen müssen „stempeln“ gehen
 
Was bereits seit Jahren in einigen Behörden des Landes Mecklenburg/Vorpommern praktiziert wird, trifft nun auch den Justizvollzug.
Vier, erst kürzlich ausgebildete, Kollegen werden ab dem 01.10.2004 nicht weiterbeschäftigt.
 
Ein kurzer Rückblick:
Noch zu Beginn diesen Jahres wurde den sich in der Ausbildung befindlichen 27 Beamtenanwärtern, welche die Laufbahnprüfung erfolgreich absolvierten, eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe zugesagt.
Den Personalkosteneinsparungen des Finanzministeriums geschuldet, welche auf fast alle Behörden herunter gebrochen wurde, wurden die Beamtenanwärter nicht wie geplant in das Beamtenverhältnis übernommen, sondern bekamen nur auf ein halbes Jahr befristete Angestelltenverträge.
Lediglich zwei Kollegen, des Lehrgangs, wurde ein unbefristeter Angestelltenvertrag angeboten. Ein weiterer wurde, aufgrund der Initiative des BSBD Landesverbandes M/V, in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Diese Nachricht wurde den betreffenden Kolleginnen und Kollegen zum Abschluss ihrer gerade beendeten Prüfungen übermittelt und schlug ein wie eine Bombe. Wie sollte es danach weitergehen? Welche Möglichkeiten hat man auf dem Arbeitsmarkt mit einer derart spezialisierten Ausbildung?
Das Justizministerium hielt sich vorerst bedeckt und lies nur durchsickern, dass man wahrscheinlich die Leistungsstärksten, zum 01.10.2004. übernehmen werde.
 
Am 01.Juli 2004 wurde dann offiziell bekannt gegeben, dass nur sechs dieser Kolleginnen und Kollegen in das
Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Des weiteren werden die befristeten Angestelltenverträge für 14 weitere Kollegen, um ein Jahr verlängert.
Nur mehr eine Gnadenfrist!?!
Vier weitere Angestellte, welche ihre Ausbildung in diesem Jahr abschlossen haben, können schon mal die Anträge für das Arbeitsamt vorbereiten.
Traurige Wahrheit.
 
Quo vadis, Justizvollzug? Auch die für das Jahr 2005 geplanten Ausbildungslehrgänge sind
vorerst vom Tisch.
So wird also auch in unserem Ressort der Nachwuchs den Sparzwängen geopfert, was der Attraktivität unseres Berufsstandes eher abträglich ist. Hinzu kommt, dass eine nicht zugesicherte Übernahme, am Abschluss der Ausbildung, zukünftige Interessierte abschrecken wird, da unsere Ausbildung sehr spezialisiert und auf dem Arbeitsmarkt vielleicht gerade mal die Möglichkeit für den privaten Wachschutz offen läst.
Da ist gut beraten, wer in seinen alten „Job" zurückkehren kann, sofern schon vorher eine Berufsausbildung absolviert wurde.
Besser natürlich ist die zweite Möglichkeit, so hart es klingen mag: Fangt gar nicht erst an!
 
Der BSBD Landesverband Mecklenburg/Vorpommern wird sich weiterhin stark machen, dass auch die letzten 14 Angestellten in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, bzw. unbefristete Angestelltenverträge bekommen werden, um ihnen eine gesicherte Existenzgrundlage zu schaffen. Unser Einsatz wird sich auch verstärkt der Nachwuchsproblematik annehmen, damit unsere Kolleginnen und Kollegen nicht noch mit 90 Jahren über die „Pisten" getragen werden müssen, weil niemand mehr da ist, der „zum Schluss das Licht ausmachen könnte".
 
Der Landesvorstand
 
     
  Sommerfest in Sülten (OV Neubrandenburg)                                                23.06.2004  
     
  Das Wetter war warm und angenehm und selbst der kleine Regenschauer konnte nicht die gute Laune derjenigen Kolleginnen und Kollegen mindern, welche der Einladung des BSBD Ortsverbandes der JVA Neubrandenburg, zur Grill-Party, gefolgt waren. So bot sich auf dem weitläufigem Grundstück unserer Schriftführerin, Ines Günsch, die großartige Möglichkeit zum Gedankenaustausch, zum Feiern und zum Übernachten.
Bei dicken, saftigen Holzfällersteaks, Bratwürsten , Salaten und diversen Getränken (es galt das Bottle-Party-Prinzip) ging es bis in die späte Nacht hinein.
Kam es bei dem einem oder anderem auch zu leichten Störungen in der Feinmotorik, so hielt doch der harte Kern bis zum Sonnenaufgang durch.
Im Ganzen waren sich alle einig, dass die Wiederholung eines solchen Events durchaus wünschenswert wäre.
„Party on!“
 
 
     
  Der letzte Tag (OV Neubrandenburg)                                                             06.06.2004  
     
  Alle waren sie gekommen, als am 30.04.2004 die letzten Dienststunden unsers Kollegen Wolfgang Schweimer eingeläutet wurden. Das war er also, der letzte Arbeitstag, welchen man immer mal wieder erwähnt in den Dienstjahren, dazu immer denkt: „... ist noch lange hin.“.
Nun war er da.
Und der Abschied wurde ein großer Abschied.
Viele Kolleginnen und Kollegen, unserer Justizvollzugsanstalt, nahmen die Gelegenheit war, unserem Wolfgang, geschätztem Freund, ehemaligem Vorsitzendem des BSBD -Ortsverbandes Neubrandenburg und Gründungsmitglied des BSBD -Landesverbandes Mecklenburg -Vorpommern, alles Gute zu wünschen.
Gleichzeitig waren Mitarbeiter anderer Vollzugseinrichtungen zu Gast, welche ein Stück ihrer Dienstzeit zusammen mit ihm gegangen sind.
Das AFZ -Friedland zeigte indes wieder einmal, dass die Kochausbildung, bei diesem Bildungsträger, in guten Händen liegt. So war eine lange Tafel vorbereitet worden, auf dem ein Kalt-, Warmes- Büffet angerichtet war, das selbst einem „Lucullus“ zur Ehre gereicht hätte.
„Alles Gute Wolfgang!“
 
 
     
  Wahlen im Ortsverband des BSBD der JVA Ueckermünde                      12.06.2004  
     
 
Am 08.06.2004 führten die Mitglieder des Ortsverbandes ihre Wahl zum Neuen Ortsvorstand durch.
Im Ergebnis, wurden nach folgend aufgeführte Mitglieder für die nächste Legislaturperiode gewählt.
 
Ortvorsitzender:                   Kollege  Ronald Kasel
 
1. Stellvertreter:                  Kollege  Ralf Schmidt
 
2. Stellvertreter:                  Kollegin Bettina Schmidt
 
Kassenwart:                        Kollegin Angelika Nack
 
Kassenprüfer:                      Kollegin Monika Brauer
 
Kassenprüfer:                      Kollege  Werner Wittenberg
 
Schriftführer:                       Kollegin Hiltrud Koch
 
     
  Tarif Verträge werden Anfang Juni unterzeichnet                                    19.05.2004  
     
  Die dbb tarifunion hat bei den Tarifverhandlungen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptforderung durchgesetzt. 'Es war unser Ziel, Arbeitsplätze von 1 600 Kollegen im öffentlichen Dienst zu erhalten. Dieses Ziel haben wir erreicht', zog Helmut Overbeck, Verhandlungsführer der dbb tarifunion, am 18. Mai 2004 Bilanz. Die Verhandlungen waren am Vortag in Schwerin mit der Paraphierung des Tarifvertrages zu Ende gegangen. Der zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite ausgehandelte Tarifvertrag soll voraussichtlich am 3. Juni unterzeichnet werden.  (mehr ...)  
     
  Solidarpakt für Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern                   05.05.2004  
     
 
dbb tarifunion setzt sich durch
 
Die Schweriner Landesregierung und die dbb tarifunion haben sich am 03,05.2004 auf ein Eckpunktepapier zur Beschäftigungssicherung in der Landesverwaltung M / V geeinigt. Diese vorläufige Einigung muss noch tarifvertraglich umgesetzt werden. Die Einigung sieht einen Kündigungsschutz bis Ende 2010 vor. Die Arbeitszeit der im Landesdienst Beschäftigten soll sozial gestaffelt bis zum 30.06.2010 um 1,5 bis 3,0 Std. wöchentlich gesenkt werden. (mehr...)
 
     
  im Gespräch mit Herrn Jesse                                                                                                 18.02.2004  
     
 
Wer nimmt eigentlich zur Kenntnis, was die Beamtinnen und Beamten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten?
Mit dem Hinweis auf die Unkündbarkeit und andere Privilegien werden immer wieder materielle Einschnitte gerechtfertigt und die Motivation der Bediensteten schwindet Schritt für Schritt. In einem solchen Klima wird jetzt auch noch  zusätzlich ein Abbau 218 Stellen im Ressort Justiz, davon 45 Stellen im Justizvollzugsbereich, vom „Justizminister“ gefordert.
 
Am 04.02.2004 trat der Landesvorstand des BSBD daraufhin kurzfristig im Dialog mit dem Dienstherrn und positionierte sich wie folgt:
  1. Keine Einsparungen auf Kosten der Sicherheit
  2. Keine Betriebsbedingten Kündigungen
  3. Übernahme der Laufbahnbewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe
Der Landesvorstand ging zu Beginn seiner Ausführungen auf mediale Berichterstattungen zur Personalsituation im Strafvollzug des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein.
Die Ausstattung von 52,8 Bediensteten auf 100 Haftplätze ist ein rein mathematisches Mittel und sagt nichts aus über Arbeitsbelastung und Aufgabenerfüllung in den Vollzugsanstalten, betonte die Landesvorsitzende, Rita Bartel. Mit der Inbetriebnahme neuer Vollzugsanstalten sowie den Modernisierungen ist zwar eine ausreichende Haftplatzkapazität sowie ein sehr hoher Sicherheitsstandard erreicht, Einsparungen an Personal kann aber nur Folge einer Verringerung von Aufgaben oder deren gänzlicher Wegfall sein. Die Landesvorsitzende warnte außerdem davor, sich allein an der Gesamtzahl der Bediensteten einer Anstalt zu orientieren. Das Herunterbrechen auf die konkreten Dienstposten und Arbeitsaufgaben macht sehr deutlich, wie wenig Personalreserven vorhanden sind und wie problematisch die Lage werden kann, wenn Störfälle auftreten. So machte der Landesvorstand weiter auf die Folgen der nunmehr erreichten Ausbruchsichertheit aufmerksam. Die permanente Gefahr von Gewahrsam erhöht sich und darf – wie Beispiele in anderen Ländern zeigen – nicht unterschätzt werden. Daraus resultieren höhere Anforderungen an Konzentration und vorausschauendes Handeln der Bediensteten wie auch die Zunahme des Zeitumfanges für sicherheitsrelevante Überprüfungen und eines regelmäßigen Trainings in waffenloser Selbstverteidigung. Unbedachte und die Aufgaben und Anforderungen ignorierende Personalminderungen sind im Interesse der Sicherheit fehl am Platze. Das bezieht sich insbesondere auch auf die nicht Übernahme der Laufbahnbewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe.
 
Herr Jesse, Abteilungsleiter Justizvollzug im Justizministerium begründete das Einsparungspotenzial im Justizvollzug mit der derzeitig finanziellen Lage unseres Landes und stellte klar, dass dem Land auch in Zukunft weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Des Weiteren betonte Herr Jesse, dass der Stellenabbau durch Betriebsbedingte Kündigungen nur als letztes aller Möglichkeiten, zur Einsparung von Personalkosten zum tragen kommen wird, wenn der Verhandlungspartner ver.di weiterhin die Verhandlungen ablehnen sollte. Dieses gilt ebenfalls für Anwärter, die bisher nicht als Beamte auf Probe übernommen worden sind. Den Anwärtern, die inzwischen in ein befristetes Angestelltenverhältnis übernommen worden sind, kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Sie stellen faktisch die „Notbremse“ dar, um gegenüber den derzeitigen Sparplänen flexibel zu bleiben. Mit der oben genannten Übernahme konnte das Justizministerium seine Fürsorgepflicht gegenüber den Anwärtern erfüllen und darüber hinaus wichtige Zeit gewinnen, betonte Herr Jesse.
Außerdem wird die Aufsichtsbehörde in Kürze eine Kommission in die Anstalten entsenden, die die Dienstplanung, Dienstplangestaltung und Effektivität der Dienstdurchführung prüfen wird, mit dem Ziel „optimaler Personaleinsatz. Einbezogen sind auch die Verwaltung sowie der gehobene und höhere Dienst
Die Landesvorsitzende unterstrich am Ende des Dialoges noch einmal, dass trotz aller Stelleneinsparungen unbedingt sichergestellt sein muss, dass die durch das Gesetz vorgegebenen Aufgaben im Justizvollzug erfüllt werden können, aber bitte nicht zu lasten der Sicherheit.
 
Der Landesvorstand bedankte sich bei Herrn MD Jörg Jesse am Ende des Gespräches für die schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung.
 
     
  Aufstiegsmöglichkeiten im mittleren Dienst                                                                         09.02.2004  
     
 
Position des Landesvorstandes des BSBD M-V zu:
 
Beschäftigung der Leiter des Betriebs- und Sicherheitsdienstes 
im gehobenen Dienst
 
Der BSBD begrüßt die Planung des Justizministeriums Mecklenburg –Vorpommern, die Stelle des Leiter des Betriebs- und Sicherheitsdienstes künftig mit Bediensteten des gehobenen Dienstes zu besetzen. Diese Entwicklung ist bereits bundesweit in ähnlicher Form zu beobachten. In den übrigen Bundesländern ist eine Besoldung des Leiter des Betriebs- und Sicherheitsdienstes nach A10 bzw. A11 schon mehr die Regel als die Ausnahme. Das auch das hiesige Justizministerium die Bedeutung dieser Position erkannt hat, ist lobenswert.
 
Allerdings macht diese Maßnahme nach Auffassung des BSBD nur dann Sinn, wenn diese Stellen 
mit Aufstiegsbeamten aus dem mittleren Dienst besetzt werden.
 
Die Aufgaben des Betriebs- und Sicherheitsdienstes spielen bei den Laufbahnbewerbern für den gehobenen Dienst überhaupt keine Rolle, so dass diese fachlich nicht in der Lage sind, ohne langwierige Fortbildung diese Funktion auszuüben. Gleiches gilt für die benötigten Kenntnisse in der Personalführung.
 
Darüber hinaus wurde im Justizvollzug des Landes Mecklenburg –Vorpommern von den Möglichkeiten eines Aufstieges vom mittleren in den gehobenen Dienst bislang noch kein Gebrauch gemacht. Die Schaffung einer solchen Perspektive kann der Motivation der Mitarbeiter deshalb nur förderlich sein.
 
Der BSBD ist sich sicher, dass genügend geeignete Bedienstete im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst vorhanden sind. Dies haben Mitarbeiter, die diese Position zum Teil schon seit Jahren ausüben, in der Vergangenheit hinlänglich bewiesen. Es wird an der Zeit, die Bedeutung dieser Funktion auch statusrechtlich zu unterstreichen.
 
Rita Bartel
Landesvorsitzende
 
     
  Sonder-Info                                                                                                                               09.02.2004  
     
  Am 04.02.2004 hat der Landesvorstand, aufgrund der anstehenden Personaleinsparungen in unserem Justizvollzugsbereich, seine Position gegenüber der Aufsichtsbehörde vertreten.
 
1. keine Einsparungen auf Kosten der Sicherheit
2. keine betriebsbedingten Kündigungen
3. Übernahme der Laufbahnbewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe
 
zu 1.)Herr Jesse betonte, dass er, angesichts seiner persönlichen Erfahrungen im Strafvollzugsalltag, 
nicht zulassen wird, dass auf Kosten der Sicherheit Personal eingespart wird.
 
zu 2.)Mit Nachdruck unterstrich Herr Jesse, dass der Stellenabbau durch betriebsbedingte Kündigungen 
nur als letzte aller Möglichkeiten, zur Einsparung von Personalkosten, zum tragen kommen wird, 
sollte die Gewerkschaft ver.di weiterhin die dazu notwendigen Verhandlungen ablehnen.
 
zu 3.)Dieses gilt ebenfalls für die Anwärter, welche bisher nicht als Beamte auf Probe übernommen 
worden sind.
 
 
Ausführlich wird der Landesvorstand über dieses Gespräch im nächsten Vollzugsdienst berichten.
 
     
  Sieg des BSBD                                                                                                                               31.01.2004  
     
 
Minister hat auf Sofort-Beschwerde 
des Landesverbandes M-V reagiert
 
  Am 24.01.2004 richtete der Landesvorstand in einem SOS–Schreiben an den Minister die Forderung 
den Auszubildenden Herrn Uwe Wesemeyer, aus besonderen Gründen, in das Beamtenverhältnis 
auf Probe, zu übernehmen.
 
Der Minister ist dieser Forderung nachgekommen.
 
Am Mittwoch, dem 28.01.2004, wurde unser Kollege, Herr Wesemeyer, als bislang Einziger aus den 
Lehrgängen I und II 2002, in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
 
Wir setzten uns für jeden ein !
 
Anlässlich der Zeugnisübergabe versprach der zuständige Abteilungsleiter 2, Herr Jesse, schon mal
den überwiegenden Teil der Auszubildenden im Sommer 2004 in das Beamtenverhältnis 
auf Probe zu übernehmen.
Wir kämpfen weiter !
 
     
  Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern         24.01.2004  
     
  Die dbb tarifunion hat im November des letzten Jahres ein erstes Sondierungsgespräch mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns geführt. Dabei wurden vorbereitende Gespräche über die Notwendigkeit möglicher Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im Landesdienst erörtert. Die Landesregierung hat angekündigt, aufgrund von Personalüberhängen, betriebsbedingte Beendigungskündigungen auszusprechen.    (mehr...)  
     
  Nachzahlung ?                                                                                                                                  22.04.2004  
     
  BSBD Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern

An alle Bediensteten, die in den alten Bundesländern ausgebildet wurden...

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Beschlüssen vom 13: November 2003 (2 BvR 1883/99) und 19. November 2003 (2BvR 538/00) zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes aufgehoben.
 
Bei den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes ging es um die Frage, ob den bediensteten die in der ehemaligen DDR zur Schule gegangen sind und für ein neues Bundesland eingestellt wurden, ein Zuschuss zu den Dienstbezügen zu zahlen ist, wenn sie in den 
alten Bundesländern ausgebildet wurden.
 
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass den Klägern ein solcher Zuschuss nicht zusteht, weil auch die Schulbildung zu den Befähigungsvoraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn zählt. Das Bundesverfassungsgericht sieht in dieser Auslegung der Besoldungsübergangsverordnung die Grundrechte aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetztes verletzt und hat die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
 
Durch die Aufhebung der Urteile besteht die berechtigte Hoffnung, dass zumindest die in den alten Bundesländern ausgebildeten Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Zuschuss nach 
§ 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. Besoldungsübergangsverordnung erhalten können. Der Zuschuss gleicht den Unterschied zum Westgehalt aus. Er ist auch ruhegehaltsfähig.
 
Der BSBD wird in Kürze einen Widerspruchsbescheid in unserer Homepage www.bsbd-mv.de, unter Service, zur Verfügung stellen.

Rita Bartel
Landesvorsitzende
 
 
     
  Streichung von Stellen                                                                                                                  22.01.2004  
     
  Ein Fass ohne Boden …
 
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt die Streichung von insgesamt 2.000 Stellen, um über die Senkung der Personalausgaben künftige Haushalte zu finanzieren. Betroffen sind alle Verwaltungen des Landes, die Justizvollzugsanstalten sollen 45 Stellen beisteuern. Vermeiden ließe sich dies nach Auffassung der Landesregierung offenbar nur dadurch, dass die Arbeitszeit der Angestellten des öffentlichen Dienstes reduziert und die Vergütung entsprechend gekürzt wird. Dies bedeutet bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 35 Stunden in der Woche für die Betroffenen letztlich eine Gehaltseinbuße von 12,5 Prozent. Die Angestellten werden dann künftig auf das Einkommensniveau von 1998 zurückfallen. Es darf bezweifelt werden, dass dies für alle Angestellten finanzierbar ist.
 
Um die Lasten der notwendigen Einsparungen „gerecht“ zu verteilen und um die verlorene Arbeitszeit bei den Angestellten kostenneutral aufzufangen, erwägt die Landesregierung (lt. Kabinettsbeschluss) neben der Verkürzung der Arbeitszeit für Angestellte offenbar, die Arbeitszeit der Beamten auf 42 oder gar 42,5 Wochenstunden anzuheben. Dieses natürlich ohne eine Anpassung der Besoldung. Die Arbeitszeiten der Beamten und der Angestellten würden dann in einem bundesweit einmaligen Maße auseinanderfallen. Die Verlängerung der Arbeitszeit hat insbesondere für die Beamten im Schichtdienst erhebliche Konsequenzen. Da die im Schichtdienst tätigen Beamten nach wie vor zu den Schichtwechseln kommen bzw. gehen müssen, können sie nicht wie die übrigen Beamten jeden Tag einfach eine halbe Stunde länger arbeiten. Ihnen fehlt deshalb diese halbe Stunde Arbeitszeit pro Tag, die sich bei angenommenen 210 tatsächlichen Arbeitstagen im Jahr auf 105 Stunden summiert. Die im Schichtdienst tätigen Beamten werden im Vergleich zur gegenwärtigen Situation jeden Monat mindestens an einem zusätzlichen Tag verrichten müssen, um auf ihre Soll-Arbeitszeit zu kommen. Sie verlieren damit ansonsten arbeitsfreie Tage.
 
Gelingt es der Landesregierung auch diese Maßnahme durchzusetzen, droht weiteres Unheil. Indem die Minderarbeit der Angestellten durch die Mehrarbeit der Beamten kompensiert wird, kann der oben genannte Stellenabbau wieder zur Diskussion gestellt werden. Die Landesregierung geht offenbar davon aus, gegenwärtig auf 2000 Stellen verzichten zu können. Diese Möglichkeit wird der Landesregierung durch die Verlängerung der Arbeitszeit der Beamten erneut eröffnet. Es kann bereits jetzt darüber spekuliert werden, welche sozialen Einschnitte mit den dann drohenden Kündigungen durchgesetzt werden sollen.
 
 
     
  Stellungsnahme zur "Bull-Kommission"                                                                                     22.01.2004  
     
 
BSBD Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern
 
Stellungsnahme des BSBD zur sogenannten "Bull-Kommission"
Werte Mitglieder,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
 
  • Es trifft zu, dass die Landesregierung NRW die sogen. „ Bull-Kommission“ beauftragt hatte, ein Konzept für eine Reform des öffentlichen Dienstrechtes zu erarbeiten.
  • Das Konzept sieht vor, das öffentliche Dienstrecht quasi völlig abzuschaffen; das heißt, dass künftig alle öffentlichen Bediensteten mit Arbeitsvertrag (privatrechtlich) beschäftigt werden und das sogen. Öffentlich rechtliche Dienst- und Treueverhältnis entfallen würde
  •  
  • Die Bezahlung aller Bediensteten soll tarifvertraglich, die Versorgung sozialversicherungsähnlich geregelt werden.
  •  
  • Für den sogen. Kernbereich des Öffentlichen Dienstes (Polizei, Justizvollzug, Justiz, etc.) soll das Arbeitsverhältnis jedoch Sonderregelungen (z.B. stärkeren Kündigungsschutz und Streikverbot) enthalten.
  •  
  • Um diese Vorschläge umzusetzen, bedürfte es einer Streichung des Art. 33 Abs. 5 GG (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums) und einer Änderung des Art. 33 Abs. 4 GG (Funktionsvorbehalt).

Letzterer Unterpunkt bedeutet, dass die wesentlichen Vorschläge der Kommission nur durch eine gravierende Änderung des GG, die eine ¾ Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert, umgesetzt werden könnten. Dies ist jedoch aussichtslos, weil weder die Bundesregierung noch eine Vielzahl der Länderregierungen einem derart gravierenden Eingriff in die Verfassung zustimmen würden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich bei den Äußerungen des Ver.di-Vertreters um Wunschträume handelt, die so mangels ¾ Mehrheit sicher nicht Wirklichkeit werden. Einige andere Vorschläge der Kommission (leistungsgerechte Bezahlung, Institutionalisierung der Fortbildung, Stärkung der Führungsverantwortung u.a.m.) sind durchaus  bedenkenswert und finden sich deshalb auch im Reformmodell 21 des dbb wieder. Wir lassen Verdi also weiter träumen. Das der gesamte öffentliche Dienst arbeits- bzw. tarifvertraglich geregelt wird, bleibt ein Verdi-Traum.
 
Rita Bartel
Landesvorsitzende
 
     
  Zum Thema „faule Beamte“:  
     
 
Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands
Gewerkschaft Strafvollzug
                       
 
BSBD Aktuell Nr. 1/04
Zum Thema „faule Beamte“:
Mit einer (aus dem Zusammenhang gerissenen) Äußerung des dbb Bundesvorsitzenden gegenüber der Berliner Zeitung hat Peter Heesen  den Medien (sicher unbeabsichtigt) Munition für eine unfaire Kampagne gegen die angeblich „faulen“ Beamten geliefert.
Der BSBD tritt dem hierdurch vermittelten Eindruck, „faule“ Beamte stellten ein Problem dar, entschieden entgegen. Hunderttausende von Überstunden belegen, dass die Beamtinnen und Beamten und alle im Strafvollzug Beschäftigten Tag für Tag, an Sonn- und Feiertagen, rund um die Uhr engagiert und konzentriert Ihre gesetzlichen Aufgaben im Interesse der öffentlichen Sicherheit wahrnehmen. Trotz übervoller Vollzugsanstalten und permanentem Personalmangel verrichten die Kolleginnen und Kollegen zuverlässig und verantwortungsbewusst ihren schweren, oft auch gefährlichen Dienst. Vereinzelte Motivationsprobleme sind vor allem auf die Sparwut der Regierungsverantwortlichen, leistungsfeindliche Sonderopfer (Beispiel: Kürzungen bei Sonderzuwendung und Urlaubsgeld) und unzureichende Beförderungsmöglichkeiten zurück zu führen.
Der BSBD fordert daher seit langem, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern u.a. endlich für eine aufgabengerechte Personalausstattung, eine den Erschwernissen angemessene Besoldung und Versorgung und für annehmbare Arbeitsbedingungen im Strafvollzug Sorge tragen müssen. Erst wenn diese Leistungs- und Motivationshemmnisse beseitigt sind, lässt sich feststellen, ob in dem ein oder anderen Ausnahmefall tatsächlich weitergehende Maßnahme angezeigt sind.
Der BSBD stellt zusammenfassend fest: Wen auch immer Peter Heesen mit seiner Äußerung im Visier hatte, die Beamtinnen und Beamten des Strafvollzuges kann er damit nicht gemeint haben.
Ihr                                                                                                                                                  Sulzbach, im Januar 2004
Wolfgang Schröder
Bundesvorsitzender

 

 
     
  Jahresrückblick - Ortsverband JVA Bützow  
 
Ein Rückblick auf das Jahr 2003 stand am 11. Dezember 2003 bei einem Treffen der Mitglieder des Ortsverbandes Bützow im Mittelpunkt der Tagesordnung.

Und der Vorstand des Ortsverbandes konnte auf eine beachtliche Bilanz verweisen.
So wurden eine Reihe von Veranstaltungen organisiert, u. a. ein Herbstfest sowie der Landesgewerkschaftstag am 21.11.03 in Bützow. Eine finanzielle Zuwendung erhielt auch in diesem Jahr wiederum die Fußballmannschaft der Bediensteten. Und diese zeigte, dass sie tatsächlich Fußball spielen kann und bedankte sich auf sportliche Weise mit vorderen Plätzen bei mehreren Turnieren.
Auch im Bereich des Rechtschutzes erhielten mehrere Mitglieder des BSBD Rückenstärkung.

Ihren Protest gegen die Streichliste der Bundes- und Landesregierung (hier Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beförderungssituation u. a.) brachten unsere Mitglieder durch ihre Teilnahme an der Demo in Berlin, zu der auch eine Reihe Ehepartner mitfuhren sowie die Beteiligten an der landesweiten Unterschriftensammlung zu Ausdruck.
Einigkeit wurde an diesem Abend dahingehend erzielt, dass die Teilnahme an Protestaktionen gesichert wird, sollte das Thema "Privatisierung des Strafvollzuges" zum Zuge kommen.

Der Jahresrückblick klang mit einem gemütlichen Abendessen aus.

Waltraud Ehlers
Ortsverband Bützow